Titel: Miscellen.
Fundstelle: Band 199, Jahrgang 1871, Nr. , S. 151
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Miscellen. Miscellen. Erfahrungen über die Leistung der in Rübenzuckerfabriken verwendeten Dampfkessel, welche mit erdiger Braunkohle gefeuert werden. Der anhaltische Zweigverein für Rübenzuckerindustrie hat neuerdings eine Ermittelung über 129 Dampfkessel veranstaltet, welche in anhaltischen Rübenzuckerfabriken Verwendung finden und ausschließlich mit erdiger Braunkohle gefeuert werden. Aus den Zusammenstellungen welche Ingenieur A. Lichtenstein in Cöthen hierüber in der „Zeitschrift des Vereines für Rübenzuckerindustrie“ mittheilt, ergeben sich nicht uninteressante Resultate. Von den 129 berücksichtigten Dampfkesseln sind 61 Stück Cylinderkessel mit durchgehendem Flammenrohr und zwar vorzugsweise mit nur einem, seltener mit zweien; die übrigen sind, bis auf einen, gewöhnliche Dampfkessel, bestehend aus je einem Ober- und einem Unterkessel. Pro 100 Ctr. Rüben tägliche Verarbeitung auf Rohzucker differiren die vorhandenen Heizflächen der Kessel: 1. bei 22 1/2' bis 25' langen Einstammrohrkesseln von 4 1/2' bis 5' Durchmesser zwischen 83 und 127 Quadratfuß; 2. bei 33' bis 36' langen Einflammrohr-Kesseln von 4 1/2' bis 5' Durchmesser zwischen 147 und 219 Quadratfuß; 3. bei 33' bis 36' langen Doppelkesseln von 3 3/4' bis 4' Durchmesser zwischen 128 und 162 Quadratfuß; 4. bei verschieden großen Doppelkesseln in einer und derselben Fabrik steigt diese Zahl bis zu 279 Quadratfuß. Abgesehen von der Kesselconstruction sind also die Differenzen zwischen 83 bis 279 Quadratfuß. (Zweiflammrohr-Kessel und kurze Doppelkessel waren nur in Saftmelis-Fabriken, resp. Raffinerien vorhanden). – 42 Kessel sind mit Treppen-, die übrigen mit Planrosten versehen. 1 Quadratfuß Planrost speist: 1. bei den 22 1/2' bis 25' langen Einflammrohr-Kesseln zwischen 13 und 21 1/2 Quadratfuß Heizfläche; 2. bei den 33' bis 36' langen Einflammrohr-Kesseln zwischen 18 und 26 1/2 Quadratfuß Heizfläche; 3. bei den 24' bis 29' langen Doppelkesseln zwischen 12 und 30 Quadratfuß Heizfläche; 4. bei den 33' bis 36' langen Doppelkesseln zwischen 17 und 23 Quadratfuß Heizfläche. 1 Quadratfuß Treppenrost speist: 1. bei den 22 1/2' bis 25' langen Einflammrohr-Kesseln zwischen 13 1/2 und 14 1/2 Quadratfuß Heizfläche; 2. bei den 36' langen Zweiflammrohr-Kesseln zwischen 26 und 31 Quadratfuß Heizfläche; 3. bei den 24' bis 26' langen Doppelkesseln zwischen 14 1/2 und 23 Quadratfuß Heizfläche; 4. bei den 33' bis 36' langen Doppelkesseln zwischen 20 1/2 Quadratfuß Heizfläche. Abgesehen von Kesselconstruction speist also: 1 Quadratfuß Planrost zwischen 12 und 30 Quadratfuß Heizfläche und 1 Treppenrost 13 1/2 31 Die totale Rostfläche zu 100 angenommen, ergeben sich folgende Verhältnißzahlen für den unteren Schornstein-Querschnitt: für die kurzen Einflammrohr-Kessel zwischen 14 und 50 langen „                       „ 13 23 Zweiflammrohr-Kessel 27 37 kurzen Doppelkessel 24 1/2 langen          „ 8 3/4 und 31 1/2 überhaupt also zwischen 8 3/4 und 50. Der freie Durchgang des Rostes für die Luft schwankt bei Planrosten zwischen 10 und 39 Proc., bei Treppenrosten zwischen 33 und 46 Proc. der Total-Rostfläche. Die (erdigen Braun-) Kohlen variiren im Gewicht zwischen 300 und 396 Pfd. pro Tonne mit Grubenfeuchtigkeit; der Aschengehalt schwankt zwischen 2,6 und 10 Proc. Pro Quadratfuß Rost und Stunde werden verbrannt: bei Planrosten zwischen 22 und 64 Pfd. Kohle Treppenrosten 23 91 