Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 116, Jahrgang 1850, Nr. , S. 322
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Miscellen. Miscellen. Maschinenschmiere mit Zusatz von Kautschuk. Alexander Munkittrick in Manchester ließ sich am 1. Mai 1849 den Zusatz von Kautschuk, in Terpenthinöl aufgelöst, zur Maschinenschmiere patentiren, welche aus Soda, Leim, Talg oder Schmeer und Wasser besteht; er empfiehlt folgende Verhältnisse: 4 Pfd. Kautschuk, in Terpenthinöl aufgelöst, 4 Pfd. calcinirte Soda, 1 Pfd. Leim, 90 Pfd. Talg oder Schmeer, 100 Pfd. Wasser. Man erhitzt zuerst das Wasser, in welchem man unter beständigem Umrühren den Leim und die Soda auflöst; dann setzt man den Talg oder Schmeer zu; sobald derselbe gut damit gemischt ist, gibt man den aufgelösten Kautschuk zu und setzt das Umrühren fort bis die verschiedenen Substanzen einander vollkommen einverleibt sind und die Mischung eine ganz gleichartige geworden ist. (London Journal of arts, März 1850, S. 98.) Parker's Wasserrad. In der Beschreibung dieses Wasserrads S. 176 im vorhergehenden Heft des polytechnischen Journals beruht die Bemerkung in der Note hinsichtlich des Wasserquantums auf einem Irrthum; die Angaben desselben beziehen sich auf die Minute, nicht auf die Stunde. Die Redact. Verfahren zum Rösten des Schwefelkieses ohne Brennmaterial, zum Verdichten der salzsauren Dämpfe bei der Glaubersalzfabrication, und zur Bereitung von Knochenleim; von Hrn. Schneider. Hr. Schneider, früher Director der chemischen Fabrik in Sainte-Marie-d'Ognies bei Charleroy (Belgien) zeigt in französischen Journalen an, daß er ein System von Oefen zum Rösten des Schwefelkieses ohne Brennmaterial erfunden habe Bekanntlich gewinnt man seit mehreren Jahren in französischen und ausländischen Schwefelsäure-Fabriken die schweflige Säure durch Rösten von Schwefelkies oder Kupferkies; dieses Rösten geschieht in Flammöfen, welche man unter der Sohle heizt, indem man von derselben aus die Flamme an dem Gewölbe in der ganzen Länge des Ofens hinziehen läßt. Dieses Verfahren verursacht bedeutende Auslagen für Brennmaterial; eine Fabrik, welche in 24 Stunden 12,800 Kilogr. Schwefelkies röstet, verbraucht täglich 5600 Kil. Steinkohlen, also in 300 Arbeitstagen 1,680,000 Kilogramme. Bei dem Röstsystem des Hrn. Schneider wird gar kein Brennmaterial angewandt, mit Ausnahme des zum Anheizen der Oefen erforderlichen, welches etwa 12 Steres Holz beträgt. Nachdem die Oefen gehörig angeheizt sind, ist kein Brennmaterial mehr nöthig, weil das Rösten der Kiese durch die Verbrennung des in denselben enthaltenen Schwefels geschieht. Hr. Schneider bemerkt noch, daß durch diese Verbesserung die Gestehungskosten der Schwefelsäure nicht unbedeutend vermindert werden. (Als man in England anfing die schweflige Säure zur Schwefelsäure-Fabrication durch Rösten von Schwefelkies zu gewinnen, benutzte man dazu Schachtöfen, welche man durch glühende Schlacken vorwärmte, worauf der Kies, durch die Wärme der Wände entzündet, immer fortbrennt; man vergleiche die Mittheilung darüber von Dr. Mohr im polytechn. Journal, Jahrgang 1841, Bd. LXXIX S. 106.) Die zweite Erfindung Schneider's ist ein doppelter Ofen zur Fabrication von Glaubersalz und Salzsäure; er glaubt durch dieses System eine vollständige Verdichtung der sauren Dämpfe zu erzielen; obgleich er weniger Vorlagen anwendet und eine größere Menge Salz als in den jetzt gebräuchlichen Oefen zersetzt, so erfolgt doch die Verdichtung der sauren Dämpfe durch deren innige Berührung mit Wasser viel vollständiger. Hr. Schneider hat auch Beobachtungen über die