Titel: Verbesserung in der Gerberei, auf welche sich Osmond Cogswell zu Cincinnati, Hamilton County, Ohio, am 29. Januar 1831 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 45, Jahrgang 1832, Nr. LXIII., S. 261
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LXIII. Verbesserung in der Gerberei, auf welche sich Osmond Cogswell zu Cincinnati, Hamilton County, Ohio, am 29. Januar 1831 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Repertory of Patent-Inventions. Junius 1822, S. 341. Cogswell, uͤber die Verbesserung in der Gaͤrberei. Diese Verbesserung besteht darin, daß die Aufloͤsung der Eichenrinde oder einer anderen Rinde auf eine solche Weise auf die Haͤute oder Felle angewendet wird, daß, wenn die gallertartigen Theile des Felles den Gerbestoff aufgenommen haben, der uͤbrige Theil der Aufloͤsung, naͤmlich der waͤsserige, abfließen kann, so daß auf diese Weise immer eine neue Menge Gerbe-Fluͤssigkeit mit dem Felle in Beruͤhrung kommt, bis dasselbe endlich gar gegerbt ist. Der Hauptvortheil bei diesem Verfahren liegt darin, daß der Gerbe-Proceß dadurch bedeutend abgekuͤrzt wird, und daß folglich zur Errichtung einer Gerberei ein weit geringeres Capital noͤthig ist. Der Apparat hiezu und die Anwendungsart desselben ist folgender. Man lasse ein hoͤlzernes Gestell von vierekiger Form verfertigen, dessen Breite den Haͤuten, Fellen oder Theilen von Haͤuten, die gegerbt werden sollen, gleichkommt, und dessen Hoͤhe und Laͤnge man je nach Bedarf bestimmt. Am Boden oder Grunde dieses Gestelles lasse man einen wasserdichten Boden von der Laͤnge und Breite des Gestelles anbringen. Dieser Boden muß etwas gegen die eine Seite geneigt seyn, damit die Fluͤssigkeit abfließen kann, wenn sie die Haut durchdrungen hat. Die Seiten und Enden muͤssen zwei bis vier Zoll uͤber den Boden hervorstehen, und dieß kann dadurch bewirkt werden, daß man an der inneren Seite des Gestelles schmale Bretter befestigt. Auf diese Art entsteht eine Art von Gehaͤuse oder Behaͤlter, der 4 Fuß breit, an der einen Seite zwei, an der anderen vier Zoll hoch, und 20 Fuß lang ist. Dergleichen Behaͤlter koͤnnen in einer Entfernung von beilaͤufig 12 Zoll bis zum oberen Ende des Gestelles empor, mehrere uͤber einander angebracht werden; sie werden mit Saͤgespaͤnen oder irgend einer anderen weichen, poroͤsen Substanz, die das Durchlaufen der Gerbe-Fluͤssigkeit durch die Haut nicht hindert, sondern welche dieselbe aufsaugt und ableitet, wenn sie durchgedrungen ist, gefuͤllt. Auf diese Oberflaͤchen von Saͤgespaͤnen werden die Haͤute oder Felle (nachdem sie auf die gewoͤhnliche Weise zum Gerben zugerichtet, und alles Fleisch rein von ihnen weggenommen worden) eben ausgebreitet. Damit nun eine hinlaͤngliche Menge der Gerbe-Fluͤssigkeit auf denselben erhalten werden kann, lasse man aus Baumwollen- oder einem anderen Zeuge Saͤke von 1 Zoll und mehr im Durchmesser verfertigen, und diese mit demselben Materiale, wie die Behaͤlter fuͤllen. Diese Saͤke bringe man rings herum unter die Enden der Haͤute, um auf diese Weise diese Enden so hoch zu heben, als der Durchmesser der Saͤke hoch ist. Ist dieß geschehen, so gieße man auf die ausgehoͤhlte Oberflaͤche der Haͤute so viel Gerbe-Fluͤssigkeit, als sie zu halten vermag; diese Fluͤssigkeit fuͤlle man in dem Maße, in welchem sie durch die Haut durchlaͤuft, immer wieder nach, womit je nach der Dike und Art des Leders 3 bis 14 Tage fortgefahren werden muß. Nach dieser Zeit werden die Haͤute vollkommen gar gegerbt seyn, bis auf deren Raͤnder, die diesem Processe nicht so vollstaͤndig unterworfen werden konnten, als es mit den uͤbrigen Theilen geschah. Um auch diese Raͤnder ganz gar zu gerben, lege man die Haͤute noch fuͤr 3 oder 4 Wochen in die gewoͤhnlichen Gerbekufen.