Titel: Legirungen von Zink, Zinn und Blei; von J. W. Slater.
Fundstelle: Band 149, Jahrgang 1858, Nr. CXXVII., S. 446
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CXXVII. Legirungen von Zink, Zinn und Blei; von J. W. Slater. Aus der Chemical Gazette, August 1858, Nr. 379. Slater, über Legirungen von Zink, Zinn und Blei. Folgende Legirungen von Zink, Zinn und Blei wurden in meinem Laboratorium dargestellt und untersucht: a) Zinn, 16 Theile; Zink, 4 Theile; Blei, 4 Theile. b) Zinn, 16 Theile; Zink, 3 Theile; Blei, 3 Theile. Diese Legirungen besitzen sehr schätzbare Eigenschaften, und werden wahrscheinlich die verschiedenen Legirungen welche jetzt für Britannia-Metall, Weißmetall und Pewter gebräuchlich sind, großentheils verdrängen. Sie können mit Leichtigkeit gewalzt und auf der Drehbank gedrückt werden. Bei der Darstellung dieser Legirungen, welche sich von allen ähnlichen hauptsächlich durch ihren viel größern Zinkgehalt unterscheiden, muß man folgende Vorsichtsmaßregeln beobachten. Das Zink wird zuerst geschmolzen, bei so niedriger Hitze als möglich, dann wird das Zinn zugesetzt und zuletzt das Blei. Das Ganze wird mit einer Stange von frischem Holz gut aufgerührt, um durch die entstehende wallende Bewegung (das Schäumen) ein vollkommenes Vermischen zu erzielen, und eine Oxydation zu verhüten, zu welchem letztern Zweck eine Decke von Borax und der Zusatz von ein wenig Harz zu empfehlen ist. Die ganze Operation sollte so schnell als möglich durchgeführt und alle überschüssige Hitze höchst sorgfältig vermieden werden. Die Verhältnisse der einzelnen Metalle kann man nach dem beabsichtigten Zweck abändern. Man kann mehr Zink anwenden, wenn weniger Dehnbarkeit erforderlich ist, und das Verhältniß des Zinns vergrößern, wenn Biegsamkeit und eine bessere Farbe verlangt werden. Für Theetöpfe etc. ist die Legirung b vorzuziehen. Da diese Legirungen leicht schmelzbar sind, so muß man darnach das Loth wählen. Die neuen Legirungen werden nicht leichter matt als das gewöhnliche Weißmetall, und sind bedeutend wohlfeiler. Ich beabsichtigte mir diese Legirungen patentiren zu lassen, aber durch die Unredlichkeit einer hierbei betheiligten Person wurde das Patent werthlos gemacht, weßhalb ich hiemit deren Darstellungsweise der Oeffentlichkeit übergebe.