Titel: Verbesserungen an Schlössern und Schlüsseln, worauf sich William Morrett Williams am Bedford-place, London, am 27. Febr. 1840 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 81, Jahrgang 1841, Nr. CII., S. 403
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CII. Verbesserungen an Schlössern und Schlüsseln, worauf sich William Morrett Williams am Bedford-place, London, am 27. Febr. 1840 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts. Jun. 1841, S. 281. Mit Abbildungen auf Tab. VII. Williams' Verbesserungen an Schlössern und Schlüsseln. Bei gegenwärtigen Verbesserungen an Schlössern und Schlüsseln ist ein eigenthümlicher und neuer Mechanismus in Anwendung gebracht, welcher die bei den meisten gegenwärtig bekannten Patentschlössern eingeführte „Zuhaltung“ überflüssig macht. Die Anwendung dieses Mechanismus bezieht sich zunächst auf ein Vorlegeschloß, Fig. 27, dessen Rükplatte weggelassen ist, um die inneren Theile sichtbar zu machen. Fig. 28 zeigt die nämliche Einrichtung, nur daß die inneren Theile in einer anderen Lage sich befinden; Fig. 27 stellt nämlich den Riegel in das Riegelloch des Schlußbügels geschoben, d.h. das Schloß zugeschlossen dar, während Fig. 28 dasselbe aufgeschlossen zeigt, indem der Riegel aus dem Bügel zurükgezogen ist. Fig. 29 ist ein in verticaler Richtung quer durch die Mitte des Schlosses gehender Durchschnitt. a, a ist das Gehäuse des Schlosses, b der Riegel, welchen auch Fig. 30 abgesondert darstellt. An dem unteren Rande des Riegels befindet sich eine Zahnstange oder eine Reihe von Zähnen c. Das Ende oder die Zunge des Riegels ist unterstüzt und gleitet in einer an das Gehäuse befestigten Leitung. Als Führung während ihrer schiebenden Bewegung dient ferner die Schraube e, welche durch einen am hinteren Theile des Riegels befindlichen Schliz geht. Fig. 31 zeigt in zwei Lagen, von denen die eine perspectivisch sich darstellt, die Zahnstangenbüchse f, die, wie man aus Fig. 27, 28 und 29 abnehmen kann, unmittelbar unter dem Riegel befestigt ist. Es ist wohl zu bemerken, daß in dem oberen Theile dieser Zahnstangenbüchse eine longitudinale Rinne z, z geschnitten ist, in welcher die an der unteren Seite des Riegels befindliche Zahnstange c zu gleiten bestimmt ist. Fig. 32 liefert die Seitenansicht eines der verschiebbaren Stüke g, von denen bei vorliegendem Schlosse vier in Anwendung gebracht sind. Diese Stüke sollen verhindern, daß der Riegel aus seiner schließenden oder öffnenden Stellung sich verrüken lasse. Sie kommen in Vertiefungen oder Oeffnungen der Zahnstangenbüchse f zu liegen; eines derselben ist in dem verticalen Durchschnitt der Zahnstangenbüchse Fig. 33 sichtbar. Fig. 34 stellt die oberen Kanten dieser vier Schieberstüke g, g, g, g dar; in jeder derselben befindet sich eine in verschiedenen relativen Abständen von ihrer Vorderfläche eingeschnittene Kerbe x. Fig. 35 liefert die Seitenansicht einer gabelförmigen Feder h. Die Gabelenden fallen, wenn diese Feder, wie in Fig. 27, 28 und 29 an die Schloßplatte befestigt wird, in die perpendikulären Einschnitte oder Oeffnungen der Büchse f, und drüken alle gegen die Vorderseite der Schieberstüke g. Leztere besizen jedes einen Schwanz oder eine Verlängerung i, welche, wie der Querschnitt Fig. 29 zeigt, durch die vordere Schloßplatte ragt. An diese Platte ist eine Hülse oder eine Schlüsselleitung k befestigt, mit Löchern, durch welche die Verlängerungen i so gestekt werden, daß ihre Enden an den Außenseiten der Hülse dicht anliegen. Fig. 36 stellt den Schlüssel oder das Instrument dar, mit dem jene Schieber zum Behuf des Schließens