Titel: Neues Verfahren zum Färben der sämischgahren Schaffelle mit Krapp; von Hrn. L. Tombe zu Valenciennes.
Fundstelle: Band 133, Jahrgang 1854, Nr. XXXVI., S. 138
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XXXVI. Neues Verfahren zum Färben der sämischgahren Schaffelle mit Krapp; von Hrn. L. Tombe zu Valenciennes. Aus Armengaud's Génie industriel, Juni 1854, S. 304. Tombe's Verfahren zum Färben der sämischgahren Schaffelle mit Krapp. Das neue Färbeverfahren, welches sich Hr. Tombe am 1. April 1853 in Frankreich patentiren ließ, zeichnet sich vor den bisherigen Methoden dadurch aus, daß die Häute vollkommen gefärbt werden, sowohl im Innern als an der Oberfläche, und daß sie nach dem Färben dieselbe Weichheit und Zähigkeit wie vor demselben besitzen. Ueberdieß ist das neue Verfahren nicht bloß für die Häute von Böcken, Ziegen und Schafen, sondern eben so gut für jedes andere (sämischgegerbte) Leder, z.B. die Häute von Kühen, Ochsen, Kälbern und Pferden anwendbar. Da die Häute bei dem neuen Verfahren durch und durch gefärbt werden, sie mögen noch so dick seyn, und die erzeugte Farbe vollkommen acht ist, so gestatten solche zahlreiche Anwendungen, namentlich für Militär-Kleidungsstücke, z.B. Beinkleider für die Reiterei. Die Kleidungsstücke aus solchem Leder können nämlich gewaschen und mit Seifwasser gereinigt werden, ohne daß die Farbe geschwächt wird oder auch nur ihren Glanz verliert; die gefärbte Haut ist nach diesem Reinigen und Trocknen ebenso schön, weich und lebhaft, wie vorher. Beschreibung des Färbeverfahrens. Wir bemerken vor Allem, daß die zu färbenden Häute vorher sämisch gegerbt und getrocknet seyn müssen. Bei der nachfolgenden Beschreibung setzen wir voraus, daß man 10 bis 12 Häute zugleich behandelt. Erste Zurichtung. – Man läßt einerseits 1 Kil. weißen Zucker, und andererseits 6 Kil. gereinigten Alaun, jedes in 1 Liter starkem Weingeist zergehen. Das Ganze wird in eine hinreichend weite Kufe von Tannenholz geschüttet und gut umgerührt, damit ein gleichartiges Gemenge entsteht. Bevor man die Häute in das so bereitete Bad gibt, walkt man sie beiläufig eine Stunde lang in lauwarmem Wasser, wäscht sie dann in kochendem Wasser aus, und nimmt sie bloß 4 bis 5 Minuten lang durch verdünnte Schwefelsäure von 1/2° Baumé. Man wäscht sie dann wieder aus, und weicht sie hierauf in dem vorhergehenden Bad ein, worin man sie beiläufig 2 Stunden lang gut mit den Füßen treten oder walken muß. Nach dieser Operation nimmt man sie aus der Kufe, und läßt sie wenigstens eine Stunde lang abtropfen, wozu man sie auf einem Rost von weißem Holz ausbreitet, unter welchen ein Behälter gestellt wird, um die ablaufende Brühe zu sammeln. Endlich wäscht man die Häute in fließendem Wasser aus, läßt sie dann neuerdings abtropfen und hierauf an freier Luft im Schatten trocknen. Zweite Zurichtung. – Nachdem die Häute hinreichend trocken sind, weicht man sie in ein zweites Bad ein; dasselbe besteht aus dem Rückstand des ersten Bades, in welchen man eine Quantität lauwarmen Wassers nebst 1 Liter starkem Weingeist gegossen hat. Man läßt sie in diesem Bad ebenfalls eine Stunde lang, indem man sie wie vorher walkt, hierauf rollt man sie mehrmals auf einem Stein um sich selbst, oder zieht sie durch ein Walzenpaar. Nach jedem Durchnehmen muß man die Häute aufschlagen (öffnen) und wieder in das Bad bringen; zuletzt nimmt man eine Haut nach der andern, breitet sie nach ihrer ganzen Länge aus, und legt sie alle über einander auf einen Tisch, auf welchem man sie so zwei Stunden lang in ihrer Brühe läßt, damit letztere alle Theile durchdringt. Alsdann sind die Häute zum Beizen bereit. Beizen. – Die Beize (der Mordant) welche der Erfinder zum Färben mit Krapp anwendet, besteht aus: 5 Kilogr. gereinigtem Alaun und 2 1/2 Kilogr. Bleizucker. Man gießt auf dieses Gemenge so viel kochendes Wasser, als erforderlich ist um die zehn bis zwölf Häute