Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 139, Jahrgang 1856, Nr. , S. 232
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Miscellen. Miscellen. Concession der königl. norwegischen Regierung zur Führung einer unterseeischen Telegraphenleitung von der nordamerikanischen zur norwegischen Küste. (Mitgetheilt von dem königl. norwegischen Telegraphen-Director, C. Nielsen.) Die Entwickelungsgeschichte der Telegraphie bietet so viele interessante Seiten dar, daß man in Zweifel ist, welcher man den Preis zuerkennen soll; eine der interessantesten ist aber doch wohl die riesenmäßige Gestaltung, welche die Projecte zur Verbindung entlegener, durch tiefe Meere von einander getrennten Länder annehmen. Nur wenige Jahre sind verflossen, seit man den Gedanken, die Küsten Frankreichs und Englands durch einen unterseeischen Telegraphen zu verbinden, mehr für eine schöne Idee, als für ein praktisch ausführbares Unternehmen ansah; jetzt wartet man nur darauf, daß das Tau, welches durch das mittelländische Meer gelegt wird, befestigt sey, um einen neuen Welttheil an das europäische Telegraphennetz zu knüpfen. Eine nahe Zukunft trägt wahrscheinlich noch mehrere ebenso großartige Anlagen in ihrem Schooße, aber den Preis vor allen diesen trägt doch wohl der Gedanke davon, die zwei entferntesten Hemisphären, Europa und Amerika, mit einander zu verbinden. Selbst dieß ist schon mehr als eine bloße Idee. Der durch so viele frühere Verdienste bekannte Lieutenant Maury hat den Boden des Oceans untersucht und ihn für dieses großartige Unternehmen vorzüglich geeignet gefunden, und der energische amerikanische Bürger Tal. P. Shaffner hat Europa bereist, um dem amerikanischen Tau bei der Landung eine wohlwollende Aufnahme zu sichern. Jede Phase in der Geschichte dieses großen Werkes, von dem Augenblicke wo die erste Idee dazu gefaßt wurde bis zu dem, wo das erste telegraphische Signal zwischen beiden Welttheilen gewechselt wird, hat ihre Bedeutung; es wird daher auch die nachstehende, von Sr. Majestät dem Könige von Norwegen und Schweden dem oben erwähnten amerikanischen Bürger Tal. P. Shaffner unterm 24. Januar 1855 ertheilte Concession für die Leser dieser Zeitschrift von Interesse seyn. Diese Concession lautet wie folgt: Unter dem 24. Januar 1855 haben Se. Majestät gnädigst zu resolviren geruht: In Betreff des von dem amerikanischen Bürger Tal. P. Shaffner eingegebenen unterthänigsten Gesuches wird folgende gnädigste Concession für eine zur Anlage einer elektrischen Telegraphenlinie, bestimmt Amerika und Europa zu verbinden, zu bildende Gesellschaft ertheilt: §. 1. Der Gesellschaft wird die Erlaubniß ertheilt, einen Telegraphendraht von Amerika an die Küste von Norwegen aus Land zu führen, so wie daselbst eine Telegraphenstation zu errichten. Dagegen wird keine Erlaubniß ertheilt, wie nachgesucht wurde, eine Telegraphenleitung durch Norwegen anzulegen. Sofern die unterseeische Linie an einem Punkte auf der Strecke zwischen Stavanger und Mandal aus Land geführt wird, will die königl. norwegische Regierung veranstalten, daß die Telegraphenlinie des Staates, deren Anlage von der schwedischen Gränze an längs der norwegischen Küste bis Mandal beschlossen, und gegenwärtig in Ausführung begriffen ist, bis zu dem Punkte ausgedehnt werde, wo die oben angeführte unterseeische Leitung das Land erreicht. Wie weit man mit einer norwegischen Linie an einem nördlicher als Stavanger gelegenen Punkte, wenn ein solcher gewählt werden sollte, anschließen kann, wird auf näherem Uebereinkommen beruhen Uebrigens behält sich die königl. norwegische Regierung die nöthigen Bestimmungen vor, sowohl in Betreff der Details rücksichtlich des Auslandführens der Linie und Errichtung der Station, als über die Bedingungen, unter welchen Depeschen von oder nach Amerika durch Norwegen mit den dortigen Staatstelegraphen befördert werden können. Diese Depeschen sollen, so schnell es sich thun läßt, mit den in Norwegen eingerichteten Staatstelegraphen und gegen die für die Beförderung von Depeschen auf den norwegischen Linien allgemein festgesetzte Bezahlung befördert werden. §. 