Titel: Hydraulische Wage zu mechanischen und hydraulischen Zweken, worauf G. Medhurst, Mechaniker, Denmark-Street, St. Giles' in the Fields, Middlesex, sich am 26. August 1817 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 25, Jahrgang 1827, Nr. LX., S. 218
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LX. Hydraulische Wage zu mechanischen und hydraulischen Zweken, worauf G. Medhurst, Mechaniker, Denmark-Street, St. Giles' in the Fields, Middlesex, sich am 26. August 1817 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Juni 1827. S. 321. Mit Abbildungen auf Tab. III. Medhurst's, hydraulische Wage zu mechanischen und hydraulischen Zweken. Diese hydraulische Wage soll Wasser und Fahrzeuge, Guͤter und andere schwimmende Koͤrper heben und das Gewicht derselben bestimmen, und nebenher auch zu anderen Zweken dienen. Sie besteht aus einer Wasser-Cisterne oder aus einem Sumpfe, A, A, Fig. 1., in welchem sich ein luftdichtes hoͤlzernes oder eisernes Gefaͤß, B, B, befindet, welches oben geschlossen, und unten offen ist, und durch die in demselben enthaltene Luft schwimmt. Dasselbe ist so beschwert, daß es, wenn es voll Luft ist, gerade unter der Oberflaͤche des Wassers schwimmt. Dieses Luftgefaͤß steht mittelst der beiden eisernen Stuͤzen P, P, und dem Querbalken, T, T mit zwei Tauchern, S, S, in Verbindung, die in den beiden Brunnen, W, W, auf und nieder steigen. Das Wasser in den Brunnen, W, W, steht mittelst der beiden Canaͤle, H, H, bloß mit jenem Wasser in Verbindung, welches sich in der Schleuse oder in dem Behaͤlter befindet, in welchem es in die Hoͤhe gehoben werden soll, so daß, wenn die Taucher in ihrem Brunnen niedersteigen, das Wasser in denselben, und zugleich auch in dem lezt genannten Behaͤlter, in die Hohe steigt, und umgekehrt. Das Luftgefaͤß, A, A, dient, um den Tauchern und dem mit demselben verbundenen Apparate auf jedem verschiedenen Puncte ihrer Hoͤhe gleiche Schwimmkraft zu ertheilen, was durch die Ausdehnung und Zusammendruͤkung der in demselben enthaltenen Luft geschieht, je nachdem dieselbe naͤmlich durch das in dem Behaͤlter, A, A, befindliche) und darauf liegende Wasser mehr oder minder zusammengedruͤkt wird. Auf diese Weise ist jede Seite der Wage in ihrem ganzen Spielraume, im Stande, die andere Seite aufzuwiegen. Denn so wie die Schwimmkraft der Taͤucher bei ihrem tieferen Niedersteigen in das Wasser zunimmt, so nimmt die Schwimmkraft des Luftgefaͤßes durch die Verdichtung der Luft unter der Tiefe des Wassers ab, und das Gewicht des Luftgefaͤßes und seines Apparates wird, so wie er sinkt, nach und nach auf die Taͤucher uͤbertragen, wodurch die aufsteigende und zunehmende Wassersaͤule in dem Behaͤlter aufgewogen wird. Die Dimensionen oder der koͤrperliche Inhalt desjenigen Theiles der beiden Taucher, der durch das Niedersteigen derselben in den Brunnen in dem Wasser eingetaucht ist, muß derjenigen Menge Wassers gleich seyn, welche nothwendig in den Behaͤlter oder in die Schleuse uͤbergehen muß, um es in demselben zur verlangten Hohe zu heben, und die Brunnen muͤssen weit genug seyn, um die Taucher in denselben auf und nieder steigen zu lassen, ohne daß sie die Waͤnde derselben beruͤhren. Ihre Tiefe muß gleich seyn der Tiefe, bis zu welcher das Luftgefaͤß in dem Behaͤlter, A, A, hinabsteigt, mehr der Hohe, zu welcher das Wasser in dem anderen Behaͤlter hinauf steigen muß. Die Dimensionen des Luftgefaͤßes richten sich nach der Tiefe des Behaͤlters oder Sumpfes, A, A, in welchem es schwimmen muß. Wenn dieser Sumpf tief genug gemacht werden kann, um das Luftgefaͤß 33 Fuß tief im Wasser