Titel: Ueber Hrn. J. O. N. Rutter's neue Methode Hize zu erzeugen.
Fundstelle: Band 50, Jahrgang 1833, Nr. XLI., S. 175
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XLI. Ueber Hrn. J. O. N. Rutter's neue Methode Hize zu erzeugen. Aus dem Mechanics' Magazine, No. 527, S. 426. Rutter's neue Methode Hize zu erzeugen. Wir haben kuͤrzlich eine Notiz uͤber die neue, von Hrn. Rutter erfundene Methode Hize zu erzeugen oder zu heizen mitgetheilt, und koͤnnen unsere Leser nun mit einigen weiteren Details uͤber diese Erfindung, die, wie einige Referenten in englischen Blaͤttern prophetisch behaupteten, gemacht ist, das ganze aͤußere Aussehen unserer Welt zu veraͤndern, bekannt machen. Hr. Rutter ließ seine Erfindung patentiren; das Patent fuͤr England ist noch nicht bekannt gemacht, jenes fuͤr Schottland, welches wohl im Wesen nicht verschieden seyn wird, lautet aber folgender Maßen: „Meine Erfindung, welche sich zum Heizen von Kesseln und Retorten sowohl, als in allen uͤbrigen Faͤllen, in denen Hize erforderlich ist, anwenden laͤßt, besteht darin, daß ich bituminoͤse, oͤhlige, harzige, wachsartige oder fettige Substanzen in fluͤssigem Zustande und in Verbindung mit Wasser auf die weiter unten zu beschreibende Art und Weise als Brennmaterial benuze. Ich bringe diese meine verbesserte Heizmethode auf folgende Weise in Ausfuͤhrung. Ich gestatte oder bewirke naͤmlich, daß eine oder mehrere der erwaͤhnten bituminoͤsen, oͤhligen, harzigen, wachsartigen oder fettigen Substanzen, wie z. V. Steinkohlentheer, aus einem eigenen Behaͤlter oder sonstigen zwekmaͤßig angebrachten Gefaͤße durch eine Roͤhre oder irgend einen geeigneten Canal in einen Trichter oder in eine Roͤhre fließe, die mit dem Inneren einer geschlossenen Feuerstelle oder eines Ofens communicirt; und ich gestatte oder bewirke ferner, daß zu gleicher Zeit Wasser aus einem gehoͤrig angebrachten Behaͤlter oder Gefaͤße durch eine andere Roͤhre in den eben erwaͤhnten Trichter oder in die Roͤhre abfließe, so daß dieses Wasser gleichzeitig mit den oben erwaͤhnten Substanzen auf ein Feuer tropfe, welches vorher auf der angefuͤhrten Feuerstelle oder in dem erwaͤhnten Ofen angezuͤndet worden, und welches sich auf die spaͤter zu beschreibende Weise reguliren laͤßt. Es ist nicht wesentlich nothwendig, daß der Kohlentheer oder die sonstige Substanz vorher in der Roͤhre, die mit dem Inneren der Feuerstelle oder des Ofens in Verbindung steht, mit dem Wasser in Beruͤhrung komme; ja ich halte es sogar fuͤr besser, wenn beide erst in einem Trichter oder in einer geringen Entfernung von dem Ofen zusammengerathen, und dann von hier aus gemeinschaftlich durch irgend einen geeigneten Canal an jene Muͤndung fließen, durch welche sie in das Innere der Feuerstelle oder des Ofens gelangen. Nein der Theer oder die sonstige Substanz und das Wasser muͤssen nothwendig vor oder bei dem Eintritte in die Feuerstelle oder in den Ofen mit einander in Beruͤhrung kommen, und gemeinschaftlich und gleichzeitig auf das in dem Ofen brennende Feuer fallen. Ist die Feuerstelle oder der Ofen groß, so muͤssen zwei oder mehrere Eintrittsmuͤndungen fuͤr den Theer und das Wasser auf solche Weise und in solchen Entfernungen von einander angebracht werden, wie sich dieß als am zwekmaͤßigsten zeigen wird. Der Strom des eintretenden Kohlentheeres oder der sonstigen Substanz und des Wassers kann mittelst Sperrhahnen oder Klappen, die sich entweder an den Behaͤltern oder Gefaͤßen, oder an den