Titel: Verfahren, die Abfälle bei der Brantweinbrennerei auf Brantwein zu benüzen, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu Unterwood, Stirlingshire, Schottland, sich in Folge einer Mittheilung eines Ausländers am 18. Juli 1827 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 30, Jahrgang 1828, Nr. XCV., S. 341
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XCV. Verfahren, die Abfaͤlle bei der Brantweinbrennerei auf Brantwein zu benuͤzen, worauf Rob. More, Brantweinbrenner zu Unterwood, Stirlingshire, Schottland, sich in Folge einer Mittheilung eines Auslaͤnders am 18. Juli 1827 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Octbr. 1828. S. 193. [Verfahren, die Abfaͤlle bei der Brantweinbrennerei auf Brantwein zu benuͤzen.] Mein Verfahren besteht darin, daß ich ungefaͤhr Ein Drittel sogenannten Spuͤlicht (spent wash) der zu destillirenden Wuͤrze (worts) gerade vorher zuseze, ehe ich die zur Gaͤhrung noͤthigen Hefen in dieselbe bringe. Dieß geschieht auf folgende Weise Ich) gieße das sogenannte Spuͤlicht (spent wash) aus der Blase in ein hierzu vorbereitetes Gefaͤß, und lasse die diken schleimigen Theile und die Kleien sich in demselben zu Boden sezen. Ich scheide hierauf den duͤnnsten und fluͤssigsten Theil dieses Spuͤlichtes ab, und gieße ihn in ein Kuͤhlgefaͤß, in welchem ich denselben so lang lasse, bis er sich zur Temperatur der Atmosphaͤre abgekuͤhlt hat, wo dann wieder nur der hellste und reinste Theil hiervon in einer Kufe aufbewahrt wird. Wenn nun die Wuͤrze frisch bereitet und bis zu dem gehoͤrigen Grade abgekuͤhlt wurde, gebe ich Einen Theil des auf obige Weise zubereiteten klaren Spuͤlichtes in die Kufe, in welcher die Wuͤrze gaͤhren soll, und gieße zwei Theile von lezterer dazu, trage die Hefen ein, und lasse dieses Gemenge auf die gewoͤhnliche Weise gaͤhren. Da nun dieses Verfahren in Großbritannien neu ist, so nehme ich es als mein Patentrecht in Anspruch. Bemerkungen desRepertory. „Die Plakereien unserer Brantweintaxe,“ sagt das Repertory, „machten es fuͤr unsere Brantweinbrenner nothwendig, so schnell als moͤglich zu destilliren, und dieß fuͤhrte, vorzuͤglich in Schottland, zu verschiedenen sinnreichen Vorrichtungen an der Blase. Bei solchem Durchjagen der Wuͤrze durch die Blase muß dann nothwendig noch etwas im Spuͤlichte zuruͤkbleiben, was bei einer zweiten Destillation benuͤzt werden kann. Abgesehen von der Taxe koͤnnte dieses Verfahren vielleicht brauchbar seyn, obschon wir zweifeln, daß es das beste ist, das man waͤhlen konnte. Es scheint sogar im Widerspruche mit dem fruͤheren Patente des Hrn. More, das wir im Septemberhefte l. J. (siehe vorstehende Abhandlung) mittheilten, indem hier Kleie und Schleim so sorgfaͤltig abgeschieden werden, waͤhrend sie dort so dringend empfohlen wurden. Es kann etwas nicht zugleich zu demselben Zweke nuͤzlich und schaͤdlich seyn. Uns scheint das erste Verfahren, Schleim und Kleie beizubehalten, besser, als dieses zweite, waͤre es auch bloß deßwegen, weil die klugen Hollaͤnder dasselbe befolgen. Wir wuͤrden daher den ganzen Spuͤlicht in den Meischbottich auf das geschrotene Malz und Mehl, statt eben so viel Wassers schuͤtten. Die Waͤrme des Spuͤlichtes, die nach diesem lezten Patente ganz unnuͤz verloren geht, wuͤrde hier benuͤzt werden, statt daß nach diesem lezten Patente das kalte Spuͤlicht dem Meische die Waͤrme entzieht. Ueberdieß geht auch durch das Abkuͤhlen des Spuͤlichtes viel von dem Geistigen desselben verloren. Daß dieses Verfahren so wie jenes in dem ersten Patente auf Umgehung der Taxe berechnet ist, duͤrfen wir nicht bemerken.“