Titel: Betrachtungen über die optisch-aräometrische Bierprobe, als vorläufige Gegenbemerkungen zu den Gegenbemerkungen des Hrn. Professors Steinheil (S. 293 in diesem Bande des polytechn. Journals); von Prof. Dr. Schafhäutl.
Autor: Dr. Prof. Karl August Steinheil [GND], Karl Emil Schafhäutl [GND]
Fundstelle: Band 109, Jahrgang 1848, Nr. LXXXI., S. 449
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LXXXI. Betrachtungen über die optisch-aräometrische Bierprobe, als vorläufige Gegenbemerkungen zu den Gegenbemerkungen des Hrn. Professors Steinheil (S. 293 in diesem Bande des polytechn. Journals); von Prof. Dr. Schafhäutl. Schafhäutl, Betrachtungen über die optisch-aräometrische Bierprobe. Am 29. Julius d. J. ließ mir Hr. Professor Steinheil durch Hrn. Prof. Kaiser sagen: er werde, 1) weil ich seine optische Bierprobe und 2) seine Probesude in unten erwähnter Abhandlung ignorirt, 3) falsche Zahlen aus den Protokollen angeführt hätte, um nur die Fuchs'sche Bierprobe allein über alle andern hervorzuheben, meine Abhandlung: Untersuchungen und Betrachtungen über die Fuchs'sche hallymetrische Bierprobe etc.Kunst- und Gewerbeblatt des polytechnischen Vereins für Bayern, Maiheft 1848, S 277 ff., öffentlich angreifen, wenn ich nicht obige drei Todsünden auf der Stelle wieder gut machen würde. Der Angriff ist seitdem erschienen und das Endresultat desselben ist: die von dem Hrn. Prof. Steinheil erfundene, mit einem königl. Privilegium versehene optische Bierprobe, in seiner eigenen Werkstätte zum Verkaufe verfertigt, sey die wohlfeilste, genaueste und am meisten praktische aller Bierproben. Um dieser Behauptung einige Plausibilität zu geben, werden nicht nur eigenthümliche sogenannte wissenschaftliche Experimente zu Hülfe genommen, sondern es wird so viel Geschichtliches mitgetheilt in Beziehung auf das, was ich, die Untersuchungscommission und der Centralverwaltungsausschuß des polytechnischen Vereines in München gesagt und nicht gesagt, gethan und nicht gethan haben soll, daß ich es für unumgänglich nöthig erachte, ehe ich mich zu den eigentlichen Gegenbemerkungen wende, den geneigten Leser, der nun leider einmal mit „Geschichten“ behelligt worden ist, auf den richtigen Standpunkt zu versetzen, von welchem aus die eigentlichen Motive, welche die „Gegenbemerkungen“ des Prof. Steinheil hervorriefen, sogleich offenbar werden sollen. Durch häufige Anregungen von Seite der Regierung zur Angabe einer einfachen und verlässigen Methode, den Gehalt der Biere zu erforschen veranlaßt, erfand Oberbergrath Fuchs die bekannte hallymetrische Bierprobe im Jahre 1834–35. Im Jahre 1841, also sieben Jahre später, versuchte Prof. Steinheil zuerst aus dem Refractionsvermögen der Biere auf den Gehalt derselben zu schließen, und erfand so den optischen Gehaltmesser, dem er bei seiner Anwendung als Bierprobe noch ein Aräometer hinzuthat, ihn der hallymetrischen Probe, so gut es gehen wollte, anpaßte, und darauf sogleich, nämlich am 3. Februar desselben Jahres, ein Privilegium nahm, wobei er dem Publicum erklärte: „da die optische Probe dasselbe leistet, was die hallymetrische (die ihr indessen stets als Basis und zur Controle diente), aber in ihrer Anwendung weit bequemer und sicherer ist, so läßt sich kaum bezweifeln, daß sie vielfache Anwendung finden“, d. h. die hallymetrische verdrängen werde.Kunst- und Gewerbeblatt des polytechn. Vereins für Bayern, 1844, S. 243. In diesem Sinne ging nun sein einziges Bestreben dahin, das bayerische Ministerium zu vermögen, seinen Gehaltmesser als Branntweinwage und Bierprobe gesetzlich einzuführen. Durch eine Ministerialverordnung vom 16. August 1842 wurde jedoch nur bestimmt, daß die Tralles'sche Branntweinwage mit der von Steinheil geometrisch construirten Schubtafel als Normalbranntweinwage eingeführt und mit dem Stempel der königl. Akademie versehen, d. h. in der Steinheil'schen Werkstätte verfertigt werden müßte — die optische Probe wurde jedoch nur zum gleichzeitigen Gebrauche im Verkehr empfohlen. Dadurch war aber der Absatz derselben nicht gesichert; es mußte also auf ein anderes Mittel gedacht werden, die optische Probe in Credit zu bringen. Dazu bot der Sommer des Jahres 1846 die schönste Gelegenheit dar. Die Gerste, welche zu Bieren dieses Jahrgangs verwendet wurde, war durch ungünstige Witterungsverhältnisse mißrathen, das Samengehäuse der Körner verdickt, der Mehlkörper weniger entwickelt und das daraus gebraute Bier trotz aller angewandten Vorsicht nicht ganz so gehaltreich und wohlschmeckend als in dem vorausgehenden Jahre. Prof. Steinheil beschloß deßhalb, die Biere der hiesigen Bräuereien optisch zu untersuchen und lud zu diesem Geschäfte den bekannten Professor der Chemie an der hiesigen polytechnischen Schule, Dr. Caj. Kaiser ein. Nachdem die sämmtlichen Resultate zusammengestellt waren, wurde Kaiser ersucht, diese Zusammenstellung gleichfalls zu unterzeichnen, was er, nichts Arges ahnend, auch gerne that. Prof. Steinheil calculirte nun leichten Herzens aus diesen Untersuchungen die übermäßige und also ungesetzliche Eimerzahl, welche die Bierbrauer in diesem Jahre aus einem Schäffel Malz gebraut hätten, und sandte die ganze Rechnung ohne Säumen ans Ministerium als Document, das beweisen sollte, wie sehr das Publicum von den Bräuern übervortheilt würde und wie nothwendig die Einführung einer leichten und sichern Bierprobe sey. Zu gleicher Zeit wurden die Resultate obiger Untersuchungen durch Abschriften so viel als möglich im Publicum verbreitet. Das ohnedieß gereizte Publicum gerieth in furchtbare Erbitterung gegen die Bräuer, und der Preis der Biere mußte herabgesetzt werden, um einem ähnlichen Aufstande von 1844 vorzubeugen. Das Ministerium erließ deßhalb schon unterm 9. Mai an die Regierung von Oberbayern die gemessenste Weisung, den Magistrat der Stadt München zu beauftragen, augenblicklich die gründlichste Untersuchung der Steinheil'schen Angaben zu veranlassen und das Resultat binnen drei Tagen vorzulegen. Es trat deßhalb am 10. Mai auf dem Rathhause eine Commission zusammen, deren technische Mitglieder vom königl. Ministerium selbst bezeichnet waren, und worunter sich auch Prof. Kaiser befand. Dieser, der den Zweck der Versammlung mit nicht geringem Staunen vernahm, erklärte gleich anfangs zu Protokoll:Magistratisches Sitzungsprotokoll vom 10. Mai 1846, S. 5–6. „Er habe den Untersuchungen des Prof. Steinheil am 5. Mai lediglich zur Erweiterung seines Gesichtskreises in diesem Felde und zur näheren Kenntniß und Uebung der optischen Bierprobe beigewohnt, und bloß die Ergebnisse der Untersuchung als wissenschaftliches Elaborat auf Aufforderung des Prof. Steinheil mit diesem unterzeichnet, sey bei Berechnung der Gußführung und des Preises der Biere gar nicht gegenwärtig gewesen und von der Uebersendung dieser Untersuchungen durch Prof. Steinheil an das königl. Ministerium erst gelegentlich unterrichtet worden, nachdem dieselbe schon geschehen war. Er wolle sich deßhalb bei der Discussion dieses wichtigen Gegenstandes seine volle Freiheit sichern.