Titel: Einfacher Verschluß für Fensterladen.
Fundstelle: Band 151, Jahrgang 1859, Nr. XCIX., S. 412
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XCIX. Einfacher Verschluß für Fensterladen. Aus den Mittheilungen des hannoverschen Gewerbevereins, 1858 S. 355. Mit einer Abbildung aus Tab. VII. Einfacher Verschluß für Fensterladen. In Fig. 15 stellt f, f eine an einem Fensterladen (dessen äußere Begränzungsebene durch die punktirte Linie αβ angedeutet ist) festgeschrobene Metallplatte dar und i eine unbewegliche Knagge im Innern des zu verschließenden Raumes, auf welche ein Haken h einfallen kann. Letzterer ist mit seinem Arme a um einen Bolzen b drehbar gemacht, der wieder von einem an f befestigten Backen e getragen wird, welcher in gehörig dickem Holze des Ladens entsprechend Platz findet. Hiernach dürfte bei der in der Abbildung gezeichneten Lage ohne Weiteres zu erkennen seyn, daß der Fensterladen f, f von Außen nicht eher zu öffnen ist, bevor man von Innen die Klinke a, bei g anfassend, von der festen Knagge i abgehoben hat. Ein zweiter Haken c, k ragt um so weit von der Begränzungsebene αβ des Fensterladens vor, als erforderlich ist, um mittelst dieses Hakens den völlig geöffneten Laden an einer Wandöse festhängen und gegen das Herumtreiben durch den Wind schützen zu können. Beabsichtigt man nun den an der Wand angehangenen Fensterladen zu schließen, so faßt man nur einfach mit dem Finger in den Ring g des ersten Hakens h, hebt solchen in die Höhe und löst durch diese Bewegung auch den zweiten Haken c, k entsprechend aus, d.h. hebt letzteren gleichfalls aufwärts, was sich aus der Gestaltung der Hakenenden nahe den Drehpunkten b und d leicht erklärt. Dabei bemerkt man gleichzeitig, daß der starke Haken h, wenn er bei geschlossenem Fensterladen hinter i eingefallen ist, von Außen durch Bewegen (Heben) des Hakens c, k nicht ausgelöst, folglich der Laden nicht willkürlich geöffnet werden kann.

Tafeln

Tafel Tab. VII
Tab. VII