Titel: Ueber den Blutegelhandel, insbesondere in Frankreich, und die vollgesogenen Blutegel; von Chevallier.
Fundstelle: Band 103, Jahrgang 1847, Nr. XVIII., S. 68
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XVIII. Ueber den Blutegelhandel, insbesondere in Frankreich, und die vollgesogenen Blutegel; von Chevallier. Im Auszug aus dem Journal de Chimie médicale, Oct. 1845, S. 625. Chevallier, über den Blutegelhandel. Die frühere Abhandlung des Verfassers über den Blutegelhandel in Frankreich (polytechn. Journal Bd. XCVII S. 453), in welcher er die Betrügereien aufdeckt, die mit Bastard- und vollgesogenen Blutegeln stattfinden, haben ihm die größten Verfolgungen und Verunglimpfungen nachgezogen. Dadurch keineswegs abgeschreckt, ist er um so mehr bestrebt, die Wahrheit seiner Behauptungen darzuthun, und die Mittel, welche er, um diesen Uebelständen entgegenzuarbeiten für die zweckmäßigsten hält, der Regierung auf das Dringendste anzuempfehlen. Um dem Betrug auf die Spur zu kommen, sagt Hr. Chevallier, müßte die Administration durch die Polizeicommissäre (der Stadt Paris) in demselben Augenblick in den verschiedenen Blutegelhandlungen Blutegel kaufen lassen, welche dann eine hiezu niedergesetzte Commission zu untersuchen hätte, um im Fall betrüglicher Waare nach dem Artikel 423 des Code pénal, den Verkäufer mit wenigstens drei Monate dauernder gefänglicher Haft und mit einer Geldbuße zu bestrafen, nicht unter 50 Francs betragen darf. Es dürfe nicht zur Entschuldigung vorgebracht werden, daß man die Merkmale der betrüglichen Blutegel nicht kenne; die Ausübung eines Gewerbes, ohne es zu kennen, und der Betrug, weil man aus Unwissenheit betrogen wurde, sind gesetzlich unzulässig. Man wird auch behaupten, daß man die Blut enthaltenden Blutegel nicht in betrügerischer Absicht vollsaugen ließ, sondern daß dieses Blut aus den Sümpfen herrühre, wo man es ihnen wegen des Transports gab. Um auch solchen Ausflüchten ein Ziel zu setzen, sollte eine Instruction erlassen werden. Hr. Gallois, ein angesehener Blutegelhändler, sagt, daß der Blutegel nicht vollgesogen zu seyn brauche um die Reise zu vertragen, daß im Gegentheil der für die Reise bestimmte niemals angefüllt wird; daß man ehedem die Blutegel niemals vollsaugen ließ und dieß nur betrügerischer Weise und im Verhältniß des stattfindenden Verkaufs geschieht. In ähnlichem Sinne sprachen sich auch die HHrn. Perinne und Montaut u.a. aus. Nach einer Bemerkung des Hrn. Derheims von St. Omer findet man Blutegel in Sümpfen und Gräben, wovon er erstere Wasserblutegel und die andern Landblutegel (s. d'eau, s. de terre) nennt. Die letztern, welche die am Rande der Gräben weidenden Thiere anfallen konnten, enthalten eine sehr kleine Menge Bluts, welches frisch eingesaugt hochroth, wenn schon lange im Körper schwarz ist. Die Erkennung der sogenannten Bastard-Blutegel ist für den Ungeübten etwas schwierig; ein solcher muß sich dazu der Loupe bedienen, um zu sehen ob der Mund der anzuwendenden Blutegel mit den zur Erzeugung der Wunden erforderlichen Organen versehen ist (den Blutegel der nicht Bastard ist, erkennt man nämlich an seinem schief ovalen Saugmaul, seinen starken Kiefern, die mehrfach zusammengesetzt und gezähnelt sind). Wegen der Schwierigkeit dieser Untersuchung sollte von der Behörde eine diese Thiergattung genau kennende Person, welche auch mit dem Blutegelhandel vertraut ist, aufgestellt werden. Diese müßte die Vorräthe besichtigen; von der Ankunft neuer Zufuhren