Titel: Das englische und schottische System der Wasser-Abzüge (Drains) behufs Trockenlegung und Fruchtbarmachung der Aecker etc.
Fundstelle: Band 120, Jahrgang 1851, Nr. V., S. 16
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V. Das englische und schottische System der Wasser-Abzüge (Drains) behufs Trockenlegung und Fruchtbarmachung der Aecker etc. Aus dem Bulletin de la Société d'Encouragement, August und November 1850. Mit Abbildungen auf Tab. I. Englisches System der Wasser-Abzüge zum Trockenlegen der Aecker etc. Das in England und Schottland seit mehreren Jahren, in neuester Zeit auch in Frankreich mit gutem Erfolg eingeführte System des Trockenlegens (engl. draining; franz. assainissement) feuchten Bodens,Man vergl. darüber polytechn. Journ. Bd. CVIII S. 319. hat die Aufmerksamkeit des Publicums, sowie der Société d'Encouragement, auf sich gezogen. In Folge eines von Hrn. Huzard im Auftrag des landwirthschaftlichen Ausschusses erstatteten Berichts faßte die Gesellschaft mehrere Beschlüsse, um einem Verfahxen, welches bei unsern Nachbarn schon so vortheilhafte Resultate lieferte, in Frankreich größere Verbreitung zu verschaffen. Dahin gehört die Uebersetzung und Veröffentlichung der in England über dieses neue Cultursystem gesammelten officiellen und andern Documente. Ehe wir die in England gebräuchlichen Verrichtungen zum Trockenlegen des Bodens beschreiben, theilen wir eine über diesen Gegenstand von Hrn. de Gourcy am 12. April 1848 vorgelesene Abhandlung im Auszug mit. „Die von der Nässe des Bodens erzeugten Uebelstände, möge dieselbe nun Folge unterirdischer Gewässer oder Quellen seyn, oder von der Undurchdringlichkeit des Unterbodens herrühren, derentwegen das Regenwasser in letzteren nicht einsickern kann, sind zuvörderst die Erkältung des Erdreichs, welche die Pflanzen schwächt und ihre Reife verspätet, sofern sie nicht schon durch Reif und Thauwetter im Frühling zu Grunde gingen. Die Pflanzen, welche gelitten haben, geben viel geringere Ernten, als Pflanzen, welche in einem Boden wuchsen, der entweder von Natur aus nicht übermäßig feucht ist oder durch vollkommenes Trockenlegen von seiner Nässe befreit wurde, übrigens hinsichtlich der Fruchtbarkeit von gleicher Beschaffenheit ist.“ „Feuchte Wiesen liefern größtentheils Pflanzen, welche schlechtes Futter geben. Das Hornvieh mag keine feuchten Weiden und holt sich auf solchen in der Regel Krankheiten, an welchen es in großer Anzahl zu Grunde geht; vorzüglich dem Schafvieh ist aber feuchter Boden sehr schädlich; die Heerden bekommen die Wassersucht oder Fäule, besonders in feuchten Jahrgängen, wo diese furchtbare Krankheit große Verheerungen anrichtet. Vollkommenes Trockenlegen thut nicht bloß dieser Sterblichkeit Einhalt, sondern verbessert auch im Allgemeinen den Gesundheitszustand der Gegend, so daß das Wechselfieber und andere Krankheiten verschwinden, oder sich wenigstens sehr vermindern.“ „Nasses Erdreich erfordert auch viel stärkere Düngung, um ebenso gute Ernten hervorzubringen, wie hinreichend trockener Boden. Die Landleute müssen sich bei ersterem mehr Gespanne halten, denn sie können im Frühjahr erst sehr spät zu bauen anfangen, und müssen nach jedem Regen mehr oder weniger lange Zeit damit innehalten; dieß verursacht ihnen beträchtliche Kosten und geringere Ernten von dem im Frühjahr gesäeten Korn.“ „Das vollkommene Trockenlegen des nassen Bodens nach dem besten, wirksamsten und zugleich wohlfeilsten Verfahren kömmt (je nach den geringeren oder größeren Schwierigkeiten beim Ausgraben des Unterbodens) auf 100 bis 200 Franken per Hektare zu stehen. Hr. Josiah Parks, welcher als Director und Hauptactionär einer Gesellschaft, die alle zur Trockenlegung des Bodens erforderlichen Arbeiten zu fixirtem Preis übernimmt, schon mehrere Tausend Hektaren trocken gelegt hat, verfährt dabei wie folgt. Man schneidet 1,33 Meter (4′ 1″ Par. Maaß) tiefe parallele Canäle oder Gräben ein, oben von solcher Weite, daß ein mit den nothwendigen Werkzeugen versehener Arbeiter sie ausgraben kann; die Oeffnung derselben ist in der Regel nur 40 Centimeter (1′ 2″ 9′″) breit, der Boden soll nur so breit seyn, daß die Röhren gerade darauf Platz haben, so daß sie mit den Enden an einander gelegt, weder rechts noch links abweichen können; diese geringe Breite des Bodens für die Röhren erheischt Geschicklichkeit und Aufmerksamkeit von Seite des Arbeiters. In der ersten Hälfte eines Abzugscanals von 300 Meter (923′) Länge reichen Röhren von 25 Millimeter (1″) innerem Durchmesser hin; die untere Hälfte dieses Canals erhält Röhren von 32 Millimeter (1″ 2′″) Durchmesser. Diese parallelen Canäle müssen immer in der Richtung gegraben werden, welche am meisten Gefäll darbietet; man läßt sie in der Regel in einen etwas tiefer liegenden Hauptcanal einmünden, welcher mit Röhren versehen ist, durch die alles aus den parallelen Canälen kommende Wasser abziehen kann. Je länger der Hauptcanal ist, desto größer muß der Durchmesser der Röhren gegen das untere Ende dieses Canales zu werden.“ „Hr. Parks verbindet alle Röhren von nicht über 50 Millimeter (1″ 10′″) innerem Durchmesser, durch Muffe oder Büchsen; es sind dieß Röhrenstücke von 6 Centimeter (2″ 2½′″) Länge und einem solchen Durchmesser, daß sie die beiden Enden der auf dem Canalboden liegenden Röhren in sich aufnehmen, vereinigen und festhalten können. Nachdem die Röhren eines Canals gelegt sind, bedeckt man sie mit dem thonreichsten Theil der ausgegrabenen Erde; dieselbe muß so feucht seyn, daß sie sich ganz um die Röhren herum anlegt und ihnen als Decke dient; dadurch verhindert man, daß das Wasser, welches von der Oberfläche durch das aufgegrabene Erdreich hindurchziehen könnte, in die Röhren eindringt; die in den Canal zurückgeworfene Erde muß recht dicht eingedrückt werden.