Titel: Bericht des englischen Parlamentsausschusses über Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren Vermeidung.
Fundstelle: Band 136, Jahrgang 1855, Nr. L., S. 199
Download: XML
L. Bericht des englischen Parlamentsausschusses über Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren Vermeidung. Aus dem First Report from the select Committe on Accidents in Coal Mines. Ordered, by the House of Commons, to be printed, 30. June 1853.“ Ueber Unglücksfälle in Steinkohlengruben und deren Vermeidung. Im März 1851 beschloß das Unterhaus des englischen Parlamentes, es solle abermals ein besonderer Ausschuß erwählt werden, um die Ursachen der zahlreichen Unglücksfälle in den brittischen Kohlengruben zu untersuchen und Vorschläge zu machen, wie denselben am besten vorzubeugen sey.Der Bericht des früheren Ausschusses des englischen Unterhauses über diesen Gegenstand wurde im polytechn. Journal, 1852, Bd. CXXVI S. 60 mitgetheilt.A. d. Red. Der erste Bericht dieses aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschusses enthält fünf Protokolle über Vernehmungen, welche der Ausschuß über den Gegenstand seiner Aufgabe mit zwei königl. großbritannischen Bergwerksinspectoren, den HHrn. Dickinson und Mackworth, und mit den HHrn. Cayley und Jude im Juni 1853 vorgenommen hat. Es wurden von den Mitgliedern des Ausschusses im Ganzen 1843 Fragen an die genannten Sachverständigen gerichtet. Von dem vielen Lehrreichen, was in diesen Protokollen enthalten ist, soll hier das allgemein Interessanteste mitgetheilt werden, namentlich aus den Antworten des Hrn. Dickinson. Nach Dickinson's Mittheilungen sind die durch den Abbau ausgehauenen Räume in den Gruben seines Districtes, d.h. in Lancashire, Cheshire und Nordwales, in der Regel, wenn kein frischer Wetterzug hindurchgeht, gänzlich mit schlagenden Wettern angefüllt, doch sind diese zu wenig mit atmosphärischer Luft vermengt, um sich entzünden zu können, und daher weniger gefährlich als die Anhäufungen schlagender Wetter in solchen alten Bauen, durch welche noch ein Theil des Wetterstromes geht. Es sind Fälle vorgekommen, daß es in dem mit Grubengas angefüllten alten Manne, längs der Gränze des noch nicht verhauenen Kohlenstoßes, brannte, die Entzündung aber sich nicht weiter als auf eine Breite von 3 bis 6 Fuß fortzupflanzen vermochte. Dagegen kennt Hr. Dickinson keinen Fall, daß außer im alten Manne, in einer gangbaren Grube die Menge der schlagenden Wetter bis zur Unentzündlichkeit angewachsen sey. Bei alten Bauen ist es das Beste, sie vollständig von frischen Wettern durchströmen zu lassen, um daraus allen Kohlenwasserstoff zu entfernen; ist dieß aber unthunlich, so ventilire man gar nicht, um nicht den angehäuften schlagenden Wettern die zu ihrer Entzündung nöthige Beimischung atmosphärischer Luft zuzuführen. – Enthält die Luft sehr viel schlagende Wetter, so geht der Puls des Menschen rascher, er steigt auf 85, 100, ja selbst 120 Schläge in der Minute, wie es immer der Fall ist, wenn der Athmungsproceß durch irgend einen Umstand erschwert wird. Man kann sich in derartigen Wettern nur etwa 5 Minuten aufhalten; bei längerm Verweilen stürzt man nieder und ist außer Stande Athem zu holen. In schlagenden Wettern, welche mit so wenig atmosphärischer Luft gemengt sind, daß die Entzündlichkeit aufhört, kann es der Mensch nicht aushalten. Die Erfahrung lehrt, daß die Explosionen sich häufiger bei fallendem als bei steigendem Barometerstande ereignen. Fällt z.B. das Barometer von 30 auf 29 Zoll, so hat sich die Luft von 96,6 Raumtheilen auf 100 ausgedehnt, und diese Verminderung des Luftdrucks hat zur Folge, daß die schlagenden Wetter mit größerer Leichtigkeit aus den feinen Spalten der Steinkohlenflötze hervortreten; außerdem dehnen sich auch die in dem alten Manne angehäuften Massen derselben in ähnlichem Maaße aus wie die atmosphärische Luft, nehmen dadurch einen größern Raum ein als vorher, und ein Theil tritt in die gangbaren Baue hervor. – In Dickinson's Bezirk hat sich im Allgemeinen in den Sommermonaten