Ein Pfd. Kohle verdampft: bei Flammrohrkesseln zwischen 2,3 und 3,1 Pfd. Wasser Doppelkesseln 1,8 2,9 Die Speisewassertemperaturen schwanken zwischen 25 und 94° C., die Dampfspannungen zwischen 38 und 53 Pfd. pro Quadratzoll. Da die erwähnten Verhältnisse der Dampferzeuger so bedeutende Abweichungen zeigen, so sollte man bei der Dampfverwerthung unter Berücksichtigung der beeinträchtigenden Momente der Fabrication, als Betriebsgröße, Saftgewinnung, Wasserzusatz, Saftreinigung, Verdampfung und Kochmethode, noch größere Differenzen im Kohlenconsum erwarten, als in der That vorhanden sind. Derselbe schwankt nämlich pro 100 Ctr. Rüben auf Rohzucker (mit Hinweglassung recht ungünstiger Anlagen und auch geringer Kohle) nur zwischen 17 und 25 1/2 Tonnen. Das wäre allerdings eine Differenz von 50 Proc., die sich aber auf die Hälfte reducirt, wenn man die Fabriken ausschließt welche nur 17 bis 18 1/2 Tonnen consumiren, von denen zwei mit recht guter Kohle und eine mit guter Kohle arbeiten, während die vierte geringe Kohle, aber großen Betrieb und Dampfüberhitzung hat. Es bleiben dann die Fabriken welche Kohle brennen die nicht wesentlich verschieden seyn dürften; diese schwanken zwischen 20 1/2 und 25 1/2 Tonnen pro Ctr. Rüben, also eine Differenz von 25 Procent. Berücksichtigt man nun die Kürze der 22 1/2 bis 25' langen Einflammrohr-Kessel, so ergeben dieselben mit Einer Ausnahme die besten Resultate, während die auf 36' verlängerten Kessel gleicher Construction recht ungünstig sind; diese Kessel haben schlechte Verhältnisse bekommen, indem der Querschnitt des selbstverständlich beibehaltenen Flammrohres zu klein für die übrige Größe des Kessels ist. Die Zweiflammrohr-Kessel müßten eigentlich das beste Resultat ergeben; sie arbeiten aber in Saftmelis-Fabriken, resp. Raffinerien, pro 100 Ctr. Rüben sind also keine Vergleiche möglich, zudem ist die Kohle für diesen Kessel sehr gering. Dasselbe trifft auch die kurzen Doppelkessel. Die langen Doppelkessel erreichen nur in Einem Fall den kurzen Einstammrohr-Kessel, stehen aber durchschnittlich dem langen gleicher Construction vor. (Deutsche Industriezeitung, 1870, Nr. 44.) Exter's Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven und Wagenzüge. Der von dem Generaldirectionsrath C. Exter in München erfundene Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven setzt den Locomotivführer in Stand, die Geschwindigkeit mit welcher er fährt, in jedem Augenblicke genau zu bemessen, jede kleine Zu- oder Abnahme derselben alsbald zu bemerken und seine Fahrten zur genauen Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit einzurichten. Der Apparat, welcher durch eine Schnur von der Locomotivachse aus in Bewegung gesetzt wird, ist in einem vom Standorte des Locomotivführers unmittelbar vor den Augen desselben angebrachten kleinen Blechkasten enthalten. Derselbe zeigt durch einen Zeiger auf einem Zifferblatt die Fahrgeschwindigkeit in Meilen pro Stunde und zeichnet zugleich mittelst eines Bleistiftes auf einer dem Maschinisten sichtbaren Papierrolle, welche ihre Umdrehung von der Maschine erhält, eine der Fahrgeschwindigkeit in jedem Punkte der Bahn entsprechende Linie auf. Da nun auf dieser Papierscheibe die für die betreffende Fahrt festgesetzte Fahrgeschwindigkeit durch eine Normalgeschwindigkeitslinie vorgezeichnet ist, so ist dem Locomotivführer, wie dem controllirenden Aufsichtsbeamten jede Abweichung von der normalen Geschwindigkeit sofort sichtbar. Die Papierscheiben werden nach zurückgelegtem