“ „Zum vollkommenen Trockenlegen des Erdreichs wird für unerläßlich erachtet, den Unterboden einige Monate nach dem Trockenlegen tief umzugraben. Man verfährt dabei wie folgt: Man läßt das Feld quer über die Richtung der Abzugscanäle mit einem gewöhnlichen Pflug umgraben, welcher je nach der Beschaffenheit des Bodens 16 bis 25 Centimeter (5″ 8′″ bis 9″ 2′″) tief eindringen muß; diesem läßt man einen Untergrunds-Pflug folgen, welcher 20 bis 25 Centimet. (7″ 4′″ bis 9″ 2′″) tief unter den Boden der Furche eindringt, die der andere Pflug offen gelassen hatte. Dieses Umgraben, welches stattfindet, ohne daß der tiefergrabende Pflug den Unterboden auf die Oberfläche heraufbringt, erleichtert das Eindringen des Wassers bis zu den Röhren, verbessert den Unterboden und erhöht den Ertrag des trockengelegten und umgegrabenen Feldes beträchtlich. Man wiederholt es alle sechs bis acht Jahre ein-bis zweimal, weil dann die schlechtesten Unterböden fast immer so verbessert sind, daß man ohne Bedenken einen Theil derselben mit der Erde der Oberfläche vermengen kann; falls die pflügbare Schicht von zu leichter Beschaffenheit wäre und keine Festigkeit besäße, oder der Unterboden zu thonig wäre, thut man gut, wenigstens so oft man düngt, den Boden etwas tiefer umarbeiten zu lassen, so daß 25 Millimeter (1″) des thonigen Unterbodens mit der leichten Erde an der Oberfläche vermengt werden; kann man dieß vor dem Winter thun, so verwandeln die Fröste diesen Thon in Pulver, wodurch er sich mit der obern Erde inniger verbindet. Nach dem dritten Umlauf von sechs bis acht Jahren kann man statt des Untergrunds-Pflugs einen zweiten gewöhnlichen Pflug anwenden, welcher, indem er den Unterboden umackert, einen guten Theil desselben an die Oberfläche bringt.“ „Wenn man nicht genug Gefäll hat, um dem Canal auf seiner ganzen Länge 1,33 Meter (4′ 1″) Tiefe geben zu können, so richtet man es so ein, daß man ihm an seinem Anfang nur 66 Centimeter (2′ 4′″) gibt; ein Abzugscanal erfordert ein Gefäll von wenigstens 1 auf 300. „Es ist gegenwärtig erwiesen, daß Hrn. Parks' System mit tiefen und 8–20 Meter (24′ 7½″ bis 61′ 7″) von einander entfernten Canälen das beste und wohlfeilste ist; denn man kennt Fälle wo bei Feldern, welche durch das Verfahren mit nicht sehr tiefen und näher neben einander laufenden Canälen nicht gut abgezogen werden konnten, dieß mittelst tiefer und noch einmal so weit entfernter Canäle vollkommen gelangt.“ „Eine vollständige und gut ausgeführte Trockenlegung ist sehr nachhaltig; es gibt deren, welche schon vor 40 Jahren hergestellt wurden und noch ihre Dienste thun.“ „Diese große Verbesserung wird heutzutage in England, Schottland, und selbst in Irland sehr anerkannt; zahlreiche Grundbesitzer dieser Länder ließen ihre Felder trockenlegen; die meisten beauftragen Unternehmer damit und die Pächter zahlen gerne 5 Procent der Kosten. Da nicht alle Grundbesitzer aufgeklärt genug sind, oder sich nicht in der Lage befinden, große Auslagen zu bestreiten so übernehmen viele Pächter, welche Pachtverträge auf 19 oder 21 Jahre haben, das Trockenlegen auf eigene Kosten. Der Marquis von Waterford hat in einem Jahre 200 Hektaren, Lord Sempleton 226, Sir Richard O'Donnell 225, Lord Blancy 80 und andere Personen 276 Hektaren trocken gelegt.“ „Die englische Regierung hat den Gutsbesitzern der drei Königreiche im Jahr 1846 75 Millionen Franken unter der Bedingung geliehen, daß sie diese Summe hauptsächlich zum Trockenlegen ihrer nassen Felder und zum Urbarmachen unbebauten Landes verwenden.“ „Die Vortheile der Trockenlegung sind: Verminderung des Zugviehes, Beschleunigung der Frühsaat und folglich Erhöhung des Ertrags derselben; auch der dadurch zu vermeidende Verlust an Vieh, vorzüglich Schafen, welche auf feuchtem Boden zu Grunde gehen, verdient erwähnt zu werden.“ „Hr. v. Gourcy meint daß um dieses System in Frankreich einzuführen, gute Maschinen zur Verfertigung der thönernen Röhren eingeführt werden müßten. Diese Röhren sind 30 Centimeter (11″) lang.“ Das Comité, welches von dem englischen Hause der Gemeinen im Jahr 1833 ernannt wurde, um Abhülfsmittel für die damalige unglückliche Lage der englischen Landwirthschaft vorzuschlagen, sagt in seinem Bericht, daß der Feldbau seit Anfang dieses Jahrhunderts bemerkenswerthe Fortschritte gemacht habe. Der leichte Boden sey in gutes Erdreich umgewandelt worden, auf welchem Roggen und Hafer wächst, und sey sogar gesuchter als schwerer und tiefer Boden, welchen man früher als den allein zum Anbau von Weizen geeigneten betrachtete. Die Folge dieser Verbesserung war, daß das leichte Erdreich, weil es weniger Feuchtigkeit zurückhält, von Jahr zu Jahr bessern Ertrag lieferte, während die Ernten auf schwerem Boden oft schlecht aussielen wegen der Schwierigkeit ihres Anbaues zur Regenzeit. Nach dem Jahr 1833 folgten drei gute, heiße Jahre, was im Allgemeinen reichliche Ernten zur Folge hatte und den Preis des Getreides zum Fallen brachte; — wieder eine neue Noth, welcher abgeholfen werden mußte. Die kundgegebene Fruchtbarkeit des schweren Bodens zog die Aufmerksamkeit neuerdings auf sich; unter andern Meinungen, welche aufgestellt wurden, äußerte Hr. Smith in Deanston, daß man mittelst zahlreicher, parallel laufender Canäle (Gräben) von 76 Centimeter (2′ 4″) Tiefe, das schwere Erdreich von seiner überflüssigen Feuchtigkeit befreien und es dann tiefer cultiviren könne, wobei es den Witterungseinflüssen der verschiedenen Jahreszeiten besser widerstehe. Seitdem war die Aufmerksamkeit der Landwirthe auf Mittel, das schwere Ackerland trocken zu legen, gerichtet. Nach