Titel: Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- und anderen Erzen; als Mittheilung dem Ritter W. Hähner in Livorno am 17. März 1836 für England patentirt.
Fundstelle: Band 143, Jahrgang 1857, Nr. CIV., S. 440
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CIV. Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- und anderen Erzen; als Mittheilung dem Ritter W. Hähner in Livorno am 17. März 1836 für England patentirt. Aus dem London Journal of arts, Decbr. 1856, S. 345. Hähner's Verfahren zum Zugutemachen von Kupfer- u. anderen Erzen. Der Zweck dieser Erfindung ist, gewisse Metalloxyde und insbesondere das Kupferoxyd, in hoher Temperatur mittelst Kochsalz bei Gegenwart von Wasserdampf und von Kieselerde zu zersetzen; hernach beim Auslaugen durch Zusatz von Säure einen Metallverlust in Folge entstandenen freien Natrons oder kieselsauren Natrons zu vermeiden; endlich die in den Lösungen enthaltenen Metalle und andere Substanzen abzuscheiden. Um die Oxyde zu bilden, wird das Erz geröstet, entweder an freier Luft oder in Röstöfen, damit Schwefel, Arsenik und andere flüchtige Substanzen ausgetrieben werden und das Erz zerreiblicher wird. Besteht die Gangart in Kalkstein, so muß das Erz wie sonst der Kalkstein gebrannt und hierauf zur Absonderung des Kalks geschlämmt werden, wo sich dann die Metalloxyde am Boden des Gefäßes absetzen. Oxydirte und andere Erze welche keinen Schwefel oder andere flüchtige Substanzen enthalten, brauchen nur auf die Rothglühhitze gebracht zu werden. Die auf angegebene Weise behandelten Erze werden fein gepocht und dann nach Beimengung einer kleinen Menge von Kohks- oder Holzkohlenpulver nochmals in einem Flammofen geröstet. Nach vollständigem Rösten wird das im Ofen verbleibende glühende Erz mit Kochsalz gemengt, im Verhältniß von beiläufig 2 Gewichtstheilen desselben auf 1 Gewichtstheil des zu gewinnenden Metalles. Besser ist es jedoch, ein gleiches Gewicht schon gerösteten Erzes innig mit dem Kochsalz zu vermengen, bevor man dasselbe in den Ofen gibt und das Gemenge dann zu befeuchten. Das befeuchtete Kochsalz oder das befeuchtete Gemenge von Kochsalz und geröstetem Erz muß nun mit dem glühenden Erz im Ofen so innig als möglich gemengt werden; man erhält beide unter beständigem Durchrühren so lange in der Rothglühhitze, bis die Entwickelung von salzsauren Dämpfen aufhört und das Erz an den hakenförmigen Werkzeugen hängen zu bleiben beginnt; das Erz wird dann aus dem Ofen gezogen und eine neue Charge eingetragen. Es ist vortheilhaft, das herausgezogene glühende Erz einige Zeit lang in Haufen liegen zu lassen. Wenn das Erz keine Kieselerde enthält, so muß man ihm für dieses Verfahren beiläufig 10 Procent von solcher zusetzen. Die auf beschriebene Weise behandelten Erze werden nun, wo möglich im heißen Zustande, dem Auslaugen unterzogen. Das hierzu dienende Wasser wird auf je 1000 Gewichtstheile Erz mit beiläufig 5 Gewichtstheilen Schwefelsäure oder Salzsäure versetzt, um einerseits die Oxydchloride auflöslicher zu machen, andererseits das freie oder mit Kieselerde verbundene Natron, welches beim Rösten gebildet wurde, zu sättigen, weil es sonst einen großen Metallverlust veranlassen würde. Die Gefäße für das Auslaugen können aus Holz oder Mauerwerk bestehen und werden mit einem gewöhnlichen Filter versehen, damit die Flüssigkeit leicht ablaufen kann. Die in der Lösung enthaltenen Metalloxyde werden mittelst der gebräuchlichen Processe gefällt und gereinigt. Das Kupfer kann z.B. mit Aschenlauge, Kalkwasser oder Aetznatron gefällt und der Niederschlag zur Farbenbereitung verwendet oder in gewöhnlichen Oefen zu Metall reducirt werden. Durch Fällen des Kupfers mit einer Lösung von arsenigsaurem Kali erhält man unmittelbar grüne Farben. Nach dem Auslaugen verbleiben auf dem Filter pulverförmiges metallisches Gold mit Eisen-, Zinn-, Zinkoxyd etc. (wenn das Erz diese Metalle enthielt), welche nach den bekannten Methoden verwerthet werden können.Im polytechn. Journal Bd. CXLII S. 336 wurde ein nach dem Mining Journal bearbeiteter Aufsatz mitgetheilt, welcher die Vortheile des patentirten Verfahrens auseinandersetzt; das Verfahren selbst aber ist in jenem Artikel theils mangelhaft, theils unrichtig angegeben, daher wir obige Patentbeschreibung nachtragen. Die Erfinder des Verfahrens sind der Hüttendirector Constantin Haupt in Massa und der Professor Emil Bechi in Florenz. – Hr. Ritter Hähner ersucht die Berg- und Hüttenverwaltungen etc., welche das neue Verfahren einzuführen wünschen, sich wegen näherer Auskunft in portofreien Briefen an Hrn. Dr. Carl Hartmann, Redacteur der berg- und hüttenmännischen Zeitung zu Leipzig, zu wenden. A. d. Red.