Titel: Der Kohksofen von G. A. Michaut zu Epieds in Frankreich; patentirt für England am 15. Decbr. 1847.
Fundstelle: Band 109, Jahrgang 1848, Nr. LI., S. 284
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LI. Der Kohksofen von G. A. Michaut zu Epieds in Frankreich; patentirt für England am 15. Decbr. 1847. Aus dem London Journal of arts, Jul. 1848, S. 417. Mit Abbildungen auf Tab. VI. Michaut's Kohksofen. Die Erfindung besteht in der Construction und Verbindung einer Reihe von Oefen zur Verwandlung der Steinkohlen in Kohks. Fig. 17 ist ein horizontaler Durchschnitt, Fig. 18 ein Aufriß, Fig. 19 ein Grundriß und Fig. 20 ein senkrechter Durchschnitt von drei mit einander verbundenen Oefen a, b, c. Jeder derselben ist mit Roststangen d versehen, welche nur einen kleinen Theil der Bodenfläche des Ofens einnehmen. e bezeichnet die Aschenräume unter den Roststangen. f, f sind die Ofenthüren und g, g die Thüren der Aschenräume. Die Oefen sind von einander durch Scheidewände h getrennt, in deren oberem Theil Oeffnungen angebracht sind, damit die Flammen und Verbrennungsproducte von einem Ofen in den andern ziehen können. Auch sind Oeffnungen i in der Decke jedes Ofens angebracht, durch welche Flammen und heiße Gase austreten können, um Gasretorten, Kalköfen, Dampfkessel etc., die sich über den Kohksöfen befinden, zu erhitzen und so die bei der Kohksbereitung erzeugte Wärme vortheilhafter zu verwenden. Wenn eine so verbundene Ofenreihe im Gang ist, bringt man die Steinkohlenbeschickungen nach einander hinein und zwar in der Weise, daß von den drei Oefen zwei in stark glühendem Zustande sind, während der dritte mit frischen Steinkohlen beschickt wird. Den Zeitpunkt wo eine Beschickung herausgeschafft werden kann, erkennt man daran, daß die Flamme auf ihrer Oberfläche aufhört; sobald dieß der Fall ist, muß die Beschickung herausgezogen und mit Wasser abgekühlt werden; man trägt dann neuerdings eine Post Steinkohlen in den Ofen ein, welche, nachdem die Feuerthür geschlossen wurde, durch die Hitze dieses Ofens und die Flamme der anderen Oefen bald in Brand kommen wird. Die Thüren der Aschenräume muß man stets geschlossen halten, ausgenommen wenn es nöthig ist zur Beschleunigung der Verbrennung Luft einziehen zu lassen; in diesem Falle wird die Aschenraum-Thür desjenigen Ofens, in welchen Luft zugelassen werden soll, geöffnet.

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Tafel Tab.
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Tab. VI