in der Zeit der Wärmezunahme vom Winter zum Sommer die größere Anzahl von Explosionen ereignet, aber der Unterschied gegen die übrigen Jahreszeiten ist doch nicht auffallend groß. So hält er es auch für sehr schwierig, den Zusammenhang zwischen dem Fallen des Barometers und den Explosionen an der Anzahl der letztern nachzuweisen. Während des durch bedeutende Schwankungen der Barometer- und Thermometerstände, durch zwei Erdbeben (in Südwales im Frühling und in Nordwales und Lancashire im Sommer), durch vielen Regen und viele Gewitter ausgezeichneten Jahres 1852 hat Hr. Dickinson die Witterungszustände fortdauernd beobachtet und mit den in seinem Bezirke vorgefallenen Entzündungen schlagender Wetter zusammengestellt. Von 28 derartigen Unglücksfällen ereigneten sich 17 bei sinkendem, 10 bei steigendem, 1 bei culminirendem Barometerstande. Obschon sich aus seinen Beobachtungen kein allgemeines Gesetz herleiten läßt, so bestätigen sie doch die Regel, daß bei abnehmender Luftschwere die Entzündungen häufiger sind, als bei zunehmender. Den Einfluß des Thermometerstandes macht Hr. Dickinson an folgendem Beispiele klar. Da durch die Wärmezunahme, welche ein Steigen des Fahrenheit'schen Thermometers um 10° hervorruft, eine Ausdehnung der Luft um 2 Procent ihres Volumens erfolgt, so wird eine Grube, durch welche in jeder Minute eine Menge von 100,000 Kubikfuß frischer Luft strömt, nach einer Wärmezunahme von 60 auf 70° F. bei gleicher Geschwindigkeit des Zuges nur noch 98,000 Kubikfuß erhalten, also schlechter mit Wettern versorgt seyn, als vorher, und wenn jene 100,000 Kubikfuß das Minimum des Bedarfs an frischer Luft ausmachen, Mangel daran leiden. Daß außerdem gleichzeitig der Unterschied der Wärme, also auch der Schwere der ausziehenden gegen die einfallenden Wetter abnimmt, und auch hierdurch die durch die Grube ziehende Wettermenge verringert wird, ist bekannt. Von den in Belgien üblichen Wetterbläsern, welche gewöhnlich 20,000 und höchstens 40,000 Kubikfuß Luft in der Minute bewegen, halten die HHrn. Dickinson und Mackworth den Fabry'schen (beschrieben im polytechn. Journal Bd. CXXX S. 336) für den besten, aber ersterer hält das dortige, durch mechanische Kräfte betriebene Wetterlösungssystem im Ganzen für den brittischen Kohlenbergbau nicht für genügend, und macht den Wetterbläsern den Vorwurf, daß sie in ihren Leistungen minder stetig seyen, als die in England vorherrschenden Wetterherde, bei denen plötzliche Unterbrechungen der Wirkung gar nicht vorkämen. Hr. Dickinson spricht sich mit Recht dahin aus, daß man die ausziehenden Wetterschächte stets in Mauerung setzen sollte; so haben z.B. die belgischen Wetteröfen wegen der schlechten Einrichtung der zugehörigen Schächte nicht diejenige Wirkung, die sonst erzielt werden könnte; Hr. D. sah daselbst keinen, der mehr als 20,000 Kubikfuß Luft abgeführt hätte. – Die Ventilation der Dampfspritze (steam jet apparatus) hält man in Belgien nicht für kräftig genug. Hr. Mackworth nimmt für die Gruben mit schlagenden Wettern einen Zufluß frischer Luft von mindestens 200, in manchen Fällen aber, und namentlich wenn sich Anhäufungen schlagender Wetter zu erkennen geben, bis zu 600 Kubikfuß in der Minute auf jeden Mann der Belegschaft als nothwendig an. Er theilt die Vorliebe seines Collegen für die Wetterherde nicht, sondern ist der Ansicht, daß die in Belgien zur Dampfentwickelung für die Ventilatormaschinen verbrannten Kohlen eine bessere Nutzleistung geben als diejenigen, welche zur Speisung der Wetterherde in Nordengland verwendet werden. Er führt für diese Behauptung mehrere Beispiele und vergleichende Kostenberechnungen an, durch welche jedoch die Frage nicht entschieden werden kann. Es sind für den ausgedehnten Steinkohlenbergbau Großbritanniens von der Staatsregierung nur sechs Bergwerksinspectoren angestellt, deren Geschäftsbezirke so groß sind, daß Hr. D. jede Grube des seinigen nur alle 4 bis 5 Jahre einmal besuchen zu können angibt. Man hat solche Beamte, zu denen man die geeigneten Persönlichkeiten aus