Titel: Bemerkungen über die bequeme und schickliche Anordnung des Innern der Wohngebäude etc. Veranlaßt durch eine Abhandlung des königl. bairischen Kreisbau-Inspector's Herrn Voit. – Polytechnisches Journal. Bd. 2. Heft 3. S. 306–340. Mit einem Zusaze des k. b. K. B. Inspectors Voit.
Fundstelle: Band 4, Jahrgang 1821, Nr. XXIV., S. 231
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XXIV. Bemerkungen über die bequeme und schickliche Anordnung des Innern der Wohngebäude etc. Veranlaßt durch eine Abhandlung des königl. bairischen Kreisbau-Inspector's Herrn Voit. – Polytechnisches Journal. Bd. 2. Heft 3. S. 306–340. Mit einem Zusaze des k. b. K. B. Inspectors Voit. Bemerkungen über die bequeme und schickliche Anordnung des Innern der Wohngebäude etc. Zu den Hauptruͤcksichten beim Auffuͤhren und Einrichten eines Wohngebaͤudes – namentlich fuͤr die hoͤhern und wohlhabenden Staͤnde und Klassen – gehoͤrt, ausser denen, welche Hr. Voit, als gruͤndlicher Kenner seines Fachs, auf S. 307 u. f. anfuͤhrt, wohl auch die Ruͤcksicht a) auf die Landes-Sitten und Gewohnheiten, und b) auf Reinheit und Richtigkeit aller Verhaͤltnisse, soweit es irgend moͤglich: ad a. In Frankreich z.B. ist das Schlafzimmer der Frau vom Hause in der Reihe der Empfangzimmer; es stoͤßt sogar gewoͤhnlich an den Salon, und es steht immer offen, wenn Besuche angenommen werden. Haͤufig findet man es eben so im suͤdlichen Deutschland; – dagegen im noͤrdlichen mit seltenen Ausnahmen, das Vorhandenseyn eines solchen Zimmers zwar vorausgesezt, aber desselben in Gegenwart fremder Personen gar nicht erwaͤhnt wird. In England waͤre es die hoͤchste Frechheit dieses Zimmers – oder das Bett in demselbigen – zu nennen; waͤhrend darin die franzoͤsische Dame, ohne alle Zweideutigkeit, maͤnnliche Besuche anzunehmen gewohnt ist. Den Angaben des Hrn. Voit S. 309 – uͤber die angemessene Eintheilung des Hauses eines vornehmen Mannes moͤchte nicht ganz beizustimmen seyn, wenn gleich vieles sehr richtig aufgefaßt und vorgetragen ist. – Zwei Appartements sind allemal in einem solchen Hause nothwendig; nie kann eines genuͤgen. Die Zimmer des Mannes liegen am schicklichsten und bequemsten, wenn die Straße nicht gar zu enge ist, und die fruͤhere Anlage des Hauses es gestattet, – im Erdgeschosse (Rés de Chausée) und zwar ohngefaͤhr so: das Souterain sei etwa 4 Fuß uͤber dem Straßenpflaster, d.h. die Decke der Zimmer oder Keller in ersteren: dann kommt das Erdgeschoß: 13 bis 14 Fuß im Lichten hoch; – an der einen Seite der Einfahrt (Porte cochère) in der Mitte der Façade, reihen sich die Zimmer des Herrn vom Hause: Vorzimmer, (Billard), Bibliothek, Schreibzimmer, Schlafzimmer, Garderobe u.s.w. Aus einem der leztgenannten – nach dem Hofe liegenden – Zimmer fuͤhrt eine geheime Treppe zu dem Schlafzimmer der Frau vom Hause, auf der andern Seite der Einfahrt – par terre – sind die Geschaͤftszimmer, Buͤreaux, Wohnung der Sekretairs etc., oder, falls der vornehme Mann nicht in Staatsdiensten ist, die Zimmer seiner Soͤhne, ihrer Lehrer u. dgl., welche