2. Obige Concession ist davon bedingt, daß sich die Gesellschaft mit den nöthigen Mitteln zur Ausführung des Unternehmens binnen fünf Jahren von jetzt an bildet, und daß die Anlage im Laufe der darauf folgenden fünf Jahre vollendet wird. §. 3. Tritt nach Vollendung der unterseeischen Linie irgend eine Unterbrechung auf derselben ein, so ist die Gesellschaft verpflichtet, so schnell als möglich, und spätestens binnen fünf Jahren, dieser abzuhelfen und die Verbindung wieder herzustellen. §. 4. Sofern es nöthig seyn sollte und gewünscht würde, und unter der Bedingung, daß die Gesellschaft eine billige Minimaleinnahme garantirt, will die norwegische Regierung auf der Telegraphenlinie des Staates einen oder mehrere besondere Drähte zur Beförderung der Depeschen der Gesellschaft anbringen lassen. §. 5. So weit als die amerikanische Linie norwegisches See- oder Landgebiet passirt, sollen die Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten oder Beamten den Gesetzen, den Gerichten und obrigkeitlichen Bestimmungen des Reiches in jeder Weise unterworfen seyn, wie wenn sie norwegische Unterthanen wären, ohne irgend ein Exterritorialrecht oder irgend eine andere Ausnahme. §. 6. Im Falle Norwegen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika oder mit irgend einem Staate, über dessen Besitzungen die Telegraphenlinie geführt wird, in Krieg kommen sollte, kann die norwegische Regierung für die Dauer des Krieges dieselbe unterbrechen, ohne daß gegenwärtige Concession dadurch als erloschen zu betrachten wäre. Ebenso behält man sich, wenn Norwegen mit irgend einem anderen Lande in Krieg gerathen sollte, das Recht vor, keine Depeschen nach oder aus diesem Lande zu befördern, so lange der Krieg dauert. §. 7. Derjenige oder diejenigen, welche die hier behandelte Unternehmung leiten, sollen verpflichtet seyn, der norwegischen Regierung alle Aufklärungen über das Fortschreiten der Angelegenheit etc. zu geben, welche gewünscht werden. §. 8. Gegenwärtige Concession soll auf 100 Jahre gelten, hört aber früher auf, sofern die Gesellschaft obige Bedingungen nicht erfüllt. Es soll dabei der Gesellschaft nicht benommen seyn, ihr Recht einer anderen Privatgesellschaft zu übertragen, wovon jedoch, eintretenden Falles, Meldung an die Regierung geschehen soll. (Zeitschr d. deutsch-österr. Tel.-V.) Der Suez-Canal. Bekanntlich hat die wissenschaftliche Commission, welche den General Napoleon auf seiner ägyptischen Expedition begleitete, sich ungünstig über das Project eines Canalbaues über die Landenge von Suez ausgesprochen und insbesondere das ungleiche Niveau beider Meere als ein Haupthinderniß bezeichnet. Das große Weltinteresse, welches sich an das fragliche Project knüpft, gab im Jahr 1845 Veranlassung zur Bildung einer Gesellschaft für Vorarbeiten (Société d'etudes) zu dem Suez-Canal, deren Ingenieure: Negrelli für Oesterreich, Talabot für Frankreich und Stephenson für England sich gründlich mit dem Gegenstand beschäftigten, Untersuchungen an Ort und Stelle anstellten und ein reiches Material für die Lösung der wichtigen Aufgabe sammelten In 1847 veröffentlichte die französische Abtheilung der genannten Gesellschaft das Resultat ihrer Arbeiten, und empfahl die Annahme der Trace von Alexandrien über Cairo nach Suez. Die Ereignisse des Jahres 1848 ließen das Project des Suez-Canals nicht weiter verfolgen; dasselbe wurde aber von dem neuen