Fahrturnus aus dem Apparat genommen und durch neue ersetzt. Dieselben geben dem Maschinenmeister, welcher dieselben revidirt und sammelt, eine genaue Controlle zu der Fahrt und sollen dazu dienen, diejenigen Locomotivführer welche sich durch besonders regelmäßige und genaue Einhaltung der vorgeschriebenen, möglichst constanten Fahrgeschwindigkeit auszeichnen, durch Prämien zu belohnen. Der Geschwindigkeitsmesser für Locomotiven ist ferner so eingerichtet, daß bei dem Stillstande der Locomotive ein zweiter Bleistift in Bewegung kommt, welcher die Länge des Aufenthaltes auf den Stationen durch eine gerade, auf derselben Papierscheibe aufgezeichnete Linie angibt und zu zeichnen aufhört, sobald sich die Maschine wieder in Bewegung setzt. Der Geschwindigkeitsmesser für die Wagenzüge ist auf ähnliche Weise construirt. Derselbe ist aber mit einer genau gehenden Controluhr versehen, welche ein dem Publicum und den Beamten sichtbares Zifferblatt in Umdrehung setzt und nicht nur die Fahrt- und Aufenthaltszeiten, sondern auch die Geschwindigkeit zeigt, mit welcher in jedem Augenblicke während der Fahrt gefahren worden ist. Der ganze Apparat befindet sich in einem kleinen, an einem der Wagengestelle befestigten eisernen Kästchen, welches vorn mit einer Glasthür versehen ist, durch welche das Papierzifferblatt der Uhr, auf welchem die Aufzeichnung der Geschwindigkeitslinie durch einen Bleistift stattfindet, sichtbar ist. Derselbe kann in wenig Minuten an jedem Wagen angebracht werden. Wenn der Wagenzug seine Fahrt vollendet hat, so wird die als Zifferblatt dienende Papierscheibe mit den darauf gezeichneten Geschwindigkeitslinien herausgenommen und der Direction zur Einsicht und Controlle eingesendet. Dieselben geben einen graphischen Stundenpaß und bilden ein genaues Document für die betreffenden Fahrten. (Zeitung des Vereines deutscher Eisenbahnverwaltungen, 1870 S. 365.) Zur Statistik der österreichischen und ungarischen Eisenbahnen während der Jahre 1866 bis 1869. Nach einem kürzlich erschienenen, vom Ingenieur S. Schüller bearbeiteten interessanten WerkchenVersuch einer vergleichenden graphischen Statistik der österreichischen und ungarischen Eisenbahnen während der Jahre 1866 bis 1869. Von Sigmund Schüller, Ingenieur. Mit 35 Farbendrucktafeln und einer Eisenbahnkarte. Wien 1871. Verlag von Lehmann und Wentzel. betrug die Gesammtlänge sämmtlicher dem Betriebe übergebenen Bahnstrecken zu Ende 1869 in Cisleithanien 713,37, in Transleithanien 369,02 Meilen; im Jahre 1870 waren weiter 286 Meilen im cisleithanischen, 304,6 Meilen im transleithanischen Theile der Monarchie im Bau begriffen. Für noch weitere 467 Meilen wurde in demselben Jahre die Concession ertheilt. Die Verkehrseinnahmen der meisten Linien sind seit dem Jahre 1866–1868 in steter Steigerung begriffen. Im Jahre 1869 zeigt auf einzelnen Linien die Verkehrseinnahme eine retrograde Tendenz, deren Erklärung in den allgemeinen Handelsverhältnissen der Monarchie zu suchen seyn wird, indem meistens jene Linien davon betroffen wurden, deren Haupteinnahmen aus dem Exporte erwachsen. Der Frachtenverkehr weist eine constante Zunahme mit Ausnahme der Aussig-Teplitzer und der Carl-Ludwigs-Bahn auf, welche i. J. 1868 geringere Frachtenbewegung zeigt. Befördert wurden 50,000 (Franz-Josephs Bahn, Rudolphsbahn) bis 5,000,000 (Aussig-Teplitzer Bahn), im Mittel 1,000,000 Centner pro Betriebsmeile. Beinahe verdoppelt hat sich der Güterverkehr gegen 1866 auf 6 Linien; dagegen ist die relative