Titel: Verbesserung im Zubereiten des Meisches aus Pflanzenstoffen zur Brantweinbrennerei, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu Unterwood, Stirlingshire, Scotland, sich am 18. Jul. 1827 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 30, Jahrgang 1828, Nr. XCIV., S. 340
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XCIV. Verbesserung im Zubereiten des Meisches aus Pflanzenstoffen zur Brantweinbrennerei, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu Unterwood, Stirlingshire, Scotland, sich am 18. Jul. 1827 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Septbr. 1828. S. 139. More's Verbesserung im Zubereiten des Meisches zur Brantweinbrennerei. Diese Verbesserung besteht 1) in Bereitung des Meisches aus Korn (oder dergleichen vegetabilischen Stoffen), so wie es aus der Muͤhle herkommt, in einem Meischbottiche ohne Seiherboden; 2) im Kuͤhlen des Meisches mittelst zugesezten kalten Wassers zur Gaͤhrung. Ich bringe alles Korn (oder dergleichen vegetabilische Stoffe) in dem Zustande, in welchem es von dem Muͤhlsteine herkommt, mit allen Kleien, in einen Meischbottich ohne Seiherboden, und meische es in demselben; dadurch bin ich im Stande, ein Korn zu brauchen, das besseren Brantwein gibt, als nach der gewoͤhnlichen Weise. Diese ganze Mischung wird, nachdem sie mit kaltem Wasser abgekuͤhlt wurde, zur Gaͤhrung hingestellt, und in diesem Zustande mit den darin enthaltenen Kleien, nachdem die Verduͤnnung gehoͤrig geschehen ist, in die Blase zur Destillation gethan. Der Meisch wird durch so viel, unmittelbar vor Zuthat der Hefen zugeseztes kaltes Wasser gekuͤhlt, als noͤthig ist, jene Temperatur zu erzeugen, welche am besten zur Gaͤhrung taugt: Praktiker wissen dieß aus Erfahrung zu treffen; auch haͤngt hier die Menge Wassers von der Dike des Meisches ab, die in Gaͤhrung gesezt werden soll. Auf diese Weise wird nicht bloß sehr viel an Geraͤthen erspart, sondern die Arbeit wird auch dadurch beschleunigt, und gelingt besser. Da dieses Verfahren bei dem Meischen in England neu ist, so nehme ich es als mein Patentrecht in Anspruch. Das Repertory of Patent-Inventions bemerkt dagegen, daß Jonas in seinem Distiller's Guide S. 13 sagt, daß die Hollaͤnder ihr ganzes Malz, mit Rokenmehl gemischt, zu Meisch gaͤhren, und Kleien zusezen, und dieses ganze Gemenge in die Blase eintragen, um Brantwein daraus zu brennen. Da dieses Buch schon viele Jahre vor Erscheinung dieses Patentes in England bekannt war, so ist auch dieses Verfahren fruͤher, als das gegenwaͤrtige Patent, in England bekannt geworden. Was das Abkuͤhlen des Meisches betrifft, so ist es klar, daß da kaltes Wasser nicht zugesezt werden kann, ohne die Staͤrke des Meisches zugleich mit der Temperatur desselben zu vermindern, entweder anfangs weniger heißes Wasser zugesezt werden muß, als gewoͤhnlich zum guten Meischen und zur gehoͤrigen Ausziehung der aufloͤsbaren Theile des Kornes nothwendig ist, oder daß der Meisch mit mehr kaltem Wasser verduͤnnt werden muß, als nach aller Erfahrung zur Erzeugung der groͤßten Menge von Brantwein auf die leichteste Weise noͤthig ist: wenn anders die Brantweinbrenner bisher, nach Erfahrungen von Jahrhunderten und Millionen von Auslagen, nicht so unwissend und unverstaͤndig seyn sollten, um von dem Patenttraͤger uͤber so wichtige Gegenstaͤnde Aufklaͤrung zu erhalten. Dieses Verfahren scheint fuͤr heimliche unerlaubteIn England darf Niemand bei großer Strafe in seinem Hause Brantwein brennen, ohne Licenz dafuͤr geloͤset zu haben. A. d. Ueb. Brantweinbrennereien berechnet, indem dadurch allerdings Geraͤthe erspart werden, und in einem weit kleineren Raume gebrannt werden kann: Vortheile, die fuͤr schlechteren Brantwein entschaͤdigen, der durch zu starke Verduͤnnung oder zu schlechtes Ausziehen des Kornes nothwendig entstehen muß.