Vicekönig, Said-Pascha, begünstigt und im November 1854 erhielt der französische Generalconsul, Hr. v. Lesseps, die Concession für einen Schiffscanal durch die Landenge von Suez. Drei Linien kamen für diesen Canal in Betracht: die von Talabot empfohlene von Alexandrien über Cairo nach Suez; die von den Ingenieuren Linant-Bey und Mongel-Bey vorgeschlagene von Pelusium am mittelländischen Meer direct nach Suez über die Wüste; endlich eine vermittelnde von Alexandrien dem Meer entlang direct auf Suez, am See Timsah mit den beiden andern Linien sich vereinigend. Die Strecke von Suez bis Timsah ist hiernach allen drei Linien gemeinschaftlich. Die internationale Experten-Commission, welche kürzlich für Begutachtung des Suez-Canal-Projects in Aegypten war und die verschiedenen Linien bereist hat, sprach sich hierüber in einem vorläufigen Bericht an den Vicekönig folgenden Inhalts aus: „Ew. Hoheit haben uns nach Aegypten gerufen, um hier die Frage der Durchstechung der Landenge von Suez zu studiren. Indem Sie uns die Mittel an die Hand gaben, in Betreff der Bodenverhältnisse ein Urtheil zu fällen über das Verdienst der verschiedenen in Vorschlag gebrachten Lösungen, haben Sie uns aufgefordert, Ihnen die leichteste, sicherste, dem europäischen Handel vortheilhafteste zu unterbreiten. Unsere Forschungen, begünstigt durch das erwünschteste Wetter, erleichtert und abgekürzt durch die Umfänglichkeit der uns zur Verfügung gestellten materiellen Mittel, sind beendigt. Während sie uns einerseits mit den zahllosen Hindernissen, oder, besser gesagt, mit den Unmöglichkeiten bekannt gemacht haben, dem Canal die Richtung über Alexandria zu geben, zeigten sie uns andererseits unerwarteterweise die große Leichtigkeit der Anlegung eines Hafens im Meerbusen von Pelusium. Der directe Canal von Suez nach dem Meerbusen von Pelusium ist daher die einzige Lösung des Problems der Verbindung des rothen Meers mit dem mittelländischen Meer. Die Ausführung ist leicht, der Erfolg gesichert, der Nutzen für den Handel der Welt unermeßlich. Unsere Ueberzeugung in dieser Hinsicht ist einstimmig; wir werden die Gründe dafür in einer ausführlichen Denkschrift auseinandersetzen, welche sich auf die hydrographischen Plane der Buchten von Suez und Pelusium, auf die Höhenverhältnisse des Bodens und auf, die Beschaffenheit der von dem Canal durchschnittenen Landstriche kenntlich machende Bohrungen stützt. Die Abfassung dieser Denkschrift, so wie die der Plane, Profile und Bohrungen, welche ihr beigegeben werden sollen, ist eine zeitraubende Arbeit, mit der wir uns in Europa thätig beschäftigen werden, um sie binnen einiger Monate Ew. Hoheit vorlegen zu können. Indeß beeilen wir uns. Ihnen schon jetzt von unsern Schlußfolgerungen Kenntniß zu geben. 1) Die Linie über Alexandria ist vom technischen sowie vom ökonomischen Gesichtspunkt aus unzulässig. 2) Die gerade Linie bietet jede wünschenswerthe Erleichterung für die Ausführung des eigentlich sogenannten Seecanals, mit einer Verzweigung an den Nil, und mit nur gewöhnlichen Schwierigkeiten für die Anlegung der beiden Häfen. 3) Der Suezer Hafen wird sich auf eine weite und sichere, jeder Zeit zugängliche Rhede öffnen, wo man auf 1600 Meter vom Ufer acht Meter Wasser findet. 4) Der im Meerbusen von Pelusium anzulegende Hafen, welchen das Vorproject in den Hintergrund des Meerbusens verlegte, wird 18 Kilometer westlicher, in der Gegend angelegt werden wo man auf 2300 Meter vom Ufer acht Meter Wasser findet, wo der Ankergrund gut und das Untersegelgehen leicht ist. 5) Die Kosten des Canals von einem Meer zum andern, so wie der dabei erforderlichen Arbeiten werden die Ziffer von 200 Millionen, wie sie in dem Vorproject der Ingenieure des Vicekönigs veranschlagt sind, nicht übersteigen. – Alexandria, 2. Januar 1856. Die Mitglieder etc. Conrad, Vorsitzender; Negrelli, Mac Lean, Renaud; Liesson, Schriftführer.