Titel: Negrelli, über die Ausführbarkeit der Eisenbahnen mit Anwendung gewöhnlicher Dampfwagen beim Uebersteigen von Anhöhen und Wasserscheiden.
Fundstelle: Band 85, Jahrgang 1842, Nr. XCVIII., S. 407
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XCVIII. Negrelli, uͤber die Ausfuͤhrbarkeit der Eisenbahnen mit Anwendung gewoͤhnlicher Dampfwagen beim Uebersteigen von Anhoͤhen und Wasserscheiden. Mit einer Abbildung auf Tab. VII. Negrelli, uͤber Eisenbahnen fuͤr Anhoͤhen. In einer in Wien (1842, Fr. Beck) erschienenen Broschüre legt Negrelli, der Oberingenieur der Ferdinands-Nordbahn, seine Ansicht über diese Ausführbarkeit nieder. Nach seiner Meinung sollen die Anhöhen (er behauptet aber keineswegs, daß sich durchaus jede Anhöhe für seinen Plan eigne) ebenso durch eine Aufeinanderfolge von schiefen Ebenen, welche terrassenförmig die Anhöhe ersteigen, überwunden werden, wie dieß schon jezt mit Chausséen geschieht; an den Zusammenstoßungspunkten zweier Abtheilungen, wo bei dem Chausséebau breite Plattformen angewendet werden müssen, sollen hier horizontal fortgeführte Bahnstüke, welche beiden schiefen Ebenen gemeinschaftlich sind, angebracht werden, und der Wagenzug natürlich nicht durch Umwenden die Einzeltheile durchfahren, sondern vielmehr mittelst Wechselschienen von einem Theil auf den anderen gebracht werden, wobei es sich von selbst versteht, daß derselbe einen Theil vorwärts, den anderen rükwärts durchläuft, oder daß die Locomotive einmal zieht und einmal schiebt. In Fig. 35 ist der Grundriß einer solchen Terrassirung angegeben. Der Wagenzug durchlaͤuft die Bahn AB so, daß die Locomotive zieht; bei B ist ein Wechselschienenpaar angebracht und BC wird schiebend durchfahren, CD wieder ziehend, DE schiebend, EF ziehend und FG schiebend. Die Ausführung einer so terrassirten Bahn findet Negrelli noch leichter als selbst bei einer Chaussée, da sie viel schmäler ist, und da die gekrümmten Wendungen ganz wegfallen. In der schiebenden Anwendung der Dampfwagen findet er aber durchaus kein Hinderniß. (Polyt. Centralblatt 1842, Nr. 46.)

Tafeln

Tafel Tab. VII
Tab. VII