Titel: Canouil's Verfahrungsarten zur Fabrication chemischer Zündhölzer ohne Phosphor, deren Masse keine giftige Substanz enthält.
Fundstelle: Band 151, Jahrgang 1859, Nr. LVII., S. 231
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LVII. Canouil's Verfahrungsarten zur Fabrication chemischer Zündhölzer ohne Phosphor, deren Masse keine giftige Substanz enthält. Aus Armengaud's Génie industriel, Januar 1859, S. 51. Canouil's Verfahrungsarten zur Fabrication chemischer Zündhölzer ohne Phosphor. 1. Zündmasse ohne Phosphor für geschwefelte Hölzchen. Die von Hrn. Canouil in Paris fabricirten Zündhölzer ohne Phosphor (auf welche bereits im polytechn. Journal Bd. CXLIX S. 240 aufmerksam gemacht wurde) entzünden sich durch das Reiben auf jedem harten Körper, derselbe mag rauh oder glatt seyn, vorausgesetzt daß die Fläche gegen welche man die Reibung ausübt, einen gewissen Widerstand darbietet. Weder der Schlag noch der Stoß, noch eine Temperatur von 180° C. (144° R.) können diese Zündhölzer entzünden; nur die Reibung bewirkt deren Verbrennung. Da die Masse dieser Zündhölzer keinen Phosphor enthält, so ist deren Fabrication für die Arbeiter gefahrlos, weil sie weder Explosionen noch schädliche Ausdünstungen veranlassen. Die Zündmasse dieser Hölzer, welche am 26. März 1857 in Frankreich patentirt wurde, enthält folgende Substanzen: Dextrin 10 Theile chlorsaures Kali 75     „ braunes Bleioxyd 35     „ Schwefelkies 35     „ Wasser, die für einen gleichförmigen Teig hinreichende Menge. Das chlorsaure Kali, das braune Bleioxyd und der Schwefelkies werden jedes besonders pulverisirt und dann mittelst der Dextrin-Auflösung zu einem Teig angemacht, in welchen man das Ende der geschwefelten Hölzchen in gewöhnlicher Weise eintaucht. Das Dextrin könnte man durch Gummi oder Leim ersetzen, und den Schwefelkies durch andere Schwefelmetalle (Grauspießglanzerz oder Zinnober), denen er aber als gar nicht giftig vorzuziehen ist. 2. Sicherheitszünder mit besonders präparirter Streichfläche. Ein zweites Patent des Hrn. Canouil vom 7. October 1857 bezieht sich auf Sicherheitszünder von Holz oder Wachs, Papier, Feuerschwamm etc., welche sich nur auf einer besondern, keinen Phosphor enthaltenden Streichfläche entzünden. Letztere besteht aus einem Blatt von Holz, Pappe oder Metall, welches mit einer Schicht des Präparats überzogen ist, das die Entzündung des chemischen Zündhölzchens mittelst trockner Reibung bewirkt, so daß man nur dessen Ende dagegen zu streichen braucht. Solche Zündhölzer lassen sich ohne alle Gefahr versenden, indem man dieselben und den Streichzeug gesondert in Büchsen verpackt. Die Zündmasse besteht aus: chlorsaurem Kali   7 Theilen Bleizucker   2     „ zweifach-chromsaurem Kali                                                           2     „ Schwefelblumen   1     „ Gummi oder Dextrin   6     „ Wasser 18     „ Der Ueberzug für die Streichfläche besteht aus: Hammerschlag 1 Theil Smirgel 1     „ chlorsaurem Kali 6     „ Mennige 1     „ Leim, die hinreichende Menge um einen Teig zu bilden, welchen    man auf Blätter von Pappe, Metall oder Holz aufträgt. Die Substanzen in beiden Vorschriften werden auf dieselbe Weise zu einem Teig angemacht, wie es für die Zündhölzer Nr. 1 angegeben wurde. 3. Neue Zündmasse ohne Phosphor für geschwefelte Hölzchen. Um die schwachen Explosionen zu vermeiden, welche beim Reiben der Zündhölzer Nr. 1 entstehen, läßt der Erfinder jetzt die Schwefelmetalle oder den Schwefel aus der Zündmasse weg. Dieselben werden durch Glaspulver oder Feuersteinpulver ersetzt, welche man in verschiedenen Verhältnissen mit dem chlorsauren Kali mischt, je nachdem man durch die Reibung mehr oder weniger leicht Feuer erhalten will. Ueberdieß setzt man noch zweifach-chromsaures Kali als oxydirenden Körper zu. Die neue Zündmasse für geschwefelte Hölzchen besteht aus: chlorsaurem Kali 5 Theilen Glaspulver oder Feuersteinpulver 3       „ zweifach-chromsaurem Kali (beliebige Menge) 2       „ Gummi oder Dextrin 2       „ Wasser 8       „ Diese Substanzen werden auf dieselbe Weise zu einem Teig angemacht, wie es für die Zündhölzer Nr. 1 vorgeschrieben wurde.