Titel: Apparat um die Farben auf Gewebe in geraden oder wellenförmigen Streifen aufzutragen, worauf sich John Davies zu Manchester in Folge einer Mittheilung am 25. Oct. 1845 ein Patent ertheilen ließ.
Fundstelle: Band 102, Jahrgang 1846, Nr. XII., S. 70
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XII. Apparat um die Farben auf Gewebe in geraden oder wellenförmigen Streifen aufzutragen, worauf sich John Davies zu Manchester in Folge einer Mittheilung am 25. Oct. 1845 ein Patent ertheilen ließ. Aus dem London Journal of arts, Jul. 1846, S. 413. Mit Abbildungen auf Tab. I. Davies' Apparat zum Drucken in Streifen. Der Zweck der Erfindung ist auf Geweben gerade oder wellenförmige Streifen hervorzubringen, welche in der Mitte dunkler und gegen die Ränder zu Heller werden, was man im Handel „Iris“ zu nennen pflegt. Die Erfindung besteht in der Anwendung von Röhren mit kleinen Ausgußöffnungen, durch welche die Farbe strahlenförmig, heiß oder kalt, herausgedrückt wird, während man den Zeug durch die Maschine Passiren läßt. Die Farbe wird so auf dem Zeug in Streifen abgesetzt, welche in Zahl und Entfernung von einander mit den erwähnten Ausgußstrahlen correspondiren; die Capillaranziehung bewirkt, daß sich die Farbe ausbreitet und gegen die Ränder des Streifens allmählich Heller wird. Fig. 39 ist ein Längendurchschnitt der hiezu dienenden Maschinerie; Fig. 40 ein Grundriß oder eine horizontale Ansicht und Fig. 41 ein Querdurchschnitt derselben. a, a ist das Hauptgestell der Maschine, welche für den sie bedienenden Arbeiter in gehöriger Höhe aufgestellt seyn muß. An diesem Gestell ist der Träger b für das Gefäß c befestigt; letzteres enthält die Farbe, welche in Streifen auf dem Zeug angebracht werden soll und dieselbe kann mittelst des Dampfgehäuses d heiß erhalten werden. An dem Gefäß c ist die Röhre e angebracht, welche durch den Hahn f mit der Hauptröhre g communicirt; letztere ist mit mehreren engen Ausguß- oder Ausspritzröhrchen h, h, h versehen, welche dem Zeug die Farbe liefern. Diese Röhrchen sollten adjustirbar seyn, damit man ihre gegenseitige Entfernung reguliren kann; man kann sie auch mit Sperrhähnen versehen. Der zu behandelnde Zeug wird um die Walze i gerollt, unter den Spannwalzen k, k über die Ausspritzröhrchen h, h hindurchgezogen und zur Walze l geleitet, woran man ihn befestigt. Man öffnet dann den Hahn f in der Röhre e, damit die Farbe mit beträchtlichem Druck durch die Ausgießröhrchen h, h aufsteigen und ausfließen kann und sich dadurch dem Zeug mittheilt, welchen man durch Umdrehen der Kurbel m über sie leitet und auf der Walze l aufrollt. So erzeugt man auf dem Stück, von einem Ende desselben bis zum anderen, längliche Streifen; die Capillaranziehung bewirkt daß die Farbe sich ausbreitet und gegen die Ränder des Streifens allmählich abstuft. n, n ist ein Trog, welcher die überflüssige Farbe aufsaugt, die dann in einen darunter befindlichen Behälter ablauft. Man muß den Zeug so oft durch die Maschine nehmen, bis die erforderliche Tiefe der Farbe in der Mitte des Streifens erreicht ist. Will man Streifen in Wellenlinien (anstatt in geraden Linien) herstellen, so muß man den Zeugwalzen oder der Röhre g die geeignete Querbewegung ertheilen. Man kann auch zwei oder mehrere Röhren g, g mit Ausgießöffnungen h, h anwenden, wo man dann den Zeug nicht so oft durch die Maschine zu Passiren braucht, um eine tiefe Farbe zu erhalten.

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