“ (Eisenbahnzeitung, 1856, Nr. 4.) Oudry's neue Blechbrückenconstruction. Seit R. Stephenson seine berühmte Blechkastenbrücke über die Menai-Straits in Nord-Wales glücklich und zum Erstaunen der ganzen civilisirten Welt vollendete, hat sich für die Verwendung des Eisenblechs zu Bauconstructionen ein Feld eröffnet, dessen Erstreckung fast unabsehbar genannt zu werden verdient. Dem Stephenson folgte Brunel mit seinem kühnen Baue einer Eisenblechbrücke über den Wyefluß an der Gränze von Süd-Wales, und gegenwärtig sieht Brunel seinen noch größern Brückenbau-Ausführungen in der Saltash-Bahnlinie entgegen, während gleichzeitig Fairbairn die treffliche Anwendung der Eisenblechconstruction zu Ausladern (Hälsen) bei KrahnenPolytechn. Journal Bd. CXXI S. 261. – Die meisten Krahne der Ausstellung, von französischen Mechanikern eingesandt, waren mit hohlen Ausladern, aus Eisenblech und Winkeleisen hergestellt, versehen., ja selbst zum Baue ganzer Häuser mit dem entschiedensten Erfolge wagte. Von den meisten dieser genannten Bauwerke fanden sich in der englischen Abtheilung im Hauptgebäude der Pariser Industrie-Ausstellung Modelle von so ausgezeichneter Arbeit, daß man größtentheils nicht wußte, ob man mehr die Herstellungsweise, überhaupt die Modellarbeit, oder das Bauwerk bewundern sollte was sie repräsentirten. Bisher hatte noch kein Constructeur gewagt, das Eisenblech zur Herstellung größerer Bogendrücken zu verwenden. Der französische Ingenieur des Straßen- und Brückenbaues. Hr. Alphons Oudry, war der Erste, der diesen neuen und wichtigen Schritt versuchte und zwar mit entschiedenem Erfolge, da die erste derartige größere Brücke über die Seine in Paris (Pont d'Arcole) zwischen dem Hôtel de Ville und Notre Dame bereits glücklich vollendet und dem Verkehr übergeben ist. Als Ausstellungsgegenstand figurirte diese Brücke in einem schön gearbeiteten Modelle (1/20 der wahren Größe im östlichen Annexe) auf einer horizontalen Spiegelplatte stehend, um ohne besondere Mühe die Constructionen und Anordnungen unterhalb der Brücke, wie vom Wasser aus gesehen, betrachten zu können. Der kühne Brückenbogen hat 80 Meter (= 273,84 Fuß Hannover.) Spannweite, und 6,12 Meter (= 20,95 Fuß hannoverisch) Pfeilhöhe. Es besteht der ganze Bogen aus 12 nebeneinander aufgestellten einzelnen Bögen von nicht mehr als 0,395 Met. (1,35 Fuß = 16,2 Zoll hannoverisch) Höhe in der Mitte (im Scheitel). Zehn dieser Bögen von je 1,33 Meter Entfernung tragen die Fahrbahn (von 12 Meter Breite) und je einer nach außen in 3,5 Met. Entfernung, die Trottoirstrecken der Brücke von 4,0 Met. Breite für die Fußgänger. Die Dicke der verwendeten Eisenbleche variirte von 10 bis 15 Millimeter (circa 1/2 Zoll bis 5/8 Zoll), während die mittlere Dicke der Winkeleisen 8 Millimeter bei 90 bis 100 Millimeter Schenkellänge beträgt. Die Basis der Brückenbahn wird hauptsächlich aus sogenannten schmiedeisernen Barlow-Eisenbahnschienen (sehr große Schienen) gebildet, die auf den Scheiteln der Träger mit ihren horizontalen Flantsch-Füßen durch Schrauben befestigt sind. Um bei der fast unbegreiflich geringen Bogenhöhe im Scheitel (16 Zoll) nachtheilige Durchbiegungen so viel als möglich zu vermeiden, hat man an jeden der zwölf einzelnen horizontalen Hauptbalken des Brückenoberbaues schmiedeiserne, starke Zugbänder von circa 300 Millimeter Höhe angenietet, diese durch die etwa 10 Meter (34,24 Fuß) starke Landpfeiler geführt und sie endlich, mit Zuziehung kräftiger gußeiserner Wandplatten, gehörig verankert. Das Gewicht sämmtlichen Eisenwerks beträgt, in runder Summe gerechnet, 1,000,000 Kilogr., das von Trottoir, Straße, Geländer