Titel: Zur Torfbereitungsfrage; von F. H. Schröder, Lehrer an der Baugewerkschule zu Nienburg a. d. Weser.
Autor: F. H. Schröder
Fundstelle: Band 156, Jahrgang 1860, Nr. XXXVII., S. 128
Download: XML
XXXVII. Zur Torfbereitungsfrage; von F. H. Schröder, Lehrer an der Baugewerkschule zu Nienburg a. d. Weser. Schröder, zur Torfbereitungsfrage. Bei den vielseitigen Bestrebungen, durch künstliche Bearbeitung des Torfes seine Beschaffenheit zu verbessern, möchte es wohl an der Zeit seyn, die Kosten der wichtigsten Bereitungsarten, nicht den Preisen anderer Brennmaterialien gegenüber, sondern im Vergleich mit den Productionskosten eines auf rationelle Weise gewonnenen Stichtorfs näher zu betrachten. Es dürften Manche mitleidig lächeln, wenn sie im Folgenden eine „rationelle Gewinnung des Stichtorfs“ lesen, noch mehr vielleicht, wenn sie vernehmen, daß es sich hier nicht um Einführung einer neuen Methode handelt, sondern um Veröffentlichung einer Art der Arbeit, wie sie sich im Laufe der Zeit bei der Torfgräberei auf den Hochmooren in Holland und Ostfriesland unter den Händen gewöhnlicher Handarbeiter entwickelt hat. Doch zur Sache. Die Productionskosten der künstlichen Torfpräparate sind bekanntlich sämmtlich ziemlich gleich. Sie betragen angeblich: für Challeton'schen Torf 10 Fr. 21 Cent. per 1000 Kilogramme, also 4 Sgr. 1 Pf. per Centner; für gepreßten Torf auf dem Haspelmoore 16 Kreuzer = 4 Sgr. 5 Pf. per Centner. Ein guter Stichtorf wird dagegen auf den ostfriesischen Mooren im Handel mit 10 Rthlr. per Tagwerk (mindestens 150 Centner), also mit 2 Sgr. per Centner bezahlt, wobei die Producenten noch ein gutes Geschäft machen, indem bei sehr hohen Tagelöhnen die Productionskosten höchstens auf 1 Sgr. per Centner kommen. Lange Zeit war es mir unerklärlich, wie die künstlichen Torfpräparate bei den erwähnten hohen Productionskosten, wenn auch bei hohen Preisen der sonstigen Brennmaterialien mit diesen, noch mit dem gewöhnlichen Stichtorf bei einem so bedeutenden Preisunterschiede concurriren können, trotz aller Vorzüge der künstlichen Präparate vor dem rohen Product, vorausgesetzt, daß der gewöhnliche Stichtorf überhaupt für den gewöhnlichen Gebrauch, und wie der Torf aus den hannoverschen Mooren zur Locomotivheizung geeignet ist; eine Notiz in der interessanten Abhandlung vom Prof. Dr. Aug. Vogel jun. über das auf dem Torfwerk Staltach angewendete Torfbereitungsverfahren, in diesem Journal Bd. CLII S. 272 ff., gibt aber hierüber vollkommene Auskunft. Derselbe sagt nämlich: „daß auf den bayerischen Mooren zu 60000 Centner Stichtorf 13700000 Stück erforderlich sind, und daß der geringste Preis, der in der Regel für Stechen, Trocknen und Abliefern bezahlt wird (also doch wohl die Productionskosten, nicht der Handelswerth) 50 Kreuzer per 1000 Stück beträgt“. Hiernach wiegen 1000 Stück 438 Pfd. und beträgt der Preis beinahe 11 1/2 Kreuzer oder 3 Sgr. 2 Pf. per 100 Pfd. Einem solchen Preise gegenüber rechtfertigt sich allerdings die Bereitung der künstlichen Präparate von besserer Qualität zu einem Preise von 4 Sgr. bis 4 Sgr. 5 Pf. per Ctr. Es möchte aber bei diesen Preisen wichtig seyn, auf Vereinfachung in der Bereitung des Stichtorfs hinzuarbeiten, und in soweit sind ausführlichere Mittheilungen über die ostfriesische Art der Torfgräberei vielleicht erwünscht. Bei der zu beschreibenden Art der Arbeit ist es Voraussetzung, daß man beim Ausgraben des Torfes nicht durch Wasser belästigt wird. Eine derartige Entwässerung des Moores kann aber bekanntlich an den meisten Orten durch passende Canäle und Abzugsgräben leicht erreicht werden. Es wird dann der Torf in langen Gruben (von 100 bis 1000 Schritt Länge) von 10 Fuß Breite und mit senkrechten Wänden aus dem Moore ausgehoben, und zwar die ganze Breite der Grube auf einmal, die Tiefe entweder auf einmal oder bei größerer Tiefe in zwei Schichten oder auch