“ Das Ergebniß dieser amtlichen Untersuchung war auch: daß die 31 untersuchten Biere sämmtlich tarifmäßig, ja mehrere sogar sehr vorzüglich waren. Ueberhaupt wurde hier die Frage bezüglich der Tarifmäßigkeit der Biere unter dem Vorsitze des erfahrnen Magistratsrathes Klaußner durch Kaiser auf die musterhafteste Weise erledigt. Das Vertrauen auf die angebliche Unfehlbarkeit der optischen Bierprobe war durch dieses Resultat in keiner Weise gesteigert worden, und von einer gesetzlichen Einführung derselben konnte vor der Hand um so weniger die Rede seyn, als in Hinsicht auf einen Antrag der Stände des Reichs ein Ministerial-Rescript vom 3. August 1846 vom Magistrate der Stadt München eben sowohl als von dem polytechnischen Vereine ein wohl erwogenes Gutachten abverlangt wurde über den Antrag der Stände: „Es möchten sämmtliche Behörden der medicinischen Polizei auf Staatskosten mit verbesserten Apparaten zur technischen Untersuchung des Biergehaltes versehen werden“; woran sich die Frage schloß: „Ob und mit welchen Apparaten etwa praktische Versuche zur technischen Untersuchung des Biergehaltes angestellt worden sind und mit welchem Erfolge.“ Der Centralverwaltungsausschuß des polytechnischen Vereines beschloß zur Lösung dieser Frage alle seine Kräfte aufzubieten und setzte zu diesem Zweck eine Commission zusammen, welche unter dem Vorsitze des gegenwärtigen königl. bayerischen Ministers des Cultus v. Beisler, bestand aus dem Medicinalassessor und Leibapotheker Dr. Pettenkofer, dem Apotheker Marx, dem Bierbrauer Gabr. Sedlmaier, dann den Professoren Andr. Buchnerjun., Fuchs, Oberbergrath, Kaiser, Krötz, Schafhäutl, Steinheil. Man beschloß, ein und dasselbe Bier nach den drei bekannnten Bieruntersuchungsmethoden, nämlich nach der hallymetrischen von Fuchs, saccharometrischen von Balling, und optischen von Steinheil zu prüfen und zugleich eine genaue, ausführliche chemische Analyse desselben Bieres zu veranstalten.Durch Prof. Balling's Streitschrift: die saccharometrische und die optische Bierprobe etc., abgedruckt im Juniheft der encyklopädischen Zeitschrift des Gewerbwesens, 1846, in welcher dieser die Angriffe Steinheil's zurückwies und denselben belehrte, worauf es eigentlich bei Bieruntersuchungen hauptsächlich ankomme — veranlaßt, begann nun Steinheil auf dem von Balling vorgezeichneten Wege zu arbeiten, machte deßhalb Probsude im königl. Hofbräuhause und berechnete Tafeln, um mittelst der von Balling zuerst festgesetzten Gährungsgrade unmittelbar den wahren Werth der Biere zu bestimmen. Die Commission konnte diesen neuen Weg bei ihren Untersuchungen nicht berücksichtigen, da die Experimente im Bräuhause bloß von einem einzigen bei der ganzen Sache betheiligten Individuum unternommen wurden, die Commission also keine Bürgschaft hatte, in welcher Weise die Versuche wirklich geleitet worden waren; weil ferner zur vollständigen Lösung der Aufgabe auf diesem Wege eine Menge Probesude in verschiedenen Gegenden, also nach verschiedenen Braumethoden nöthig gewesen wären, wozu natürlich keine Zeit gegeben war; endlich weil diesen Versuchen im Hofbräuhause alle Controle durch die chemische Analyse fehlte. Damit befaßten sich nun Andr. Buchner jun., Medicinalassessor Dr. Pettenkofer, Professor Max Pettenkofer. Die HHrn. Krötz, Marx, Steinheil beschäftigten sich mit der optischen und saccharometrischen; Kaiser und ich mit der hallymetrischen. Die Resultate der drei Arten von Bierproben stimmten so ziemlich mit einander überein, und es war nun Aufgabe der Commission, die am meisten praktische und sichere zur gesetzlichen Anwendung vorzuschlagen. Sie kam darin überein, daß in letzter Instanz die ausführliche chemische Analyse entscheiden müßte. Für eine vorläufige Untersuchung verlangte sie eine Probe, welche bei der praktischen Anwendung am wenigsten von fremdartigen Einflüssen afficirt würde und keiner schwierig und umständlich anzuwendenden Instrumente als Wage, Gewichte, Mikroskope u. dgl. bedürfe. Diese Bedingungen fand sie in der hallymetrischen beisammen, wenn bloß der erste Theil angewendet würde, der für vorläufige Untersuchungen hinreichend genaue Resultate gibt, und statt der Wage eine der Gay-Lussac'schen ähnliche Pipette gebraucht würde, welche immer ein gleiches Quantum Flüssigkeit heraushebt. Die optische Probe schlug die Commission als Controle für die hallymetrische vor. Indessen forderte Steinheil mit dem größten Ungestüm, daß die Commission seine optische Probe allen übrigen vorziehe und an die Spitze stelle; denn er ist ein zu guter Rechenkünstler, um nicht schon längst ausgemittelt zu haben, daß, wenn jede der 208 Städte und jeder der 410 Märkte des bayerischen Landes durch ein Ministerialrescript gezwungen würden, sich die Steinheil'sche optisch-aräometrische Probe anzuschaffen, welche 88 fl. kostet, und wobei nach der eigenen Aussage des Erfinders und Fabrikanten die Hälfte reiner Gewinn ist, ein Sümmchen von 27,192 fl. zu erwerben sey, das allerdings nicht zu verachten ist. Prof. Steinheil, der sich anfangs mit vieler Ueberhebung in den Sitzungen der Commission benahm, änderte nach obiger Commissions-Entscheidung seine Rolle und focht nun wie ein Verzweifelnder für sein wissenschaftliches Princip an Werth = 27,192 fl. Kein Mittel wurde unversucht gelassen, die Commission und den Centralverwaltungsausschuß zu bewegen, seine Probe an die Spitze aller übrigen zu stellen, doch die Commission und der Centralverwaltungsausschuß blieben unbeweglich trotz aller Separatvota. — Prof. Steinheil nahm deßhalb wieder zur Salzprobe der Commission seine Zuflucht, erfand aber über Nacht ein neues Instrument dazu, und nahm des nächsten Tages sogleich ein Privilegium, um wenigstens einen Theil der 27,192 fl. zu retten. Da diese eintägige Erfindung auf einer einseitigen Auffassung des Principes der hallymetrischen Probe beruhte, so wurde auch sie verworfen, worauf im letzten Separatvotum des Erfinders nebst den zwei Beilagen dazu, zwei neue Abänderungen und Anordnungen der optischen Probe angeboten wurden, über deren Schicksal bis jetzt noch nichts laut geworden ist. Ich will nun dem geneigten Leser die Gründe angeben, weßhalb die Commission und der Centralverwaltungsausschuß die optische Probe des Prof. Steinheil nicht über alle andern Bierproben oben anzustellen für gut fand — und diese sind folgende: 1) Die optisch-aräometrische Bierprobe ist nicht im Stande den Alkoholgehalt der Biere a priori angeben zu können. Wir beweisen dieß nicht aus Experimenten, welche bloß über Nacht angestellt worden sind, um irgend etwas zu beweisen, wie sie sich z. B. in den Separatvotis Professor Steinheil's finden, sondern wir nehmen unsere Beweise aus den Leistungen der optischen Proben selbst, während der vielen Jahre, in denen sie angewendet wurde. Die optische Bierprobe war seit ihrem Entstehen durch Abänderungen und Correctionen dahin gebracht worden, daß sie mit der hallymetrischen im Durchschnitte so ziemlich gleiche Resultate gab. Nun habe ich aber in meinen letzten Untersuchungen der von Steinheil für die hallymetrische Probe berechneten Tafel gefunden, daß die Original-Experimente, auf welche sich obige Tafel gründet, zum Theil in entgegengesetzte Columnen eingetragen waren, wodurch die Zahlen für den Alkoholgehalt zu klein, also falsch ausfielen, und eben so der aus dem Alkohol berechnete Würzegehalt.Siehe meine anfangs citirte Abhandlung S. 286 (und den Auszug in diesem Bande des polytechn. Journals S. 293). Wäre nun die optische Probe im Stande gewesen, selbst ständig, also ohne fremde Hülfe, den Alkoholgehalt der Biere zu ermitteln: so hätte sie schon bei ihrem ersten Auftreten den Irrthum der hallymetrischen Tafel an den Tag bringen und eine Berichtigung derselben veranlassen müssen. Da sie jedoch in ihren Angaben fort und fort den irrigen Angaben der hallymetrischen Probe folgte, ja häufig den Alkoholgehalt noch geringer angab als die hallymetrische, so folgt daraus, daß sie, ohne eigene Selbstständigkeit, den wahren Alkoholgehalt nicht anzugeben im Stande war, sondern, so gut es eben gehen wollte, innerhalb gewisser Gränzen den Angaben der hallymetrischen Probe angepaßt worden