Steigerung desselben auf 4 Linien unbedeutend gewesen. Ebenso zeigt sich eine constante Zunahme der beförderten Reisenden; es wurden 5000 (Lemberg-Czernowitz-, Franz-Josephs- und Kronprinz-Rudolphs-Bahn) bis 47000 (Aussig-Teplitzer Bahn), im Mittel 14000 Reisende pro Betriebsmeile befördert. Auf 7 Linien fand eine bedeutende, auf 4 eine nur geringe Steigerung des Personenverkehres statt. Die Einnahmen pro Betriebsmeile betrugen 3800 (Rudolphsbahn), bis 53000 (Elisabeth-Westbahn., im Mittel 16000 fl. öster. Währg. aus dem Personenverkehr und 2100 (Rudolphsbahn) bis 200000 (Ferdinands-Nordbahn), im Mittel 65000 fl. öfter. Währg. aus dem Frachtenverkehre. Betreffend die Vertheilung der beförderten Reisenden nach den benutzten Wagenclassen zeigt es sich, daß die höheren Wagenclassen auf denjenigen Bahnen mehr benutzt wurden, welche unentwickeltere Landstriche durchziehen. So fuhren im Jahre 1868 von je 100 Reisenden auf der südöstlichen Linie der Staatsbahn 65,3, dagegen auf der böhmischen Westbahn 85,5 in der III. und IV. Wagenclasse. Das durchschnittliche Bruttoerträgniß aus der Beförderung eines Reisenden ist auf den einzelnen Bahnlinien ziemlich constant. Mit Ausnahme des Jahres 1866, als Kriegsjahr, sind die Einnahmen von einem Reisenden im Abnehmen begriffen, was insofern als günstig aufgefaßt werden kann, als Herabminderung der Tarife seitens der Verwaltungen und erhöhter Localverkehr an diesem Resultate participiren können. Im Weiteren zeigt sich eine constante Herabminderung der durchschnittlichen Reiselänge eines Passagiers, was auf eine sehr erfreuliche Steigerung des Localverkehres längs der einzelnen Linien schließen läßt. Dagegen weist die durchschnittliche Bahnlänge, welche von einem Frachtcentner zurückgelegt worden ist, eine steigende Tendenz auf. Die allgemeinen Verwaltungskosten anlangend, zeigt es sich, daß dieselben mit der Größe der Linien abnehmen. Sind die Linien sehr kurze Brünn-Rossitzer, Aussig-Teplitzer Bahn), so werden auch die Verwaltungkosten sehr groß. Die effectiven Kosten pro Zugsmeile betrugen 8 (öfter. Netz der Südbahn) bis 29 (Brünn-Rossitzer-Bahn) fl. öfter Währg. Die Anzahl der verfügbaren Locomotiven pro Betriebsmeile belief sich von 0,8 (Erste Siebenbürger Bahn) bis 3 (Ferdinands-Nordbahn) Stück, die Zahl der Personenwagen von 2 (Mohacs-Fünfkirchner Bahn) bis 6 (Elisabeth-Westbahn Stück, die Anzahl der Lastwagen von 13 (Graz-Köhlacher Bahn) bis 137 (Aussig-Teplitzer Bahn), im Mittel 37 Stück. Die Baukosten pro Meile betrugen von 500000 (Buschlichrader Bahn) bis 1,500000 (Elisabeth-Westbahn) fl. öster. Währg. Schüller's Werkchen weist außer den angeführten noch viele interessante und höchst werthvolle Daten auf. welche zur besseren Veranschaulichung in graphischen Tabellen dargestellt wurden. Doch macht sich hie und da der Mangel numerischer Tabellen fühlbar. E. Sch. Ventilatorbetrieb mit Rädervorgelege. Auf den Werken der bekannten Firma Clayton und Shuttleworth ergab sich, daß die schon stark belastete Dampfmaschine, welche den Ventilator für zwei große Kupolöfen betreiben sollte, hierzu nicht gehörig im Stande war, da durch die straffe Spannung der Ventilatorriemen die Widerstände ganz wesentlich anwuchsen. Dieser Umstand, wie auch die Absicht, die bedeutende Abnutzung der Riemen zu vermeiden, bewogen den Director der Maschinenabtheilung daselbst, George Wilkinson, die Ventilatoren mit Zahnrädern zu betreiben, und zwar mit dem besten Erfolge. Auf der Ventilatorwelle ist ein gußeisernes Getriebe