Bereitung des Knochenleims gemacht. Die sauren Dämpfe, welche der Verdichtung entgingen, ziehen in mehrere Reihen von hölzernen oder steinernen Kufen, welche mit Knochen gefüllt sind; die Säure wird in diesen Kufen immer auf demselben Grad erhalten, um den phosphorsauren Kalk der Knochen aufzulösen und dadurch die Gelatina frei zu machen. Die nicht verdichteten Gase ziehen aus diesen Kufen in einen doppelten Schornstein ab; der äußere Schornstein empfängt die Verbrennungsproducte der Fabriköfen, während der innere Schornstein, welcher um zwei Drittel weniger hoch ist als der äußere, mit Kohks gefüllt ist, die man mittelst eines Strahls kalten Wassers beständig feucht erhält, damit sie die einziehenden sauren Dämpfe verdichten können. (Moniteur industriel, 1850 Nr. 1449.) Anleitung zur Untersuchung des Zinkoxyds und der damit bereiteten weißen Anstreichfarbe auf eine Verfälschung mit Bleiweiß. Der französische Minister der öffentlichen Arbeiten hat auf den Bericht des Gesundheitsrathes und das Gutachten einer aus Chemikern und Architekten zusammengesetzten Commission hin, die Anwendung des Zinkoxyds als weiße Anstreichfarbe bei allen Staatsgebäuden vorgeschrieben und die Anwendung des Bleiweißes zu diesem Zweck verboten. Es wurde daher eine Anleitung veröffentlicht, um zu untersuchen: 1) ob das Zinkoxyd Bleiweiß enthält; 2) ob die mit Zinkoxyd (Zinkweiß) bereitete Anstreichfarbe Bleiweiß enthält; 3) ob ein Gewebe oder Papier mit Zinkweiß oder Bleiweiß überzogen worden sind, oder mit einem Gemenge von Zinkweiß und Bleiweiß. Diese Untersuchung läßt sich in kurzer Zeit ausführen und die dazu erforderlichen Reagentien sind: a) Salpetersäure; b) Jodkalium; c) Schwefelleber oder eine Auflösung von Schwefelnatrium. Untersuchung des Zinkoxyds. Wenn man einen Gramm reines Zinkoxyd zu Pulver zerreibt, mit einigen Tropfen Salpetersäure behandelt, mit Wasser verdünnt und Jodkalium zusetzt, so entstehtensteht keine merkliche Färbung. Nimmt man hingegen Zinkoxyd, welches neun Zehntel Zinkoxyd und ein Zehntel Bleiweiß enthält, und verfährt ebenso, so bewirkt Jodkalium eine schön citronengelbe Färbung. Wenn man reines Zinkweiß mit einer Auflösung von Schwefelnatrium anreibt, so entsteht keine merkliche Färbung. Ist das Zinkweiß hingegen mit Bleiweiß gemengt, so erhält man je nach der Menge des letztern eine violette oder schwarze Färbung. Anstreichfarbe mit Zinkweiß. Wenn man eine mit reinem Zinkoxyd bereitete weiße Anstreichfarbe in einer Porzellanschale mit Wasser, welchem etwas Salpetersäure beigemischt wurde, zerreibt, so entsteht kein Aufbrausen (es müßte denn das Zinkoxyd mit kohlensaurem Kalk versetzt gewesen seyn) und die filtrirte Flüssigkeit, mit Wasser verdünnt, wird durch Jodkalium nicht citronengelb gefärbt. Enthält hingegen die Anstreichfarbe Bleiweiß, so entsteht ein Aufbrausen und die Flüssigkeit, mit Wasser verdünnt, gibt mit Jodkalium einen schön gelben Niederschlag von Jodblei. Man kann zum Probiren auch eine Auflösung von Schwefelnatrium oder Schwefelleber anwenden, aber die Reactionen sind nicht so bezeichnend. Ist die Anstreichfarbe auf eine Mauer aufgetragen, so kann man sie abkratzen, dann verkohlen und einäschern, um den Rückstand zu untersuchen. Befindet sich die AnstreichfarbeAnstreichfvrbe auf einem Zeug, so kann man sie abkratzen, oder auch mittelst eines kleinen Lappens mit Salpetersäure bestreichen und hierauf Jodkalium zusetzen, nachdem man die berührte Stelle mit Wasser abgewaschen hat. Wenn die Farbe mit Zinkweiß gemacht ist, wird sie nicht gelb; ist sie aber mit reinem Bleiweiß oder einem Gemenge von Zinkweiß und Bleiweiß gemacht, so erhält man eine schöne gelbe Färbung, indem sich Jodblei bildet. Papier welches mit reinem oder versetztem Zinkweiß, in Verbindung mit Leim oder Oel, überzogen ist, untersucht man wie den Zeug. (Journal de Chimie médicale, Novbr. 