und Oeffnens in Bewegung gesezt werden können; die Vorderplatte ist, um die inneren Theile zu zeigen, weggelassen. Der Riegel b wird in die Fig. 27 sichtbare schließende Stellung durch einen Hebel l vorgeschoben, den eine kräftige Feder m in Thätigkeit sezt; eine Feder n, Fig. 28, schiebt den Riegel wieder zurük und bewirkt dadurch das Oeffnen des Schlosses. Ein mit einer schrägen Fläche versehenes, Fig. 37 abgesondert dargestelltes verschiebbares Stük p wird nämlich gegen einen seitwärts am Hebel l sizenden, Fig. 38 separat dargestellten Zahn q gedrükt; dadurch, daß dieser den Hebel l zurükdrängt, gibt er der Feder n die Freiheit, den Riegel zurükzuschieben. Fig. 39, 40 und 41 sind Durchschnitte, welche in der Höhe des Obertheils der Zahnstangenbüchse f horizontal durch das Vorhängeschloß geführt sind, um die verschiedenen Stellungen der Schieber g zu zeigen. Fig. 39 stellt sie im Zustande der Ruhe dar, wenn der Riegel, der, Fig. 27 gemäß, auswärts geschoben ist, und Fig. 40, wenn die Schieber durch den Schlüssel fortgeschoben werden, um das Zurükschieben des Riegels wie in Fig. 28 zu gestatten. Angenommen nun, der Riegel sey vorwärts geschoben, d.h. wie in Fig. 28 geschlossen, so muß, um aufzuschließen, der Schlüssel Fig. 36 an die Vorderseite der Hülse k angesezt werden. Dieser Schlüssel besteht aus einer rectangulären Büchse s, s, welche zwei Reihen Stifte von verschiedener Länge enthält, die an einem Centralblok t befestigt sind. Die Schlüsselbüchse sizt an einer Achse, welche ihre Drehung um den Griff gestattet, so daß beide Stiftreihen an die Hülse k, welche die Stelle des Schlüsselloches vertritt, angelegt werden können. Die eine dieser Stiftenreihe, z.B. v, dient zum Aufschließen, die andere w zum Zuschließen. Mit Bezugnahme auf Fig. 39 (welche die Schieber im Zustande der Ruhe darstellt, nachdem der Riegel vorgeschoben wurde) wird nun klar, daß die Schwanzenden der Schieber mit der Vorderseite der Hülse k coincidiren, daß aber alsdann die in den Schiebern befindlichen Kerben verschieden weit von der Vorderseite abstehen. Es versteht sich, daß die Zahnstange c beständig in der Rinne z der Zahnstangenbüchse sich befinde, eben so, daß gleichzeitig alle in den Einschnitten der Zahnstangenbüchse befindlichen Schieber in den Zwischenräumen zwischen den Zähnen der Zahnstange c stehen und dadurch den Riegel hindern, längs der Rinne z sich zu verschieben. Um daher aufzuschließen, d.h. den Riegel zurükzuziehen, müssen vor Allem sämmtliche Schieber g in solche Lagen gerükt werden, daß sie ihre Kerben x mit der Rinne z in eine Linie bringen. Dieß geschieht dadurch, daß man den Schlüssel an das Rohr k an der Vorderseite des Schlosses ansezt und geradezu vorwärts drükt. Da sämmtliche am Schlüssel befindlichen Stifte, nach Maaßgabe der Abstände, auf welche die Schieber bewegt werden müssen, in verschiedenen Längen an dem Bloke t befestigt sind, so drängt der gegen die vorderen Enden der Schieber erfolgende Druk alle Schieber einwärts und bringt alle ihre Kerben x mit der Rinne z in Coincidenz, wie Fig. 40 zeigt. Um nun wirklich aufzuschließen oder den Riegel zurükzuziehen, wendet man den Theil v des Schlüssels an, welcher fünf Stifte besizt. Der fünfte Stift y ist dazu bestimmt, gegen den Schwanz des Schiebers p zu wirken. Nachdem also der Schlüssel angesezt worden ist, und sämmtliche Schieber g, g, g, g und p in die Fig. 40 dargestellte Lagen gebracht worden sind, drängt die schräge Fläche des Schiebers p dadurch, daß sie gegen den Zahn q des Hebels l drükt, diesen Hebel in die Fig. 28 sichtbare Stellung zurük, worauf die in den Schiebern g