angebracht, in welches ein mit Holz verzahntes Rad eingreift; die Uebersetzung beträgt 3 zu 1, und die Ventilatorwelle macht 1600 Umdrehungen per Minute. Das Nädervorgelege geht ruhig und gleichmäßig, der Ventilator braucht viel weniger Betriebskraft, und die Ersparniß an Riemen ist sehr wesentlich, so daß die ganze Anordnung wohl als nachahmenswerth bezeichnet werden kann. (Engineering, August 1870, S. 109; polytechnisches Centralblatt, 1870 S. 1444.) Herstellung von Drahtgeflechten mittelst Maschine. In der wohlbekannten Drahtsieb-Fabrik (Metalltuchfabrik) von Hutter und Schranz in Wien befindet sich seit einiger Zeit eine Maschine zur Herstellung von Drahtgeflechten (verwendbar als Gitter für Käfige, Gartenzäune etc.), deren sinnreiches Princip wohl der Erwähnung verdient. Auf eine flache, eiserne, rasch rotirende Schiene, läuft in schräger Richtung Eisendraht auf, welcher, um die Schiene eine plattgequetschte Schraubenlinie bildend, bei fortgesetzter Drehung als solche die Schiene verläßt. Das zu bildende Drahtgeflecht besteht in nichts Anderem, als in einer Aneinanderreihung der in obbezeichneter Weise gebildeten platten Spiraldrahtwindungen. Jede folgende schraubt sich bei ihrer Bildung gleichsam in die frühere ein, welche durch an Schneckenfedern sitzende Haken in der richtigen Lage gehalten wird. Ist eine neue Spirale in das Geflecht der ganzen Breite nach eingeschraubt, so wird der Draht abgekneipt, die Haken oder Halter werden aus der vorletzten in die letzte Spirale (Gang) eingehängt und es wird zu dem Einschrauben eines neuen Ganges geschritten. Fr. Kick. (Technische Blätter, 1870 S. 231.) Tarif der Gesellschaft für die Berliner Wasserwerke. – Bedingungen unter welchen die Lieferung von Wasser übernommen wird. Das Wasser wird den Consumenten entweder A. ungemessen, d.h. ohne Anwendung eines Wassermessers geliefert, oder B. mittelst Wassermessers zugemessen. A. Die Wasserlieferung ohne Anwendung eines Wassermessers erfolgt unter nachstehenden Bedingungen, von welchen jedoch die sub Nr. 5a., 5b. und 5c. erst am 1. Januar 1872 in Kraft treten (bis wohin die Preise des Tarifes von 1865 maßgebend bleiben), wenn der Consument nicht schon vorher die Anwendung der Nr. 5a., 5b. und 5c. verlangt. 1) Für den gewöhnlichen häuslichen Bedarf von Wasser mit oder ohne Waterclosets, Toiletten-, Badeeinrichtung und Waschkeller: sind 4 Procent pro Jahr von dem jährlichen Miethswerth, eventuell nach Abschätzung, zu zahlen. 2) Wasser für einen Wasser-Auslaßhahn auf dem Hofe, im Waschkeller, oder in einem anderen den Hausbewohnern zugänglichen Raum, wird nur gegen Zahlung von 4 Proc. vom Miethswerth des ganzen Hauses gegeben. 3) Hauseigenthümern, welche 4 Proc. vom Miethswerthe des ganzen Grundstückes als Wasserrate zahlen, wird hiervon eine Ermäßigung von 10 Procent gewährt. 4) Für leerstehende, unvermiethete Wohnungen wird die betreffende Rate nicht erhoben, wenn hiervon bei Präsentation der Quartalsquittung dem Receptor Anzeige gemacht wird. 5) Außerdem wird berechnet für Wasser: a. Zur Besprengung von Privatgärten unter 10 Ar, pro Saison 5 Thlr. und für jede weiteren 10 Ar oder weniger, pro Saison 4 Thlr.b. Zur Besprengung von Höfen und Bürgersteigen pro Ar, pro Saison 1 Thlr. 15 Sgr. und für jede 10 Quadratmeter darüber, pro Saison 3 Sgr.c. Zur Benutzung in Gewächs- und Treibhäusern, pro Quadratmeter jährlich 2 1/2 Sgr.d. Für Pferde incl. Stallreinigung, pro Stück jährlich 1 Thlr. 20 Sgr.e. Zur Reinigung von Wagen, pro Stück jährlich 1 Thlr. 20 