1849.) Californisches Gold. C. S. Lyman berichtet in Silliman's Journal, Januar 1850: Der Goldertrag in der verflossenen Jahreszeit war viel größer als man ihn erwartete; in allen Theilen der Minen öffneten sich reiche Lager; in der mittlern Gabeltheilung des Rio de los Americanos gruben in der letzten Zeit zwei Männer 28,000 Dollars in zwei Monaten aus. Ich sah einen Theil davon in Klumpen von der Größe eines Hühnereies und darüber; der Mariposa gab einige solche Ausbeuten; so auch der Molekemnes. Diesen wenigen glücklichen Nachgrabern gegenüber gewinnen aber wohl Tausende kaum 1 Dollar im Tag. Nach den verlässigsten Erkundigungen, die ich einziehen konnte, haben sich fleißige Arbeiter nicht mehr als 8–10 Dollars per Tag erworben, einige schlagen es noch viel niedriger an. Die Mehrheit erschwingt kaum ihren Lebensbedarf, namentlich Gelehrte, Beamte und andere, welche an harte Arbeiten nicht gewöhnt sind. – Das Gold wurde zuletzt, wie ich von verlässigen Zeugen erfahren habe, in Quarzlager durchdringenden Adern am Molekemnes, in der Nähe des Mariposa und an ein Paar andern Stellen entdeckt. Diese Adern werden natürlich jetzt noch nicht ausgebeutet, weil es sich vortheilhafter zeigt, nach Waschgold zu graben. Eine dieser Adern wurde von Hrn. Fremont entdeckt (in den mexikanischen Gesetzen: denounced). Der Bau auf die unzähligen in dem Gebirg eingesprengten reichen Adern wird für Jahrhunderte vortheilhafte Arbeit liefern. Ich befürchte nicht, wie viele, daß das Gold in ein paar Jahren erschöpft seyn werde. (Philosophical Magazine, März 1850.) Gold in Sarawak. Anfangs October 1848 fiel in Sarawak Regen in großer Menge, so daß ein großer Theil der Vorderseite eines Berges, des Trian, in die Ebenen herabgewaschen wurde. Die Ablagerung aus denselben wurde sehr reichhaltig an Gold gefunden und beschäftigte volle 2000 Menschen 4–6 Wochen lang; man hat berechnet, daß der Mann durchschnittlich wenigstens 1 Bunkal im Monat liefere. Das Gold war in Klumpen, nicht staubförmig; es waren Klumpen von 3–4 Bunkals darunter, selten aber wogen sie unter 1–2 Amaß. C. Grant. (Chemical Gazette 1850, Nr. 176; aus Journal of the Indian Archipelago.) Verfahren die Chocolate auf eine Verfälschung mit Stärkmehl oder Stärkegummi zu untersuchen. Nr. 1. Chocolate ohne Stärkmehl und ohne Dextrin. Man kann sich leicht überzeugen daß eine Chocolate weder Stärkmehl noch Dextrin (Stärkegummi) enthält. Hiezu genügt es, etwa 5 Gramme von derselben abzuwiegen und sie zehn Minuten lang mit 200 Grammen Wasser kochen zu lassen. Man gibt dann auf ein Filter; wird die durchgegangene klare Flüssigkeit mit Jod versetzt, so färbt sie sich bloß schwach grünlich, was man leicht erkennt, wenn man sie mit einer hinreichenden Menge Wasser verdünnt, etwa ihrem doppelten Volum. Nr. 2. Chocolate mit Stärkmehl. Wenn eine Chocolate während oder nach ihrer Verfertigung mit Stärkmehl versetzt worden ist, so erkennt man dieß sogleich mittelst einer Auflösung von Jod in Wasser, welche man dem Absud von 5 Gr. der verdächtigen Chocolate mit 200 Gr. Wasser zusetzt. Die Flüssigkeit nimmt sogleich die charakteristische blaue Farbe an. Nr. 3. Mit Dextrin versetzte Chocolate. Manchmal wird der Chocolate bei ihrer Verfertigung eine gewisse Menge Dextrin (unter dem Namen Xanthin) einverleibt. Auch diese Verfälschung läßt sich mittelst Jodwassers entdecken. Nachdem man 5 Gramme solcher Chocolate etwa zehn Minuten lang in 200 Grammen Wasser kochen ließ, filtrirt man; die klare Flüssigkeit färbt sich durch Jodwasser kastanienbraun, was man sehr leicht erkennt, wenn man sie mit soviel Wasser verdünnt daß sie durchsichtig bleibt. Bei derartigen Proben ist es übrigens gut, vergleichende Gegenversuche mit reiner Chocolate anzustellen. (Journal de Chimie médicale, Novbr. 