Smith's System sollte der Boden der Canäle nur mit Kies oder Kieselsteinen belegt werden, wie man sie zum Beschütten der Straßen benutzt; allein die Kosten von 200 bis 250 Franken per Acre waren ein großes Hinderniß für die Einführung seiner Methode. Man kam nun auf den Gedanken, statt der Kieselsteine Röhren zu nehmen, welche dauerhafter sind und wovon das Tausend nur 75 Franken kostet; man brauchte 600 Meter Röhren, um ein Acre Feld trocken zu legen. Sie werden gegenwärtig mittelst Maschinen zum Preis von 25 Franken per 300 Meter angefertigt. Bei den Untersuchungen und Erörterungen über diesen Gegenstand stellte es sich heraus, daß das System der Trockenlegung in England schon seit undenklicher Zeit existirt, besonders in den östlichen Gegenden, wo es von den Römern eingeführt wurde, mit der Abweichung vom Smith'schen System, daß der Boden der Canäle mit Holzreisern ausgefüllt wurde und diese Canäle sehr tief waren. Hr. Parker bewies, daß wenn man ihnen 90, und sogar 150 Centimeter (2′ 9″ bis 4′ 7″) Tiefe gibt, man sie nicht so oft zu erneuern braucht; auch bemerkte er, daß Röhren von 25 Millimeter (1″) inneren Durchmesser hinreichen, um alles Wasser abzuführen, welches sich auf der Oberfläche des feuchten Erdreichs befindet. Ein Hauptgegenstand, welchen die Commission behandelte, war der Vorschlag, den Landbesitzern, welche ihren Boden mittelst der Trockenlegung zu verbessern wünschen, Vorschüsse aus Staatsfonds zu machen; dieser Antrag ward angenommen und durch Parlamentsacte d. d. 28 August 1846 eine Summe von 125 Millionen Franken zu Vorschüssen für solche Eigenthümer angewiesen, welche hinreichende Garantien darbieten. Folgendes sind die vorzüglichen Bestimmungen dieses Gesetzes: „Der Ertrag und Werth vieler Ländereien lassen sich durch Trockenlegung bedeutend erhöhen, wodurch den landwirtschaftlichen Arbeiten eine erkleckliche Ausdehnung gegeben werden kann, wobei noch der Noth vorgebeugt und die Gesundheit aller befördert wird; es ist daher nothwendig, das Trockenlegen durch Vorschüsse aus Staatsmitteln bis zu einem gewissen Betrag zu unterstützen. Kraft des Gesetzes vom 28. August 1846 ermächtigen wir daher die Commissäre des vereinigten Königreichs von England und Irland, auf das Verlangen der zur Ausführung dieses Gesetzes ernannten Beamten hin, aus den consolidirten Fonds eine Summe vorzuschießen, welche für England im Ganzen zwei Millionen Pfd. Sterling (50 Millionen Franken), und für Irland 1 Million (25 Millionen Franken) nicht übersteigt.Seit der Veröffentlichung dieses Gesetzes hat die Regierung die Vorschüsse von 3 Millionen Pfd. Sterling auf 5 Millionen zu erhöhen beschlossen. Diese Beträge, in Tresorscheinen ausgefertigt, werden einen jährlichen Zins von 3½ Proc. tragen. Diese Scheine, welche zu der von dem Commissär des Schatzes zu bestimmenden Zeit zahlbar sind, werden an den Cassen der Steuereinnehmer und der Zollämter angenommen. „Jeder Landeigenthümer, welcher seine Ländereien durch Trockenlegung zu verbessern und sich um die dazu nöthigen Geldvorschüsse zu bewerben wünscht, hat sich an die kraft dieses Gesetzes ernannten Commissäre zu wenden. In dem Bittgesuch sind anzugeben: die verschiedenen Theile der trockenzulegenden Ländereien, die Art und Weise wie man dabei zu verfahren gedenkt, der Kostenanschlag, sowie die zu erwartende Werthzunahme, damit der Commissär die Zweckmäßigkeit der darüber anzustellenden Untersuchung zu beurtheilen vermag. „Jedes Bittgesuch hat die Lage des Bittstellers und das Nutzverhältniß anzugeben, in welchem er zu dem Grundstück steht, für welches er sich um Vorschüsse bewirbt; auch muß gesagt werden, ob der Vorschuß die Kosten ganz oder nur theilweise zu decken bestimmt ist. „Der Commissär kann, je nachdem er es als zweckmäßig erachtet, von den Grundbesitzern durch Hinterlegung oder auf andere Weise eine Sicherung der Kostenzahlung für die Prüfung ihres Gesuchs, sowie auch für die Inspectionskosten wegen guter Ausführung der Arbeiten verlangen, und, sofern die Commissäre nicht anders entscheiden, hat die Zahlung dieser Unkosten von der das Gesuch stellenden Person zu geschehen, und sie darf in dem zur Trockenlegung des Bodens bestimmten Betrag nicht inbegriffen seyn. „Die Commissäre können die Bezahlung dieser Gebühren vor Abgabe des den Geldvorschuß gutheißenden Zeugnisses verlangen. „Wenn es sich herausstellt, daß die Werthaufbesserung des trockenzulegenden Grundes wirklich den jährlichen Betrag dessen überschreitet, was für die kraft dieses Gesetzes zu machenden Vorschüsse zu bezahlen ist, und daß die Trockenlegung nach einem eine dauerhafte Arbeit darbietenden System vorgeschlagen wurde, so hat besagter Commissär seinem Bericht den Plan, die Schätzung und Beschreibung des von ihm untersuchten Bodens beizulegen. „Das provisorische Zeugniß wird nicht eher abgeliefert, als bis die Bekanntmachung davon in der Zeitung der Grafschaft, wo sich das betreffende Grundstück befindet, erschienen ist, und wenn Jemand, der irgend Rechte auf besagten Grund anspräche, innerhalb zweier Monate seine Einsprache gegen dieses Begehren zur Anzeige brächte, und die Art seiner Rechte auseinandersetzte, so hätte der Commissär den Bittsteller von der ihm zugekommenen Einsprache in Kenntniß zu setzen und abzuwarten, bis der Einspruch Thuende oder ein Beschluß des hohen Kanzleihofs den Vorschuß bewilligt. „Jeder vor oder während der Arbeiten gemachte Vorschuß darf zwei Fünftel des gesammten, zur Vollendung der vorgeschlagenen Trockenlegung erforderlichen Betrags nicht überschreiten. „Der Commissär oder die Inspectoren, welche sich von der Ausführung der Arbeiten zu überzeugen beauftragt sind, können die Vorzeigung von