etc. 800,000 Kilogr., als zufällige Belastung hatte man ebenfalls 800,000 Kilogr. angenommen, so daß die Totalbelastung zwei Millionen sechsmal hunderttausend Kilogr. beträgt. Die gesammten Baukosten werden die Summe von etwas über eine Million Franken erreichen. Hinsichtlich der Schönheitsform steht die Brücke ebenfalls als ein Prachtwerk da, und nimmt deßhalb zwischen Notre Dame und Hôtel de Ville eine geeignete Stelle ein. Für die Constructeure ist dieß aber ein neues, so bedeutendes Experiment, daß dessen Ergebnisse gewiß wieder zu bisher nicht geahmten Schöpfungen führen werden. Was viele Ingenieure bisher geradezu als eine Unmöglichkeit erklärten, das Schmiedeisen (selbst in geeigneter Gestalt) auf Zusammendrückungsfestigkeit zu verwenden, hat sich hier als ausführbar gezeigt, und höchst wahrscheinlich nur bewiesen, wie vorsichtig man mit Schlüssen hinsichtlich Kräften seyn muß, wie dieß mit den Elasticitätswiderständen der Materialien der Fall ist, deren Kenntniß hinsichtlich der sogenannten Elasticitätsgränze sich fast auf Null reducirt. Gewöhnlich hat man die Erscheinungen an der Bruchstelle auf die letztgenannte Gränze übergetragen, was gewiß durchaus als falsch genannt werden muß. Prof. Dr. Rühlmann. (Mittheilungen des hannoverschen Gewerbevereins, 1855, S. 331.) Ausfütterung gußeiserner Seilscheiben mit Hanfgurten. Vor 1 1/2 Jahren war es endlich vergönnt, den in der ganzen bergmännischen Welt seit Jahren bekannten Drahtseilen auch in Wieliczka Eingang zu verschaffen und die schweren kostspieligen Hanfseile nach und nach zu verdrängen. Schon sind vier Förderschächte mit Drahtseilen versehen, die übrigen drei erhalten sie in diesem Jahre. War vor dieser Einführung die Befürchtung einer kurzen Dauer der Drahtseile, und zwar auf Grund der corrodirenden Eigenschaft des Salzes, eine wahrscheinliche, so wurde sie doch durch die Erfahrung in keiner Weise gerechtfertigt. Oftmaliges – wöchentliches – Schmieren der Drahtseile mit einer Mischung von Pech und Ripsöl oder mit Theer verhindert das Rosten zur Genüge. Mit der Einführung der Drahtseile mußte auch die Umänderung der Seilscheiben vorgenommen werden. Die ersten wurden aus trockenem Eichenholz, mit um den Zapfen angebrachten gußeisernen Deckscheiben angefertigt, entsprachen aber der Erwartung nicht in gewünschter Weise, da bei dem in Wieliczka per 1 Hub geförderten Salzquantum von nahe 24 Centner Nutzlast sich nur zu bald ein Einschnitt in der Scheibenspur zeigte, der binnen einem Jahre nach mehrmaligem Nachbessern so tief geworden, daß eine gänzliche Ausfütterung der Scheibenspur vorgenommen werden mußte. Durch diesen für die Förderung nützlichen Umstand aufmerksam gemacht, wurde genehmigt, für einen zweiten Schacht Seilscheiben aus Gußeisen zu bestellen. Die Spur erhielt im Querschnitte die Form einer Parabel. Ein Ausfüttern mit Holz konnte aber nicht wohl angewendet werden, theils wegen der angedeuteten Spurform, hauptsächlich aber wegen der unzulässigen Spurverengung der schon fertigen Seilscheiben. Es wurde demnach auf Antrag des k. k. Salinen-Berginspectionsadjuncten, Hrn. Karl Kuczkiewicz, versucht, die Spurmitte mit einer aus 2/5zölligen Stricken geflochtenen, 4 Zoll breiten Hanfgurte zu überspannen. Eine dieser Gurten ist seit zwei Monaten in täglicher Arbeit, ohne nur im geringsten schadhaft geworden zu seyn, und entspricht demnach viel besser als eine Ausfütterung mit Holz. Daß nebstbei ein einfaches Ueberziehen weit weniger Zeit erfordert und ein continuirliches Fördern weit weniger beirrt, zudem auch billiger zu stehen kommt, als das Ausfüttern mit Holz, ist überall dort von wesentlichem Belange, wo, wie in Wieliczka, auf unausgesetzte Förderung besonders gesehen werden muß. (Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, 1856, Nr. 2.) Die Eisenproduction im Zollvereine. Die Hohofenproduction des Zollvereins war folgende in preuß. Centnern:       1850.        