Titel: Unvertilgbare Tinte.
Fundstelle: Band 132, Jahrgang 1854, Nr. LXII., S. 215
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LXII. Unvertilgbare Tinte. Kindt's unvertilgbare Tinte. Das Bedürfniß einer unvertilgbaren Tinte bei Ausfertigung von Documenten, Reisepässen u. dgl. m. ist schon oft gefühlt. Es fehlt auch nicht an Vorschriften dazu, aber schwerlich wird irgend eine Flüssigkeit verwendet, die in gleichem Maaße diese Eigenschaft besitzt, wie die folgende.   1 Theil Honig, 14 Theile Wasser,   2     –      englische Schwefelsäure werden zusammengemischt und so viel Indigo, welcher in Schwefelsäure gelöst ist, hinzugefügt, daß die Flüssigkeit hinreichend gefärbt wird, um auf Papier eine gut sichtbare Schrift zu liefern. Hat man mit derselben geschrieben (wobei man keine Stahlfeder benutzen darf), so muß das Papier auf einem geheizten Ofen, über Kohlenfeuer, mit der Flamme einer Lampe, oder vermittelst eines heißen Plätteisens so stark erwärmt werden, bis die Schrift vollkommen schwarz erscheint. Da hiedurch nicht nur der Honig, sondern auch das Papier selbst an den beschriebenen Stellen zum Theil verkohlt wird, so widersteht die Schrift sowohl der Einwirkung von Säuren, als auch allen anderen chemisch wirkenden Mitteln, ja sie ist selbst durch Radiren schwer, oder gar nicht zu entfernen, nach der Dicke des Papiers, da sie zu tief in dasselbe eindringt. Fürchtet man, bei Anwendung von sehr dünnem Papier, oder wenn die Schriftzüge sehr dick sind, einen zerstörenden Einfluß der Säuren auf das Papier, so kann man dasselbe, nachdem es in angegebener Weise beschrieben und erhitzt worden, mit Salmiakgeist benetzen, oder in einen gut verschließbaren Kasten legen, auf dessen Boden kohlensaures Ammoniak ausgebreitet worden und es darin einige Zeit liegen lassen. Bremen, im April 1854. G. C. Kindt.