sey. Daß eine solche Anpassung noch innerhalb gewisser Gränzen möglich war, versteht sich wohl von selbst; aber diese Gränzen sind sehr eng und veränderlich, so daß eine solche angepaßte Bierprobe nur bei Bieren nach demselben Brauverfahren bereitet und von nicht sehr verschiedenem Alkoholgehalte anwendbar wäre; es weichen aber auch die Angaben der optischen immer mehr und mehr von denen der hallymetrischen Probe ab, je stärker der Alkoholgehalt der Biere wird. Um diese Behauptung dem Leser klarer zu machen, wollen wir nun die Leistungen der optischen Probe, wie sie mit den Schubtafeln und Aräometern von Steinheil verkauft wurde und wird, während verschiedener Jahre mit denen der hallymetrischen vergleichen, indem wir die verschiedenen Resultate in beiliegender Tabelle zusammenstellen. Vergleichende Untersuchung neunzehn verschiedener Biner Biere von den Jahren 1843, 1846, 1847, 1848 durch die optisch-aräometrische und durch durch die hallymetrische Bierprobe. Textabbildung Bd. 109, S. 456 Namen der Bräuer; Zeit der Untersuchung.; Jahr.; Monat und Tag.; Optisch-aräomet-aräometrische Bierprobe.; Alkohol.; Extract.; Berechneter Würzegehalt.; Hallymetrische Bierprobe.; Alkohol.; Graf Buttler'sches Bräuhaus; Hackerbräuer; Zum Stubenvoll; Zum Löwenbräuer; Zum Sternecker; Spatenbräuer; Schlaibinger; Unterkandler. Textabbildung Bd. 109, S. 457 Zacherl; Pschorr; Wagnerbräu; Zengerbräuer; Spatenbräuer; Spatenbräuer; Spatenbräuer, junges Bier; Spatenbräuer, altes Lagerbier, in der Gährung sehr zurückgehalten; Spatenbräuer, Ale; Hofmühlen bei Eichstädt; Bierprobe v. Steinheil renovirt 1847/48. Drängen wir nun diese Resultate noch näher zusammen, so ergibt sich folgende Tafel: Textabbildung Bd. 109, S. 458 Nummer.; Gehalt, wie ihn die optische Probe angab.; Alkohol.; Würze.; Gehalt, wie er wirklich war.; Alkohol.; Würze.; Es wurde demnach der Gehalt zu geringe angegeben um nachstehende Procente. und aus dieser sehen wir, daß im Durchschnitte der Fehler, um welchen die optische Probe den Gehalt der Biere zu gering angibt, mehr als 2 Procente betrage. Das sind Resultate, wie sie die Zeit, die parteilose und unbestechliche ans Licht gefördert hat. Kein pseudowissenschaftlicher Bombast, durch welchen sich bloß die Einfalt betrügen läßt, kein seitenlanges Buchstabengewirr (wie sich der ehrliche Vieth ausdrückt), in welchem bloß leeres Stroh gedroschen wird und wodurch sich allein die Unerfahrenheit verblüffen läßt, kann diese Resultate vernichten, welche der optischen Probe, als einer praktisch verlässigen, den Stab brechen. Neben diesen Thatsachen bestimmten die Commission noch andere Gründe, die optische Bierprobe bloß als Controle der hallymetrischen an die Seite zu stellen; Gründe, welche sich nicht minder gewichtig gegen die Annahme der optischen Probe bei vorläufigen Untersuchungen in die Wagschale legen, und den einzigen Vortheil, welchen die optische Probe darböte, nämlich die Schnelligkeit, mit welcher sie ihre Resultate gibt, zehnfach wieder aufwiegen. Diese Gründe basiren sich auf die leichte Influenciirbarkeit des optischen Instrumentes durch Zeit und Umstände und deßhalb auf die bedeutenden Schwierigkeiten in ihrer Anwendung in Händen eines gewöhnlichen Experimentators. Um wieder von Thatsachen auszugehen, erklärte z. B. das Commissionsmitglied Hr. Gabriel Sedlmayr, der gewandteste, gebildetste und erfahrenste unserer hiesigen Bierbräuer: Er habe trotz der unmittelbaren Instruction, welche er praktisch vom Erfinder der optischen Probe erhalten, ein ganzes Jahr nöthig gehabt, um mittelst der optischen Probe übereinstimmende Resultate zu erhalten, kurz um sie anwenden zu können. Diese Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung gehen hervor: 1) aus der Wandelbarkeit des Nullpunktes des Instrumentes. Höchst selten trifft es sich, daß wenn der senkrechte Balken im Gesichtsfelde des Mikroskopes der optischen Probe das Kreuz gerade in zwei Hälften theilt, auch der Zeiger über dem Rullpunkte der Trommel steht. Es müssen deßhalb beinahe immer die Ablesungen corrigirt, d. h. die Differenz in Hinsicht auf den wahren Nullpunkt mit der abgelesenen Zahl der Trommeltheile erst durch plus oder minus verbunden werden — eine Operation, die für den gewandten, geübten Beobachter zwar keine Schwierigkeit hat, die Individuen hingegen, welche mit der Bierprobe experimentiren sollen, selbst wenn es Aerzte oder Apotheker sind, beinahe durchweg zu Irrthümern veranlaßt. Wird z. B. eine Differenz von zwei Trommeltheilen zur abgelesenen Zahl anstatt subtrahirt, addirt und so umgekehrt, so entsteht ein Fehler von vier Trommeltheilen, welcher auf die Resultate der Probe von bedeutendem Einflusse ist. Die Ablesung wird ferner modificirt durch den wechselnden Grad der Erleuchtung des Gesichtsfeldes oder des Gegenstandes, auf welchen die optische Probe gerichtet wird. Wechselt der Grad der Erleuchtung bei demselben Gegenstande, oder richtet man das Instrument beim Einstellen auf dieses, beim Ablesen auf jenes Fenster, so wird das Auge beim Einstellen getäuscht und stellt falsch ein.In einem Berichte des hiesigen Magistrates an die königl. Negierung über die Resultate des fünfjährigen Gebrauchs der Steinheil'schen Bierprobe ohne Aräometer, vom 22. Sept. 1846 S. 4 heißt es gleichfalls:b) Scheint die Helle des Tages Einfluß auf die Gradbestimmung zu haben, weil bei trüben Tagen kein so scharf begränztes Bild erzielt wird. Selbst die Zeit, welche man zum Einstellen verwendet, ist nicht gleichgültig. Bedarf man etwas länger zum Einstellen als unumgänglich nöthig wäre, was häufig der Fall ist, da man oft nicht sogleich eine günstige Erleuchtung des Gesichtsfeldes erhält, so bisectirt das Auge nicht mehr gut und stellt daher falsch ein. Deßwegen war auch Prof. Steinheil, während die commissionelle Untersuchung des Sedlmayr'schen Bieres durch die HHrn. Marx und Prof. Krötz vor sich ging, in beständiger Bewegung, bald den einen, bald den andern bedeutend, so und so dürfe man es nicht machen, da und dorthin dürfe man nicht sehen, man erhalte sonst falsche Resultate. Eben so ist die Temperatur, bei welcher das Bier untersucht wird, von großem Einflusse auf die Resultate. Eine etwas mehr als gewöhnlich kalte Temperatur macht das Gesichtsfeld auch bei der besten Erleuchtung trübe und das Bild des Balkens wird erst nach einigen Minuten deutlich. Diesen Umstand führt auch das oben citirte magistratische Gutachten sub Lit. d an. Eine andere Unsicherheit entsteht dadurch, daß man neben dem Auge sich zum Einstellen noch einer geistigen Operation bedienen muß — nämlich das Fadenkreuz bloß mittelst des sogenannten Augenmaaßes in zwei gleiche Theile oder eigentlich Dreiecke zu theilen. Augenmaaß besitzen jedoch wie bekannt verschiedene Individuen in sehr verschiedenem Grade, ja es ist überhaupt mehr von Uebung abhängig als vielleicht eine andere geistige Fertigkeit. Ohne ein richtiges Augenmaaß ist die richtige Einstellung, überhaupt der Gebrauch des Instrumentes unmöglich. Um das Instrument einzustellen, muß nämlich ein Fadenkreuz im Gesichtsfelde des Mikroskopes durch einen dicken verticalen Balken durchs Augenmaaß allein in zwei gleiche Dreicke getheilt werden, und zwar in einem schwach erleuchteten mikroskopischen Gesichtsfelde. Das geübteste Auge ist nicht auf einen Trommeltheil sicher; in der Praxis schwankt die Unsicherheit zwischen 1–3–4 Trommeltheilen. Dieß bestätiget gleichfalls der schon citirte magistratische Bericht an die königl. Regierung von Oberbayern sub Lit. c, ebenso alle andern Beobachtungen, welche mit diesem Instrumente angestellt wurden. Zum weitern Beleg des Gesagten will ich hier Beobachtungen anführen, welche von Individuen angestellt wurden, welche alle im Beobachten geübt, aber von verschiedenem Alter waren. Versuche zur Einstellung. Es waren drei Beobachter; jeder machte drei Beobachtungen, die in langen Zwischenräumen auf einander folgten. P1. P2. S. Einstellung 1. 