Titel: Vorschrift zum Versilbern des Glases.
Fundstelle: Band 118, Jahrgang 1850, Nr. XI., S. 38
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XI. Vorschrift zum Versilbern des Glases. Vorschrift zum Versilbern des Glases. In den letzten Jahren wurde zu Paris eine Fabrik errichtet, welche Spiegel aus versilbertem Glase von der größten Schönheit liefert. Das dabei angewandte Verfahren wird in dem Cours de Chimie générale par Pelouze et Fremy T. II p. 658 folgendermaßen beschrieben: Man löst in 80 Grammen destillirten Wassers 40 Gramme reines und neutrales salpetersaures Silber auf. Man setzt zu: a) 5 Gramme einer Flüssigkeit, welche mit 25 Theilen destillirten Wassers, 10 Theilen einfach-kohlensauren Ammoniaks und 10 Theilen Aetzammoniak von 13° Baumé bereitet ist; b) 2 Gramme Aetzammoniak von 13° B.; c) 120 Gramme Weingeist von 36° Tralles. Man läßt diese Flüssigkeit stehen, damit sie sich klärt. Nachdem man sie klar abgegossen oder filtrirt hat, gießt man einen Tropfen Cassia-Geist auf jeden Gramm Flüssigkeit hinein. (Man nennt Cassia-Geist eine Mischung von gleichen Theilen Weingeist von 36° Tralles und Oel von laurus cassia.) Man rührt die Mischung um und filtrirt sie nach Verlauf einiger Stunden. Ehe man sie mit dem zu versilbernden Spiegelglas in Berührung bringt, versetzt man sie mit 1/78 Nelken-Geist (einer Auflösung von 100 Theilen Nelkenöl in 300 Theilen Weingeist von 36° Tralles). Das zu versilbernde Spiegelglas muß vorher mit Asche gereinigt, gewaschen und bei 28° R. getrocknet worden seyn. Man trägt dann auf das Glas die beschriebene Mischung auf, welche man auf beiläufig 32° Reaumur erwärmt. Es entsteht ein Niederschlag von Silber; nach zwei bis drei Stunden ist die metallische Ablagerung hinreichend dick: man decantirt die Flüssigkeit, welche zu neuen Operationen dient. Der Silberniederschlag wird abgewaschen und getrocknet, worauf man ihn mit einem Firniß überzieht.