Titel: Darstellung rother, violetter und blauer Farbstoffe für die Färberei; von John Holliday, Fabrikant chemischer Producte in Huddersfield (England).
Fundstelle: Band 183, Jahrgang 1867, Nr. XXXVII., S. 150
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XXXVII. Darstellung rother, violetter und blauer Farbstoffe für die Färberei; von John Holliday, Fabrikant chemischer Producte in Huddersfield (England). Aus Armengaud's Génie industriel, September 1866, S. 125. Holliday's Darstellung rother und violetter Farbstoffe. Der Erfinder ließ sich neuerlich in Frankreich ein Verfahren zur Darstellung von Farbstoffen patentiren, welche die verschiedenen Nüancen von Roth und Violett zum Färben baumwollener und wollener Gewebe liefern. Zur Darstellung der rothen Farbe wird Nitrobenzol (Nitrotoluol oder die Homologen dieser Substanzen), sowie Nitronaphtalin (Binitronaphtalin oder Trinitronaphtalin) mit einem Salze des Anilins (Toluidins oder ihrer Homologen) angewendet. Holliday empfiehlt das folgende Verfahren: Man versetzt 20 Th. käuflicher Salzsäure mit 20 Th. Anilin von hohem Siedepunkte und etwa 10 Th. Nitrobenzol (5 Th. würden mit Vortheil genommen werden können), und erhitzt das Gemisch drei oder vier Stunden lang allmählich bis auf 227° C., und zwar bis sich eine harte Masse bildet (ähnlich derjenigen, die man bei der Behandlung von Anilin mit Arsensäure zur Erzeugung des Roth erhält), welche man nach der zur Darstellung der Anilinfarben üblichen Methode in Lösung bringt und reinigt. Man erhält auf diese Weise einen rothen Farbstoff; wendet man ein Anilin von niedrigem Siedepunkte an, so erhält man verschiedene Abstufungen von Blau. Ein anderes Verfahren von Holliday besteht darin, etwa 20 Gewichtsth. käuflicher Salzsäure mit 20 Th. Anilin von hohem Siedepunkte und 10 Th. Nitronaphtalin zu mischen und dieses Gemisch in einem Kessel allmählich auf beinahe 227° C. zu erhitzen, bis das Ganze eine ziemlich harte Masse bildet. (Das Verfahren ist dem zur Darstellung von Roth aus Anilin und Arsensäure gebräuchlichen analog). Durch Modificirung der Qualität des Anilins, welches bei niedrigeren Siedepunkten eine bläuliche Nüance gibt, lassen sich Abstufungen von Roth bis Purpur und Graublau erzielen. Gleiche Resultate erhält man bei Anwendung von Binitronaphtalin und Trinitronaphtalin anstatt des Nitronaphtalins. Das Violett erhält man durch Vermischen von 70 Th. salzsaurem Anilin mit 55 Th. Nitrobenzol und drei- bis vierstündiges Erhitzen dieses Gemisches bis zu der Temperatur von 227° C. Nach Verlauf dieser Zeit versetzt man das kochende Gemisch mit ungefähr seinem Machen Volum Wasser und bringt es wiederum zum Kochen, filtrirt dann die Flüssigkeit und schlägt den Farbstoff mit etwas Alkali nieder; den Niederschlag wäscht man mit Wasser gut aus, löst ihn in Methylalkohol und reinigt ihn durch Abdestilliren des letzteren. Der Destillationsrückstand wird mit käuflicher Salzsäure, welche mit dem gleichen Volum Wasser verdünnt worden, behandelt, und dann wird das Ganze bei gelinder Wärme zur Trockne verdampft, worauf der violette Farbstoff Marktwaare ist. Für die Zwecke der Färberei wird er auf dieselbe Weise wie die Anilinfarben in Lösung gebracht. Der blaue Farbstoff wird durch Vermischen von 200 Th. Nitrobenzol von niedrigem Siedepunkte mit 200 Th. salzsaurem Anilin dargestellt. (Es ist am besten, wenn das Anilinsalz mit einem Anilin von niedrigem Siedepunkte bereitet wurde.) Das Gemisch wird 3 bis 4 Stunden lang bis 227° C. erhitzt. Das erhaltene Product wird gepulvert, und mit kochendem, mit Salzsäure versetztem Wasser ausgewaschen. Der bei dieser Operation zurückbleibende Farbstoff wird mit reinem Wasser ausgesüßt und getrocknet, und zu seiner Reinigung in Methylalkohol gelöst; die erhaltene Lösung wird filtrirt, und der Alkohol abdestillirt. Der hierbei verbleibende Rückstand ist das fertige Blau, welches zum Färben mittelst des für die Anilinfarben üblichen Verfahrens gelöst wird.Hr. Holliday hat dem Herausgeber des Génie industriel mitgetheilt, daß das Oberhaus in seiner Sitzung vom 27. Juli 1866 in Uebereinstimmung mit einem früheren (auf Holliday's Appellation erfolgten) Urtheile des Lordkanzlers von England das Patent der HHrn. Simpson, Maule und Nicholson zu London als gesetzlich null und nichtig erklärte; in Folge dieser Entscheidung ist die Fabrication der herrlichen Magenta- und Purpurfarben, welche in den letzten vier Jahren zahlreiche Patentprocesse veranlaßten, in England frei gegeben.