104 97,00 99,75 Einstellung 2. 92 94,20 98,72 Einstellung 3. 97 98,70 99,00. Man sieht die größte Differenz betrug hier bei P1 12, bei P2 4,7, bei S 1,03 Trommeltheile. Zur weitern Bekräftigung des Gesagten will ich noch einige neuere Beobachtungen in dieser Art anführen, von Beobachtern mit dem möglichsten Fleiße angestellt, von Individuen, die im Beobachten mehr geübt sind, als dieß je von einem erwartet werden darf, welches die optische Bierprobe polizeilich in Anwendung zu bringen hat. Um nach Steinheil's Vorschlag desto sicherere Resultate zu erhalten, wurde statt des Tageslichtes eine Kerzenflamme angewendet. Einstellungsversuche. K. S. Z. Pf. Einstellung 1. - 3 - 2 + 4 - 1 Einstellung 2. - 1 - 2 - 2 - 1 Bierprobe. K. S. Z. Pf. Kh. Einstellung 1. 72 69 68,33 70,2 68 Einstellung 2. 68 70,2 73,3 67,33 70 Einstellung 3. 69. Weitere Experimente. K. S. Einstellung 1. 65 66 Einstellung 2. 68 67 Einstellung 3. 64 65. Die Unsicherheit des Einstellens wächst, wenn statt des Wassers Bier in die eine Zelle gegossen wird, wie wir soeben gesehen haben. Beobachter, welche beim Wasser auch das zweitemal mit der ersten Beobachtung zusammentrafen, differirten nun von 1,2 bis 2,8 bis 3,0. Daß solche Differenzen so unbedeutend nicht sind in Bezug auf die zu erhaltenden Resultate, mögen uns folgende zwei Experimenee lehren: Gesammtgehalt. Bier Nr. I. Erste AblesungZweite Ablesung 66,268,0 10,911,3 Bier Nr. II. Erste AblesungZweite Ablesung 70,168,0 10,3311,34. Wir haben deßhalb im ersten Falle ein halbes, im zweiten ein ganzes Procent im Gesammtgehalte Unterschied durch diese Unsicherheit im Ablesen. Das wären also die so vielfachen und bedeutenden Schwierigkeiten, welche sich beim Gebrauche der optischen Probe durch mehrere Jahre herausgestellt haben — einer Probe, deren Anwendung im Leben nach des Erfinders Angabe so ungemein leicht, bequem und sicher ist, daß der zufällige Beobachtungsfehler, wie Steinheil das Publicum glauben machen wollteKunst- und Gewerbeblatt des polytechn. Vereins 1846, S. 6, Zeile 2., 16mal kleiner sey als bei der hallymetrischen Bierprobe. Endlich der letzte Grund, welcher die Commission abhielt, der optischen Probe mehr als einen controlirenden Werth zuzugestehen, ist ein theoretischer, als mitstimmend bei den praktischen. Da wo es sich nämlich um ein entscheidendes Urtheil über die Zerlegung eines chemisch zusammengesetzten Körpers in seine nähern Bestandtheile handelt, kann doch wohl nur diejenige Wissenschaft, welche sich ausschließend mit dieser Zerlegung befaßt hat, und diese Zerlegung überhaupt auf das genaueste Studium der chemischen Kräfte der Körper basirt, ein entscheidendes Urtheil fällen. Die physischen Eigenschaften der Körper oder Elemente stehen höchst selten mit den chemischen Eigenschaften derselben in irgend einer bekannten oder leicht erkennbaren meßbaren Beziehung, und die Gesetze der Affinität, dieser Seele chemischer Wechselwirkungen, mit irgend einer der physischen Eigenschaften der Körper in Einklang zu bringen, hat schon der geistreiche Berthollet trotz seines ungemeinen Scharfsinnes und seiner tiefen physischen und chemischen Kenntnisse vergeblich versucht. Dazu kömmt noch, daß der Lichtstrahl, der so leicht durch brennbare organische Verbindungen von seinem Wege abgelenkt wird, bei seinem Durchgange durch chemisch zusammengesetzte und sich fortwährend chemisch verwandelnde organische Flüssigkeiten nur allzu leicht von in einem Stadium entstehenden, im andern wieder verschwindenden Combinations- und Zersetzungsproducten afficirt werden kann, von deren Bestehen oder Vergehen der Physiker keine Mittel hat sich zu versichern. Hätte Prof. Steinheil seine sich selbst gestellte höchst interessante Aufgabe, auf die chemische Constitution der Körper durch die einfachen physischen Eigenschaften der näheren Bestandtheile derselben zu schließen, wahrhaft wissenschaftlich behandelt, so hätte ihm die Wissenschaft auch bei dem ungünstigen Erfolge seiner Bemühungen nur höchst dankbar seyn können. Die Weise jedoch, in welcher er seine Aufgabe angriff, ist höchst einseitig, und deßhalb nur als ein Tafelexperiment bei physikalischen Vorträgen von Interesse. Zur wissenschaftlichen Behandlung seiner Aufgabe wäre vor allem nothwendig gewesen, 1) daß er bei jedem optisch erhaltenen analytischen Resultate eines chemisch erzeugten Productes, durch eine mit demselben parallel laufende genaue chemische Analyse hätte darthun lassen, daß sein neuer Weg, den er gegangen, kein Irrweg sey; 2) daß er bei der höchst mannichfaltigen (wie uns schon der Geschmack lehrt) chemischen Zusammensetzung der Biere, auf welche er sein Augenmerk vorzüglich geworfen, a) Biere von verschiedenen Stadien der Gährung, b) Biere nach verschiedenen Braumethoden bereitet, c) Biere von verschiedener Farbe, weiße und braune, optisch untersucht und durch parallel laufende genaue chemische Analysen dargethan hätte: daß die eigenthümlichen chemischen Producte, welche durch die verschiedenen Braumethoden und in den verschiedenen Stadien der Gährung entstehen; daß ferner die verschiedenen Producte, welche sich durch das mehr oder weniger getrocknete und geröstete Malz bilden und die dem Biere seine Farbe und größtentheils seinen Geschmack geben: nicht neben dem Alkohol und Malzzucker, Malzgummi etc. das Gährungsvermögen und auch das specifische Gewicht in der Art modificiren, daß die bloß auf die Brechungsverhältnisse von Alkohol und Bierextract basirte optische Probe von andern Gährungsproducten obiger Art nicht so afficirt worden, daß sie mit voller Sicherheit nicht mehr unter allen Fällen angewendet werden könne. Daß das Bier sich wie ein Gemenge aus Zucker und Branntwein verhalte, das konnte nur einem Physiker in den Sinn kommen und die Resultate der optischen Probe näherten sich schon mehr der Wahrheit, als Steinheil auf Prof. Kaiser's Vorschlag sein sogenanntes Normalbier anstatt aus Zucker, aus Bierextract zusammensetzte. So lange bei seinem neuen Wege, den Steinheil einschlug, nicht alle diese Punkte genau ermittelt sind, hat die optische Probe für die Praxis nur einen sehr untergeordneten Werth, der mit dem Preise der dazu nöthigen Instrumente von 88 fl. in gar keinem Verhältnisse steht. Nachdem ich bisher die Gründe beleuchtet, welche die Commission bei der Auswahl der verschiedenen Bierproben leiteten, kann ich nun speciell zu denjenigen Punkten der Anklage übergehen, welche mich, die Commission und den Verwaltungsausschuß ausschließend betreffen. Den ersten Vorwurf: daß die von mir angegebenen Zahlen in Hinsicht auf die saccharometrische Bierprobe unrichtig seyen, fand ich bei Vergleichung des Originalprotokolles zu meinem großen Leidwesen begründet, und ich habe auch noch denselben Tag, als mir Steinheil, wie Eingangs erwähnt, sagen ließ, die Zahlen der Resultate nach der Balling'schen Methode erhalten, seyen unrichtig, eine Berichtigung an Dr. E. Dingler in Augsburg gesendet, welche er jedoch in sein Journal nicht aufnahm, da in seinem Auszuge meiner Abhandlung überhaupt nichts von der Balling'schen Probe erwähnt war. Der Vorwurf: daß ich in meiner oben angeführten Abhandlung angegeben: ich hätte diese Resultate aus den Originalprotokollen genommen, ist jedoch nicht wahr, und Prof. Steinheil hat bloß