Titel: Beschreibung eines Bohrers zum Bohren sehr feiner Löcher in Metall; von Karl Karmarsch.
Fundstelle: Band 98, Jahrgang 1845, Nr. XXV., S. 97
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XXV. Beschreibung eines Bohrers zum Bohren sehr feiner Loͤcher in Metall; von Karl Karmarsch. Aus den Mittheilungen des Gewerbe-Vereins fuͤr Hannover, 1845, S. 246. Mit Abbildungen auf Tab. II. Karmarsch, über einen Bohrer zum Bohren feiner Löcher in Metall. Beim Bohren der allerfeinsten Löcher entsteht eine Schwierigkeit durch die nothwendige Zartheit des Bohrers, welcher wegen seiner äußerst geringen Dike leicht unter dem angewendeten Druk bricht, auch wenn man sich aller möglichen Vorsicht befleißt. Diesem Uebelstand ist auf eine eben so einfache als gut erdachte Weise abgeholfen bei nachstehendem Werkzeuge, dessen Mittheilung ich dem Hrn. Mechaniker Gumprecht in Hannover verdanke. Fig. 18 stellt die äußere Ansicht des vollständigen Bohrgeräths dar; Fig. 19 ist der Längendurchschnitt eines Theils desselben; Fig. 20 enthält in einer Reihe alle einzelnen Stüke, woraus es zusammengesezt wird. Alle diese Zeichnungen sind nach dem wirklichen Maaßstabe ausgeführt. A (wovon die Figuren 19 und 20 nur das vorderste Ende darstellen) ist die stählerne Spindel eines gewöhnlichen Rollenbohrers mit der messingenen Rolle a zur Anlegung der Drehbogensaite. Sie enthält einerseits die conische Zuspizung e, womit sie gegen den Schraubstok oder gegen ein Bohrstökchen angestüzt wird; andererseits ein Schraubengewinde b und an diesem Ende zugleich eine vierekige Oeffnung, in welche der Bohrer B mit seinem vierkantigen Zapfen c eingestekt wird. Auf das Gewinde bei b wird eine messingene Hülse c, c festgeschraubt, welche zu diesem Behuf in der Höhlung ihres Kopfs d die erforderlichen Schraubengänge besizt, übrigens aber ihrer ganzen Länge nach cylindrisch durchbohrt ist. Ein kleines kupfernes oder messingenes Röhrchen D ist in die Durchbohrung von C eingeschoben und gleitet darin leicht, jedoch ohne Schlottern hin und her, so wie es selbst wieder den Bohrer B umschließt, und dessen Biegung verhindert. Zwischen dem Kopfe c des Bohrers und dem Röhrchen D liegt in der Hülfe C, C eine von Stahldraht in weiten Schraubengängen gewundene Feder, deren Windungen den Bohrer umgeben, wie Fig. 19 deutlich zeigt. Im völlig ausgedehnten Zustand — d. h. wenn kein Druk auf sie wirkt — hält diese Feder das Röhrchen D so weit vorgeschoben, daß es fast zur Hälfte seiner Länge aus der Hülse C, C hervorragt und der Bohrer B nur mit seiner Spize zu sehen ist. Bei dieser Lage der Bestandtheile gegen einander fängt man das Bohren an. In dem Maaße aber wie der Bohrer tiefer in das Arbeitsstük eindringt, treibt der hiezu angewendete Druk, welchem die Feder E nachgibt, das Röhrchen D mehr und mehr in die Hülse C zurük. Der hieraus sich ergebende nüzliche Umstand, auf welchen die ganze Construction berechnet ist, besteht darin, daß von dem zarten Bohrer niemals ein Theil frei und ohne Unterstüzung außerhalb der Hülse C liegt; denn stets wird derjenige Theil des Bohrers, welcher nicht im Bohrloch selbst sich befindet, in dessen Nähe durch das ihn eng umschließende Röhrchen D gedekt und gehalten, folglich vor dem Biegen und Abbrechen gesichert. Es dürfte interessant seyn, hier an ein Paar analoge, jedoch viel rohere und bei feinen Metallbohrern nicht anwendbare Mittel zu erinnern, deren man sich beim Arbeiten mit langen und dünnen Holzbohrern bedient, um die Biegung (das Federn) derselben zu verhindern. Das erste besteht in einem steifen messingenen Rohr, welches man auf den cylindrischen Schaft der mit der Bohrwinde zu gebrauchenden Hohlbohrer schiebt (s. Altmütter's Beschreibung der Werkzeugsammlung am polytechnischen Institut zu Wien S. 230, und Prechtl's technologische Encyklopädie, Bd. II S. 575). Das zweite Mittel kommt bei den Pfeifenrohrbohrern der Drechsler vor, und ist ein seiner ganzen Länge nach hohles Bohrerheft, aus welchem man den Bohrer nur nach und nach — in dem Maaße, wie eine größere Länge desselben beim Fortschreiten der Arbeit nöthig wird — hervorschiebt (s. Hülße's allgemeine Maschinen-Encyklopädie, Bd. II S. 394).

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