befindlichen Kerben x alle gleichzeitig mit der Rinne z zusammenfallen. Die Verzahnung des Riegels wird dadurch frei und der Riegel unmittelbar darauf durch die Kraft der Feder n in die öffnende Lage Fig. 28 zurükgeschoben. Zieht man nun den Schlüssel zurük, so drängt die gegen sämmtliche Schieber wirkende Feder die lezteren in die Zwischenräume der Zahnstange c in die Fig. 39 sichtbare Lage, wodurch der Riegel in der aufgeschlossenen Stellung festgehalten wird. Um den Riegel in die schließende Lage Fig. 27 vorzuschieben, muß die Schlüsselbüchse umgedreht und die Stiftenreihe w, wie Fig. 42 zeigt, an die Hülse k angesezt werden, um auf die Enden i der Schieber g zu wirken. Gegen das Schloß gedrükt drängen diese Stifte die Schieber zurük, so daß alle ihre Kerben x mit der Rinne z der Zahnstangenbüchse coincidiren, wie aus dem Durchschnitt Fig. 41 abzunehmen ist; worauf die gegen den Hebel l wirkende Kraft der Feder m die Verzahnung des Riegels frei längs der Rinne fortbewegt, so daß der Riegel in die Fig. 27 dargestellte schließende Lage vorgeschoben wird. Das Zurükziehen des Schlüssels gestattet wieder der gabelförmigen Feder h, sämmtliche Schieber g vorwärts durch die Verzahnung des Riegels in die Fig. 39 dargestellte Lage zu schieben, worauf der Riegel wie oben, fest in der schließenden Stellung verharrt. Der Patentträger bemerkt, daß man der Zahnstange auch eine andere Form geben kann, indem man anstatt der Zähne in den unteren Theil des Riegels Stifte einschlägt. Auch kann man in einer unter dem Riegel angebrachten Rippe, wie die Hülfsfigur 4* zeigt, eine Reihe von Löchern bohren; in diesem Falle müßte man dem Schieber g die in der Hülfsfigur 6* dargestellte Form geben. Fig. 43 ist ein Thürschloß, bei welchem das neue Princip der Construction modificirt erscheint, um die Anwendung eines drehbaren Schlüssels zu gestatten. Fig. 44 zeigt den Schlüssel im horizontalen Durchschnitt; die entgegengesezte Seite des Riegels ist in Fig. 45 abgesondert dargestellt. Anstatt der bei f, Fig. 31, in der vorhergehenden Construction dargestellten vierekigen Zahnstangenbüchse wird eine in mehreren abgesonderten Ansichten und Durchschnitten sichtbare cylindrische Zahnstangenbüchse in Anwendung gebracht. Fig. 46 ist eine äußere Ansicht dieser cylindrischen Büchse mit darin befindlichen Schiebern; Fig. 47 gibt eine Ansicht, so wie sie durch die Vorderseite des Schlosses fortgesezt erscheint; sie versieht die Stelle eines der Hülse k bei der vorhergehenden Construction entsprechenden Schlüssellochs. Fig. 48 zeigt das hintere Ende der cylindrischen Zahnstangenbüchse, wobei die in Fig. 49 sichtbare Endplatte weggelassen ist. Fig. 50 stellt die Büchse im verticalen Durchschnitt dar, um die innere Gestalt ihrer Durchgänge und Vertiefungen, so wie auch die Stellungen der Schieber und der in der Büchse befindlichen Federn zu erläutern. Fig. 51 gibt eine separate Ansicht der Schieber g, deren, anstatt jener in Fig. 32 dargestellten, vier in Anwendung kommen. Fig. 52 ist eine der vier Spiralfedern h, anstatt jener gabelförmigen Federn Fig. 35, welche dazu dient, die Schieber in die Höhe zu drüken. Jede dieser Federn äußert, wie Fig. 50 zeigt, in einer der Vertiefungen des Cylinders ihre Wirkung gegen das Ende eines der Schieber. An dem Riegel dieses Schlosses, Fig. 43 und 44, ist eine Platte q befestigt; in diese ist eine Tförmige Oeffnung geschnitten, worin die Stifte r und s thätig sind, welche an der mit dem Ende der cylindrischen Zahnstangenbüchse (Fig. 46 und 49) fest verbundenen Platte festsizen. Mit Hülfe dieser in der Tförmigen Oeffnung arbeitenden Stifte