darum eine solche Zuthat von vornherein nöthig gefunden, um für seine scheinbare Entrüstung eine desto breitere Basis zu erhalten. In meiner oft citirten Abhandlung habe ich bloß in der Anmerkung angeführt: die Resultate seyen von Marx, Krötz und Steinheil erhalten. Ich habe diese Resultate nach den Angaben von Steinheil und Pettenkofer in der Sitzung der Commission vom 31. Julius 1847 copiren lassen. Die Fehler liegen ohne Zweifel in der Copiatur, die ich jedoch gleichfalls mit dem Originale verglichen habe. Die häusigen Unterbrechungen in diesem Geschäfte können allein Ursache gewesen seyn, daß ich die falschen Zahlen übersah, die jedoch nur in den Decimalstellen liegen. Indessen muß ich auch hier wieder den Leser auf die Weise aufmerksam machen, in welcher Steinheil die Zahlen feiner wissenschaftlichen Resultate angibt. In dem Sitzungsprotokolle vom 31. Julius 1847 und dem Referate von Pettenkofer unterm 24. Jan. 1848 findet sich der Alkoholgehalt der saccharometrischen Probe angegeben zu 3,57 Proc.; in Steinheil's Gegenbemerkuugen S. 294 gibt er sie zu 3,775; meine falsche Zahl heißt 3,15. Gehen wir zu den eigentlichen von Steinheil geschriebenen Originalprotokollen, welche ich erst jetzt zu sehen bekam, so wird uns die Differenz obiger Angabe sogleich klar. Nachdem von Krötz, Marx und Steinheil eigenhändig unterzeichneten Protokolle in 4to ist der Alkoholgehalt nach der optischen Probe von Steinheil selbst angegeben 3,55 Procente; dagegen der Alkoholgehalt nach der saccharometrischen Probe in demselben Protokolle 3,80 und 3,775. Diese Zahlen sind aber in Beziehung auf die optische Probe zu groß. Um sie nun mit dieser in Einklang zu bringen, hat er in seiner wissenschaftlichen Weise an diesem Resultate zu corrigiren angefangen, indem er also fortfährt: „Allein durch Vergleichung des Extractgehaltes und seines specifischen Gewichtes aus Balling's Tabelle I. mit den Zuckergewichtsprocenten und den specifischen Gewichten in meiner Abhandlung S. 42 und 30 ergibt sich, daß 18,00 Zuckergewichtsprocente dasselbe specifische Gewicht haben, mit 19,025 Procente Extractgehalt von Balling.“ Nach diesen Verhaltnissen corrigirt er demnach den Alkoholgehalt nach der Balling'schen Probe von 3,775 auf 3,57 herab, weil er so mit seinen Resultaten nach der optischen Probe besser stimmte, und diese Zahl gab er auch in der Sitzung der Commission vom 31. Julius 1847 an. Nachdem aber das Resultat der chemischen Analyse häufiger besprochen worden, fand er diese seine Zahl 3,55 zu klein; er sah sich also veranlaßt, in einer neuen Beilage ohne Datum, in welcher er sich jedoch auf die chemische Analyse beruft, den Alkoholgehalt seiner optisch-aräometrischen Probe von 3,55, wie sie in den beiden Sitzungsprotokollen nach Steinheil's Vortrag angegeben wurde, wieder auf 3,76 zu erhöhen und die saccharometrische herabcorrigirte wieder auf ihre ursprüngliche richtige Zahl zurückzuführen. Man sieht also, wie es Prof. Steinheil mittelst seiner originellen wissenschaftlichen Behandlung so leicht wird, durch einige kleine Reductionen und Correctionen die Zahlen seiner Beobachtungsresultate so groß oder so klein zu machen, als er sie eben braucht. Wir haben von der Schmiegsamkeit eines solchen wissenschaftlichen Princips noch mehrere Beweise. Als wir, Kaiser und ich, die hallymetrische Analyse des Sedlmayr'schen Bieres unternahmen, haben wir zugleich dasselbe laut Protokoll vom 10. Julius 1847 auch optisch-aräometrisch untersucht. Die Instrumente waren sämmtlich aus der Steinheil'schen Werkstätte hervorgegangen. Das Resultat war für Alkohol 2,8, also um 0,75 Proc. kleiner als es nach den Steinheil'schen Untersuchungen ausfiel, und beinahe um 1 Proc. kleiner als der wirkliche Gehalt. Wir gehen nun zum zweiten Vorwurfe über, der uns von Steinheil gemacht wird, nämlich: ich hätte seine Probsude deßhalb ignorirt, weil sie mir weniger zuverlässig erschienen als die von mir angeführten. Da hat er vollkommen recht, und ich will nun den Lesern auseinandersetzen, weßhalb ich weniger Vertrauen in die Steinheil'schen setzte, als in die von mir angeführten. Oben habe ich schon die Gründe angegeben, aus welchen die Commission selbst keine Notiz von diesen Probesuden nehmen konnte. Diese Gründe haben auch mich zum Theile geleitet, als ich obige Abhandlung schrieb. Ich will dem Leser aber noch mehrere andere angeben. 1) Beobachtungen überhaupt, welche als Norm bei irgendwie zu treffenden gerichtlichen Maßregeln dienen sollen, müssen von mehreren Beobachtern zugleich angestellt seyn, und namentlich von solchen, welche kein pecuniäres Interesse bei der Untersuchung leitet. 2) Zu Beobachtungen, wo es gilt, über verwickelte chemische Vorgänge und Erzeugnisse ein richtiges, maßgebendes Urtheil zu fällen, verlange ich nothwendig einen Chemiker, der mehr versteht als Messen und Zählen. Schon im Anfange des Experimentes hatte es sich gezeigt, daß Prof. Steinheil keinen Begriff von dem Unterschiede zwischen Ober- und Untergährung besaß. 3) Bei Experimenten in so großem Maßstabe, welche zum Zweck haben, den Verlauf eines chemischen, ununterbrochenen, Tag und Nacht andauernden Processes zu studiren, ist eine eben so ununterbrochene, dauernd sorgfältige Ueberwachung nöthig. Wer je im Großen gearbeiet hat, wird einsehen, wie nöthig diese Ueberwachung schon des fremden dabei betheiligten Personals halber sey. 4) Beim Studium dieses eben angedeuteten chemischen Processes kann ohne die Anwendung der genauesten chemischen Analyse kein Schritt vorwärts gemacht werden. Wir haben schon oben gesehen, daß die neueste optische Probe desto mehr von der Wahrheit abweiche, je stärker der Weingeistgehalt der Biere wird; deßhalb ist gerade hier, wo es gilt, den Uebergang von Zucker in Alkohol vom Anfange des Processes bis ans Ende zu studiren, die optische Probe ein sehr verdächtiges Werkzeug, und das Experiment überhaupt, da ihm die chemische Controle fehlt, ohne Werth. Daß in den von mir benützten Probesuden Beobachtungsfehler liegen, konnte mir nicht entgehen, obgleich ich das von Steinheil citirte Protokoll nicht gesehen habe. Ich bemerkte deßhalb auch in meiner Abhandlung S. 290, daß ich diese Daten rechnend verglichen hätte, so weit als möglich war. Indessen liegt der Irrthum nicht in den Visirstäben, wenigstens nicht in dem Maaße, wie die damalige Commission und mit ihr Prof. Steinheil annimmt, und die Resultate sind trotz einiger Beobachtungsfehler hinreichend genau, um den Gang bei den Biergährungsprocessen im Großen beurtheilen und einen Anhaltspunkt bieten zu können für die Anwendung der hallymetrischen Bierprobe auf die Tarifmäßigkeit der Biere. Es ist hier wieder die hallymetrische Analyse der Würze und des vergohrenen Bieres allein, welches es uns möglich macht, den Werth dieser Probesude für die Praxis zu beurtheilen. Vergleicht man nämlich den ursprünglichen Würzegehalt des vergohrenen Bieres aus dem Extract und Alkohol berechnet, mit demjenigen, welchen das nach der Gährung übrig gebliebene Flüssigkeitsquantum nach der hallymetrischen Analyse der Würze enthalten muß, so findet man, wie ich in der von mir berechneten und mit nach der Gährung überschriebenen Tafel S. 291 und 292, Colonne 6 und 7 angegeben habe: Würze, berechnet nach dem Alkohol und Extract. Würze nach dem Flüssigkeitsüberreste nach der Gährung. Differenz in Procenten. 