der Zahl der Privat-Grubenverwalter auswählte, erst seit einigen Jahren angestellt, veranlaßt durch die schreckenerregende Zunahme der Unglücksfälle in den früher aller bergpolizeilichen Aufsicht entbehrenden und auch seitens der Bergbautreibenden mitunter äußerst mangelhaft beaufsichtigten Kohlengruben. Die Befugnisse dieser Bergwerksinspectoren sind aber nicht sehr ausgedehnt; in Fällen dringender Gefahr den Betrieb einer Grube einzustellen, steht ihnen nicht zu. In Belgien sind bei schlagenden Wettern vier Arten von Sicherheitslampen zu benutzen erlaubt: die von Davy, Müseler, Boty und Eloin, die erste bekanntlich ohne, die drei letztern mit Glascylinder; die Müseler'sche ist die gebräuchlichste.Man vergl. über diese Lampen polytechn. Journal Bd. CXXIX S. 343. Hr. D. gibt an, daß auf einer größeren der dortigen Kohlengruben zwischen 300 und 400 dieser Lampen im Gebrauche gewesen, und im Durchschnitt auf je 200 gebrauchte Lampen wöchentlich ein neues Glas erforderlich gewesen sey. Die Sicherheitslampen werden in Belgien auf den Gruben selbst angefertigt, aber ziemlich roh und oft in einer Weise, die in England nicht für probemäßig gelten würde. Eine Davy'sche Lampe kostet in Belgien 1 Rthlr. 3 Sgr., in England 1 Rthlr. 24 Sgr.; sie sind dort auf eine zwölfstündige Brennzeit eingerichtet. Es kommt in England häufig vor, daß die Arbeiter die Sicherheitslampe auseinanderschrauben und bei freier Flamme arbeiten, welches nur in einigen Bergwerksdistricten gerichtlich bestraft wird, in andern aber nicht. – Auf manchen Gruben ist zum Reinigen der Lampen ein besonderer Mann angestellt, auf andern nehmen die Arbeiter sie mit nach Hause und reinigen sie selbst. Bei letztern findet man die Drahtgewebe meistens besser geputzt, namentlich wenn, wie es oft geschieht, eine Belohnung auf die beste Reinigung gesetzt ist. Bei manchen Werken nehmen die Leute bloß die Drahtgewebe mit nach Hause und lassen den Oelbehälter zurück. Auf den gut eingerichteten Gruben, deren Anzahl jedoch nach Hrn. D. die geringere ist, hat man entweder einen Fireman oder einen Overman, und bei größerer Ausdehnung der Baue deren zwei als Aufseher angestellt, um die Befolgung der von der Grubenverwaltung gegebenen Vorschriften über die Sicherheitslampen und Vorsichtsmaßregeln zu überwachen; auf vielen Gruben fehlt es aber an einer solchen Aufsicht gänzlich. Daher kommt es, daß nach Hrn. D. mehr Bergleute bei geöffneter als bei verschlossener Lampe arbeiten. Häufig ziehen sie auch die Flamme aus dem Drahtgewebe, um sich die Pfeife daran anzuzünden, obgleich das Tabakrauchen schon an und für sich, weil es die Wetter verdirbt, nicht geduldet werden sollte; nur in wenigen englischen Gruben wird es bestraft. In den Jahren 1851 und 1852 verunglückten beim Steinkohlenbergbau 984 und 986 Arbeiter, davon durch schlagende Wetter 321 und 264. – Die jährliche Kohlenförderung beträgt nach Hrn. D. etwa 47 Millionen Tonnen à 20 Cntr, so daß auf jede 47,715 Tonnen der Verlust eines Menschenlebens kommt. Hr. Dickinson bringt folgende Vorsichtsmaßregeln gegen Unglücksfälle in Vorschlag: 1) Alle alten Schächte sind zu umfriedigen; die Unterlassung dieser Vorsicht kostet dort alle Jahre einer großen Anzahl von Menschen das Leben, die meist nicht unter den dem Bergbau gefallenen Opfern aufgeführt wird. – 2) Die Oeffnungen der im Betrieb stehenden Schächte sind ebenfalls so viel als thunlich zu bedecken, z.B. durch bewegliche Schachtthüren etc. Die gute Einrichtung der letzteren auf den westphälischen Gruben hebt Hr. D. besonders hervor. – 3) Alle Schächte sollten von der Sohle bis zur Hängebank ausgemauert oder verzimmert werden. – 4) Fördergefäße, die zur Ein- und Ausförderung von Menschen dienen, sollte man bedachen und in Tonnenleitungen gehen lassen. – 5) Triebwerke mit zerbrochenen Radkämmen sollte man gleich mit ganz neuen Rädern versehen, da oft durch das Losewerden eingesetzter Zähne Unglücke entstanden sind. – 6) Man sollte die Förderseile regelmäßig Morgens einmal aufziehen und wieder in den Schacht laufen