Actenstücken, Facturen, oder andere Urkunden verlangen, welche über den Zustand dieser Arbeiten und die durch sie verursachten Kosten Aufschluß geben. „Wenn der Commissär mit der Ausführung der Arbeiten zufrieden ist, so stellt er das definitive Zeugniß aus, des Inhalts, daß die Arbeiten zweckmäßig ausgeführt wurden, und den Gesammtbetrag der kraft gegenwärtigen Gesetzes vorgeschossenen Summe bestimmend. Eine Abschrift dieses Zeugnisses wird dem Eigenthümer zugestellt. „Wenn kraft eines, mit dem Act übereinstimmenden, Zeugnisses die gesammten Vorschüsse gemacht worden sind, so unterliegt das im Zeugniß erwähnte Grundstück der Heimzahlung dieses Vorschusses in Form einer Rente von 6½ Pfd. Sterl. für je 100 Pfd. Sterl. Diese Rente ist 22 Jahre lang jährlich zahlbar. Die erste Zahlung geschieht am zweiten Tag nach dem Empfang des den Vorschuß, nach welchem die Rente sich berechnet, vollzählig machenden Betrags. „Diese den Steuereinnehmern (Rentamtmännern) zu entrichtende Rente (Annuität) verhindert nicht das Aufnehmen von Hypothekcapitalien, und daß zum Verkauf des so besteuerten Grundes bis zum Belauf der vorgeschossenen Summe geschritten werde. „Sollte der belastete Grund in mehrere Pachthöfe getheilt und das Eigenthum mehrerer Personen geworden seyn, so kann der Commissär auf Verlangen des ursprünglichen Eigenthümers die Rente so abtheilen, daß jeder Pachthof oder jeder neue Eigenthümer für sich belastet ist, vorausgesetzt jedoch, daß der kleinste Antheil der besagten Rente nicht unter 20 Shilling beträgt. Der Commissär hat dann von den vorgefallenen Veränderungen dem Steuereinnehmer Kenntniß zu geben, damit Vormerkung davon gemacht wird und die Erhehung in Zukunft in Uebereinstimmung mit der geschehenen Vertheilung von jedem Theil des Grundstücks geschieht. „Jeder für Trockenlegungsarbeiten besteuerte Eigenthümer ist berechtigt, nach Ablauf der zwei ersten Jahre die ganze oder einen Theil der Rente (welcher Theil jedoch nicht unter 10 Pfd. Sterling jährlich betragen darf) zurückzukaufen.“ Dieses sind die vorzüglichsten Bestimmungen dieses Gesetzes, um die gute Anwendung der den Eigenthümern vorgeschossenen Gelder zu sichern. Schottland und Irland machten von der Wohlthat des Gesetzes zuerst Gebrauch. In einigen Fällen wurden sehr beträchtliche Summen verlangt; so hat in Schottland Hr. James Mathison, 56,000 Pfd. Sterling (1,400,000 Franken) begehrt; der Graf Stairs 70,960 Pfd. Sterl.; Hr. Alex. Matheron 26,420 Pfd. Sterl.; während andere 10 und 15,000 Pfd. Sterl. verlangten. Vorschüsse von 500 bis 5000 Pfd. Sterl. waren die gewöhnlichsten. In England wurden die größten Summen verlangt, von Sir G. M. Vavasseur, in Yorkshire 16,917 Pfd. St. John Bowes, in Durham 15,304 Rowland Evrington, in Northumberland 31,408 Herzog von Sutherland, in Staffordshire 38,000 Graf von Longdale, in Westmoreland 30,000 Graf von Carlisle, in Cumberland 47,133 Graf von Ellesmore, in Lancashire 20,000 ––––––––––––– Summa 198,762 Pfd. St. Wir gehen nun auf die vorzüglichsten Operationen über, welche in England vorgenommen werden, um feuchte Grundstücke trocken zu legen. 1. Oeffnen der Abzüge. Man beginnt damit, das trockenzulegende Feld durch ein System von Abzugscanälen zu durchschneiden, deren Richtung von der Beschaffenheit des Bodens und von der Menge Wassers, welche er aufnimmt und in sich zurückhält, abhängt; diese Canäle münden alle in einen Hauptabzugscanal, welcher das Wasser in offene Gräben ergießt, die es in der Regel in den Fluß abführen. Die günstigste und mindest kostspielige Richtung für diese Canäle ist die in Fig. 15 dargestellte. Quer über einen Abhang gemachte Gräben zertheilen die Schichten des Unterbodens in die Quere, und das zwischen diesen Schichten unmittelbar unter dem Boden eines Grabens durchziehende Wasser erreicht fast die Oberfläche, wie man bei a, a, a, Fig. 16, sieht; wird aber die Schicht durch einen gegen den Fuß des Abhangs gerichteten Graben der Länge nach getheilt, wie es die Linie b b anzeigt, so fließt das Wasser, an der Stelle wo jede Schicht durchschnitten ist, in den Graben ab. Geht die Schicht an der Oberfläche des Bodens unmittelbar zu Tage, so bildet das Wasser, da wo es ausfließt, einen Sumpf c, d, Fig. 17. Zieht man einen Graben quer durch das Erdreich wie bei e, so wird dieses Wasser in e schon aufgehalten, ehe es an die Oberfläche gelangt. Deßgleichen, wenn das durch eine solche durchdringliche Schicht filtrirende Wasser auf eine Gesteinmasse oder Thonboden stößt, wie in f Fig. 18, zu sehen, so wird es in seinem Laufe aufgehalten; wenn es nun durch das Wasser einer höher liegenden Quelle einen Druck erleidet, so zieht es sich in das Erdreich von g bis h hinauf. In diesem Fall, welcher in der Praxis häufig vorkommt, muß man bei i oder k einen Graben ziehen; dadurch wird dem Laufe des Wassers eine andere Richtung gegeben und die Ursache der Feuchtigkeit des Bodens verschwindet folglich. Ist das Erdreich ausgehöhlt, wie in Fig. 19, so kann die Quelle den Boden dieser Höhlung (Mulde) erreichen; das von allen Seiten gedrückte Wasser durchdringt nothwendig das Erdreich und bildet von l bis m einen Sumpf; um diesen wegzuschaffen, genügt es einen einzigen Graben n zu ziehen. Oft saugt sich auf einem abhängigen Felde das Wasser an mehreren Stellen hinauf, wie bei o, p, Fig. 20, zu sehen. In diesem Fall macht ein einziger Graben bei p der Ursache der Feuchtigkeit ein Ende, ohne daß noch ein zweiter bei o gemacht zu werden braucht. Hinwiederum kann sich ein Sumpf von q bis r, Fig. 21, bilden, und doch ein bei r gezogener Graben zur Trockenlegung des Bodens nicht ausreichen. Da in diesem Falle das Wasser an mehreren Punkten zu Tage tritt, so müssen