bei sehr bedeutender Tiefe in mehreren Schichten, von denen aber die unteren erst einige Jahre später ausgehoben werden, wenn schon eine größere Fläche bis auf diese unteren Schichten ausgebeutet ist. Wenn eine Torffläche ausgegraben wird, so wird immer neben der vorhandenen Grube ein neuer Streifen von 10 Fuß Breite ausgestochen, so daß unter Beibehaltung der ursprünglichen Länge die Breite der Grube jährlich um 10 Fuß wächst. Soll die Ausbeutung des Torfes forcirt werden, so kann man allerdings in demselben Jahre mehrere Streifen, aber jedesmal nicht breiter als 10 Fuß, ausgraben; unter gewöhnlichen Verhältnissen ist das jedoch aus mehreren Gründen, auch schon wegen der dadurch verursachten größeren Transportkosten, nicht zweckmäßig. Lassen wir nun vorläufig die erste Eröffnung einer Torfgräberei außer Acht, und nehmen wir an, daß bei einer Mächtigkeit des Moores von höchstens 5 1/2 Fuß neben einer schon vorhandenen Torfgrube ein neuer Streifen ausgestochen werden soll. Bei einem gut geordneten Betriebe ist die oberste Schicht dieses Streifens, bekanntlich ein leichter Rasentorf, schon im vorigen Jahre abgebunkt, d.h. in großen Stücken abgestochen und in den damals ausgegrabenen Theil der Torfgrube hinabgewälzt. Dieser leichte Torf würde nämlich (bei den ostfriesischen Torfpreisen) seine Productionskosten nicht decken, und es ist somit schon ein Vortheil, daß er mit geringen Kosten bei Seite geschafft werden kann; zugleich bildet er unter dem Namen „Bunkerde“ ein wichtiges Element bei der nachherigen Cultivirung des ausgebeuten Moores, und bleibt nun hierfür reservirt. Für die Torfgräberei ist es wichtig, daß hierdurch die Wände der Grube erniedrigt, und zugleich durch die theilweise Ausfüllung der Grube gestützt sind, und dieselben somit weniger Neigung haben abzureißen und einzustürzen, wodurch die Gewinnung des Stichtorfes sehr erschwert werden würde. Die Arbeit ist nun unter fünf Arbeiter in folgender Weise getheilt: 1) Ein Arbeiter, der „Bunker“, entfernt mit einem Spaten die oberste, durch die Einwirkung der atmosphärischen Einflüsse, namentlich des Frostes, verwitterte Schicht der auszubeutenden Grube, in einer Dicke von etwa 2 Zoll. Gleich dahinter besorgen 2 Arbeiter, die beiden „Gräber“, von Zeit zu Zeit in ihren Verrichtungen abwechselnd, das Ausstechen des Torfes. Es steht nämlich 2) der eine auf der Oberfläche der abzustechenden Grube, und sticht durch Stöße von oben herab mit einem schweren Eisen an einem langen Stiele die Torfsoden in einer Länge von etwa 17 Zoll hannov. Maaß und dann in einer Breite von etwa 5 Zoll ab, und 3) die so abgeschnittenen Torfsoden werden dann von dem zweiten Gräber, der in der Grube vor der abzustechenden Torfschicht steht, mit Hülfe eines leichten hölzernen Spatens, der nur an der Spitze mit Eisen beschlagen ist, in einer Dicke von etwa 5 1/2 Zoll aufgenommen und auf ein kleines Bret am Rande der Grube geworfen. Die Größe jeder Sode beträgt 1/4 Kubikfuß, ihr Gewicht 12 1/2 bis 13 Pfd. Es werden auf diese Weise, wie sich weiter unten aus den mitzutheilenden Zahlen ergibt, von tüchtigen Arbeitern in der Minute etwa 25 Soden – 6 1/4 Kubikfuß gefördert. 4) Ein vierter Arbeiter, der Karrensetzer, legt die geförderten Soden auf eine Schiebkarre, immer 2 Reihen, jede zu 6 Soden, auf einander, also zu einem Gesammtgewicht von 150 Pfund, und 5) ein fünfter Arbeiter, der Karrenschieber, entfernt die Schiebkarren und ordnet, unter Hülfsleistung des Bunkers bei der ersten Anordnung einer neuen Reihe, durch einfaches Umstürzen der Karre die Torfsoden in Reihen, 16 Soden neben einander, und mit einer Länge der Reihen bis zu 50 Fuß. Diese Reihen, „Torfschläge“ genannt, stehen rechtwinkelig gegen die Richtung der Grube, und fangen in einer Entfernung von etwas über 10 Fuß von derselben an, so daß die für das nächste Jahr bestimmte Grube schon während dieser