sonst in den Seitenfluͤgeln oder im zweiten Stok wohnen. – Da hier von einer Stadtwohnung – nicht aber von einem Landhause oder Schlosse eines vornehmen Mannes, die Rede ist, so hat man auf Zimmer fuͤr Fremde (S. 309 unten) wenig Ruͤcksicht zu nehmen, indem man in Staͤdten solche selten in seinem Hause beherberget, um sich und ihnen keinen Zwang anzuthun, sonst gehoͤren diese Zimmer allerdings in die zweite Etage. – Den Kuͤchen ist ihr Plaz entweder in dem Kellergeschoß anzuweisen, oder zu ebner Erde, ohne Keller darunter, nur 1 Fuß uͤber dem Pflaster, (wegen der Hoͤhe, da eine Kuͤche nie hoch genug seyn kann) im Hofe, und in demjenigen Fluͤgel des Hauses, in welchem sich die Speise- und Tanzsaͤle befinden, in der Regel muß die Kuͤche – moͤglichst flach – gegen Widerlager und Anker von Gußeisen in den Scheidemauern – gewoͤlbt seyn; die Portiers- und Bedientenzimmer sind im Souterrain, an beiden Seiten der Einfahrt; die Offiziantenzimmer im zweiten Stoke! An einer Seite der immer in der Mitte des Hauses anzubringenden Einfahrt liegt die Haupttreppe, so eingerichtet, daß sie geheizt, und durch Glaswaͤnde eingeschlossen werden kann; hinter oder neben ihr, aber verborgen, muß eine Nebentreppe fuͤr Bediente seyn. Auf ersterer gelangt man 1) in ein fuͤr die wartenden Bedienten bestimmtes Vorzimmer (le Tambour), welches sein Licht vom Hofe, oft auch nur von der Treppe erhaͤlt; 2) aus diesem in das eigentliche Vorzimmer (la première Antichambre), wo sich die Hausoffiziere, Kammerdiener etc. aufhalten, die zu meldenden Personen ihre Namen angeben u.s.w. (nach dem Hofe). Von da 3) in das zweite Vorzimmer, welches schon zu den Gesellschafts- oder herrschaftlichen Zimmern gehoͤrt, und fast eben so sorgfaͤltig und geschmakvoll meublirt seyn muß als die Salons: hier warten die gemeldeten Personen, wenn ihr Besuch nicht erwartet, oder schon angenommen ist. An dieses Zimmer stoßen an einer Seite das Wohnzimmer, Kabinet, Boudoir, Schlafzimmer, Garderobben u. s. w der Frau vom Hause, und die Zimmer der Toͤchter – wie auch aller kleinen Kinder (beiderlei Geschlechts), theils gegen die Straße, theils in dem betreffenden Fluͤgel gegen den Hof: – und zwar: wenn die Hauptfronte des Hauses nach Suͤden oder Norden gerichtet ist, nach Osten: ist sie nach Osten oder Westen gerichtet, nach Suͤden; aber nicht nach Westen und nicht nach Norden, wenn es irgend zu vermeiden ist. Alle vorgenannte Zimmer bekommen die noͤthigen Degagements, Treppen, Cabinets d'aisance u.s.w. An der andern Seite des zweiten Vorzimmers gelangt man zum ersten und zweiten Besuchzimmer (Salon), deren jedes 26 bis 36 Fuß Laͤnge, und 18 bis 22 Fuß Tiefe hat, neben dem leztern ist, wo moͤglich, ein elegantes Cabinet. Mit dem ersten oder zweiten Salon verbindet sich nach dem Hofe zu ein Speisezimmer fuͤr 20 bis 24 Personen, und mit diesem ein Zimmer zum serviren, wohin die Speisen durch einen geheimen Gang aus der Kuͤche gebracht werden. An das Speisezimmer kann ein groͤßerer Speise- oder Tanzsaal, 45 bis 50 Fuß lang, und an denselben, wo der