untersinken zu lassen, so daß die in demselben enthaltene Luft durch den Druk des darauf liegenden Wassers um die Haͤlfte ihres natuͤrlichen Umfanges zusammengedruͤkt werden kann, so muß das Luftgefaͤß doppelt so viel Wasser enthalten koͤnnen, als in den Behaͤlter uͤbergehen muß. Wenn man aber der Orts-Verhaͤltnisse wegen dem Sumpfe diese Tiefe nicht geben kann, muß der Inhalt des Luftgefaͤßes sich umgekehrt wie die Tiefe verhalten, d.h., wenn die Tiefe nur die Haͤlfte von 33 Fuß ist, so muß der Inhalt des Luftgefaͤßes doppelt so groß seyn, als vorher, oder vier Mahl so viel Wasser fassen, als in den Behaͤlter uͤbergehen muß. Das Wasser wird nun dadurch gehoben, daß man dem Luftgefaͤße, dem Gebaͤlke, oder irgend einem Theile des damit verbundenen Apparates ein solches Gewicht auflegt, daß das Luftgefaͤß sammt dem Balken und den Taͤuchern in den Brunnen nieder sinken muß. So wie die Taucher niedersinken, werden sie das Wasser aus den Brunnen austreiben, und zwingen, durch die Canaͤle, H, H, in den Behaͤlter uͤberzufließen, wo es zugleich mit dem Schiffe oder dem Koͤrper, der auf der Oberflaͤche dieses Behaͤlters, z.B. einer Schleuse, schwimmt, zur erforderlichen Hoͤhe empor steigen wird. Wenn man dann wieder obiges Gewicht von dem Luftgefaͤße oder den Theile des Apparates wegnimmt, wird der Apparat zur Hoͤhe der Oberflaͤche des Wassers in den Brunnen emporsteigen, oder wenn der Apparat mehr Kraft zum Niedersteigen besizt, kann man ein Seil an dem Balken befestigen, und mit einer Walze unter demselben in Verbindung bringen, wie X zeigt, so daß ein Mann ihn niederziehen, und das Wasser in dem Behaͤlter oder in der Schleuse heben kann. Wenn er die Winde in entgegengesezter Richtung dreht, wird das Luftgefaͤß wieder in die Hoͤhe steigen, und das Wasser in der Schleuse sinken. Eine Verdichtungs-Luftpumpe, G, muß auf dem Gebaͤlke oder an irgend einem anderen schiklichen Orte befestigt seyn, und mittelst einer Roͤhre mit der Luft in dem Luftgefaͤße in Verbindung stehen, um lezteres noͤthigen Falles mit Luft zu versehen, und an dieser Roͤhre muß ein Sperrhahn, C, angebracht seyn, durch welchen man die uͤberfluͤßige Luft, wenn es mit solcher uͤberladen waͤre, auslassen kann. Wenn man mit dieser Wage bloß Guͤter, Kutschen, Vieh waͤgen will, so kann man derselben die Form von Fig. 2. geben. E, ist ein Both, das auf dem Wasser des Behaͤlters oder der Schleuse schwimmt, und die groͤßte Last, die man waͤgen will, zu halten vermag: eine Buͤhne auf demselben traͤgt die Guͤter etc. F, ist die Schale, welche die Gewichte aufnimmt, und an dem Gebaͤlke des Luftgefaͤßes, T, T, haͤngt. Die inneren Theile der Wage, Fig. 2., haben dieselbe Form und Einrichtung, wie in Fig. 1., nur daß sie, selbst fuͤr die groͤßten Lasten, die man waͤgen will, kleiner seyn duͤrfen. Die Tiefe des Sumpfes und der Brunnen darf nur so weit sich erstreken, daß das Luftgefaͤß und die Taͤucher Einen Fuß tief sinken koͤnnen. Erklaͤrung der Figuren. A, A, der Wasserbehaͤlter oder Sumpf. B, B, das Luftgefaͤß. S, S, die beiden Taucher. P, P, die beiden eisernen Stuͤzen. T, T, das Gebaͤlke, welches das Luftgefaͤß mit den Taͤuchern verbindet. W, W, die Brunnen. H, H, die Canaͤle, welche die Verbindung zwischen den Brunnen und der Schleuse herstellt. X, die Winde, um das Luftgefaͤß niederzuwinden. G, die Verdichtungs-Luftpumpe; C, der Sperrhahn in der Roͤhre dieser Pumpe. E, das Both mit seiner Buͤhne. Fig. 2., F, die Schale zur Aufnahme der Gewichte.

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Tafel Tab.
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Tab. III