Titel: Ueber das Verfahren von Thomas und Delisse die Metalle zu beizen oder von Oxyd zu reinigen.
Fundstelle: Band 111, Jahrgang 1849, Nr. LV., S. 271
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LV. Ueber das Verfahren von Thomas und Delisse die Metalle zu beizen oder von Oxyd zu reinigen. Thomas und Delisse, Verfahren die Metalle zu beizen. Im polytechn. Journal Bd. CVII S. 446 wurde über die Vortheile dieses Verfahrens berichtet, welches darin besteht, dem sauren Wasser (verdünnter Schwefelsäure oder Salzsäure), in das man die Metalle, z.B. das Schwarzblech taucht, um sie von der auf ihrer Oberfläche befindlichen Oxydschicht zu reinigen, gewisse organische Substanzen zuzusetzen, welche verhindern, daß das Metall angegriffen und zerfressen wird, wodurch der Verlust sowohl durch unnütz verbrauchte Säure als durch aufgelöstes Metall vermieden wird. Es wurde bemerkt, daß das Glycerin, der künstliche Gerbstoff und die Schwefel-Fettsäuren (z.B. Glycerin-Schwefelsäure, welche durch Behandlung von Olivenöl mit concentrirter Schwefelsäure entsteht) diese Eigenschaft in hohem Grade besitzen. In der letzten Zeit wurde dieses Verfahren für Hrn. Fontainemoreau in England patentirt. Wir theilen aus der im Mechanics' Magazine, Decbr. 1848, Nr. 1321 enthaltenen Specification seines Patents mit, was die Erfinder über die zur Erreichung des Zwecks dienlichen Substanzen sagen. „Als geeignet erwiesen sich 1) Zucker, Manna, Gummiarten; 2) die Extracte von Holz oder Pflanzen, der Pflanzensaft, Lohbrühe; 3) die Destillationsproducte des Holzes; 4) Talg- und Harzseifen, ferner Glycerin; 5) die Producte, welche man durch Erhitzen von Stärkmehl, Oelen, Harzen oder Talg mittelst concentrirter Schwefelsäure erhält.“ „Außer dem Glycerin (welches beim Seifensieden in der Unterlauge bleibt und bisher ohne Verwendung blieb) sind als die wirksamsten und wohlfeilsten Substanzen zu diesem Zweck die Producte zu betrachten, welche durch Erhitzen von Theer, Oelen oder Oelkuchen mit concentrirter Schwefelsäure entstehen. Das Beizen der Bleche geschieht auf gewöhnliche Weise, nur setzt man je 100 Maaß Sauerwasser, 1 bis 50 Maaß der erwähnten Substanzen zu.“