Hofraum es erlaubt, in dem naͤmlichen Fluͤgel oder Quergebaͤude, ein großer Saal, zum soupiren, oder zum tanzen, wenn dem Ball kein Souper folgt, angraͤnzen. Daß hinter diesen Saͤlen etc. ein Corridor, an der Seite des Nachbars Hauses, sey er auch dunkel, laufen muß, versteht sich von selbst. Bei dieser Beschreibung hat man ein Haus von 11 bis 13 Fenstern Hauptfronte (110 bis 130 Fuß rheinl.), und 50 Fuß Tiefe im Hauptgebaͤude, nebst gehoͤrigen Hintergebaͤuden angenommen; mit einem Rés de Chaussée von 13 Fuß, und einem Hauptgeschoß von 15 Fuß, und einem Halbgeschoß von 11 Fuß Hoͤhe im Lichten. – Die 2 Hauptsaͤle im Fluͤgel moͤgen resp. 18 und 20 Fuß Hoͤhe erhalten, der Haͤuser, welche ohngefaͤhr auf diese Art eingerichtet sind, gibt es gar viele, man hat also kein bestimmtes Haus bei dieser Beschreibung vor Augen gehabt. Das Schlafzimmer der Frau vom Hause muß allerdings groß (tief), und mit einem Alcoven versehen, letzterer aber um vieles groͤßer seyn, als Hr. V. verlangte. Zwei Betten erfodern allein 7 Fuß Laͤnge, und 7 Fuß Tiefe, = der Alcoven muß also mindestens 13 Fuß lang, und 9 Fuß tief seyn. Mag dann noch an jeder Seite ein Pfeiler von 4 Fuß bleiben, so wird die Laͤnge des Schlafzimmers 21 bis 22 Fuß, seine Tiefe aber inclus. des Alcovens 28 Fuß betragen, die Hoͤhe (es liegt im Fluͤgel) ist 14 Fuß (der Leibstuhl kommt in ein Seiten-Cabinet neben dem Alcoven – in einen der Pfeiler). – Das Palais von 160 Fuß Laͤnge und 60 Fuß Breite, welches Hr. V. beschreibt (S. 312. 313), hat eine ganz ausser gewoͤhnliche Groͤße, und ist fast zu groß fuͤr jeden Nicht-Fuͤrsten, moͤge seine Wuͤrde im Staate noch so groß seyn; doch will ich hieruͤber nicht streiten, daß aber der große – durch zwei Stokwerke gehende Saal in der Mitte des Hauptgebaͤudes liegt, das ist in jeder Hinsicht ein großer Baufehler; man findet es freilich so nicht selten in den Berliner Hotels, aber zur großen Unbequemlichkeit der Bewohner! Was die Festigkeit und eigentliche Konstruktion eines solchen Hauses betrifft, so moͤchte das Verruͤcken der Waͤnde gar nicht zu gestatten seyn, es muß immer Wand auf Wand stehen, bloß mit Ausnahme ganz leichter Bretter- oder Fachwerkswaͤnde, ohne Ausmauerung der Faͤcher, auf beiden Seiten schraͤg mit Brettern bekleidet, welche, auf bekannte Art als Sprengwerke verbunden, und gegen die Seitenwaͤnde, zwischen welchen sie stehen, aber nicht nach unten druͤcken und lasten, deshalb kommen die kleinern Zimmer in das Erdgeschoß, die groͤßern in das erste Stokwerk. – Findet man die Zimmer im obern Halbgeschoß zu groß, so theile man sie durch leichte Waͤnde der beschriebenen Art, nach der Tiefe, d.h. senkrecht auf die Hauptfronten. – Alle Kamine muͤssen vom Grunde des Kellers, bis auf den Hausboden senkrecht aufsteigen, oder in der massiven Mittelwand, wenn diese stark genug dazu ist, geschleift werden. Auf dem Hausboden kann man denn die Schornsteine, sey es der Symetrie willen, oder aus andern Gruͤnden zusammen woͤlben, oder auf Gewoͤlben schleifen; nie darf es auf Holz geschehen. – Zu