128,37 129,95 0,158 138,10 141,77 0,367 138,95 144,77 0,582 148,98 141,04 –0,794. Wir sehen also hier allein im Probsude Nr. 4 einen der Beobachtungsfehler von einiger Bedeutung. Betrachten wir die übrigen drei Experimente, so finden wir, baß der Würzegehalt in Colonne 7 größer ausfällt, als in Colonne 6, wie es auch geschehen muß, da die Würze noch alle jene Theile enthielt, welche sich als Hefe nach der Gährung ausgeschieden haben. Wollten wir die in Steinheil's Gegenbemerkungen erwähnten 16½ Eimer auf Rechnung der Visirstäbe bringen, so würden wir in unserer controlirenden Rechnung als Differenz ein negatives Resultat anstatt eines positiven Resultates erhalten, wie dieß im Probesude Nr. 4 wirklich statt fand, was natürlich ein baarer Unsinn wäre. Bei Verfertigung von Visirstäben wird immer auf die Krümmung der Gefäße Rücksicht genommen, und ich glaube nicht, daß die damalige Commission so ungeschickt gewesen seyn konnte, dieß nicht zu wissen. Auch bei Anführung dieser Probesude habe ich wieder nicht gesagt: ich hätte sie aus den Originalprotokollen entnommen, sondern S. 290: ich hätte diese Daten von Prof. Kaiser, nach seiner Versicherung, im Originale mitgetheilt erhalten. Kaiser war Commissionsmitglied bei obigen Proben. Die Handschrift war die von Prof. Zierl und wenn ich mich recht erinnere Dr. Pettenkofers mit Anmerkungen von Kaiser. Das waren nun lauter Commissionsmitglieder, und Steinheil hat auch diesen Umstand nur deßhalb benützt, um Gelegenheit zu erhalten, dem Leser neuerdings begreiflich zu machen, daß er von der Sache viel besser unterrichtet sey als ich. Was den folgenden Vorwurf Steinheil's betrifft: Die Commission hätte, wie er, Probesude veranstalten sollen, so habe ich schon Eingangs erklärt: Die Commission habe, wenn die Aufgabe vollständig gelöst werden sollte, für nöthig erachtet, Probesude zu verschiedenen Zeiten, in verschiedenen Gegenden und also nach verschiedenen Braumethoden angestellt, zu vergleichen und zu studiren; dazu sind aber Jahre vonnöthen, die, wie Steinheil selbst wissen wird, der Commission nicht gegönnt worden sind. Die Frage übrigens, welche der Commission vorgelegt wurde, habe ich schon Eingangs angeführt: Sie lautete keineswegs: zu ermitteln, wie groß der Einfluß sey, den der sogenannte Gährungsgrad (ein Name, den Steinheil erst durch seine Niederlage im Kampfe mit Balling kennen lernte) auf die Salzprobe allein ausübt, den kannte sie längst, was auch die Resultate beweisen, welche sich aus den von mir zusammengestellten Bieranalysen ergeben, und von welchen Steinheil keine Ahnung hatte, wie wir sogleich sehen werden. Die Aufgabe der Commission war: verbesserte und leicht anwendbare Apparate zur technischen Untersuchung des Bieres in polizeilicher Rücksicht dem Ministerium zu empfehlen, und über den bisherigen Erfolg praktischer Versuche zur technischen Untersuchung der Biere ein Gutachten abzugeben, und diesen Fragen hat sie auch Genüge geleistet, so weit als es die beschränkte Zeit gestattete. Nun kommen wir zu Beschuldigungen, die mich, die Commission und den Verwaltungsausschuß des polytechnischen Vereins zugleich betreffen, und mit welchen Prof. Steinheil eben nicht sehr verhüllt zu erkennen gibt: die Commission und der Verwaltungsausschuß seyen ein blindes Werkzeug von mir gewesen. In seinen Gegenbemerkungen S. 296 sagt er unter vielem Anderen: „ich (Schafhäutl) fände ganz einfache Gründe, nachzuweisen, daß zur Bestimmung des Gehaltes eines Bieres nach dem ersten Theile der Fuchs'schen Probe allein das Entnehmen eines gleichen Volumens Bier mit einer Gay-Lussac'schen Pipette einfacher wäre; daß man jedoch bei gleichem Gewichte bleiben müsse. Hätte Prof. Schafhäutl diese Gründe früher anerkennen wollen, so würde er mir viel Mühe erspart haben.“ Weiter heißt es auf dieses Actenstück hin (er meint sein Separatvotum vom 21. Febr. 1848) „habe sich endlich die Commission und nach ihr der Verwaltungsausschuß entschlossen, von der Pipette abzugehen.“ Von allen diesen Beschuldigungen ist kein Wort wahr. Nie ist die Commission oder der Centralverwaltungsausschuß auf irgend einen Antrag oder irgend ein Separatvotum Steinheil's in dieser Beziehung eingegangen. Es hat zwar der Vorstand des polytechnischen Vereins einige Versuche zur Herstellung des lieben Friedens gemacht; diese Versuche sind aber weder durch die Commission noch den Verwaltungsausschuß veranlaßt worden. Daß ich die Eingangs erwähnten Gründe, die Steinheil so viel Mühe gemacht haben sollen, schon ausgesprochen habe, als Steinheil noch gar keine Idee von diesen Gründen hatte, will ich sogleich beweisen. Die Commission hatte sich dahin entschlossen, durch genaue Vergleichungen bewogen: 1) Zu vorläufigen Untersuchungen den ersten Theil der hallymetrischen Probe als dem Zwecke vollkommen entsprechend vorzuschlagen. 2) Die Wage gar nicht anzuwenden, und Hr. Medicinalassessor Pettenkofer schlug deßhalb statt der Wage eine Gay-Lussac'sche Pipette vor, die ein gleiches Volum Flüssigkeit mit derselben Sicherheit heraushebt, als dieß bei dem gewöhnlichen Abwägen derselben stattfindet. Der Commission gefiel dieser Antrag. Steinheil erhob sich und stimmte mit aller Heftigkeit jedoch nur gegen die Unsicherheit des ersten Theiles der hallymetrischen Probe: „denn wäre der erste Theil ausreichend, wozu hätte Fuchs den zweiten Theil derselben erfunden.“ Von dem Mißgriffe, der durch Anwendung des gleichen Maaßes anstatt des gleichen Gewichtes entstehen würde, hatte Steinheil damals noch keine Idee. Ich kam deßhalb lachend zu Fuchs, als gerade der Universitäts-Professor Dr. Pettenkofer anwesend war, und erklärte: Steinheil habe in seinem wüthendem Kampfe gegen die Anwendung des ersten Theiles der hallymetrischen Probe, der dennoch, wie Steinheil zuletzt selbst zuzugeben genöthigt war, nahezu richtig sey (S. 297, Z. 28 seiner Gegenbemerkungen), gerade das übersehen, was diesen ersten Theil wirklich unsicher mache, nämlich die Anwendung gleichen Volumens anstatt gleicher Gewichte, wie sich dieß durch eine einfache Rechnung darthun lasse. Ich sey jedoch eben im Begriffe die Pipette in solcher Art zu construiren, daß mittelst derselben dennoch stets ein gleiches Gewicht Flüssigkeit herausgehoben werden könnte. Fuchs fand aber meine Mittheilung von solcher Bedeutung, daß er Prof. Pettenkofer ersuchte, dem Vorstande des Vereines meine Eröffnungen mitzutheilen, damit man nicht nachher der Commission den Vorwurf machen könne, als sey dieser wichtige Umstand übersehen worden. Prof. Pettenkofer unterzog sich diesem Ansuchen mit Vergnügen und theilte dem Vorstande des Vereins das eben erwähnte mit. Daß sich dieß wirklich so verhält, bezeugen die beiliegenden eigenhändigen Schreiben von Oberbergrath FuchsSiehe Beilage I und Prof. Dr. Pettenkofer.Siehe Beilage II Am 12. Februar 1848 gab Steinheil sein erstes Separatvotum ein, in welchem er, was er in der Sitzung mündlich vorgetragen, wie ich oben erwähnte, schriftlich niederlegte, zwar von den Balling'schen Gährungsgraden spricht, aber mit keiner Sylbe des allein Bedeutung habenden Umstandes erwähnt, daß das gleiche Volumendem gleichen Gewichte nicht substituirt werden dürfe. Indessen schritt ich mit Construirung meiner Pipette rasch vorwärts, woraus ich auch, sowie aus den oben erwähnten Umständen kein Geheimniß machte, und am 17. Febr. 1848 war bereits meine erste Doppelpipette fertig, wie die Bescheinigung und das Buch des Mechanikers Greiner dahier beweist, welcher meine Instrumente überhaupt verfertigte.Siehe Beilage III. Erst am 20. Febr., also drei Tage, nachdem mein erstes Instrument bereits fertig war, kam Steinheil mit seinem zweiten Separatvotum, in welchem er am Ende zum erstenmal erklärt: „Die Abänderung welche Hr. Leibapotheker Pettenkofer an der Fuchs'schen Probe gemacht hat etc. ist daher hauptsächlich Ursache an dem großen Unterschiede der Salzprobe.