Arbeitsperiode, sowie die Ausbeutung der Grube fortschreitet, wieder abgebunkt werden kann. Diese letztere Arbeit bildet die Hauptbeschäftigung des schon erwähnten Bunkers. Die geschilderten verschiedenen Verrichtungen der Arbeiter greifen so ineinander, und sind so gut abgetheilt, daß die Arbeitskraft eines jeden Arbeiters vollkommen ausgenutzt wird. Die Arbeit wird gewöhnlich im Accord bezahlt, nach der Quantität des geförderten Torfes. Bei mäßiger Arbeit werden in einem Tage 3000 Kubikfuß (12000 Soden) gefördert, und dieses Quantum bildet deßhalb unter der Benennung „Tagewerk“ die Maaßeinheit. Der Lohn wird dem entsprechend als „Tagelohn“ bezeichnet. Von tüchtigen Arbeitern kann übrigens bei forcirter Arbeit das Tagewerk in 8 bis 10 Stunden gefördert werden. Wenn auch derartige Arbeit nicht den ganzen Tag durchgeführt werden kann, so ist es doch nicht selten, daß tüchtige Arbeiter in 5 Tagen bei täglich etwa 15 Stunden effectiver Arbeitszeit 7 Tagewerk produciren, also täglich 4200 Kubikfuß (16800 Soden) mit einem Gewichte von über 210000 Pfund. Auf die Berechnung der Productionskosten kommen wir unten zurück. Die angegebene Zahl von 5 Arbeitern genügt bis zu einer Mächtigkeit des Moores von 5 1/2 Fuß, wenn etwa 1 1/2 Fuß abgebunkt und demnach 4 Fuß ausgegraben werden. Bei größerer Mächtigkeit des Moores würde die Höhe für das Auswerfen des Torfes aus der Grube zu hoch und die Länge der Torfschläge zu groß werden, so daß weder der Gräber in der Grube, noch der Kroder auf dem Felde (wegen des weiteren Transports) rasch genug mit ihrer Arbeit fertig werden könnten. Bei einer Mächtigkeit des Moores bis zu höchstens 9 1/2 Fuß wird diesem Uebelstande durch Hinzuziehung eines sechsten Arbeiters, des Hankers, abgeholfen; bei noch größerer Mächtigkeit ist es, so lange nicht die ausgegrabene Fläche zur Aufnahme des Torfes aus der untersten Schichte groß genug ist, im Allgemeinen zweckmäßiger, die unteren Schichten vorläufig stehen zu lassen, und erst einige Jahre später, wenn eine Fläche von hinreichender Größe abgestochen ist, diese von Neuem auszubeuten. Es sind überhaupt manche Nebensachen bei der hier geschilderten Art des Betriebes zu beachten, die man aber natürlich nur durch eigene praktische Erfahrung kennen lernen kann, und die ich deßhalb hier unberücksichtigt lasse. Bei Hinzuziehung des Hankers bleiben alle Arbeiten im Wesentlichen dieselben. Es wird dann zuerst die obere nutzbare Schicht der abgebunkten Grube in einer Mächtigkeit von 4 Fuß abgestochen; um aber Platz für die Ausbeute aus der unteren Schicht zu behalten, ist es erforderlich, daß bei Aufstellung der ersten Torfschläge an dem Rand der Grube ein Platz von 50 Fuß ausgespart wird, und daß somit der Karrenschieber den Torf weiter transportirt. Dazu hat er aber keine Zeit, und der Hanker muß deßhalb als zweiter Karrenschieber eintreten; und damit ist bei dieser Schicht das Gleichgewicht in den Verrichtungen der verschiedenen Arbeiter wieder hergestellt. Sobald eine kurze Strecke von der obern Schicht ausgebeutet ist, wird dann die untere in Angriff genommen. Der Karrenschieber kann jetzt seine Arbeit allein erledigen, da die Torfschläge am Rande der Grube anfangen; aber der Gräber kann aus der Tiefe der Grube den Torf nicht rasch genug allein hinauf befördern. Als Vermittler zwischen ihm und dem Karrensetzer stellt sich nun der Hanker auf die Oberfläche der untern Schicht. Der Gräber wirft ihm die Torfsoden zu; er fängt sie mit einer breiten hölzernen Schaufel auf, und wirft sie auf den Rand der Grube, von wo der Karrensetzer sie wie gewöhnlich weiter befördert. Wenn nach einem mehrjährigen Betriebe die ausgegrabene und nun wieder mit Bunkerde bedeckte Fläche groß genug ist, so wird der Torf aus der unteren Schicht oder auch sämmtlicher Torf dort aufgestellt, und damit ist der Hanker wieder überflüssig, so daß mit fünf Arbeitern gearbeitet