dem, was Hr. V. S. 316 und 317 uͤber das Rauchen der Kamine sagt, moͤgen noch einige Zusaͤze erlaubt seyn. In Staͤdten rauchen zuweilen fast alle Kamine, deren Roͤhren nicht eben so hoch sich erheben, als die Forsten der nahe liegenden Haͤuser; diesem Uebel ist selten anders ganz abzuhelfen, als durch das Erhoͤhen der Schornsteine, soviel es moͤglich ist. – Jedes Kamin muß besonders abgeschlossen seyn, und zwar unmittelbar unter dem Punkte, wo der Rauch des oder der Oefen (Kuͤchen, Kessel etc.), fuͤr welche er dient, in ihn eintritt. Dieses Abschließen geschieht durch einen eisernen Rahmen, auf dessen Staͤbe flache Dachsteine (Biberschwaͤnze) doppelt in Lehm gelegt werden; d.h. wo das Kamin so weit ist, um dieses zu erfordern, in der Mitte bleibt eine Oeffnung von etwa 16 Zoll □ mit einer genau schließenden eisernen Thuͤr, welche beim Oeffnen des Wirbels, herunter (in das Einheizloch oder Vorkamin, Vorgelege etc.) schlaͤgt, und an ihren Haspen haͤngen bleibt, diese wird nie geoͤffnet als zum Einsteigen des Schornsteinfegers. Ein so abgeschlossenes Kamin raucht niemals (ausser durch aͤußern Widerstand des Windes, wenn hoͤhere Gegenstaͤnde ihn aufhalten), weil keine kalte Luft von unten einstroͤmen kann: bei jeder Kuͤche ist dieses unerlaͤßlich. Zum Abfuͤhren der Daͤmpfe aus derselben dient ein neben dem Rauchkanal liegender, durch eine Zunge von ihm getrennter, Dampfkanal, 18 Zoll tief, 4 Zoll breit, mit einer leicht zu regierenden Klappe. Zu S. 320. 321 erlaube ich mir, der fuͤr Gesellschafts- und Schlafzimmer vortrefflichen Berliner Kaminoͤfen, von weiß glasurten Fayencekacheln, zu erwaͤhnen. Das Kamin von Gußeisen dient als gewoͤhnliches offenes Kamin, heizt aber zugleich einige Zuͤge im Ofen. Der eigentliche Ofen wird von aussen, oder im Zimmer an der schmalen Seite, geheizt; so daß man den Ofen ohne das Kamin, und lezteres ohne den Ofen, oder beide zugleich heizen kann. Das Ganze ist nur wenig groͤßer als jeder gewoͤhnliche Ofen von Toͤpferkacheln. Abtritte sollten in herrschaftlichen Wohnhaͤusern nirgend sonst geduldet werden, als auf dem Hofe, fuͤr das Gesinde, uͤber der Dunggrube des Pferdestalls. Selbst in Kasernen, Arbeitshaͤusern u. dgl. muͤßten sie nie in den Gebaͤuden, und nie anders als ganz unten, abgesondert von dem Wohngebaͤude – angelegt werden. Wollte man dagegen einwenden, es sei leichter dieß zu fordern als es auszufuͤhren, so laͤßt sich darauf antworten, daß die Ausfuͤhrung weder sehr kostbar noch schwierig, der Gegenstand aber einiges Aufwandes werth ist. In Lazarethen, Hospitaͤlern, Kriminalgefaͤngnissen und Straf- oder Zuchthaͤusern, werden allerdings Leibstuͤhle (von Gußeisen mit Eimern von Zinkblech) nicht ganz entbehrt werden koͤnnen; das Ausleeren der leztern aber, welche natuͤrlich in doppelter Zahl vorhanden seyn muͤssen, in eine dazu besonders vorbereitete, gehoͤrig entfernte, und uͤber der Erde angelegte Dungstelle, kann durch sehr einfache mechanische Vorrichtungen sehr erleichtert werden. In neu erbaueten herrschaftlichen, und in allen Haͤusern, welche