auch mehrere Gräben gezogen werden, um die verschiedenen Wasserschichten zu durchschneiden. Wenn endlich das Wasser eines höherliegenden Erdreichs sich am Fuße desselben sammelt und einen Sumpf bildet, wie Fig. 22 zeigt, so muß man längs des unteren Theils des Sumpfes einen Graben öffnen, so daß das Wasser in die Vertiefung s abfließt; es kann aber auch nothwendig werden, das von höherm Erdreich dahin gelangende Wasser durch einen längs des obern Theils des Teiches gezogenen weiten Graben t abzuschneiden. Die Tiefe des in Fig. 23 im Durchschnitt abgebildeten Abzugscanals beträgt gewöhnlich 1,25 Meter (3′ 10″). Auf den Boden desselben legt man irdene Röhren u von 5 Centimeter (1″ 10′″) Durchmesser. Wo sehr viel Wasser vorhanden ist, legt man zwei Röhren neben- oder übereinander, Fig. 24, oder auch drei, Fig. 25. Die zum Ausgraben der Erde dienenden Spaten und Hacken sind in Fig. 26 und 27 dargestellt. 2. Instrumente zum Graben der Abzugscanäle. Die Abzugscanäle werden in der Regel mittelst Spaten gegraben; ihr Boden wird dann mittelst der schon besprochenen Werkzeuge gefegt. Um die Kosten des Grabens und Aushebens des Bodens zu vermindern, nimmt man, besonders bei sehr thonreichem Boden, seine Zuflucht zum Pflug. Der durch diesen geöffnete Graben ist seiner ganzen Länge nach von Arbeitern zu vollenden, welche die von den Röhren aus gebrannter Erde einzunehmende Stelle mit dem Spaten zurichten und zu gleicher Zeit das Gefälle des Bodens sorgfältig herstellen. Die Röhre wird dann auf beschriebene Weise gelegt, und der Graben zuletzt mittelst des gewöhnlichen Pflugs wieder eingefüllt. Der die vorbereitende Arbeit verrichtende Pflug ist mit auszuwechselnden Scharen versehen, deren Gestalt jeder gewünschten Breite und Tiefe der Canäle entspricht. Die erste Verrichtung besteht darin, daß man das zur Aufnahme der Abzugsröhren bestimmte Erdreich tief aufgräbt; sie geschieht mittelst eines starken Ackerpflugs, wie er in Figur 28 und 29 im Aufriß und Grundriß abgebildet ist. Dieser Pflug wird je nach der Beschaffenheit des Bodens mit einem oder mehr Pferden bespannt. Die so eingeschnittenen Canäle werden mit einem Ausgrabpflug (charrue fouilleuse), welchen Hr. Thackeray in Frankreich einführte und der in Fig. 30 und 31 im Aufriß und Grundriß abgebildet ist, ausgehoben. Dieser Pflug (welchen man von Hrn. Laurent, rue de Lancry, 20, in Paris, zum Preis von 150 Fr. mit Einschluß des Sortiments von Scharen beziehen kann) bricht den Unterboden 30 bis 35 Centimeter (11″ bis 1′ 1″) tief vollkommen auf; er ist, mit Ausnahme der Sterzen, ganz von Gußeisen und auf vier Rädern angebracht, welche nahe genug neben einander stehen, um in den schon offenen Graben hineinzugehen. Der Pflug ist mit einer starken schmiedeisernen Schneidklinge a versehen, welche den Dienst des gewöhnlichen Messers (Sech) versieht und an deren Ende sich eine keilförmige Schar b befindet, die das Erdreich zerschneidet und theilt, wie in Fig. 30 zu sehen. Die Klinge a ist oben wie eine Zahnstange eingeschnitten, um die Schar nach Belieben höher oder tiefer stellen zu können; man befestigt sie mittelst eines Keils c. In der Mitte der Achsen sind zwei weitere Klingen d, d befestigt, welche ebenfalls wie Zahnstangen eingeschnitten sind und mittelst Keilen e, e befestigt werden; sie dienen zum Höher- oder Tieferstellen der beiden Gestelle, deren hinteres Räderwerk von größerm Durchmesser ist als das vordere. Wenn der Pflug seinen ersten Gang gemacht hat, wird die Schar b herausgenommen und eine Schar von anderer Gestalt dafür eingesetzt, welche in Fig. 32 im Aufriß und Grundriß abgebildet ist; um alsdann dem Boden des Canals die gehörige Breite zu geben, benutzt man die Schar Fig. 33; zuletzt räumt man die Canäle noch mit Spaten aus, und gibt ihnen die erforderliche Neigung, damit das Wasser in den Hauptcanal ablaufen kann, welcher im tiefsten Theile des trocken zu legenden Landes gezogen wird. Beim Ausgraben der Canäle muß man Acht darauf haben, sie von nahe befindlichen Bäumen fern zu halten, oder diese, wenn sie tief in das trocken zu legende Feld reichen, ganz ausreißen, weil der Abfluß des Wassers in die Canäle durch das Eindringen von Baumwurzeln zwischen die Fugen der Röhren aufgehalten wird; es bildet sich dann in der Röhre ein solches Wurzelfaserwerk, daß es ihren ganzen Querschnitt einnimmt und den Durchgang des Wassers bald verhindert; die die Wiesen einfriedigenden Hecken sind nicht so gefährlich; doch machen sie ähnliche Vorsichtsmaaßregeln nothwendig. 3. Verfertigung der Abzugsröhren. In England wurden verschiedene mehr oder weniger sinnreiche Maschinen zur Verfertigung der Abzugsröhren construirt. Man eröffnete eine Preisbewerbung und erkannte jenen Maschinen Preise zu, welche mit Einfachheit des Mechanismus den Vortheil verbinden, in einer gegebenen Zeit eine große Anzahl Röhren, und zwar zu wohlfeilem Preise, zu liefern. Ehe wir auf die Beschreibung der Maschine eingehen, welcher man gegenwärtig den Vorzug einräumt, haben wir die Vorbereitung des Thons zu besprechen, welche für die Verfertigung der Röhren von großer Wichtigkeit ist. Mehrere plastische Thonarten erfordern wenig Vorbereitung und können unmittelbar der Maschine übergeben werden; die meisten aber müssen gereinigt und gemischt werden, was in der Thonreinigungsmaschine (Thonmühle) geschieht, welche aus einer verticalen Welle besteht, die sich in einem cylindrischen Gefäße umdreht und mit Messern versehen ist, welche mit der Verticalen einen bestimmten Winkel bilden. Die Messer durchschneiden bei der Umdrehung der Welle den Thon und treiben ihn nach und nach durch einen unten am Gefäße befindlichen Trichter heraus. Man hat diesem Verfahren