werden kann. Bei der ersten Eröffnung einer Grube gebraucht man zweckmäßig noch einen siebenten Arbeiter; auch sind mitunter einige Kosten mit der vorläufigen Planirung des Moores verbunden, doch kann man wegen der geringeren Arbeitskräfte in den späteren Jahren des Betriebes die im zweiten Jahre erforderliche Anzahl von 6 Arbeitern als die durchschnittlich höchste Zahl annehmen. Der Lohn für diese Arbeiter ist in Ostfriesland wegen Mangels an Arbeitskräften sehr hoch. Es erhält nämlich jeder der beiden Gräber für das Tagewerk 15 bis 20 Sgr. Der Bunker erhält nach altem Herkommen etwa 1 Sgr. und jeder der übrigen Arbeiter etwa 1 1/2 Sgr. (nämlich zwei, resp. 3 Stüber nach altem ostfriesischem Gelde, welches freilich als geprägte Münze längst verschwunden ist, nach welchem aber doch im Verkehre sehr häufig gerechnet wird) weniger als der Gräber. Das Karrensetzen, sowie das Karrenschieben wird freilich sehr häufig von Frauenzimmern besorgt, sie erhalten aber hierbei denselben Lohn wie die Männer, müssen aber auch dieselbe Arbeit besorgen. Wenn der Stichtorf im „Schlag“ steht, betragen die Productionskosten per Tagewerk an Tagelöhnen bei 6 Arbeitern demnach: für 2 Gräber à 15–20 Sgr. 1 Rthlr. Sgr. bis 1 Rthlr. 10 Sgr. 1 Bunker à 14–19 Sgr. 14   „  – 19 1 Hanker1 Karrensetzer1 Karrenschieber à 13 1/2 – 18 1/2 Sgr. 1 10 ½   „  1 25 ½ einige auf altem Herkommen beruhende  Nebenausgaben, Trinkgelder etc., hoch  gerechnet 10 ½   „  – 10 ½ –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Summa 3 Rthlr.   5 Sgr. bis 4 Rthlr.   5 Sgr. Die Abnutzung der einfachen Geräthe ist unbedeutend, wenn sie gut gearbeitet sind; die Verzinsung und Amortisation des Kaufpreises des Moores lassen wir als zu sehr von örtlichen Verhältnissen abhängig, hier außer Acht. Aus dem „Schlag“ wird nun der Torf, und zwar gleich zwischen den Schlägen von Frauenzimmern nach und nach in hohe Reihen „Ringe“ genannt, aufgestellt, ungefähr wie eine 1 1/2 Stein starke Mauer aus Ziegelsteinen, wobei immer eine neue Lage erst dann wieder aus dem Schlag auf die Ringe gelegt wird, wenn die letzte einigermaßen getrocknet ist. Diese Bearbeitung nimmt bei gewöhnlicher Witterung etwa 4 Wochen in Anspruch. Eine gute Arbeiterin kann etwa 30 Tagewerk zugleich verarbeiten, wobei sie täglich 12000 Soden, das immer wiederkehrende Tagewerk, legen kann. Sie erhält gewöhnlich 10 Sgr. per Tagewerk. Ist die Witterung besonders günstig, so kann der Torf gleich aus den Ringen in Haufen gebracht werden. Bringen wir hierfür noch einen Tagelohn mit 10 Sgr. in Rechnung, so betragen die gesammten Produktionskosten für den zum Abfahren fertigen Torf in Ringen per Tagewerk an Kosten für das Graben nach unserer Berechnung 3 Rthlr.   5 Sgr. bis 4 Rthlr.  5 Sgr. an Kosten für das Trocknen –    „     20  „ –        „     20  „ ––––––––––––––––––––––––––––– Summa 3 Rthlr. 25 Sgr. bis 4 Rthlr. 25 Sgr. Wollte man den Torf in den Ringen vollkommen lufttrocken werden lassen, was übrigens doch nur selten zu erreichen seyn möchte, so würde er sehr durch Verwitterung leiden. Sobald er scheinbar trocken ist – wir wollen ihn in diesem Zustande halbtrocken nennen – muß er deßhalb in die Magazine, oder wie es in Ostfriesland gebräuchlich und bei niedrigen Torfpreisen und großer Production auf gut entwässerten Mooren jedenfalls zweckmäßiger ist, auf dem Felde in große Haufen gebracht werden, wo er dann mehr oder weniger lufttrocken wird. Wird er zwischen den Ringen in sorgfältig aufgesetzte cylindrische Haufen von 200 bis 500 Kubikfuß Inhalt (1/4 bis 1/2 Tagewerk) gebracht, in denen er der Verwitterung wenig ausgesetzt ist, so ist für das Tagewerk noch ein Tagelohn für ein Frauenzimmer mit 10 Sgr. zu rechnen, und es beträgt also dann die Summe sämmtlicher Productionskosten mit Ausschluß der Bodenrente und der Abnutzung der Geräthe per Tagewerk 4 Rthlr. 5 Sgr. bis 5 Rthlr. 