1849.) Verfahren in weißen oder hellgefärbten wollenen und seidenen Geweben baumwollene oder leinene Fäden zu erkennen; von Hrn. Maumené. Der Verfasser hat von seinem Reagens auf Zucker (S. 59 in diesem Bande des polytechnischen Journals) eine neue Anwendung bei Substanzen gemacht, deren Zusammensetzung derjenigen des Zuckers analog ist. „Das Zinnchlorid (krystallisirte Zweifachchlorzinn) sagt er, liefert ein sicheres Mittel, um in Weißen oder hell gefärbten Geweben die Vermischung von Baumwolle oder Leinen mit der Wolle und der Seide zu erkennen; die baumwollenen und leinenen Fäden werden, in Berührung mit Zinnchlorid erhitzt, gänzlich schwarz, während die anderen ihre Farbe beibehalten.“ (Comptes rendus, April 1850, Nr. 15.) Auflösungsmittel der Gutta-percha. Von E. N. Kent. Die Gutta-percha löst sich in Chloroform, Schwefelkohlenstoff und in den rectificirten Oelen von Terpenthin, Harz, Theer und Gutta-percha selbst. In Chloroform und Schwefelkohlenstoff löst sie sich schon bei gewöhnlicher Temperatur auf, während bei den genannten Oelen Wärme angewendet werden muß. Aus den letzteren Lösungen scheidet sich beim Abkühlen die Gutta-percha in der Form einer körnigen voluminösen Masse wieder aus, welche sich jedoch beim Erwärmen wieder auflöst. Die Farben der Lösungen sind gewöhnlich braunroth und trüb. Um eine vollständig klare Lösung zu erhalten, muß man dieselbe in verdünntem Zustande (1 Theil Gutta-percha und 16 Theile des Lösungsmittels) durch Papier oder Mousselin filtriren. Durch Weingeist wird die gelöste Gutta-percha niedergeschlagen; aus den Lösungen in Chloroform oder Schwefelkohlenstoff erhält man dadurch die Gutta-percha mit den ihr zukommenden Eigenschaften wieder; die aus den Lösungen in Terpenthinöl und anderen Kohlenwasserstoffen durch Alkohol niedergeschlagene Masse hingegen hält einen Theil des Lösungsmittels mit solcher Hartnäckigkeit zurück, daß es ohne Zersetzung der Gutta-percha nicht wieder davon getrennt werden kann. Versetzt man eine Lösung der Gutta-percha in Chloroform mit 2 bis 3 Theilen Aether, so scheidet sich die Gutta-percha bei gelinder Erwärmung in Gestalt eines vollkommen weißen Pulvers ab, welches mit Weingeist ausgewaschen, abfiltrirt und getrocknet, eine zarte schwammige Masse darstellt, die dem Marke von Hollunder ähnlich sieht. Die bei der Behandlung der Gutta-percha mit Lösungsmitteln zurückbleibenden Substanzen bestehen aus Holzfaser erdigen Stoffen und dem natürlichen Farbstoff der rohen Gutta-percha, der in Wasser löslich ist und aus seiner Lösung durch Weingeist niedergeschlagen wird. Bei der trocknen Destillation liefert die Gutta-percha dieselben brenzlichen Producte, wie der Kautschuk. (Aus American. Journ., durch Jahrbücher für prakt. Pharm. B. 19. S. 181.) Dauerhaftes leder- oder zeugartiges Papier. Das Handlungshaus C. Leuchs und Comp. in Nürnberg hat unterm 23. Februar d. J. ein königl. bayerisches Privilegium für Bereitung eines dauerhaften, wasserdichten, unverbrennlichen, das Wachstuch, Wachspapier, die Buchbinderleinwand, die Papierteppiche und theilweise die Tapeten, sowie das Leder ersetzenden Papiers erhalten. Die Vortheile und Anwendungen, welche diese