“ Man sieht aus den oben citirten Actenstücken, wie viel zu spät Steinheil mit seiner Entdeckung gekommen ist, auf die er sich soviel zu Gute thut, und kann nun urtheilen wie es sich mit der Wahrheit der übrigen Erzählungen verhalte. In einer weitern Bemerkung sucht Steinheil weiter zu beweisen: die Erfindung meines aräometrischen Hebers sey überflüssig gewesen und warum? Der Leser höre! nämlich weil Steinheil selbst schon 1836 auf den Wunsch des Prof. Fuchs ein ähnliches Instrument erfunden habe, das viel besser und einfacher sey als das meine. Von dieser Erfindung weiß jedoch keine Seele etwas, auch nicht einmal Fuchs, auf dessen Wunsch es doch Steinheil erfunden haben will! Man sehe das beiliegende Zeugniß.Siehe Beilage IV. Ich kann der Versicherung Steinheils keinen Glauben schenken und aus einem moralischen Grunde. Steinheil, der lange Zeit vor jeder seiner Erfindungen gackernd die Welt zu erfüllen pflegt, mit dem was er ausführen will und, wenn endlich das Windei gelegt ist, in seinem Weltentzücken dem ersten besten Unglücklichen der ihm in den Wurf kömmt, um den Hals fällt nach dem Horazischen quem vero arripuit tenet occiditque dicendo etc., der sollte eine so große Erfindung so lange in den Acten vergraben gelassen haben! Unglaublich! Das Instrument übrigens, welches er in seinen Gegenbemerkungen S. 298 beschreibt, bietet kein Aequivalent für das meine. Von einem solchen Instrumente verlange ich: 1) daß es beim Gebrauche wo möglich noch weniger Umstände macht, als die Gay-Lussac'sche Pipette; 2) daß man bei dem Instrumente nichts einzustellen, nichts abzulesen, nichts hinzuzufügen oder wegzunehmen braucht, schon der schaumbedeckten Flüssigkeit halber; 3) daß man trotz diesem ein bestimmtes Quantum von Flüssigkeit mit derselben Genauigkeit herauszuheben und in das bestimmte Gefäß zu bringen im Stande ist, als sie die bei solchen Untersuchungen zu gebrauchende Wage geben würde; 4) daß keine verschiebbaren beweglichen Theile mit der herauszuhebenden Flüssigkeit in Berührung kommen, welche durch das Bier bald fest und unbrauchbar gemacht werden. Daß das von Steinheil angegebene Instrument diesen Bedingungen nicht entspreche, scheint er selbst gefühlt zu haben, denn er fügt noch hinzu: will man aber einen Apparat haben der sich wie der Schafhäutl'sche von selbst einstellt etc. Dadurch gesteht er ja aber selbst mit klaren Worten, daß er einen Apparat wie den meinen im Jahr 1836 nicht erfunden hatte. Erst durch meinen Apparat im Jahr 1848 veranlaßt, machte er wieder im Jahr 1848 einen Vorschlag zu einem der sich, wie der meinige, von selbst einstellen soll. Die Beschreibung jedoch ist so originell, daß mit ihr gar nichts gesagt und gethan oder, wie er sich ausdrückt, bewiesen ist. Der Vorschlag ist wieder ganz à la Steinheil — ein flüchtiger Gedanke, wie er eben einem durch den Kopf fährt, ohne Rücksicht auf praktische Möglichkeit der Ausführung und Anwendung. Eine Flasche, heißt es, mit etwas dünnem Halse ist hinreichend, deren Inhalt mit einem gewissen Gewichte belastet ist. Was heißt das: „ihr Inhalt ist belastet?“ welcher Deutsche ist im Stande so etwas zu verstehen! Wie macht man es, daß die Flasche nicht umfällt im Wasser, daß sie bis zu dem Striche am Halse untersinkt und nicht tiefer? Wie bringt man gerade ein bestimmtes Gewicht Bier in die Flasche, oder wenn es darin ist, wie bringt man dasselbe Quantum ohne Verlust wieder heraus in das Glas mit dem Salze? Das Instrument wird doch keine Nicholson'sche Wage seyn sollen? Und auf eine solche Beschreibung hin hat Prof. Steinheil am Ende seiner Gegenbemerkungen S. 299 und 300 die Keckheit zu sagen: Wir haben gezeigt: daß ein Apparat (wie der Schafhäutl'sche) auch durch eine gewöhnliche Flasche ersetzt werden kann. Das heißt ja mit dem Leser Spott treiben! Der weitere Vorwurf endlich, daß ich von der optischen Probe keine Erwähnung gethan, wird mich als Vorwurf nicht treffen, wenn ich erkläre: Daß ich es in meiner Abhandlung bloß mit der hallymetrischen Probe zu thun hatte, und die Balling'sche mit berührte, weil Balling in allen seinen Aufsätzen dahin arbeitete, die hallymetrische ihrer Verdienste zu berauben. Absichtlich habe ich ihrer indessen nicht erwähnt aus collegialem Zartgefühle; denn wäre ich mit den Thatsachen, zu deren Bekanntmachung mich Steinheil jetzt durch seinen Angriff gezwungen hat, in meiner obigen Abhandlung aufgetreten, so würde ich ihm und seiner Erfindung keinen Dienst erwiesen haben. Die gleich auf diesen Vorwurf folgende Behauptung: daß die hallymetrische Probe nur für ausgegohrene Biere (es werden übrigens keine andern untersucht) richtig sey, ist von solcher Art, daß, wenn ich Steinheil nicht täglich um mich gesehen hätte, ich glauben müßte sie käme von einem der nicht recht bei Troste ist. Zur Begründung dieser letzten Behauptung — welche Experimente führt er an — zwei, die er selbst gemacht hat über Nacht mittelst der optisch-aräometrischen Probe, und zwei, die Pettenkofer gemacht hatte einige Tage darnach mit demselben Biere. Die Differenz fand Steinheil 1, 6 Procent. Wir haben aber aus meiner Tabelle gesehen, welche die Resultate vergleichender Untersuchungen zwischen der optischen und hallymetrischen Bierprobe von mehreren Jahren zusammenstellt, daß die optische Probe auch bei ausgegohrnem Biere im Durchschnitt um mehr als 2 Proc. differirt (was ebenfalls einen Grund zu ihrer Beseitigung abgab) — welcher vernünftige Mensch wird sich wundern, wenn sie dieß auch bei halb ausgegohrenem Biere thut! Die Ursache ist ja eben, daß die optische Probe überhaupt keine verlässigen Resultate gibt. In meiner Abhandlung S. 309 habe ich ferner nicht durch ein paar Zweck-Experimente, die ich zu Hause in meinem Schreibzimmer als Cicero pro domo gemacht, sondern durch 119 Exfahrungsresultate, während einer Reihe von 12 Jahren erhalten, bewiesen, daß der erste Theil der hallymetrischen Probe, wie ihn die Commission vorgeschlagen, zur Erhebung des Gesammtgehaltes bei vorläufigen Untersuchungen wenn wir auch das Alter des Bieres nicht kennen, vollkommen ausreichend sey, weil die Unsicherheit bei wirklich zur Consumtion gebrachten Bieren durch diese Methode allein nie ein halbes Procent erreicht, ja auf 0,22 herabgebracht werden kann, wenn man das Alter nur ungefähr weiß. Die optische Probe allein kann den ersten Theil der hallymetrischen nicht ersetzen; die Eigenthümlichkeit der hallymetrischen Probe liegt zum Theil in dem Umstände, daß das Kochsalz dem Alkohol nicht alles Wasser zu entziehen im Stande ist. Wirklich untersuchte Biere von allen Gährungsgraden und Altern haben zu diesen Resultaten geführt, die durch kein a + b - c hinwegraisonnirt werden können. Was endlich die Vergleichung der Kosten der optisch-aräometrischen Probe mit der hallymetrischen betrifft, so kann Steinheil diese Vergleichung unmöglich im Ernste gemeint haben. Bedenken wir noch dazu, daß die optische Probe beinahe mit jedem Jahre eine andere wird — so ist die optische Probe aus der Steinheil'schen Werkstätte, welche die hiesige polytechnische Schule gekauft hatte, nach dem gegenwärtigen Stande der optischen Probe (im Jahre 1847/48 nämlich) in der Steinheil'schen Werkstätte verbessert worden — was eine Summe von 36 fl. kostete — ferner daß die optische Probe nur in der Hauptstadt justificirt, reparirt und corrigirt werden könne, und zwar jedesmal nur um schweres Geld, so wird man wohl nicht schwanken zwischen der Wahl bei den Proben auch in pecuniärer Hinsicht. Was den Vorzug der Probe wegen der Schnelligkeit, mit welcher sie ihre Resultate gibt, betrifft und die