versezt eine der Zahnstangenbüchse von dem Schlüssel ertheilte Rotation den Riegel in hin- und hergehende Bewegung. In die entgegengesezte Seite des Riegels Fig. 45 ist eine andere Oeffnung geschnitten, welche eine doppelte Verzahnung c, c besizt. Diese Verzahnung entspricht der unter dem Riegel b, Fig. 27, 28 und 30 befindlichen, mit c bezeichneten Zahnstange, und wirkt in der kreisförmigen Rinne z, z, welche rings um die Mitte der cylindrischen Zahnbüchse läuft. Leztere wird mit Hülfe zweier dünnen Platten t, t, Fig. 44, an die Schloßplatte befestigt. Die kreisrunden Kanten dieser Platten greifen in eine rings um die Zahnstangenbüchse laufende kreisförmige Rinne v, v, Fig. 46. Wenn die Platten t, t an die Schloßplatten befestigt worden sind, so schließt die Zahnstangenbüchse dicht an das Schloß an, läßt sich jedoch frei umdrehen. Sind die Theile des Schlosses auf die Fig. 43 und 44 dargestellte Weise zusammengefügt, und liegt die Verzahnung c, c des Riegels in der Rinne z, z der Zahnstangenbüchse, so läßt sich der Riegel durch die Schieber g, g in der Zahnbüchse nicht bewegen, indem dieselben in den Zwischenräumen zwischen den Zähnen der Zahnstange c, c liegen, wie der Durchschnitt Fig. 53 des Riegels mit der Verzahnung c, c und der Büchse f zeigt. Es wird nunmehr in die Augen springen, daß wenn man das Schlüsselende gegen das äußere Ende der cylindrischen Büchse andrükt, die Stifte in dem Schlüssel gegen das Ende der Schieber g wirken und denselben so weit gegen die Federn zurükdrängen werden, bis ihre Kerben mit den in der cylindrischen Zahnstangenbüchse befindlichen Rinnen z coincidiren. Die Rinne z ist alsdann ringsherum vollständig offen, so daß die Verzahnung c, c des Riegels ohne Hinderniß durch dieselben passiren kann. Eine andere Modification des verbesserten Schlosses in Anwendung auf einen Faßhahn ist in den folgenden Figuren dargestellt. Fig. 54 ist eine Horizontalansicht des Hahnes, wobei der Stöpsel oder die Lilie, um den Schließapparat sichtbar zu machen, weggelassen ist. Fig. 55 zeigt den unteren Theil der oben am Stöpsel befindlichen Dekelplatte. Diese Dekelplatte a ist kreisrund und bedekt eine cylindrische Büchse b, welche den Mechanismus des Schlosses einschließt; an der Rükseite befindet sich eine Hülse k, an welche der Schlüssel angesezt wird. Eine Fig. 56 abgesondert dargestellte Zahnbüchse besizt Durchgänge zur Aufnahme einer Reihe von Schiebern g, von denen einer Fig. 57 in zwei Ansichten separat dargestellt ist. Diese Schieber kommen in die Zahnbüchse so zu liegen, daß ihre Enden durch die Hülse k hervorragen; hinter jedem Schieber befindet sich eine Feder, die ihn in der geeigneten Lage erhält. Jeder Schieber besizt eine Kerbe x und die Zahnstangenbüchse, wie oben, eine Rinne z. Wenn nun der mit Stiften versehene Schlüssel an die Röhre k angesezt wird, so drängt er sämmtliche Schieber in solche Lagen, daß alle Kerben x mit der Rinne z in der Zahnstangenbüchse zusammenfallen. Der untere Theil der Dekelplatte Fig. 55 besizt einen hervorspringenden kreisförmigen Rand, welcher, um die Zahnstange c, c zu bilden, zum Theil in Zähne ausgeschnitten ist. Dieser Rand kommt, wenn die Dekelplatte aufgesezt wird, in die Rinne z der Büchse zu liegen. Wenn nun der Hahnstöpsel die offene oder schließende Lage angenommen hat, so kommen die Schieber g in die Zahnstangenbüchse zwischen die Zähne der Zahnstange c zu liegen und stehen daher der Umdrehung des Hahns im Wege; sezt man dagegen den Schlüssel an die Hülse, so läßt sich der Hahn umdrehen und die Flüssigkeit findet einen offenen Weg.

Tafeln

Tafel Tab. VII
Tab. VII