Roͤhren befinden, regulirt werden. Die Muͤndung oder der Canal, durch welchen der Kohlentheer oder die sonstige Substanz in Verbindung mit Wasser in das Innere der geschlossenen Feuerstelle oder des Ofens eintritt, soll offen gelassen werden, damit die Feuerstelle oder der Ofen dadurch gehoͤrig mit Luft gespeist werden koͤnne, wobei uͤbrigens dafuͤr zu sorgen, daß nicht zu viel Luft eintrete. Obschon ich nun der erhizenden, entzuͤndenden und zersezenden Oberflaͤche eines Feuers, welches in einer geschlossenen Feuerstelle oder in einem Ofen brennt, zum Behufe der Ausfuͤhrung meines Verfahrens den Vorzug gebe, indem dieselbe der vollkommenen Verbrennung des Kohlentheeres oder der sonstigen Substanzen in Verbindung mit Wasser am Zutraͤglichsten zu seyn scheint, so ist dieselbe doch nicht absolut nothwendig, indem diese Verbrennung auch in einem Ofen oder in irgend einem geschlossenen Gefaͤße geschehen kann, welches vorher erhizt wurde, und welches dann entweder durch Hize, welche sich innerhalb dieses Ofens oder dieses geschlossenen Gefaͤßes entwikelt, oder welche von Außen an demselben angebracht wird, auf dem gehoͤrigen Grade von Hize erhalten wird. Es ist nicht durchaus nothwendig, daß das Nasser, welches bei meinem Verfahren angewendet wird, frisches oder reines Wasser sey; Seewasser und anderes unreines Wasser, wie das Nasser aus dem Kielraume der Schiffe und die ammoniakalische Fluͤssigkeit aus den Gaswerken entsprechen dem Zweke eben so gut. Die respectiven Quantitaͤten oder Verhaͤltnisse von Kohlentheer oder anderen Substanzen und Wasser, welche man in die Feuerstelle oder in den Ofen eintreten laͤßt, werden je nach Umstaͤnden und je nach den angewendeten Materialien verschieden seyn. Ein Verhaͤltniß von Steinkohlentheer und Wasser, welches nach meiner Erfahrung sehr gute Resultate gewahrt, ist folgendes: Auf 1 Gallon Kohlentheer sollen 1 1/2 Gallons Wasser kommen, und diese Quantitaͤten sollen so regulirt werden, daß sie in nicht weniger Zeit, als zwischen 2 und 3 Stunden auf das Feuer oder die sonstige erhizte Oberflaͤche fallen. Das gehoͤrige. Verhaͤltnis laͤßt sich jedoch in jedem Falle aus der Beobachtung des Vorganges im Inneren der geschlossenen Feuerstelle oder des Ofens (welche Beobachtung durch die Eintrittsmuͤndungen fuͤr den Kohlentheer und das Wasser, oder durch irgend andere zwekmaͤßig angebrachte Oeffnungen geschehen kann) abnehmen. Denn ist ein Ueberschuß von Wasser vorhanden, so wird die Flamme schwacher werden oder ganz ausloͤschen, und ist der Ueberschuß auf Seite des Theeres oder einer der sonstigen statt des Theeres angewendeten Substanzen, so wird die Flamme durch Rauch verdunkelt werden.“ Hr. Rutter macht nichts von den Apparaten oder Maschinerien, deren er sich bedient, als seine Erfindung geltend, sondern beschraͤnkt seine Patentanspruͤche und Rechte auf Erzeugung von Hize durch die Entzuͤndung, Verbrennung und Zersezung von bituminoͤsen, oͤhligen, harzigen, wachsartigen oder fettigen Substanzen, oder eines Gemisches von zweien oder mehreren derselben, in Verbindung mit Wasser. Die Hize, die er auf diese Weise hervorzubringen im Stande ist, soll den Aussagen von Augenzeugen gemaͤß, aͤußerst intensiv, sehr gleichmaͤßig und vollkommen leit- und regulirbar seyn. Man befolgt das Rutter'sche Verfahren bereits seit der Patentirung desselben an den Gaswerken zu Salisbury, und eben so wurden auch bereits an Bord eines Dampfbothes zu Lymington guͤnstige Versuche damit angestellt.