Titel: Verbesserungen an Steuerrudern, welche sich John Fayrer, Commodore in der englischen Marine, am 11. Januar 1850 patentiren ließ.
Fundstelle: Band 122, Jahrgang 1851, Nr. LXXXVIII., S. 413
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LXXXVIII. Verbesserungen an Steuerrudern, welche sich John Fayrer, Commodore in der englischen Marine, am 11. Januar 1850 patentiren ließ. Aus dem London Journal of arts, August 1850, S. 25. Mit einer Abbildung auf Tab. VI. Fayrer's Verbesserungen an Steuerrudern. Den Gegenstand des Patents bildet die Anordnung eines Apparates in Verbindung mit dem Steuerruder eines Schiffs, wornach der Steuermann mit seinem Fuße eine Bremsvorrichtung in Thätigkeit bringt, mit deren Hülfe er das Ruder in jeder Lage festhalten kann. Fig. 25 stellt das Steuerrad mit dem Bremsapparate in der Frontansicht dar. An der Achse des Steuerrades a ist eine Rolle b befestigt, gegen welche die Bremsvorrichtung c wirkt. Diese besteht aus einem Metallband, welches das Rad b beinahe ganz umschließt und mit Holzklötzen bekleidet ist, die gegen den Umfang der Rolle b drücken, wenn die Bremsvorrichtung in Thätigkeit ist. Das Metallband ist mit dem einen Ende an den senkrechten Arm d¹ des Hebels d befestigt, während sein anderes Ende vermittelst eines adjustirbaren Gelenkes e mit dem Hebel d unterhalb seines Drehungspunktes verbunden ist. Wenn nun das äußerste Ende des Hebels durch den Fuß des Steuermanns hinabgedrückt wird, so zieht sich das Band zusammen, und die Holzklötze werden dadurch mit der Peripherie des Rades b in hemmende Berührung gebracht. Der horizontale Arm d² des Hebels d ist durch ein Gelenk mit einem andern Hebel f verbunden, so daß, wenn zwei Steuerleute an dem Rade sich befinden, jeder derselben, durch Niederdrücken des äußeren Endes des Hebels d oder f mit dem Fuße, die Bremsvorrichtung in Thätigkeit setzen kann. Sobald der Druck nachläßt, drückt das Gegengewicht g die kürzeren Enden der Hebel d, f herab und befreit das Rad b von dem Druck der Bremsklötze, so daß das Steuerruder sich wieder frei bewegen kann.

Tafeln

Tafel Tab. VI
Tab. VI