1853.   1) Preußen 2,623883 Ctr.     4,099932 Ctr.   2) Bayern   328846   „   485978   „   3) Sachsen   197789   „   175637   „   4) Württemberg   153484   „   124465   „   5) Baden   106107   „   102351   „   6) Kurhessen     67745   „     87923   „   7) Hessen-Darmstadt   104532   „   144770   „   8) Braunschweig     67460   „     79890   „   9) Nassau   293112   „   398276   „ 10) Luxemburg   131920   „   280000   „ 11) Thüringische Staaten     70000   „     75000   „ 12) Uebrige kleine Staaten         78900   „     72235   „ ––––––––––––––––––––––––– Summe 4,232778 Ctr. 6,126457 Ctr. Die Hohofenproduction in der österreichischen Monarchie kann für 1853 zu 4 1/2 Millionen Ctr. angenommen werden, die derjenigen Hütten Hannovers, welche 1853 noch nicht zum Zollverein gehörten, zu 70000 Ctr., so daß die Gesammtproduction der deutschen Staaten nebst den nicht zum deutschen Bunde gehörenden Provinzen in runder Summe zu 10 3/4 Millionen Ctrn. angenommen werden kann. Von der Hohofenproduction des Zollvereins im Jahre 1853 wurden 1,778346 Ctr. bei Kohks dargestellt, d.h. 29 Proc. vom Ganzen. An Gußwaaren wurden 1853 producirt: Aus Erzen   840404 Ctr. Aus Roheisen     1,245685   „ ––––––––––– Summe 2,086089 Ctr. An Stabeisen wurden 1853 dargestellt: Bei Holzkohlen 1,724153 Ctr. Bei Steinkohlen     3,332333   „ ––––––––––– Summe 5,056486 Ctr. An Blech 488454 Ctr.   „  Weißblech   47061   „   „  Draht 310612   „   „  Roh-, Puddel- und Cementstahl     170123   „   „  Gussstahl   55651   „ Der Antheil Preußens an dieser Production betrug 1853: Bei der Hohofenproduction   67,2 Proc.   „  den Gußwaaren aus Roheisen       83,0   „ Beim Stabeisen   80,3   „     „   Blech   86,8   „     „   Draht   95,0   „     „   Rohstahl   85,0   „     „   Gussstahl 100 Das zur Eisenfabrication erforderliche Roheisen berechnet sich für 1853 folgendermaßen. Hierbei ist für Stabeisen und Rohstahl ein Verbrauch von 133 1/3 Pfd., bei den Gußwaaren von 115 Pfd. Roheisen auf 100 Pfd. angenommen, für Blech und Draht, in soweit sie nicht unter dem Stabeisen mit begriffen waren, ein Pauschquantum nach annähernder Schätzung. Demnach waren 1853 an Roheisen erforderlich: Für Gußwaaren aus Erzen   840404 Ctr.   „  Gußwaaren aus Roheisen 1,432537  „   „  Stabeisen 6,741981  „   „  Rohstahl    226831  „   „  Blech und Draht    350000  „ ––––––––––– Summe des erforderlichen Roheisens     9,591753 Ctr. Da nun die Production 1853 nur betrug 6,126451 Ctr. und die Roheiseneinfuhr aus dem Auslande 1,978722  „ ––––––––––– so beläuft sich die Summe des vorhandenen   Roheisens auf 8,105479 Ctr. Das Fehlende wird aber durch das wieder benutzte Bruch – und alte Schmiedeisen, besonders auch durch abgenutzte Eisenbahnschienen ersetzt. Die Einfuhr betrug 1853 außer der oben angegebenen Roheisenmenge: 168174 Ctr. Stabeisen, Schienen und Stahl, 72669 Ctr. Klein- und Faconeisen, Blech. Draht etc., 84627 Ctr. Gußwaaren und Maschinen, 26146 Ctr. grobe Eisen- und Stahlwaaren und 5278 Ctr. feine Eisen – und Stahlwaaren. (Berg- und hüttenm. Zeitung, 1855, Nr. 34.) Verfahren, den zur Chlorbereitung angewandten Braunstein wieder auf Mangansuperoxyd zu verarbeiten; von W. H. Balmain zu St. Helens, Lancashire. Um den zur Chlorbereitung verwendeten Braunstein mit Vortheil auf Mangansuperoxyd zu verarbeiten, geschieht dieß in Verbindung mit der Salmiakfabrication vermittelst der ammoniakalischen Flüssigkeit der Steinkohlengas-Anstalten. Man läßt in einen großen Bottich eine Quantität des ammoniakalischen Gaswassers laufen und setzt demselben von der bei der Chlorbereitung