Steinheil so oft erwähnt, so hat ihn schon Balling belehrt, daß ein zweifelhaftes oder gar falsches Resultat von keinem Werthe ist, wenn es auch in gar keiner meßbaren Zeit erhalten werden könnte. Zum Schlüsse will ich noch denjenigen, welche sich mit hallymetrischen Untersuchungen beschäftigen, rathen Steinheils Versicherung ja nicht zu glauben, als sey das Zusammendrängen des Salzes in den kleinsten Raum überflüssig, sowie die anzuwendende Temperatur gleichgültig. Der Vorschlag beweist nur daß Steinheil wieder Experimente gemacht habe um ein Resultat zu erhalten, welches er wünscht. Das Niedersinken der in der Bierflüssigkeit suspendirten Salzkörner in einem gewissen Zeitraume hängt 1) von der Weite der Röhren, 2) von der Beschaffenheit des Bieres selbst ab. In engen Röhren stemmen sich die Körner sehr oft, so daß man ohne Anwendung eines Drahtes sie gar nicht in den kleinsten Raum zusammenbringen kann. Bei den meisten Bieren scheiden sich, wenn das Kochsalz beigemengt wird, namentlich bei der zweiten Operation, Kleber und andere Verbindungen aus, welche in Flocken die Salzkörner umhüllen und je nach ihrer Größe ein vollständigeres oder unvollständigeres, ein rascheres oder langsameres Niedersinken der Körner bewirken, so daß man übereinstimmende Resultate nur erhält, wenn man die Fuchs'sche Vorschrift befolgt, die Salzmasse öfter mit einem Drahte durchfährt und das Zusammenklopfen bis an die Gränze treibt, welche hier allein Sicherheit gewährt. Nahezu dasselbe Verhältniß findet hinsichtlich der Temperatur statt. Innerhalb der Gränzen, welche Fuchs vorgeschrieben hat, finden, wenn man eine gewisse Temperatur um ein Geringes überschreitet, Verschiedenheiten in der Quantität der Salzrückstände statt, welche an der Sättigungsgränze nicht mehr stattfinden. Ebenso ist bei derselben Temperatur unter 28° und bei derselben Zeit der Salzrückstand verschieden, je nach dem Gehalte und der Zusammensetzung der Biere. Betrachten wir endlich zum Schlüsse Steinheils Resumé, Seite 299, so finden wir: 1) Wahr ist, daß ich die Zahlen in Hinsicht auf die saccharometrische Probe unrichtig angegeben habe, was mir wirklich sehr leid thut, was ich aber nicht mehr ändern kann; falsch dagegen, daß ich die Protokolle dabei citirt hätte. Theilweise wahr ist, daß die chemische, die optisch-aräometrische und saccharometrische Analyse merkwürdig übereinstimmende Resultate geben; die optische hätte ausgelassen werden sollen. Falsch ist, daß die hallymetrische Probe in Anwendung auf Feststellung des normalmäßigen Gehaltes auf Probesude basirt sey, welche ¼ des Quantums unsicher lassen. Nicht wahr ist, daß die Commission zur Vergleichung der verschiedenen Bierproben nur nach langen Kämpfen zu überzeugen war von der Unzulänglichkeit der Pettenkofer'schen Salzprobe. Falsch ist, daß der Apparat von Steinheil schon 1836 erfunden wurde, welcher die Dienste des meinigen versehen könnte; ebenso falsch ist, daß mein Apparat durch eine gewöhnliche Flasche ersetzt werden könnte. Nicht wahr ist es also daß sich, wie es S. 297, Zeile 17 heißt, der Centralverwaltungsausschuß compromittirte, sondern Prof. Steinheil hat sich compromittirt, was übrigens nicht das erstemal gewesen ist, und gewiß auch nicht das letztemal gewesen seyn wird. Das alles habe ich nicht durch Phrasen und Experimente, bei welchen kein Mensch Zeuge war, sondern durch vieljährige Erfahrungsresultate, durch Protokolle und Zeugnisse bewiesen, und schließe somit meine Abhandlung, den freundlichen Leser um Nachsicht bittend, daß ich ihn etwas lange mit verschiedenen Auseinandersetzungen belästige. Für den Eingeweihten wäre dieses freilich nicht nöthig gewesen; der kann nur lächeln über die kindlich wissenschaftliche Unschuld, welche im Ernste glaubt, die Instrumente und Operationen der analytischen Chemie könnten je durch ein Biot'sches Prisma, ein Mikroskop und eine Senkspindel ersetzt werden! BeilageI. Zeugniß. Ich Endesgesetzter bezeuge hiemit dem Hrn. Professor Dr. Schafhäutl, daß er mir noch vor dem Separatvotum des Hrn. Conservator Steinheil vom 12.Februar in meiner Wohnung auseinandergesetzt hat, wie er zwar mit Anwendung einer Pipette statt der Wage einverstanden sey, aber durch Rechnung gefunden habe, daß die Pipette in ihrer ursprünglichen Einfachheit nicht angewendet werden könne, weil ein gleiches Volumen einem gleichen Gewichte Biers nicht substituirt werden könne. Er, Prof. Schafhäutl, also eine Pipette construiren werde, mit welcher man stets gleiche Gewichte Flüssigkeiten herausheben könne. Ich hielt diese Eröffnung, da Hr. Prof. Steinheil noch mit keiner Sylbe dieses Umstandes gedacht hatte, für so interessant, daß ich Hrn. Prof. Pettenkofer sogleich bat, dieselbe dem Vorstande des polytechnischen Vereins in meinem Namen mitzutheilen, damit ein allenfalls entstehender Streit über die Priorität der Ermittlung dieser Thatsachen bezüglich der Anwendbarkeit einer einfachen Pipette wo möglich von vornherein vermieden werden könnte. Den 12. September 1848. Conservator Dr. Fuchs. BeilageII. Ew. Hochwohlgeboren! Bezüglich Ihrer sehr verehrlichen Zuschrift vom 8. l. M. habe ich die Ehre zu erwidern: Mit Vergnügen bezeuge ich meinem Gewissen und der Wahrheit gemäß, daß Ew. Hochw., als wir uns nach der Sitzung des Ausschuffes für die Untersuchung der Bierproben bei Fuchs zusammenfanden, sich über den Vorschlag meines Onkels, Hofapothekers Dr. Pettenkofer, die Wage bei der hallymetrischen Bierprobe durch die Gay-Lussac'sche Pipette entbehrlich zu machen, allerdings sehr erfreut geäußert, jedoch zugleich bemerkt haben, daß Sie durch Rechnung gefunden, daß die Pipette in ihrer ursprünglichen Einsachheit nicht zu gebrauchen sey, weil das gleiche Volumen bei verschiedenem spec. Gewicht bewirke, daß die Salzrückstände im Hallymeter dem Gewichte nach nicht mehr direct auf den Gehalt des Bieres schließen lassen. — Sie erklärten hiebei, daß Sie eben mit Versuchen beschäftigt seyen, der Pipette eine derartige Einrichtung zu geben, daß man sie benutzen könne, um jederzeit ein gleiches Gewicht Flüssigkeit damit auszuheben. Ihr ursprünglicher Gedanke weicht, wie ich aus Ihrer Abhandlung etc. entnehme, im wesentlichen gar nicht von der Form ab, in welcher Sie ihn nachher dem Publicum übergeben haben. — Auf Aufforderung von Fuchs hin ging ich auch gleich zum Vorstande des polytechn. Vereins, Hrn. Münzwardein Haindl, ihm anzuzeigen, daß Sie sowohl die Gay-Lussac'sche Pipette in der von meinem Onkel vorgeschlagenen Form unzulänglich finden, als auch, daß Sie mit Construction einer Pipette eben beschäftigt seyen, welche ohne Anwendung der gewöhnlichen Wage jederzeit gleiches Gewicht Vier auszuheben gestatte. Dieß geschah, damit nicht nach der Hand etwa Vorwürfe auftauchen möchten, als habe die Commission diesen Umstand übersehen. Mit ausgezeichneter Hochachtung Ew. Hochwohlgeb. München, den 10. Sept. 1848. ergebenster.Dr. Max Pettenkofer,Univers.-Professor. BeilageIII. Laut meines Buches habe ich am 17. Febr. 1848 den ersten Apparat zur Bier-Untersuchung, bestehend in einer Doppelpipette für Hrn. Professor Dr. Schafhäutl verfertigt. München, den 12. Sept. 1848. A. Greiner,Mechanikus, Althammereck Nr. 5/1. BeilageIV. Zeugniß. Ich Endesunterzeichneter erkläre hiemit, daß ich von einem Instrumente, welches Hr. Prof. Steinheil auf meinen Wunsch verfertigt haben will, und welches mir in der That sehr erwünscht gewesen #x2014;von einem Instrument, mittelst welchem man ein gleiches Gewicht irgend einer Flüssigkeit mit aller Schärfe entnehmen kann ohne Wage und Gewicht—nichts weiß. Den 12. Septbr. 1848. Conservator Dr. Fuchs.