5 Sgr. bei einem Tagelohn für die Gräber von 15 – 20 Sgr. Wie schon erwähnt, ist der Preis im ersten Jahre etwas höher, dafür aber auch in den späteren Jahren um 13 1/2 bis 18 1/2 Sgr. niedriger; unter günstigen Verhältnissen kann er bei einem Tagelohn von 15 Sgr. unter Berechnung der Bodenrente und der Abnutzung der Geräthe auf 3 Rthlr. 15 Sgr. hinuntergehen. Die Berechnung des Volumens von einem Tagewerk, und darnach die Berechnung des Preises per Kubikfuß lufttrockenen Torfes bietet, da das Volumen je nach der Qualität des Torfes zu sehr schwankt, wenig Interesse. Es mag nur beiläufig bemerkt werden, daß die rohe Masse im Allgemeinen beim Trocknen um so mehr an Volumen verliert, je besser und schwerer der Torf ist, so daß das Tagewerk von sehr gutem schwarzen Torf (Erdtorf und Pechtorf) kaum 800 Kubikfuß liefert, wogegen leichter grauer Torf bis 2000 Kubikfuß und zuweilen noch mehr liefern kann. Die Größe eines guten schwarzen Torfes beträgt nach dem Trocknen höchstens 1/16 Kubikfuß (12 Zoll Länge, 3 Zoll Breite und 3 Zoll Dicke). Das Gewicht eines lufttrockenen Torfes von mittlerer Güte mit dem gewöhnlichem Gehalte an hygroskopischem Wasser zu 18 Proc. bis 20 Proc. ist bei den angegebenen Dimensionen der rohen Torfsoden 1 1/4 Pfd., entsprechend einem Gehalte des Moores an luftrockenem Torfe zu 10 Proc. Im halbtrockenen Zustande, in welchem der Torf auch häufig auf den Markt kommt, ist das Gewicht natürlich viel größer, oft um mehr als 50 Proc. Die bedeutend größeren Soden des ganz leichten weißen Torfes sind allerdings etwas leichter, doch ist der Unterschied nicht bedeutend, auch kann dieser Torf schon deßhalb nicht weiter in Betracht kommen, weil er, wie schon erwähnt, nur bei der ersten Eröffnung einer Torfgräberei gewonnen wird. Der Torf aus den unteren Schichten ist schon bei Eröffnung einer neuen Torfgräberei in der Regel schwerer als 1 1/4 Pfund, und in Folge namentlich der kräftigen Entwässerung durch eine Torfgrube steigt die Dichtigkeit des Moores während des Betriebes einer Torfgräberei so bedeutend (ein 8 bis 10 Fuß mächtiges, schon früher oberflächlich entwässertes Moor verliert oft 2 Fuß und mehr an seiner Mächtigkeit), daß das Gewicht von einem trockenen schwarzen Torf bis auf 1 1/2 Pfund und bei dem besten Erdtorf und Pechtorf bis auf 2 Pfund steigt. Als durchschnittlich geringstes Gewicht eines gewöhnlichen schwarzen Torfes kann man hiernach 150 Centner per Tagewerk annehmen, wogegen es bis auf 180 und selbst 240 Centner steigen kann, so daß sich bei dem durchschnittlich höchsten Preise von 5 Rthlr. 5 Sgr. per Tagewerk diese Productionskosten (ohne Bodenrente) auf höchstens 1 Ngr. oder etwa 3 1/2 Kreuzer per Cent. stellen, während sie bei einem Gewichte von 180 Centner per Tagewerk und 3 Rthlr. 15 Sgr. Productionskosten nur noch 7 Pfn. oder etwa 2 Kreuzer per Centner betragen. Wenn die Productionskosten (vielleicht sogar noch auf das Gewicht des halbtrockenen Torfes bezogen?) bei anscheinend niedrigeren Tagelöhnen in Bayern wirklich, wie wir berechnet haben, 11 1/2 Kreuzer per Centner betragen, so muß die Art der Gewinnung dort sehr unvollkommen seyn, worauf auch schon das von uns berechnete Gewicht der Torfsoden zu 438 Pfund per 1000 Stück, also noch nicht einmal 1/2 Pfd. per Stück, hinweist. In Beziehung auf die von mir aufgestellten Berechnungen wegen der Productionskosten des Stichtorfs bemerke ich übrigens noch ausdrücklich, daß dieselben nicht auf unzuverlässigen Angaben fremder Personen und ungefähren Schätzungen beruhen, sondern auf meinen eigenen zweijährigen Erfahrungen bei einer von mir selbst während der Zeit geleiteten großen Torfgräberei in den ostfriesischen Mooren behufs Einrichtung einer durch äußere Verhältnisse freilich schon bald nach ihrer Eröffnung gestürzten Photogenfabrik. Nebenbei will ich übrigens schon hier bemerken, daß der auf die angegebene