nur von einer Familie (aus den wohlhabendern Klassen) bewohnt werden, sollten die s. g. Water Closets (Lieux à l'Anglaise) nie fehlen. Jeder Baumeister weiß, wie leicht und wie wohlfeil sie beim Neubau anzulegen sind, und daß das Fuͤllen der Zisterne auf dem Dachboden, wenn der Regen ausbleibt, bei nicht zu hohen Haͤusern, durch ein Druckwerk nicht sehr kostbar ist. Fast jedes nur einigermaßen gut gebauete englische Landhaus hat seine Water-Closets, und eine s. g. forcing pump, beide werden auch in Hamburg von J. Peat sehr gut gemacht, sowohl feststehende als tragbare. Bei aͤltern Gebaͤuden muß man sich mit leztern begnuͤgen. Will man auch dieses nicht, sondern die gewoͤhnlichen Leibstuͤhle beibehalten, so werden folgende Regeln mit Nuzen anzuwenden sey. 1) Man stelle den Leibstuhl, wie sich ohnehin von selbst versteht, in ein besonderes Kabinet, und wo moͤglich neben eine Schornsteinroͤhre. Aus dem mit Zinkblech ausgeschlagenen Kasten oder Stuhl lasse man, gleich unter dem Sizbrett, eine Knieroͤhre von 2 à 3'' im Diameter aus, und unter einem Winkel von 45° in den Schornstein treten; wenigstens haue man oben, einige Zoll von der Zimmerdecke herunter, ein Loch mit beweglicher Klappe in den Schornstein, und oͤffne leztere von Zeit zu Zeit; dieses Mittel wird, solange der Schornstein erwaͤrmt ist, fast allen Geruch abziehen. Die Eimer muͤssen von Fayence oder Zinkblech, nie von Kupfer seyn. 2) Man lege an passenden Stellen, in s. g. todten Winkeln, und immer an einem Corridor, so versteckt es nur seyn kann, einige vertikale Roͤhren von gezimmerten Holze mit Brettern verkleidet, also Schachten, die aus dem Keller bis uͤber die obersten Balken reichen, von 3 Fuß □ an, mit Thuͤren in jedem Stockwerke. In jedem dieser Schachte bewegt sich ein passender Kasten oder dergl. durch eine einfache Winde auf und nieder, und dient sowohl zum Herablassen der auszuleerenden Eimer, des Auskehrichts, der Asche u.s.w. als auch zum Heraufziehen des noͤthigen Feuermaterials, Wassers u. dgl., – so daß von allem diesen nichts uͤber die Treppen kommt. Ein solcher Schaft findet sich z.B. im herzoglichen Schlosse zu Woͤrliz, auch sieht man dort eine zweckmaͤßige Handdruck-Pumpe im Keller, die das Wasser auf den Boden treibt. Dergleichen Druckwerke, welche zugleich das Bad, den Stall, die Kuͤche und das Waschhaus versorgen, und als sehr wirksame Schlauchspruͤzen bei entstehendem Feuer dienen, weßwegen im Hofe, und nicht im Keller stehen, findet man in Berlin nicht selten, z.B. in dem Hotel des auswaͤrtigen Departements; und ihre Zahl vermehrt sich alljaͤhrlich. Zusaz von dem k. b. Kreisbau-Inspektor Voit. Der anonyme Hr. Recensent meines Aufsazes: »die innere Einrichtung der Wohngebaͤude betreffend«, macht daruͤber Bemerkungen, die Sachkenntniß beweisen, und mir daher willkommen sind; denn alles, was zu meiner Belehrung dient, nehme ich mit Dank und Vergnuͤgen auf. Der Herr R. beschreibt die innere Einrichtung eines Wohngebaͤudes fuͤr einen großen Herrn, wie man sie in Norddeutschland antrift, und womit mich