zurückgebliebenen Manganlösung zu, bis kein Niederschlag mehr entsteht oder die überstehende klare Flüssigkeit mit Säuren nicht mehr aufbraust. Dieses Gemisch läßt man einige Stunden stehen, zieht dann die klare Flüssigkeit ab, und verdampft sie, damit das darin enthaltene salzsaure Ammoniak herauskrystallisirt. Der Niederschlag wird dann mit Wasser angerührt und, nachdem er sich wieder gesetzt hat, die überstehende klare Flüssigkeit abgezogen und ebenfalls zur Krystallisation abgedampft. Man bringt diesen Niederschlag nun auf ein Filter, um das Wasser abtropfen zu lassen. Hierauf gibt man ihn auf den Herd eines Flammofens und erhitzt ihn zum Rothglühen, bis er aushört wie Zunder zu brennen und eine schwarze Farbe angenommen hat, wo er dann in Mangansuperoxyd verwandelt ist. Wenn dieses Mangansuperoxyd zur Chlorbereitung verwendet werden soll, kann man dem Niederschlag, bevor man ihn auf das Filter gibt, Kalk beimischen; er wird dann im Flammofen zum Theil in mangansauren Kalk verwandelt und kann folglich mehr Chlor liefern. Wenn die Gasanstalt welche das ammoniakalische Wasser liefert, von der Fabrik wo die Manganlösung gewonnen wird, sehr entfernt ist, oder wenn das erzeugte Mangansuperoxyd zur Glasfabrication verwendet werden soll, so verkocht man das flüssige salzsaure Mangan zur Trockne und erhitzt es in einem Ofen auf eine solche Temperatur, daß das Eisenoxyd unauflöslich wird; in diesem Zustand wird es in die Nähe der Gasanstalt transportirt, um wieder in Wasser aufgelöst und auf beschriebene Weise weiter behandelt zu werden. Das Mangansuperoxyd läßt sich nach diesem Verfahren beliebig oft regeneriren, vorausgesetzt daß man die freie Säure des Rückstands von der Chlorbereitung nicht mit Kalk neutralisirt. – Patentirt in England am 31. März 1855. (London Journal of arts, Januar 1856, S. 36.) Composition, um von Lithographien welche auf Malertuch übertragen wurden, das Papier vollständig zu entfernen; von L. A. Besnard zu Paris. In ein Gefäß welches erhitzt werden kann, gibt man ein Quart (2 1/2 Pfd.) weiches Wasser und einen Löffelvoll Leinsamen; dieses Gemisch läßt man einige Minuten lang sieden, nimmt es dann vom Feuer und seiht es durch, in ein reines Gefäß. In einem halben Trinkglas des so präparirten Wassers löst man 400 Gran weißen feuchten Zucker auf, seiht durch feine Leinwand und setzt diesem den Rest des präparirten Quarts Flüssigkeit zu. In ein Quart (2 1/2 Pfd.) Wasser, welches auf einem Sandbad im Kochen erhalten wird, gibt man 800 Gran weißen Lein, während man mit einem hölzernen Spatel umrührt. Nach beiläufig drei Minuten wird die Flüssigkeit vom Feuer genommen und durchgeseiht. Die so bereitete Lösung wird mit dem Leinsamen-Wasser und der Zuckerlösung gemischt und das Ganze wieder auf das Feuer gestellt. Wenn das Gemisch zu kochen beginnt, rührt man es mit einem Kameelhaarpinsel um, welchen man mit der Flüssigkeit gesättigt herauszieht, um damit schnell und leicht die Lithographie oder den Kupferstich (die man vorher mittelst Uebertragpapiers auf das Malertuch übertragen hat) auf- und nieder, in der Quere und hin und her zu überfahren; die Zeichnung bleibt dann, von dem kleinsten Papiertheilchen vollständig befreit, zurück; obige Lösung befestigt sie auf dem Malertuch augenblicklich. Das Trocknen des Malertuchs erfordert mehr oder weniger Zeit, je nach der Temperatur. Nachdem dasselbe mit Firniß überzogen worden ist, kann es nach den gewöhnlichen Methoden bemalt werden. – Patentirt in England am 10. Febr. 1855. (London Journal of arts, Januar 1856, S. 33.) Verfahren die Wollentuche haltbar schwarz zu färben; von Thomas Richardson zu Leeds. Der Hauptzweck dieses Verfahrens ist, die Wollentuche mit geringeren Kosten als nach den jetzt gebräuchlichen Methoden