unterrichtet, jeden Betrug verhindern; endlich könnte sie als Sachverständiger bei amtlichen Untersuchungen zugezogen werden. Eine solche Inspection hätte auch den Nutzen, daß kein Zweifel über verkaufte Blutegel mehr obwalten könnte und kein Kaufmann, der officinelle Blutegel verkaufte, die aus besondern Gründen ihren Zweck nicht erfüllten, bestraft oder auch nur in Verdacht gehalten werden. Diese besondern Gründe sind 1) eine Art Erstarrung, 2) ein krankhafter Zustand, 3) die Zeit, wo sich der Blutegel häutet, 4) endlich der Widerwille gewisser Blutegel gegen den Geruch, welchen die Haut des Kranken von sich gibt. Wie der nicht vollgesogene von dem vollgesogenen Blutegel zu unterscheiden ist, wurde in der frühern (oben erwähnten) Abhandlung schon angegeben. Es wurde schon viel über das Blut verhandelt, welches die Blutegel in Sümpfen in sich schöpfen. Der Verf. fand in dieser Hinsicht, als er es mit dem Blut der vollgesogenen Blutegel verglich, daß die Sumpfblutegel entweder gar kein Blut, oder stark gedrückt, eine Flüssigkeit ausgeben, welche man Blut nannte, die aber keines ist; diese Flüssigkeit war nur in kleiner Menge vorhanden, schwarz oder grün von Farbe, zähe und manchmal klebrig. Hr. Joseph Martin, in seiner Broschüre: Histoire pratique des sangsues (Pankouke, 1845) sagt, daß das durch Ansaugenlassen in den Blutegeln befindliche Blut, in gewissen Fällen durch das Mikroskop von dem Blut welches sie aus den Sümpfen mitbringen, unterschieden werden könne; das Blut aus den Sümpfen nämlich kömmt selten von Säugethieren und hat daher elliptische Kügelchen, während das den Blutegeln, nachdem man sie gefischt, gegebene vom Kalb und Rinde oder andern Säugethieren herrührt, daher linsenförmige Kügelchen hat. Moquin-Tandon sagt in seiner Monographie de la famille des hirudinées (1846 Baillière) „daß das Blut des medicinischen Blutegels die Eigenschaft besitzt, sich, wie dasjenige der Säugethiere, in zwei Theile abzuscheiden, daß es aber keinen Blutkuchen (Cruor) bilde, sondern beide Theile flüssig bleiben; der untere sey violettroth und habe keinen besondern Geruch, faden Geschmack, und durch längere Ruhe scheide sich weder Fibrin, noch eine gefärbte Substanz daraus ab; der oben schwimmende Theil sey fahlgelb, er scheine weder sauer noch alkalisch, bei 32° R. gerinne er zu einer weißen undurchsichtigen, geronnenem Eiweiß ähnlichen Masse.“ Derheims schloß aus der Analyse dieses Bluts: 1) daß es in geronnenem Zustand eine kaum bestimmbare Menge höchst fein zertheilten Fibrins enthalte; 2) daß der Farbstoff in größerer Menge darin enthalten sey als im Blut der Säugethiere; 3) daß auch das Serum in verhältnißmäßig größerer Menge darin enthalten sey als im Blute der Säugethiere. Nach Valentin sollen die Blutkügelchen des hirudo medicinalis einen Durchmesser von 0,0004 Millimeter haben. Im Jahr 1845 vom Verf. angestellte Versuche ergaben, daß wenn man große Blutegel, welche vollsaugen zu lassen man keinen Anlaß hat,Kürzlich wollte jemand behaupten, daß es vortheilhaft sey, sie um 1/8 ansaugen zu lassen, damit sie etwas stärker werden; der Verf. kann diesen Grund nicht gelten lassen, denn die mager genannten Blutegel beißen gut an. stark zwischen den Fingern preßt, man einige Tropfen einer schwärzlichen Substanz erhalte, welche das Linnen nicht in der Art beschmutzt, wie das Blut vollgesogener Blutegel. Diese Substanz zeigt unter einem stark vergrößernden Mikroskop wohl einige Kügelchen, die aber von abgeplatteten Kügelchen (avulves) begleitet sind; letztere sind groß und gehören weder ihrer Größe noch ihrer Gestalt nach dem Blute an. Alle diese Untersuchungen können dazu benützt werden, um zu erkennen, ob man einen Blutegel hat ansaugen lassen und mit welchem Blute. Die Wiederanwendung schon gebrauchter und wieder entleerter Blutegel wurde kürzlich in Zweifel gezogen; aber wirklich existirten (in Paris 17) früher Anstalten, wo gebrauchte Blutegel wieder gekauft wurden, die aber die Regierung später sperren ließ. Dieser Mißbrauch datirt sich von den Jahren 1824 und 1825 her und wurde in den Militärspälern zu Pampeluna und Bayonne zuerst eingeführt. Ein wahres Ersparniß findet aber damit nicht statt, indem um 20 Bisse zu erhalten, 35 mittlere oder 40 große Blutegel erforderlich sind; sie ziehen sehr wenig Blut, und fallen, nachdem sie kaum angebissen haben, schon wieder ab. Außerdem ist die Anwendung solcher Blutegel ekelerregend und vielleicht nicht immer gefahrlos. Daß das Vollsaugenlassen der Blutegel Vortheil gewähre, weil sie dann größer aussehen und zu höherm Preis verkäuflich sind, wurde in der mehrerwähnten frühern Abhandlung bereits erörtert. Es wäre zu wünschen, daß die Behörde auch das Gewicht der Blutegel gesetzlich bestimme und darauf sehe, daß die kleinmittleren (dritte Sorte), großmittleren (zweite Sorte) und großen (erste Sorte) nicht vermengt, sondern getrennt verkauft werden. Dieß wäre um so nützlicher, als nach Hrn. Moquin-Tandon die dritte Sorte ihr 4faches, die zweite ihr 5 1/2faches und die erste Sorte ihr 5 1/3faches Gewicht Blut ansaugen. Nun wiegen 20 kleine 15 Gramme und saugen demnach   61 Gramme Blut.          „        20 mittlere 29 Gramme          „             „ 150      „          „          „        20 große 58 Gramme             „             „ 295      „          „ folglich wären, um das Resultat von 20 großen zu erhalten, 95 kleine und 50 mittlere erforderlich. Die Aerzte müßten dann die von ihnen gewünschte Größe verordnen. Daß übrigens diese nummerischen Angaben durch verschiedene Umstände einige Abänderung erfahren können, versteht sich von selbst. Um den Nachtheil zu beweisen, welcher durch Anwendung vollgesogener Blutegel veranlaßt werden kann, führen wir nur ein einziges Beispiel an. Ein Arzt wird zu einer Frau gerufen, welche an einer Gebärmutterentzündung leidet; er verordnet 60 Blutegel in die Unterleibsgegend. Wenn von diesen 60 nur 10 anbeißen, so wird der Blutandrang und der entzündliche Zustand, statt gemildert, nur erhöht, indem das herangezogene Blut keinen Ausweg findet. Wenn dann nicht schnelle Hülfe eintritt, kann dieß den Tod der Patientin verursachen. Die Aufgabe der Regierung wäre es nach dem Verf. die gehörigen Maaßregeln zu ergreifen, 1) für die Fortpflanzung der Blutegel in den Sümpfen, 2) damit die Sümpfe nicht erschöpft werden, den Verkauf der Fadenblutegel und das Fischen zur Brutzeit zu verbieten, und zu untersuchen, wie die Blutegel, welche zur Fortpflanzung der Species dienten, noch zu verwenden wären, so wie die Mittel, sie nach ihrer Benutzung in die Sümpfe zu bringen; 3) daß mit dem zum medicinischen Gebrauch abgelieferten Blutegel kein Betrug vorgehe. (Kürzlich erhielt Hr. Chevallier ein Circular von dem Polizeipräfecten von Paris, welches die strenge Beaufsichtigung des Blutegelverkaufs vorzüglich wegen der vollgesogenen anordnet, und gleich einige Tage darauf wurde bei mehreren Händlern eine große Partie Blutegel mit Beschlag belegt, die jetzt der Untersuchung unterliegen.)