den Vorwurf gemacht, daß die verschiedenen Thonsorten dabei nicht zu einer vollkommen gleichartigen Masse verarbeitet werden können. Es wurden daher andere Vorrichtungen ersonnen, unter welchen wir anführen: 1) Clayton's durchlöcherte Metallplatten, durch welche der Thon mit Gewalt getrieben wird, während Steine, Wurzeln und alle andern fremdartigen Körper zurückbleiben; 2) das Sieb des Hrn. Bullock Webster, um den Thon, welchen es in einen besondern Raum treibt, von den fremdartigen Substanzen zu trennen, die in eine andere Abtheilung des Apparats fallen. Das Verfahren, welches darin besteht, den Thon mittelst eines Kolbens zu comprimiren, indem man ihn durch ein Gitter von gegebener Form hindurchtreibt, bewirkt zwar die Trennung des Thons von Steinen oder harten Körpern; er wird auf diese Weise auch viel stärker comprimirt als durch die mit Messern versehene rotirende Achse; aber diese Vorrichtung bewirkt die vollkommene Vermischung der verschiedenen Thonarten keineswegs. Man hat in England eine Maschine erfunden, welche aus gußeisernen Walzen von großem Durchmesser besteht, die an den beiden Enden derselben horizontalen Achse befestigt sind und sich in einem gußeisernen, kreisförmigen Trog um einen gemeinschaftlichen Mittelpunkt drehen. Diese Walzen, welche sich um ihre Achse und zugleich um den Mittelpunkt des kreisförmigen Trogs drehen, bewirken sowohl das Zerreiben als Vermischen der Thone. Die bis jetzt erfundenen Maschinen zur Verfertigung der Abzugsröhren können in zwei Classen eingetheilt werden: 1) solche, welche den Thon zuerst zusammendrücken und ihn mittelst zweier Walzen mit glatter Oberfläche in Form eines ununterbrochenen flachen Streifens liefern, welchem sie nachher erst durch eine zweite Operation die gewünschte Gestalt geben; 2) solche, welche den Thon zusammendrücken und zugleich durch eine Form treiben, so daß die Röhre in einer einzigen Operation gebildet wird. Von den Maschinen, welche mittelst horizontal oder vertical sich hin und her bewegender Kolben auf den Thon wirken, den sie durch Diaphragmen oder Formen hindurch treiben, welche mit fixen oder beweglichen Kammern verbunden sind, erwähnen wir folgende: 1) die Maschine von Henri Clayton in London, welche in der Stunde 1500 Röhren von 352 Millimeter (13″) Länge und 27 Millimeter (1″) Durchmesser macht; sie kostet 625 Franken. Zu ihrer Bedienung braucht sie einen Mann, einen Knaben und zwei Kinder; 2) die Maschine von Denton und Charnok in Wakefield; 3) die Maschine von John Hatcher in Beneden, Grafschaft Kent, welche 1000 Röhren in der Stunde macht und 625 Fr. kostet; 4) die Maschine von Thomas Scragg in Calvely, Grafschaft Chester; sie macht 2000 Röhren in der Stunde und kostet 875 Fr.; 5) die Maschine von Bullock Webster in Southampton; 6) diejenige von Richard Weller in Capel, Grafschaft Surrey; sie hat zwei Formen, macht stündlich 1500 Röhren und kostet 600 Fr.; 7) endlich die Maschine von John Dowie in Glasgow; sie ist doppeltwirkend mit rechteckigen Kolben, welche abwechselnd gegen die zwei Formplatten getrieben werden, so daß der eine Trog leicht wieder gefüllt werden kann, während der andere sich leert, ohne daß die Arbeit eine Unterbrechung erleidet. Der Thon wird, nachdem er in den Knetcylinder übergegangen, durch die Maschine selbst mittelst eines Gitters (Siebs) von Kieselsteinen etc. befreit. Hr. Dowie construirt seine Maschine in zweierlei Größen: die größere, welche durch einen mechanischen Motor in Bewegung gesetzt wird, liefert in zehn Stunden 10 bis 12000 Röhren von 2 Zoll Durchmesser und kostet, nebst allem Zubehör, 875 Fr.; die kleinere, welche von Hand getrieben wird, fertigt täglich 5 bis 8000 Röhren und kostet 675 Franken. Diese, nach dem Princip der Ziegelmaschine des Hrn. Hattenberg construirten Kolbenmaschinen, waren in der Ausstellung der Ackerbau-Gesellschaft zu Newcastle am Tyne (1846) zu sehen. Ainslie's Maschine zur Fabrication der thönernen Abzugsröhren. Unter allen bisher gebräuchlichen Maschinen zur Fabrication der thönernen Röhren scheint sich die Maschine des Hrn. Ainslie in Alperton, Grafschaft Middlesex, am besten bewährt zu haben, und den Bedingungen der Einfachheit und großer Dauer am meisten zu entsprechen. Sie wurde in Frankreich im Jahre 1845 von Hrn. Thackeray eingeführt. Fig. 34 stellt die Maschine in der Seitenansicht, Fig. 35 im verticalen Durchschnitte dar. Sie besteht aus zwei über einander liegenden eisernen Walzen A, A′, die sich in entgegengesetzter Richtung drehen, und von einem Gestell B, B getragen werden, welches auf gußeisernen Rädern C, C ruht. Die Füße des Gestelles sind durch die Querstücke P unter einander verbunden. Die Bewegung wird den beiden Walzen durch ein Schwungrad D ertheilt, in dessen einem Arme sich eine Kurbel E befindet, welche von dem Arbeiter getrieben wird. Auf der Achse dieses Schwungrades befindet sich ein Getriebe F, welches in das große gezahnte Rad G eingreift, auf dessen Achse H die untere Walze H′ befestigt ist. Auf dem andern Ende der Achse H ist das Zahnrad I aufgekeilt, welches in ein gleich großes J eingreift, das auf die Achse K der oberen Walze aufgesteckt ist. L ist ein endloses Tuch, auf welches der vorher schon geknetete und in einer besondern Maschine zubereitete Lehm aufgelegt wird. Dieses Tuch stützt sich auf die Walzen M, M, deren Zapfenlager sich in dem Rahmen N befinden, welcher an seinem Ende durch die Stangen O getragen wird, die mit den Querstücken P verbunden sind. Der zwischen den beiden Walzen zusammengequetschte Lehm gelangt in einen Recipient Q, aus welchem er durch die Form R in demselben Verhältnisse hinausgedrückt wird, in welchem ihn die Walzen nachliefern. Die Form R