meine Reisen, vorzuͤglich ein langer Aufenthalt in Berlin, genau bekannt gemacht haben. Nehmen wir, wie Hr. R. selbst will, Ruͤcksicht auf Landessitten und Gewohnheiten, so ist zu bemerken, daß man in Suͤddeutschland nicht gerne zur ebenen Erde wohnt. Es beliebt wohl zuweilen dem Herrn vom Hause zur Verrichtung verschiedener Geschaͤfte einige Zimmer im Res-de-Chaussee einzunehmen; aber selten findet man sein ganzes Appartement daselbst. Ich mußte nach dem Willen des Bauherrn mich richten, und ich habe in meinem Aufsaze Seite 313 ausdruͤklich gesagt, daß ich meine Beschreibung keineswegs als Grundregel zur Entwerfung eines Bauplans angesehen wissen wolle, und daß oͤrtliche Verhaͤltnisse eine andere Eintheilung verlangen wuͤrden. Die uͤbrigen Bemerkungen des Hrn. R. sind großentheils von der Art, daß sie in der Hauptsache meinen Angaben nicht widersprechen. So verlangt z.B. Hr. R., daß die Haupttreppe geheizt und mit Glaswaͤnden eingeschlossen werden soll. Eine solche Einrichtung mußte ich wohl der Treppe geben, wenn ich anders darauf bedacht seyn wollte, daß alle Gange geheizt werden koͤnnten. Welchen Nuzen aber eine gleich neben der Haupttreppe angebrachte, verborgene Nebentreppe fuͤr Bediente haben soll, das kann ich noch nicht einsehen. – Ein Escalierdérobé fuͤhrt in einen besondern Gang, in ein Schlafzimmer u.s.w. Aber wozu zwei Treppen nebeneinander? – In einiger Entfernung von der Haupttreppe kann eine Nebentreppe einen doppelten Zweck erfuͤllen. In dem von mir beschriebenen Gebaͤude sind die beiden Appartements in der Bel-Etage, welche das erste Stokwerk ausmacht. Das zweite Stokwerk hat einen großen Saal in der Mitte, welcher durch zwei Stokwerke geht. Durch diesen Saal wird also im zweiten Stockwerk nichts unterbrochen, und es entsteht nicht die entfernteste Unbequemlichkeit daraus. Daher kann hier von einem Baufehler die Rede nicht seyn. Unter andern Umstaͤnden finde auch ich in einem Saal in der Mitte fehlerhaft, wenn er ein Stockwerk unterbricht, das zu einer bestaͤndigen Wohnung bestimmt ist. Das 3te Stockwerk wird nicht ganz unterbrochen; denn die Zimmer zur linken und rechten Seite des Saals werden durch einen Gang verbunden. Uebrigens sind diese Zimmer bloß zu Gastzimmern angelegt, welche Hr. R. entbehrlich findet, die aber im gastfreien Suͤddeutschland keinem solchen Hause fehlen duͤrfen. Ueber die Hoͤhe eines Hauses von 3 Stockwerken mit einem Res-de-Chaussee wundert man sich hier nicht; denn beinahe alle angesehene Haͤuser haben so viele Stockwerke. Ich erinnere dieses mit der Bitte an meinen Hrn. Recens. in aͤhnlichen Faͤllen seine Bemerkungen mitzutheilen, damit solche wichtige Gegenstaͤnde der Architektur von mehr als einer Seite beleuchtet werden. Moͤchte es auch Hrn. R. gefallen, Aufsaͤze uͤber verschiedene andere technische Gegenstaͤnde, uͤber Erfindungen Fabrikate und Fabrikationen in dem noͤrdlichen Deutschlande dem polytechnischen Journal zukommen zu lassen, um dadurch einen wissentschaflichen Wechselverkehr zwischen Suͤd- und Norddeutschland einzuleiten.