Erfindung darbietet, bestehen nach Angabe der Erfinder in nachstehenden: 1) sie ist in jeder Papierfabrik ohne neue Einrichtungen oder Kosten ausführbar; 2) das Material dazu ist überall zu haben; 3) sie liefert ein Papier, das ungleich dauerhafter als das gewöhnliche ist, und 4) zu Papierteppichen, Tapeten, Wachspapier, dem bisherigen Papier weit vorzuziehen; 5) ebenso zu Packpapier, zu wasserdichtem, zu feuerfestem Papier, was besonders wichtig ist bei Anwendung zu Theaterdecorationen, zu Smirgel-, Rost- und Glaspapier; 6) es ersetzt die Buchbinderleinwand und das auf bisherige Art gemachte Wachstuch, sowie in vielen Fällen wegen seiner Zähigkeit die Leinen- und Baumwollenzenge; 7) es kann zu manchen Zwecken die Stelle des Leders vertreten; 8) es kann zu Papiergeld benutzt werden und gewährt hier den Vortheil, daß weniger leicht als bei jedem andern Nachahmung oder Verfälschung möglich ist, und daß es ungleich größere Dauerhaftigkeit hat; 9) es läßt sich zur Herstellung verschiedener Galanteriearbeiten, z.B. zu Tellern, Körbchen, Etuis und gepreßten Waaren, welche man bisher aus Blech, Leder, Papiermache, Gutta-percha oder andern Stoffen macht, mit Vortheil verwenden, und hat hier den Vorzug der größern Billigkeit und theilweise auch den der Unzerbrechlichkeit. Bei diesen Vorzügen ist ein großer Absatz desselben wahrscheinlich; indessen ist es bei der Einfachheit der Darstellung desselben nöthig, die Allein-Fabrication durch Patente zu sichern, und werden Uebernehmer in Ländern außerhalb Bayern ersucht, sich wegen Uebernahme dieser Erfindung in ihrem Lande an C. Leuchs und Comp. in Nürnberg zu wenden. (Allg. polytechnische und Handlungs-Zeitung 1850, Nr. 14.) Erkennungsmittel für Weinflecke auf Leinenzeug; nach Lassaigne. Der Verfasser hatte in gerichtlicher Beziehung gemeinschaftlich mit Chevallier sich über Flecken in Leinenzeug auszusprechen, welche angeblich von Rothwein herrühren sollten. Für dergleichen etwa vorkommende Fälle ist zu bedenken, daß die Flecke von Rothwein durch den geringen Alkaligehalt, der durch das Waschen der Zeuge in dieselben kommt und darin bleibt, eine bläulich ziegelrothe Farbe annehmen. Es war am erfolgreichsten, die Untersuchung auf den Farbstoff des Weines zu beschränken, da die übrigen Bestandtheile des Weins kein entscheidendes Resultat erwarten ließen. Schwache Säuren machen solche Flecke rosenroth, schwache Alkalien stellen die ursprüngliche Farbe wieder her. Eine Auflösung von essigsaurem Bleioxyd (Bleizuckerlösung) ertheilt ihnen eine blaß blaue Farbe. Verdünnte Weinsteinsäure löst einen großen Theil des Farbstoffs mit rosenrother Farbe. Diese Lösung gibt bei vorsichtigem Abdampfen ein Weinroth, das sich noch immer wie Rothweinfarbstoff gegen die angegebenen Reagentien verhält. Diese Reactionen zeigen sich bei Rothweinflecken, welche mit kaltem Wasser ausgewaschen werden, auch oft noch nach einem oberflächlichen Waschen mit Seife. Es bleibt noch übrig zu bestimmen, wie sich Flecke vom Safte der Fliederbeeren, rothen Johannisbeeren und anderen Früchten davon unterscheiden lassen. (Chem.-pharmaceut. Centralbl. 