Titel: Zur raschen Kaliberbestimmung von Geschützen.
Fundstelle: Band 177, Jahrgang 1865, Nr. XII., S. 36
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XII. Zur raschen Kaliberbestimmung von Geschützen. [Zur raschen Kaliberbestimmung von Geschützen.] Da es in Deutschland Gebrauch ist, das Kaliber eines Kanonenrohres durch das Gewicht der zugehörigen Vollkugel von Gußeisen zu bezeichnen, auswärtige Artillerien in dieser Beziehung aber sehr häufig nur das wirkliche Gewicht der conisch, cylindro-ogival oder irgendwie gestalteten Langgeschosse des dem Kaliber nach zu benennenden Geschützes angeben, so ist es vielleicht nicht uninteressant hier, kurz gefaßt, eine Methode vorgeführt zu sehen, welche, einem im Archive für die Officiere der königl. preuß. Artillerie- und Ingenieur-Corps enthaltenen Berichte über den Rodman'schen 1000 Pfünder entnommen, das Gewicht der zu einem in Zollen gegebenen Rohrkaliber gehörigen gußeisernen Kugel sehr rasch und leicht in Pfunden ausdrücken läßt. Da nämlich eine Kugel von r Zoll Radius und q Pfund Gewicht eines Kubikzolles ihres Materials 4/3 r³ π q Pfund wiegen muß, π aber hier gleich 3,14159 ist, und weiter auch noch das Gewicht eines rheinländischen Kubikzolles Gußeisen gleich 0,2513 Pfund preußisch gefunden wird, so muß, annähernd π = 3 und q = 1/4 gesetzt, das Gewicht einer eisernen Vollkugel dann gleich 4/3 r³ π q = 4/3 r³ . 3 1/4 = r³ Pfund seyn, und man erhält dem entsprechend bei Kanonenrohren von: 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, Zoll Seelendurchmesser als Gewichtszahlen der zugehörigen eisernen Vollkugeln die durch 2³, 3³, 4³ u.s.w. ausgedrückten approximativen Werthe von beziehungsweise: 8, 27, 64, 125, 216, 343, 512, 729, 1000 Pfund, welche Gewichte, in dieser Scala zusammengestellt, nebenbei auch noch es recht anschaulich machen, wie mächtig das Kaliber der Geschütze bei zollweiser Vergrößerung ihrer Rohrbohrungs-Halbmesser wächst. Dy.,          Artillerie-Hauptmann.