Titel: Verbesserungen in Verfertigung des Papieres zu Papiertapeten zur Bekleidung der Wände, und in den hierzu nöthigen Apparaten, worauf Thom. Cobb in Colthorpe House bei Bradbury, Oxfordshire, sich am 15. Sept. 1829 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 38, Jahrgang 1830, Nr. XLI., S. 127
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XLI. Verbesserungen in Verfertigung des Papieres zu Papiertapeten zur Bekleidung der Waͤnde, und in den hierzu noͤthigen Apparaten, worauf Thom. Cobb in Colthorpe House bei Bradbury, Oxfordshire, sich am 15. Sept. 1829 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Julius. 1830. S. 32. Cobb, uͤber Verfertigung des Papieres zu Papiertapeten. Dieses Patent umfaßt mehrere Gegenstaͤnde in Hinsicht auf Verfertigung der Papiertapeten. Erstens wird hier ein Verfahren angegeben, wie man gefaͤrbtes Papier waͤhrend der Verfertigung desselben mit erhabenen Verzierungen ausstatten kann, indem man den Zeug durch Walzen oder Platten laufen laͤßt, wovon wenigstens eine mit dem gewuͤnschten Muster gravirt ist. Die Farbe wird dem Zeuge zugesezt, ehe er in die Walzen kommt, und das Papier erhaͤlt folglich bloß Eine Farbe. Das zweite Verfahren hat gleichfalls den Zwek, dem Papiere erhabene Verzierungen, jedoch erst nach Verfertigung desselben, zu geben. Auch hier werden Platten und Walzen angewendet, nur mit dem Unterschiede, daß eine oder mehrere derselben gehizt werden, so daß das Papier dadurch einen Glanz wie Seide oder andere Artikel erhaͤlt. Das dritte dient zur Vereinigung zweier Stuͤke Papier mittelst eines Apparates, der alsogleich beschrieben werden soll, wodurch das Papier ein festeres Ansehen gewinnt, und zugleich dauerhafter wird, wenn man es an die Waͤnde anklebt. Die beiden Papierlagen koͤnnen entweder von derselben Farbe, oder die eine kann weiß, die andere gefaͤrbt seyn. Die obere oder die aͤußere Seite kann auf eine oder auf die andere der oben angegebenen Weisen erhaben verziert seyn, oder sie koͤnnen beide, nachdem sie zusammengefuͤgt worden sind, auf diese Weise erhaben verziert werden. Das vierte Verfahren dient zur Vereinigung des Papieres mit Seide, Baumwolle oder mit irgend einem anderen Stoffe, wodurch leztere Stoffe ein weit schoͤneres und kostbareres Ansehen erhalten. Diese Stoffe werden auf einer Seite mit irgend einer klebrigen Masse uͤberzogen, und nachdem sie gehoͤrig auf dem Papiere ausgebreitet wurden, wie vorher durch die Walzen getrieben. Man empfiehlt das Papier vorher durch Walzen mit Furchen an ihrem Umfange laufen zu lassen, wodurch es dann leichter das Gepraͤge der gravirten Walze aufnimmt, und folglich auch der Seide ein schaͤrferes Gepraͤge gibt. Der fuͤnfte und lezte Gegenstand des Patentes ist die oben erwaͤhnte Maschine zum Auseinanderkleben der Papierblaͤtter. In dieser Maschine wird das weiße Papier, welches die untere Seite bilden soll, um eine mit einem Gewichte gehoͤrig beschwerte Walze gewunden, damit es sich nicht so leicht abrollen kann, und laͤuft dann aufwaͤrts durch zwei mit Pluͤsche bekleidete Walzen, wovon die eine in einen sich drehenden Pinsel verwandelt werden kann. Leztere dreht sich in einem mit Kleister gefuͤllten Gefaͤße, und bedekt das Papier, wenn er mit demselben in Beruͤhrung kommt, gleichfoͤrmig mit einer Kleisterlage. Das Papier laͤuft dann nach aufwaͤrts fort, bis es auf eine große Trommel oder Aufwindewalze gelangt, wo es das andere Papier trifft, mit welchem es zusammengepappt werden soll, und welches von der gegenuͤber stehenden Seite der Maschine durch Leitungswalzen herbeigefuͤhrt wird. Da Alles gehoͤrig mit Gewichten versehen ist, wird das Papier ausgebreitet erhalten, und druͤkt gleichfoͤrmig an das mit Kleister versehene Papier auf der Trommel, auf welcher es in jeder erforderlichen Laͤnge aufgewunden wird. Der Patent-Traͤger nimmt die erhabene Verzierung an Papiertapeten als seine Erfindung in Anspruch, und beschraͤnkt sich nicht bloß auf die hier angegebene Weise, das Papier zusammenzupappen, sondern nimmt jede andere bekannte Methode zu diesem Ende in Anspruch.