lassen, um nachzusehen, ob sich alles in Ordnung befinde, bevor Menschen eingefördert werden; das Gewicht der letztern müßte niemals mehr als die Hälfte des gewöhnlich in einem Treiben herausgeförderten Gewichts an Kohlen betragen. – 7) Knaben sollte man niemals ohne Begleitung eines Mannes ein- und ausfahren lassen. – 8) Niemanden soll gestattet werden, sich auf beladenen Tonnen aus- oder mittelst einer Maschine einfördern zu lassen, welche gleichzeitig in demselben oder in einem andern Schachte eine beladene Tonne ausfördert. – 9) Einfache Gliederketten müßten, mit Ausnahme eines kurzen Stücks am Ende des Seils (der sogenannten Zwieselkette), zur Benützung für das Ein- und Ausfördern der Mannschaften verboten werden. – 10) Die Schachtförderseile müßten fortdauernd unter Aufsicht des Abnehmers oder einer andern an der Hängebank angestellten Person stehen. – 11) Man sorge stets für einen angemessenen Vorrath an Grubenbauholz und halte die Steiger an, darauf zu sehen, daß es in hinreichender Menge und Stärke angebracht werde. – 12) Alle Dampfgöpel versehe man mit Warnungsglocken, die ein Zeichen geben, wenn sich das Fördergefäß der Hängebank und der Sohle des Schachts nähert. Auch bringe man an den Kesseln, außer einem zugänglichen, ein unter Verschluß befindliches Sicherheitsventil an, zu welchem nur der Maschinenaufseher oder der Grubenverwalter kommen kann. Es müßte auch eine Pfeife vorhanden seyn, um die Höhe des Wasserstandes, und ein Manometer (Dampfmesser), um den Dampfdruck im Kessel anzuzeigen. – 13) Man sorge für angemessene Beförderung des Wetterzuges und für so geräumige Wetterstrecken, daß man die Geschwindigkeit des Zuges nicht über 500 oder höchstens 1000 Fuß in der Minute zu steigern braucht. Man stelle gute Wetterdämme aus Ziegel- oder Bruchsteinen und mit Mörtel her, um Undichtigkeiten vorzubeugen, und gute Wetterthüren, deren an den Kreuzungspunkten des Wetterstromes mindestens zwei anzubringen sind. Der Wetterstrom ist aufwärts vor die Arbeit zu leiten, und wenn ein Ort unbelegt gewesen, so leite man immer vor der Wiederbelegung frische Wetter hin. Wenn sich schlagende Wetter in alten Bauen oder andern Theilen der Grube angehäuft haben, und deren Entzündung durch den Wetterherd zu fürchten ist, darf dieser nicht mit Grubenluft genährt werden; und in Bergwerken, in denen man plötzliche Entwickelungen der schlagenden Wetter zu erwarten hat, muß den Herden immer nur frische Luft von Tage her zugeführt werden, auch wenn die Arbeitspunkte in hinreichender Entfernung vom ausziehenden Schachte liegen. Unter solchen Umständen bediene man sich auch ausschließlich der Sicherheitslampe, und nur zuverlässigen Leuten gestatte man das Anzünden der Schüsse bei der Sprengarbeit. – 14) Die für alle Bergwerke geltenden Anordnungen lege man in einer gedruckten Zusammenstellung nieder. Ein befähigter Verwalter, gute Steiger und Wetteraufseher, welchen die Untersuchung der Sicherheit eines jeden Ortes, bevor die Arbeiter dorthin kommen, obläge, müßten angestellt werden. Einer oder mehrere dieser Männer müßten stets in der Grube seyn, um während der Arbeitsstunden alles in Ordnung zu halten, um auf die fortdauernde Sicherheit der Baue zu sehen und um vorgekommene Uebertretungen dem Verwalter anzuzeigen. – Außerdem hält Hr. D. ein Gesetz für erforderlich, welches für alle Kohlengruben die Anfertigung und fortlaufende Nachtragung vollständiger Grubenbilder bei angemessener Strafe anbefiehlt. Jetzt sind auf sehr vielen Werken entweder gar keine oder mangelhafte Risse vorhanden, und die Inspectoren fanden oft die wegen der Anfertigung von ihnen gegebenen Anordnungen bei nach Jahresfrist wiederholter Bereisung der Gruben nicht erfolgt. – Hr. D. wünscht, daß obige Punkte als allgemein verbindlich anbefohlen, und daß für Unglücksfälle, die durch den Mangel von Vorsichtsmaßregeln entstanden, Geld- oder Gefängnißstrafen bestimmt werden, daß endlich den Regierungsinspectoren die Befugniß eingeräumt werde, in dringenden Fällen den Betrieb einer Grube einzustellen.