haltbar schwarz zu färben; dieß geschieht, indem man sie zuerst mit zweifach-chromsaurem Kali beizt, und dann in einem Bad von schwefelsaurem Indigo und anderen geeigneten Färbematerialien ausfärbt. In einen Kessel, welcher die erforderliche Menge Wasser enthält, gibt man 4 Pfd. rothes chromsaures Kali, 3 Pfd. rothen Weinstein und 6 Pfd. käufliche Schwefelsäure. Nachdem der Inhalt des Kessels auf den Siedepunkt erhitzt worden ist, haspelt man das Wollentuch hinein und kocht es eine Stunde lang, indem man es gut ausgebreitet herumhaspelt. Die Färbeflotte wird in einem zweiten Kessel bereitet. Nachdem man denselben mit Wasser gefüllt hat, setzt man 100 Pfd. Blauholz, 4 Pfd. Kamholz oder sonstiges Rothholz, 2 Pfd. Gelbholz, 4 Pfd. schwefelsauren Indigo und 3 Pfd. Schwefelsäure zu. Diese Mischung wird auf 75° Reaumur erhitzt und dann das Tuch hineingehaspelt; die Flüssigkeit wird beiläufig 1 Stunde und 20 Minuten lang im Kochen erhalten. Während dieser Zeit wird das Tuch öfters unter sorgfältigem Ausbreiten Herumgehaspelt. Das gefärbte Tuch wird nun aus dem Kessel genommen, und in einer Waschmaschine mit etwas Walkererde gereinigt. (Mit einem kleinern Verhältniß von rothem chromsaurem Kali und Blauholz erhält man eine blaue Farbe.) Wenn ein ganz sattes Schwarz verlangt wird, muß man der Färbeflotte ein wenig Bleizucker zusetzen. Das auf angegebene Weise schwarz gefärbte Tuch soll der Probe mit Säure (welche die Kaufleute anzuwenden pflegen) eben so widerstehen, wie ein in der Waidindigküpe gefärbtes. – Patentirt in England am 16. Mai 1855. (London Journal of arts, Januar 1856, S. 38.) Ueber die Entfernung des Farbstoffs der ätherischen Oele. Ein früherer Versuch von Sachse deutet darauf hin, daß der Farbstoff der ätherischen Oele trennbar ist. Es kommt nur darauf an ein Verfahren zu finden, wie man durch Destillation eines einzigen ätherischen Oels dieses farblos gewinnen kann. Ein solches Verfahren besteht, nach der Beobachtung des Dr. A. Overbeck, in Folgendem: Man destillirt ein Gemisch des zu entfärbenden ätherischen Oels (in dem angestellten Versuche Wermuthöl) mit dem gleichen Gewicht fetten Oels (Mohnöl) mit einer fast gesättigten Kochsalzlösung. Das überdestillirte Oel war bis zum letzten Tropfen farblos; der ganze Farbstoff blieb, an das fette Oel gebunden zurück. (Archiv der Pharmacie, Bd. CXXXIV S. 149.) Mittel, jungen Wein alt zu machen. Auf mehrseitige Anfragen theilen wir hier das wirksamste und in der jetzigen Jahreszeit am leichtesten anzuwendende Verfahren mit; es besteht nämlich darin, den Wein der Kälte auszusetzen, ohne ihn jedoch gefrieren zu lassen. Man bringt den Wein zu dem Ende in kleinen Gebinden, von 1 Anker bis 1 Ohm, in ein ebenerdiges, heizbares und mit einem Thermometer versehenes Local. So lange die Temperatur der äußeren Luft niedriger, als jene im Innern des Locals ist, ohne jedoch unter – 4 1/2° R. zu sinken, werden die Fenster und Thüren desselben offen gelassen; steigt hingegen die äußere Temperatur über die innere, so sind die Thüren und Fenster zu schließen, und letztere, wenn sie nicht mit Läden versehen sind, mit Strohmatten zu verhängen. Sinkt aber die Temperatur im Local unter – 4 1/2° R., so wird ein wenig geheitzt, jedoch nur so viel, als eben nöthig ist, um ein noch tieferes Herabgehen der Temperatur zu verhüten. Kurz, es kommt darauf an, den Wein während der kalten Jahreszeit so lange als möglich einer – 4 1/2° R. möglichst nahe kommenden Temperatur auszusetzen, da bei einer Temperatur unter + 5° R. und bis – 4 1/2° R. in wenigen Wochen eine vollständigere Abscheidung der im Wein gelösten stickstoffhaltigen Materien stattfindet, als bei gewöhnlicher Kellertemperatur in 1 bis 2 Jahren. (Böttger's polytechn. Notizblatt, 1856, Nr. 4.)