ist in Fig. 36 im Aufriß und Grundriß besonders gezeichnet, und mittelst derselben wird nur eine einzige Röhre von elliptischem Querschnitt gebildet. Mittelst der Form Fig. 37 erhält man zwei ähnliche Röhren, und bei Anwendung der Form Fig. 38 drei cylindrische Röhren von kleinerem Durchmesser. S ist ein Schaber, welcher die Walze A von dem an ihr hängenbleibenden Thon reinigt. T ist die thönerne Röhre, welche aus der Form austritt und von den Walzen U, U getragen wird, mit deren Hülfe sie sich vorwärts schiebt. Die Zapfen dieser Walzen liegen in dem Rahmen V, welcher durch die Stangen W mit dem Gestell verbunden ist. Um die Röhre in Stücke von der gewünschten Länge abzuschneiden, wendet man folgenden Mechanismus an: X ist ein mit einem Handgriff versehener Hebel, welcher sich um die Achse a dreht, und mit welchem durch eine Zugstange ein zweiter Y verbunden ist, auf dessen Achse b sich ein zweiarmiger dritter Hebel Z befindet. In jedes Ende dieses letzten Hebels greifen verticale Stangen c, c ein, welche abwechslungsweise auf- und abwärts gehen. Quer über diese Stangen sind Eisendrähte gespannt, welche bei ihrer Bewegung die weiche Röhre durchdringen, und sie in Stücke schneiden. Die beschriebene Maschine kann fast nicht in Unordnung kommen, und da ihre Bewegung ununterbrochen ist, so liefert sie in derselben Zeit eine größere Menge Arbeit als irgend eine andere Maschine mit abwechselnder Bewegung, welche zum Betriebe dieselbe Kraft erfordert. Die von der Maschine gelieferten Röhren sind sehr dicht, und haben weder Risse noch Löcher. Eine solche Maschine kostet 750 Franken. Wenn die Röhren aus der Maschine kommen, werden sie in eine von Ziegelsteinen erbaute Trockenkammer gebracht, worin täglich 10,000 Röhren getrocknet werden können; diese Kammer wird auf 56° Reaumur geheizt und ersetzt die gewöhnlichen kostspieligen großen Schoppen. Der Ofen zum Brennen der Röhren ist cylindrisch; er hat 11 Fuß Durchmesser und 7 Fuß Höhe, und ist ganz von Thon hergestellt. Die Mauern desselben sind unten 4 Fuß, oben 2 Fuß dick; sie werden innerlich und äußerlich mit einem Mörtel von guter lockerer Erde beworfen, und sind nach dem ersten Brand so hart wie eine Backsteinmauer. Die bisher angewandten Röhren haben verschiedene Formen; die einen sind gewölbt und haben einen flachen Boden, die andern sind cylindrisch, andere wieder elliptisch. Gegenwärtig zieht man in England die cylindrischen Röhren vor, weil sie wohlfeiler zu verfertigen und zu legen sind. Hinsichtlich ihres Durchmessers sind die zweizölligen allgemein eingeführt, namentlich für große Längen. Die Zusammenfügung der einzelnen Röhren geschieht durch kurze Muffe (Büchsen), welche die zusammenstoßenden Röhrenenden umschließen und in welche mehrere Oeffnungen gemacht werden, damit die Flüssigkeit leichter Zutritt hat; hie und da werden die Röhren auch bloß mit den Enden aneinander gestoßen. Die Anwendung der Muffe macht viel mehr Kosten für Anschaffung und Arbeitslohn. Besser scheint es zu seyn, wenn die zwei zusammenstoßenden Röhren, eine dreilappige Fuge bildend, wechselseitig ineinander greifen. Die Lappen welche die Fugen bilden, müssen schon beim Formen ausgeschnitten werden; die Röhren werden auf diese Weise gewissermaßen zusammenhängender und kommen nicht so leicht aus ihrer Lage. Die Röhren müssen frei seyn von Löchern, abgestoßenen Ecken und Rissen, durch welche erdige Substanzen eindringen und Verstopfungen veranlassen könnten. Man bringt sie recht trocken und stehend in den Ofen, damit sie ihre Form nicht verändern. Röhren von 2 engl. Zoll Durchmesser und 14 Zoll Länge, welche man jetzt fast allgemein anwendet, kosten, je nach dem Preis des Brennmaterials und des Arbeitslohns, das Brennen inbegriffen, 14 bis 18 Shilling (17½ bis 22½ Franken) per 1000 Stücke. 4. Legen der Abzugsröhren. Die Röhren werden am besten 3 Fuß bis 3 Fuß und einige Zoll tief gelegt, und die Canäle 15 bis 18 oder 20 Fuß von einander entfernt gezogen. Wenn der Boden thonig und durchdringlich genug ist, um das Wasser leicht 4½ bis 5 Fuß tief durchsickern zu lassen, so können die in dieser Tiefe und in Entfernung von 25–30 Fuß gelegten Röhren zum Abziehen des Wassers ausreichen und werden eine dichtere Erdschicht über sich lassen, welche die Gase, Salze, Dünger etc. stärker zurückhalten kann und daher fruchtbarer ist. Nachdem man den Canälen die erforderliche Neigung gegeben hat, daß das Wasser in den Hauptcanal abfließt, und ihr Boden vollkommen gefegt wurde, schreitet man zum Legen der Röhren, welche in Wägen an Ort und Stelle geführt und am Rande des Grabens abgeladen werden; diese vorbereitenden Arbeiten müssen höchst sorgfältig und von geübten Arbeitern vorgenommen werden. Der die Röhren legende Arbeiter bleibt beständig auf dem Boden des Canals, und damit er von der Aufmerksamkeit, welche sein Geschäft erfordert, durch nichts abgezogen wird, gibt man ihm einen Gehülfen, welcher ihm das Material zureicht. Er legt nun die Röhren, und vereinigt sie an ihren Enden, indem er sie recht fest auflegt und etwas in die Erde eindrückt; nachdem er drei aufeinanderfolgende Röhrenstücke gelegt hat, überzeugt er sich, ob sie in gerader Linie und genau nach dem verlangten Gefäll angebracht sind. Um sie in ihrer Lage zu befestigen, häuft er bis auf eine gewisse Höhe Erde zwischen der Röhre und den Wänden des Canals an, oder er legt Kieselsteine an beiden Seiten der Röhren an; endlich wird grober Kies auf die Erddecke der Röhren gebracht. Nachdem auf eine ziemlich beträchtliche Höhe Steine aufgeschüttet sind, wird die aus dem Canal gegrabene Erde mittelst des Pflugs wieder hineingeworfen; eine oder zwei Touren desselben reichen hin, um Erde genug in den Canal zu werfen; da die Anwendung des Pflugs aber Unfälle zur Folge haben kann, welche den vorgespannten Pferden oder dem Graben selbst nachtheilig sind, so ist es besser, das Einfüllen mit der Schaufel zu beginnen. Nachdem der Graben angefüllt ist, fährt man mit der Egge darüber, um die Oberfläche vollends zu ebnen. 