1850, S. 284.) Verordnung des Polizei-Präfects von Paris, welche das Desinficiren des Inhalts der Abtrittgruben vor dessen Ausräumung vorschreibt. Wir, Polizei-Präfect, in Ansehung 1) der Polizei-Verordnung vom 5. Juni 1834, betreffend die Grubenreinigung und Behandlung der beweglichen Abtritte zu Paris; 2) des Polizei-Beschlusses vom 6. desselben Monats hinsichtlich der Ausräumungs-Wägen; 3) der Verordnungen vom 23. Sept. 1843 und 26. Juli 1846, welche die Anwendung des Huguin'schen, und des sogenannten atmosphärischen Ausräumungs-Verfahrens gestatten; 4) der von mehreren Grubenräumern abgegebenen Erklärung, daß sie sich anheischig machen, die Desinficirung des Gruben-Inhalts ohne Erhöhung des Preises der Räumung vorzunehmen, wenn die Administration darein willige, die im gegenwärtig in Kraft bestehenden Reglement zum Ausräumen der Gruben bewilligte Zeit im Sommer um 2 1/2, und im Winter um 1 1/2 Stunden zu verlängern; 5) erwägend, daß es in Folge oft genug wiederholter Versuche anerkannt ist, daß der Inhalt der Abtrittgruben schnell und auf wohlfeile Weise desinficirt werden kann; und daß, wenn diese Desinficirung bisher im Großen ausgeführt, auch noch keine absolute und bleibende war, sie doch immer leicht auf die Dauer der Grubenräumung und der Fortschaffung ihres Inhalts in eine gewisse Entfernung bewirkt werden konnte; in Ansehung des Berichtes des Gesundheitsraths vom 7. l. M. verordnen wie folgt: Art. 1. Vom 1. Januar nächsten Jahres an muß jeder Unternehmer der Ausräumung von Abtrittgruben, ehe er die Räumung und Fortschaffung des Inhalts vornimmt, denselben desinficiren. Er hat sich bei uns mit einer Bewilligung zu versehen, die ihm nur ertheilt wird, wenn er das Desinfections-Verfahren angibt, dessen er sich zu bedienen gedenkt und dasselbe von uns, auf ein Gutachten des Gesundheitsraths, genehmigt wurde; ferner hat er sich den ihm in unserem Bewilligungs-Erlaß auferlegten Bedingungen zu unterwerfen. Art. 2. Der Inhalt der Abtrittgruben muß auch in Zukunft auf die Plätze zu la Billette, den Vorschriften des Art. 1 der Polizei-Verordnung vom 24. Mai gemäß, geführt werden. Art. 3. Die Vorschriften des Artikels 1, hinsichtlich der Verpflichtung den auszuräumenden Grubeninhalt zu desinficiren, beschränkt sich auf fixe Gruben und Huguin'sche Reservoirs. Hinsichtlich der Desinficirung des Inhalts der beweglichen Abtritte werden weitere Verordnungen folgen. Art. 4. Die zur Fortschaffung des ausgeräumten Grubeninhaltes nach der Desinficirung desselben dienenden Wägen dürfen, gleichviel ob beladen oder nicht, in Paris nicht fahren: vom 1. October an bis zum 31. März, vor 10 Uhr Nachts und nach 1/2 8 Uhr Morgens. Die Ausräumung darf vor Ankunft der Wägen nicht beginnen. Die Arbeit des Ausräumens muß vom 1. October an bis zum 31. März um 9 Uhr Morgens, und vom 1. April an bis zum 30. September um 7 Uhr Morgens aufhören. Die Wägen mit den Geräthschaften zum Ausräumen dürfen 2 Stunden früher und 2 Stunden später als die zur Fortschaffung des ausgeräumten Grubeninhalts dienenden in Paris fahren. Die zum Ausräumen dienenden Geräthe dürfen nur in gut verschließbaren Wägen fortgeschafft werden. Art. 5. Die früheren Verordnungen bleiben in Allem, was obigen Anordnungen nicht widerspricht, in Kraft bestehend. Art. 6. Uebertretungen gegenwärtiger Verordnung werden durch Protokollaufnahmen oder Berichte constatirt und den Gesetzen und Bestimmungen gemäß verfolgt, unbeschadet etwaiger Maaßregeln der Verwaltung gegen die Uebertreter im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Art. 7. Gegenwärtige Verordnung wird gedruckt und öffentlich angeschlagen, überdieß den betheiligten Unternehmern noch besonders zugeschlossen. Der Vorstand der Municipalpolizei, die Polizei-Commissäre von Paris, die Polizei-Commissäre der Gemeinden Belleville und la Billette, die Friedensbeamten, der General-Inspector für Gesundheit und die Vorstände der Polizei-Präfectur werden die Ausführung derselben überwachen. Der Polizei-Präfect: P. Carlier. Paris, den 12. Decbr. 1849. (Bulletin de la Société d'Encouragement, Febr. 1850, S. 87.)