Titel: Bereitung von Verzierungs- oder sogenanntem Modebaumwollgarn, welches zum Weben, Nähen und Stiken von Baumwoll- oder anderen Zeugen verwendet werden kann, und worauf sich Pierrepoint Greaves, Gentleman zu Chorley in der Grafschaft Lancaster am 22. December 1831 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 46, Jahrgang 1832, Nr. XXI., S. 98
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XXI. Bereitung von Verzierungs- oder sogenanntem Modebaumwollgarn, welches zum Weben, Naͤhen und Stiken von Baumwoll- oder anderen Zeugen verwendet werden kann, und worauf sich Pierrepoint Greaves, Gentleman zu Chorley in der Grafschaft Lancaster am 22. December 1831 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem Register of Arts. August 1832, S. 194. Greaves, Bereitung des sogenannten Modebaumwollgarns. Die Erfindung des Patent-Traͤgers besteht in nichts weiter, als in der Faͤrbung der Baumwolle in der Wolle mit verschiedenen Farben von jeder Schattirung, und in der Vermengung dieser gefaͤrbten Baumwolle mit gebleichter weißer Baumwolle, so daß man auf diese Weise verschieden gefaͤrbtes Garn oder verschiedene Zeuge erhalten kann, ohne daß man dieselben spaͤter erst zu faͤrben braucht. Der Patent-Traͤger faͤrbt nach seinem Operationsplane zuerst einzelne und getrennte Parthien Baumwolle mit den sieben Grundfarben, und dann andere Parthien mit den verschiedenen Schattirungen dieser Farben. Mit diesen nun und mit weißem Garne erzeugt er nach jedem beliebigen Geschmake verschiedenes Garn. Sezen wir z.B., der Fabrikant wuͤnsche ein bestimmtes Gruͤn, so nimmt er die beiden Grundfarben gelb und blau, und mengt sie in solchen Verhaͤltnissen unter einander, daß er genau die verlangte Schattirung erhaͤlt; soll die Farbe lichter werden, so sezt er mehr gelb, soll sie hingegen dunkler werden, so sezt er mehr blau zu. Um Orange zu erhalten, wird Gelb und Roth, und um Purpur zu bekommen, Blau und Roth mit einander vermengt. Jedermann wird einsehen, daß man durch die gehoͤrige Vermengung der Grundfarben und ihrer Schattirungen mit Leichtigkeit jede beliebige Farbe und Schattirung hervorzubringen im Stande ist. Wenn die Baumwolle im gehoͤrigen Verhaͤltnisse gemengt ist, so wird sie auf dieselbe Weise, wie die weiße Baumwolle vorgesponnen, gesponnen, gedreht, gewunden, doublirt, und zu Faden oder Garn verarbeitet, womit man naͤhen, striken etc. kann, oder welches sich zu verschiedenen Zeugen weben laͤßt, welche nicht mehr gefaͤrbt zu werden brauchen. Auch das Bleichen, welches die Farbe verdirbt, und der Staͤrke des Zeuges schadet, kann auf diese Weise vermieden werden; wenigstens hofft der Patent-Traͤger auf alle diese Vortheile seiner Erfindung.