zugleich beizen zu können; das Bad wird vorher gut umgerührt, bis es kalt wird, indem man in das Gemenge Zinn in Stückchen wirft, worauf man das Gemisch 24 Stunden lang absetzen läßt, bevor man die Flüssigkeit anwendet. Damit die Häute von der Beize bis in ihre Mitte durchdrungen werden, ist es gut, jede einzeln zusammenlegt auf einem ebenen und glatten Stein fünf- bis sechsmal mit einem hölzernen Hammer zu schlagen, indem man sie dazwischen jedesmal ausbreitet, um sie gut zu lüften. Dritte Zurichtung. Behandlung in der Beize. – Man gießt die obenerwähnte Beize (essigsaure Thonerde) in eine Kufe von weißem Holz, und setzt ihr 6 Kilogr. Alaun zu, welche man vorher in 80 bis 100 Liter lauwarmen Wassers (von 16 bis 20° R.) aufgelöst hat, nebst einem halben Liter Zinnauflösung (sogenannte Scharlachcomposition); man rührt das ganze Gemenge gut um, wirft die Häute hinein und walkt sie darin beiläufig eine Stunde lang; dann läßt man sie bloß eine halbe Stunde lang auf einem hölzernen Rost abtropfen, und rollt sie hierauf drei bis vier Mal auf einem Stein um sich selbst, indem man sie jedesmal dazwischen in das Mordantbad taucht. Zuletzt rollt sie der Arbeiter eine Stunde lang und breitet sie dann aus, um sie im Schatten an freier Luft trocknen zu lassen, wobei sie jedoch nicht vom Wind getroffen werden dürften, damit sie langsam trocknen und keine Blasen entstehen. Nachdem die Häute fast trocken sind, hängt man sie in eine auf höchstens 16° R. geheizte Trockenstube, damit der Mordant, womit sie durchdrungen sind, sich zersetzen kann; man läßt sie darin 12 Stunden lang, bevor man sie trappt. Vierte Zurichtung. – Die hinreichend getrockneten Häute werden nun beiläufig eine halbe Stunde lang in einem Bad von kaltem Wasser bearbeitet, dann in fließendem Wasser gut gespült, hierauf ausgebreitet (gelüftet) und wieder eine halbe Stunde lang in kaltem Wasser gewalkt (getreten), worauf man sie in fließendem Wasser spült, wieder lüftet und zu krappen beginnt. Vor dem eigentlichen Färben in Krapp ist es jedoch gut, sie noch in folgendem Bad zu walken: Dieses Bad besteht aus beiläufig 100 Liter Wasser (von 12° R. Temperatur), worin man per Haut 60 bis 65 Gramme Krapp vertheilt hat; man walkt darin die Häute eine Stunde lang. Diese Operation hat zum Zweck, die nicht gebundene Thonerde aus der Haut ohne Schwierigkeiten zu entfernen, da ein Kuhkothen nicht angewendet werden kann. Fünfte und letzte Zurichtung. – Nachdem die Häute auf angegebene Weise im Krapp hinreichend gewalkt und dann in fließendem Wasser gut gespült worden sind, folgt das eigentliche Krappen, indem man sie sechs Stunden lang in Krapp färbt, wobei man folgendermaßen verfährt: In einen hinreichend geräumigen Kessel gibt man 140 bis 150 Liter Wasser (von 8 bis 10° R.), vertheilt darin 3 Kilogr. Krapp, und taucht eine Haut nach der andern hinein, nachdem man sie vorher gehörig ausgebreitet hat. Das Feuer muß sehr regelmäßig geleitet werden, so daß das Bad erst nach Verlauf von 4 Stunden die Temperatur von 24° R. erreicht, nach 5 Stunden diejenige von 32° R., und erst nach Verlauf von 6 Stunden die Temperatur von 36 bis 38° R. Nachdem man diesen Temperaturgrad erreicht hat, zieht man die Häute sehr rasch heraus und taucht sie unmittelbar in kaltes Wasser, dann spült man sie in fließendem Wasser und walkt sie auf dem Stein. Man spült sie neuerdings und hängt sie an freier Luft im Schatten auf, so lange es nothwendig ist. Wenn diese Häute fast trocken sind, kommen sie in ein letztes Bad, welches aus beiläufig 100 Liter kaltem Wasser, nebst 1/5 oder 1/6 Liter starkem Weingeist und ebensoviel Oliven- oder Nelkenöl besteht. Nachdem die Häute in diesem Bad hinreichend mit den Füßen getreten oder auf sonstige Weise gewalkt worden sind, spült man sie ein letztes Mal und läßt sie trocknen. Dieses Bad hat hauptsächlich zum Zweck, die Farbe wieder zu beleben und die Häute weicher zu machen.