Titel: Ueber die Löslichkeit des reinen Traubenzuckers in Weingeist; von E. Friedr. Anthon.
Autor: Ernst Friedrich Anthon [GND]
Fundstelle: Band 155, Jahrgang 1860, Nr. CXI., S. 386
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CXI. Ueber die Löslichkeit des reinen Traubenzuckers in Weingeist; von E. Friedr. Anthon. Anthon, über die Löslichkeit des reinen Traubenzuckers in Weingeist. Eine technisch-chemische Frage gab Veranlassung zur genauern Ermittelung der Löslichkeit des Traubenzuckers in Weingeist. – Die zu diesem Behufe angestellten Versuche und erlangten Resultate waren folgende. Der angewandte Traubenzucker war chemisch rein, hart krystallisirt und so weit getrocknet daß er noch 0,2 Proc. Wasser enthielt. Er wurde im feinpulverisirten Zustand in kleinen abgewogenen Portionen in die verschiedenen Weingeistproben eingetragen, und damit so lange fortgefahren, bis die zuletzt eingetragene Portion sich selbst bei sehr anhaltendem Schütteln des wohl verschlossenen Fläschchens nicht mehr auflöste. Die so bei 14° R. erhaltenen Lösungen enthielten, und zwar: 100 der mit Weingeist von 0,837 bereiteten Lösung 1,95 Traubenzucker 100 0,880 9,30 100 0,910 17,74 100 0,950 36,45 und es waren sonach zum Auflösen von 1 Gewichtstheil Traubenzucker nöthig: 50,2 Gewichtstheile Weingeist von 0,837 9,7 0,880 4,6 0,910 1,6 0,950. Diese durch Umschütteln bei 14° R. erhaltenen geistigen Zuckerlösungen, bei deren Herstellung eine Erwärmung durch die Hand vermieden worden war, setzten dennoch bei mehrstündigem Stehen Traubenzucker als krystallinischen Bodensatz ab, dessen Menge um so größer erschien, je größer das spec. Gewicht des angewandten Weingeistes somit je schwächer derselbe gewesen ist. Als die Menge der Krystalle sich nicht mehr vermehrte, wurde diejenige Menge Traubenzucker durch Abdampfen bestimmt, welche im Weingeist sich gelöst erhalten hatte. Diese betrug: beim Weingeist von 0,837 –   1,94 Proc, 0,880 –   8,10    „ 0,910 – 16,00    „ 0,950 – 32,50    „ Worin der Grund dieser so eigenthümlichen Erscheinung zu suchen ist, müssen weitere Versuche lehren. In einer etwaigen Wärmeentwickelung beim Auflösen des Traubenzuckers in schwachem Weingeist liegt er nicht, denn als ich einen Theil des angewendeten pulverförmigen Zuckers mit etwa der gleichen Menge Weingeist von 0,950 schüttelte, fand nicht nur keine WärmeentwickelungWärmeenwickelung, sondern sogar noch eine bedeutende Temperatur-Erniederung von 4° R. (nämlich von 12 auf 8°) statt. Jedenfalls glaube ich die letztere Zahlenreihe als die dem wirklichen Löslichkeitsvermögen des Weingeistes gegen den Traubenzucker entsprechendere ansehen zu müssen, in welchem Falle alsdann zum Auflösen von 1 Gewichtstheil (nahezu wasserfreiem) Traubenzucker folgende Mengen Weingeist nothwendig sind: 50,54 Weingeist von 0,837 11,34 0,880 5,25 0,910 2,07 0,950. Berechnet man hiernach die Mengen Traubenzucker welche hierbei von dem in dem angewendeten Weingeist enthalten gewesenen Wasser aufgelöst worden sind, so ergibt sich, daß 100 Wasser im Weingeist von 0,837 – 12,370,880 – 25,920,910 – 40,520,950 – 72,95 Gewichtstheile Traubenzucker aufgelöst haben. 100 Gewichtstheile Wasser lösen 81,68 wasserfreien Traubenzucker bei 14° R. auf. Hieraus ergibt sich, daß die Löslichkeit des Traubenzuckers in Weingeist nicht im Verhältniß steht zu dem in demselben enthaltenen Wasser, und daß eine bestimmte Menge desselben um so weniger Traubenzucker aufzulösen vermag, als dasselbe in stärkerem Weingeist enthalten ist. Außer diesen, das Löslichkeitsverhältniß des Traubenzuckers in Weingeist bei 14° R. betreffenden Versuchen, nahm ich auch eine Reihe von Versuchen über die Löslichkeit des Traubenzuckers in, bis zum Siedepunkt erhitztem Weingeist vor, wobei ich zu folgenden Resultaten gelangte: 100 Weingeist von 0,837 lösten beim Siedepunkt 21,7 Traubenzucker 100 0,880 136,7 oder es sind zum Auflösen von 1 Gewichtstheil Traubenzucker folgende Mengen Weingeist nöthig: 4,6 Gewichtstheile Weingeist von 0,837 0,73 0,880. Diese Auflösungen setzen beim Auskühlen Traubenzucker in Menge ab, doch enthalten dieselben nach Verlauf von 7 Tagen noch eine größere Menge davon aufgelöst, als die bei gewöhnlicher Temperatur gesättigten Auflösungen enthalten. So enthielten 100 Gewichtstheile der mit Weingeist von 0,837 bereiteten Auflösung nach 6 Tagen noch 2,9, und die mit Weingeist von 0,880 bereitete noch 12,4 Gewichtstheile Traubenzucker. Noch muß ich schließlich hervorheben, daß die angeführten Zahlen sich auf den wasserfreien, oder doch nahezu wasserfreien Zustand beziehen. Traubenzucker mit 1 und mit 2 Atomen Wasser wird jedenfalls eine größere Löslichkeit zu erkennen geben.