5. Vortheile dieses Trockenlegungssystems. Als solche haben sich in England folgende herausgestellt: 1) die Trockenlegung erhöht die Wärme des Bodens und begünstigt in demselben im Frühling das Wachsthum; sie beschleunigt die Ernte um 10 bis 15 Tage, welche überdieß schöner und gesicherter ist; 2) sie vermindert die traurigen Wirkungen der Trockenheit des Sommers; durch sie wird der Boden weicher, zerreiblicher, der Luft und dem Thau zugänglicher; sie macht bei zu trockenem Wetter den Boden feuchter, und bei zu feuchtem Wetter trockner; 3) indem sie die zu große Feuchtigkeit vor den Frösten ableitet, verhindert sie, daß letztere der Saat oder den Wurzeln schädlich werden; 4) indem sie dem Stehenbleiben des Wassers am Anfang der warmen Jahreszeit ein Ende macht, befördert sie die Entwicklung der Pflanzen, und ein Boden, welchen das Wasser völlig unfruchtbar macht, wird daher zu einem productiven; 5) da der Wasserspiegel des Unterbodens tiefer gelegt wird, so wird der Anbau von Pflanzen möglich, welche der Boden vorher nicht trug, und Gewächse gedeihen, welche früher darin nur mittelmäßig fortkamen; 6) die Trockenlegung gestattet auch allenthalben das bloß oberflächliche und leichte Pflügen der Felder; 7) sie ersetzt das tiefe Umgraben des productiven Bodens, denn die beständige Circulation des Wassers von oben nach unten öffnet im Boden zahlreiche Zwischenräume, in welche die Wurzeln eindringen können, und worin sie befruchtende Stoffe antreffen, welche das Wasser bei seinem Durchgang zurückließ; 8) gewissen Düngmitteln, wie den Knochen, der Asche, gestattet sie ihre volle Wirksamkeit; selbst der Stalldünger ist im trockengelegten Boden wirksamer und kann in geringerer Menge angewandt werden; 9) endlich ist ein Hauptvortheil der Trockenlegung die Verbesserung der Luft, welche sonst durch den Aufenthalt des Wassers im Unterboden, in geringem Abstand von der Oberfläche, verdorben wird. 6. Kosten der Trockenlegung und Gewinn durch dieselbe. Aus den Berechnungen der englischen Landwirthe geht hervor, daß wenn man 13 bis 14 Zoll lange Röhren anwendet und selbe 15 Fuß weit auseinander legt, von solchen 2,681 oder 2,489 per Acre (40 Ares) erforderlich sind, wornach sich die Kosten für diese Fläche je nach der Schwierigkeit der Arbeit auf 120 bis 175 Franken, oder für eine Hektare auf 300 bis 400 Franken belaufen. Wie versichert wird, sind die Röhren sehr dauerhaft und bedürfen keiner Erneuerung. Bezüglich der Aufbesserung der Bodenrente geht aus den über den Grundbesitz des Lord Haterton in der Grafschaft Stafford angestellten Berechnungen hervor, daß 467 Morgen Landes, wovon die jährliche Rente vor der Trockenlegung 6091 Fr. betrug, durch die darauf verwendeten Kosten von 37,868 Fr. eine Rente von 17,236 Fr. ergaben. Werden sonach von dieser Rente 5 Proc. für Zinsen des darin steckenden Capitals abgezogen, so verbleiben 15,436 Franken, ein die frühere Rente um 9345 Fr. übersteigender Betrag. Aus dem von Prof. Payen erstatteten Bericht über seine Reise nach England geht hervor: 1) daß auf den mehr oder weniger fleißig angebauten Feldern, den Brachfeldern und Haiden Englands, Schottlands und Irlands, der Boden der Furchen und die abschüssigen Theile des unbebauten Bodens das Vorhandenseyn stehenden Wassers kundgeben, welches von dem Thon des Unterbodens zurückgehalten oder durch das Niveau der benachbarten Bäche, Sümpfe etc. unterhalten wird; 2) daß durch die Abzugsröhren nicht nur diese Uebelstände verschwanden, sondern es auch den Pflanzenwurzeln möglich wurde, in die Ritzen zu dringen, dadurch dieses dichte Erdreich zu zertheilen und die Dicke der Pflanzenerdeschicht zu vergrößern; 3) daß oft in einem einzigen Jahre durch den größern Werth der Ernten die Herstellungskosten der Abzugscanäle eingebracht wurden, daß aber, selbst wenn zu dieser Ausgleichung zwei oder mehrere Jahre erforderlich wären, anerkanntermaßen eine unter günstigen Umständen sorgfältig ausgeführte Trockenlegung stets, ungeachtet der weitern Kosten für Unterhaltung und Reparaturen, den Werth des Grundstücks und dessen Reinertrag erhöht. Zu den bekannten Ursachen der Fruchtbarmachung des Bodens mittelst der Trockenlegung, wodurch dem Erdreich die so nützliche Lüftung und Porosität ertheilt wird, kommt nach Payen noch die merkwürdige Wirkung der Thone, welche die Salze und ammoniakalischen Verbindungen des sie durchdringenden Wassers zurückhalten und später diese auflöslichen Dünger an die Pflanzen abgeben. Unser General-Inspector des Ackerbaues, Hr. Lefour, welcher Belgien besuchte, theilt mit, daß die belgische Regierung eine Anzahl Maschinen zur Verfertigung der Abzugsröhren aus England kommen ließ, welche jetzt in allen Provinzen Belgiens verbreitet sind. Mehrere große Grundbesitzer in diesem Lande haben ausgedehnte Flächen trocken gelegt; unter andern die HHrn. Claes in Lembeck. In der Regel fanden die von der belgischen Regierung getroffenen Maßregeln zur Verbreitung der Trockenlegung bei den Grundbesitzern die willigste Aufnahme; ein sehr großer Theil des Bodens in Belgien ist aber auch für die Trockenlegung besonders geeignet; ein gleichartiger Thonboden über bedeutende Strecken hin, gestattet die Abzugscanäle mit geringen Kosten herzustellen, was anderswo durch einen kiesigen oder wenig tiefen Boden oft unmöglich wird.

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