Weise gewonnene Stichtorf während der freilich kurzen Dauer des Betriebes sich mir als vollkommen geeignetes Material bewährt hat. Auf Grund der aufgestellten Berechnungen läßt sich leicht erkennen, daß sämmtliche bis dahin bekannte Methoden der künstlichen Torfbereitung nothwendig größere Kosten verursachen müssen. Wegen der sehr detaillirten und ausgezeichnet klar gegebenen Beschreibung wähle ich als Beispiel zur Vergleichung die in der schon erwähnten Abhandlung von Prof. Vogel Bd. CLII S. 272 dieses Journals empfohlene, zu Staltach angewandte Weber'sche Methode, die zugleich jedenfalls eine von den billigsten Zubereitungsarten ist. Um unnöthige Weitläufigkeiten zu vermeiden, verweise ich wegen der Einzelheiten der Methode auf die erwähnte Beschreibung. Die Arbeit zerfällt nothwendig in drei Hauptabtheilungen: I. Graben der rohen Torfmasse und Transport derselben zur Fabrik. II. Verarbeitung derselben zu einem möglichst homogenen Brei. III. Formen und Trocknen des Präparats. Für die erste Arbeitsperiode sind auf dem Staltacher Moore für jede Torfgrube folgende Arbeitskräfte erforderlich: 1) Ein Arbeiter, um das Moor von der obersten Rasendecke zu befreien, der Bunker der ostfriesischen Torfgräberei, dessen überflüssige Arbeitskraft wohl kaum zum Verlegen und Verlängern und zur Reparatur des Schienengeleises ausreichen wird;   2) ein Arbeiter zum Abstechen der Torfstücke und   3) ein Arbeiter zum Aufnehmen derselben die beiden Gräber bei derostfriesischen Torfgräberei; 4) bei großer Tiefe der Grube ein Arbeiter zur Beförderung der abgestochenen Stücke auf den Rand der Grube, der Hanker bei der ostfriesischen Torfgräberei; 5) ein Arbeiter zur Beförderung dieser Stücke auf den Wagen, der Karrensetzer der ostfriesischen Torfgräberei; 6) ein Arbeiter zur Beförderung der Wagen zur Fabrik, der Karrenschieber der ostfriesischen Torfgräberei. Damit haben wir also die vollständige Mannschaft zur Gewinnung des Stichtorfs zusammen, nur mit dem Unterschiede, daß sie in Staltach, vielleicht zum Theil deßhalb weil die Stücke zu groß abgestochen werden, stündlich nur 200 Kubikfuß, täglich 2250 Kubikfuß fördern. Diese Production würde sich jedenfalls auf täglich 3000 Kubikfuß steigern lassen; als Resultat behalten wir aber immer, daß die rohe Torfmasse auf der Fabrik unter den günstigsten Umständen, nämlich wenn der Arbeiter unter Nr. 6 ohne Hülfe eines siebenten Arbeiters fertig werden kann, ebensoviel Arbeit verursacht hat, also auch ebensoviel kostet, wie der gewöhnliche Stichtorf im Schlag. Für die zweite Arbeitsperiode sind auf dem Staltacher Werke zur Bewältigung der Production aus 2 Gruben (täglich 4500 Kubikfuß rohe Masse) erforderlich: 1) Zwei Arbeiter zum Einfüllen des Torfes in den Cylinder; 2) ein Arbeiter zum Abfahren des verarbeiteten Torfbreies; 3) die Arbeit einer Dampfmaschine von 10 Pferdekräften, die freilich in der Regel nur mit halber Kraft arbeiten soll; 4) ein Maschinist für die Dampfmaschine. Dieser Theil der Arbeit wird jedenfalls durch keine andere Einrichtung so einfach besorgt, wie auf dem Staltacher Moore; die Kosten sind aber doch, wie wir unten sehen werden, höchst bedeutend. Für die dritte Arbeitsperiode werden endlich bei der angegebenen Verarbeitung von roher Torfmasse noch folgende Arbeitskräfte gebraucht: 1) Sieben Arbeiter zum Formen; 2) ein Arbeiter zum Umsetzen; 3) Arbeitskräfte zum Transporte des halbtrockenen Torfes aus den Trockenhäusern zu den Magazinen, falls er lufttrocken werden soll. Die letztere Arbeit greift freilich in eine vierte Arbeitsperiode hinüber, wo der lufttrockene Torf künstlich getrocknet wird; diese letztere Periode mag aber zunächst unberücksichtigt bleiben. In Rücksicht auf die ungenügende Production unter Nr. I vernachlässige ich bei der Berechnung die dort unter Nr. 4 aufgeführte Arbeit des Hankers. Dann stellt sich unter Zugrundelegung von Vogel's Angaben die Berechnung der Productionskosten, nach den verschiedenen Arbeitsperioden getrennt, bei einer Verarbeitung von täglich 4500 Kubikfuß roher Masse wie folgt:   I. Graben des rohen Torfes aus zwei Gruben und Transport zur Fabrik:     10 Tagelöhne à 48 kr.   8 fl. – kr.  II. Verarbeitung der rohen Masse zu einem Brei:     3 Tagelöhne à 48 kr.   2 „  24  „     Kosten der Dampfmaschine nebst zugehörigen Löhnen incl. Zinsen        und Abnutzung, vielleicht ziemlich gering zu jährlich 4850 fl.        angeschlagen, also bei 200 Arbeitstagen täglich 24 „  15  „ III. Formen und Trocknen des Präparats:     8 Tagelöhne à 48 kr.   6 „  24  „     Tagelöhne für den Transport des halbtrockenen Torfes aus den        Trockenhäusern, täglich etwa 322 Centner, zur Abrundung        der Summe angeschlagen auf   – „  57  „ ––––––––– Summa 42 fl. – kr. ––––––––– oder 24 Rthlr. Es sind aber 4500 Kubikfuß roher Masse = 1 1/2 Tagewerk, und es kommt somit das Tagewerk an Productionskosten auf 28 fl. = 16 Rthlr. Dem Gewichte nach liefern 4500 Kubikfuß roher Masse, den bei der Berechnung des Stichtorfs zu Grunde gelegten Bestimmungen zu Folge, an denen wir auch hier, um das Verhältniß der Productionskosten zu bestimmen, festhalten müssen, 225 Centner lufttrockenen Torf. Es entspricht dieß auch ungefähr der Vogel'schen Angabe, daß dieses Quantum 215 Centner künstlich getrockneten Maschinentorf liefere, während sich das daneben angegebene Gewicht von 322 Centner nicht auf luftrockenen, sondern auf halbtrockenen Torf zu beziehen scheint. Es stellen sich demnach bei dem angegebenen Verfahren die Productionskosten auf 11,2 Kreuzer oder 3,2 Sgr. per Centner, d.h. 3 mal so hoch als die durchschnittlich höchsten Productionskosten von Stichtorf; und um dieß Resultat zu erreichen, ist, abgesehen von der Vergrößerung des Betriebs-Capitals, ein Anlage-Capital von 25000 fl. erforderlich! Durch die künstliche Trocknung mit einem neuen Anlage-Capital von 12000 fl. wird dann unter Berechnung von 10 Proc. an Zinsen, Reparatur und Amortisation der Preis noch um 2 2/3 Kreuzer oder beinahe 0,8 Sgr. per Centner gesteigert (wovon wir freilich oben 57 Kreuzer per 225 Centner, also 1/4 Kreuzer per Centner schon in Rechnung gebracht haben), so daß die gesammten Productionskosten 4 Sgr. per Centner betragen. Dieselben werden freilich noch um etwa 9 Proc. dadurch erhöht, daß der Wassergehalt des Staltacher Maschinentorfes um etwa 8 Proc. geringer ist als der von lufttrockenem Torf, daß also auch die Ausbeute an Maschinentorf dem Gewichte nach sich um so viel geringer stellt; wir können aber von diesem Umstande um so mehr absehen, als die Rechnung auch so schon ungünstig genug für den Maschinentorf ausfällt. Unter Voraussetzung der günstigsten Verhältnisse, langjähriger Dauer der Anlage und geringer Reparaturen an den Apparaten, haben wir also bei der Staltacher Methode mit künstlicher Trocknung des Torfes bei niedrigen Tagelöhnen als geringste Productionskosten den 4 fachen Betrag von den durchschnittlich höchsten Kosten bei rationeller Gewinnung des Stichtorfs bei hohen Tagelöhnen. Zu allen Zwecken, wo der gewöhnliche Stichtorf irgend brauchbar ist, entweder in dem Zustande, wie er auf den Markt kommt, oder als Dörrtorf, wo aber das Dörren aus bekannten Gründen erst am Platze des Verbrauches, kurz vor dem Verbrauche geschehen darf, möchte hiernach eine Concurrenz der künstlichen Torfpräparate, trotz ihrer besseren Qualität, mit dem gewöhnlichen Stichtorf sehr schwierig seyn. Vogel gibt als Feuerungseffect des künstlich getrockneten Maschinentorfs vom Staltacher Werke 6,50 an, wenn der vom gewöhnlichen lufttrockenen Torf 4,00 ist.     Rechnen wir nun zu den höchsten Productionskosten des lufttrockenen Torfes mit 1    Sgr. per Centner, und Gewinn für den Producenten 1      „         „ ––––––––––––––––– also Verkaufspreis auf dem Moore 2    Sgr. per Centner, die Transportkosten für mäßige Entfernung, veranschlagt zu 2    Sgr. per Centner ––––––––––––––––– so betragen die Kosten für den Consumenten 4    Sgr. per Centner. Rechnen wir dagegen zu den niedrigsten Kosten des künstlich getrockneten Staltacher Torfes mit 4    Sgr. per Centner außer dem Gewinne wie bei Stichtorf-Production mit 1      „         „ noch einen nominellen Gewinn für die bedeutende Anlage,der sich durch unvorhergesehene Zufälle immer noch aufeinen geringen effectiven Gewinn reduciren wird, zu 2      „         „ ––––––––––––––––– also Verkaufspreis auf dem Moore 7    Sgr. per Centner, die Transportkosten wie oben mit 2    Sgr. per Centner, ––––––––––––––––– so betragen die Kosten für den Consumenten 9    Sgr. per Centner. Dem Preise des Stichtorfs gegenüber beträgt der Werth nur 6,5 Sgr. per Centner, ––––––––––––––––– also ist der Preis zu hoch um 2,5 Sgr. per Centner. Bei größeren Transportkosten wird die Differenz natürlich geringer, gleicht sich aber erst bei 6 Sgr. Transportkosten aus, während sie bei etwas geringeren Transportkosten oder etwas größerem nominellen Gewinne der Anlage oder bei gleich hohen Tagelöhnen sich noch bedeutend vergrößert. Der oben berechnete nominelle Gewinn von 2 Sgr. per Centner, also bei täglich 215 Centner künstlich getrocknetem Torf täglich 430 Sgr. = 14 Rthlr. 10 Sgr. oder bei 200 Arbeitstagen jährlich 2866 Rthlr. 20 Sgr., oder in runder Summe 5000 fl. ist für eine Anlage mit 37000 fl. Anlage-Capital und dem zugehörigen Betriebs-Capital jedenfalls als nomineller Gewinn bescheiden genug. Für Anlagen in unmittelbarer Nähe der Torfgruben, die den producirten Torf selbst wieder consumiren, namentlich für Photogenfabriken, würde sich die Berechnung in folgender Weise stellen: I. Kosten des Stichtorfs in der Photogenfabrik:    Productionskosten höchstens 1   Sgr. per Centner    Bodenrente etc. höchstens 0,5  „         „    Transportkosten bis an den Platz des Verbrauches 0,5  „         „ –––––––––––––––– Summa 2 Sgr. per Centner. II. Kosten des Staltacher Maschinentorfs in der    Photogenfabrik:     Productionskosten nominell 4   Sgr. per Centner     Bodenrente wie oben 0,5  „         „     Transportkosten wie oben 0,5  „         „     Nomineller Gewinn des Torfwerks 2    „          „ ––––––––––––––––     Summa 7   Sgr. per Centner.     also Differenz 5   Sgr. per Centner. In der Praxis wird sich die Differenz vielleicht noch etwas vergrößern, aber auch so ist sie schon so bedeutend, daß sie durch die Vorzüge, welche der Maschinentorf namentlich für die Photogenfabrication hat, doch auch für diese Verwendung nicht ausgeglichen wird. Dieser bedeutende Unterschied im Preise ist nothwendig mit der ganzen Art der bisherigen Bearbeitung durch Maschinen verbunden, indem nämlich das Graben des rohen Torfes nebst Transport zur Maschine einerseits und das Formen und Trocknen der präparirten Masse andererseits beinahe dieselben Kosten verursachen wie die vollständige Gewinnung des Stichtorfs, und dann noch die Maschinenarbeit mit bedeutendem Anlage-Capital hinzukommt. Auf dem bisher eingeschlagenen Wege sind also schwerlich jemals günstige Resultate im Vergleiche mit zweckmäßiger Gewinnung des Stichtorfs zu erzielen. Eine erfolgreiche Concurrenz der Maschinenarbeit unter Berücksichtigung des großen Anlage-Capitals mit der einfachen Handarbeit bei einem Tagelohn von 15–20 Sgr. scheint nur dann möglich zu seyn, wenn es gelingt, durch Maschinenkraft die Torfmasse unmittelbar aus dem Moore auszuheben und auf einfache Weise zu verarbeiten, und zwar 3000 Kubikfuß rohe Masse unter Berechnung der Zinsen, Abnutzung etc. zu 3 1/2 Rthlr. bis höchstens 5 Rthlr., oder bei besonderer Güte des Productes zu höchstens 10 fl. Dieß Problem für unlösbar zu erklären, möchte voreilig seyn, jedenfalls aber muß seine Lösbarkeit vorläufig sehr bezweifelt werden.