Sgr.f. Für Feuerhähne in Niederlagen, Speichern u.s.w., zur alleinigen Benutzung in Feuersgefahr, für das beständige Gefüllthalten derselben und für Lieferung von Wasser durch dieselben in Feuersgefahr: für12456HahnHähne22844Thlr.151515Sgr.jährlich und für jeden Hahn über sechs, 5 Sgr. mehr. 6) Für alle sub a. – f. bezeichneten Zwecke wird das Wasser zu den daselbst bemerkten Preisen nur dann geliefert, wenn gleichzeitig auch 4 Procent vom Miethswerth des ganzen Grundstückes bezahlt werden Ist auf dem Grundstück kein Gebäude vorhanden, so unterliegt der Wasserpreis in diesen Fällen einem besonderen Abkommen. 7) Für Geschäfte, zu deren Betrieb Wasser erforderlich ist, als: Restaurationen, Schanklocale, Bier-, Kaffee- und Fleisch-Geschäfte, Seifen- und Laugen-Handlungen, Wäschereien, Bäckereien, Schlächtereien u.s.w., wird außer den 4 Procent vom Miethswerth für den Wasserbedarf noch ein Extrapreis durch ein Abkommen bestimmt. 8) Alle diese Zahlungen müssen vierteljährlich pränumerando geleistet werden. 9) Für Grundstücke, für welche die nach obigen Sätzen berechnete Wasserrate mehr als 22 Thlr. pro Quartal betragen würde, oder auf welchen sich Springbrunnen, Pissoirs oder gemeinschaftliche Closets befinden, kann die Lieferung nur mittelst Wassermesser geschehen. 10) Der Consument ist verpflichtet, Erhöhungen der Miethspreise der Wohnungen u.s.w. der Gesellschaft anzuzeigen. 11) Der in der Bestellung festgesetzte Wasserpreis bleibt bis zum Ablauf der für die Wasserlieferung geltenden Zeitdauer unverändert, gleichviel ob das Wasser zu den angegebenen Zwecken benutzt wird oder nicht. 12) Das Wasser kann zu den in der schriftlichen Bestellung angegebenen Zwecken ohne Beschränkung benutzt, darf aber nicht durch Nachlässigkeit oder Muthwillen vergeudet, noch an Unberechtigte, sey es gegen Entgelt oder unentgeltlich, abgelassen, noch zu anderen als den in der Bestellung angegebenen Zwecken verwendet werden. 13) Bei der Besprengung von Gärten, Höfen und Bürgersteigen darf ein freies Laufenlassen des Wassers nicht stattfinden, vielmehr muß derjenige welcher die Besprengung ausführt, die Ausflußmündung des Schlauches oder der Spritze in seiner Hand behalten 14) Da es zur Reinhaltung eines zweckmäßig eingerichteten Closets genügt, nach jedesmaliger Benutzung desselben das Ventil zu heben und nach wenigen Augenblicken wieder nieder zu lassen, so wird ein längeres Laufenlassen des Wassers als Vergeudung angesehen (siehe Nr. 16). 15) Wenn ein Hahn, ein Rohr, ein Ventil oder sonst ein Theil der Wasserleitung undicht ist, und dadurch ein Herauslecken des Wassers verursacht wird, so muß der Consument für die sofortige Reparatur dieses Fehlers sorgen, und bis dieselbe erfolgt, den Haupt-Absperrhahn geschlossen halten. 16) Ueberhaupt ist ein beständiges Laufenlassen des Wassers aus irgend einem Theile der Wasserleitung unter keinen Umständen gestattet, namentlich darf es auch nicht geschehen, um angeblich das Einfrieren der Röhren zu verhindern, da der Gesellschaft nicht zugemuthet werden kann, Verluste zu tragen, welche durch eine unzweckmäßige, oder dem Frost ausgesetzte Anlage der Röhrenleitung entstehen können. – Wird daher ein Closet, ein Hahn, oder irgend ein anderer Theil der Leitung unnöthigerweise oder den contractlichen Bedingungen zuwider laufend angetroffen, so sind dafür zehn Thaler Entschädigung zu entrichten, auch ist die Gesellschaft berechtigt, die fernere Wasserlieferung ohne Anwendung eines Wassermessers, zu verweigern. B. Die Wasserlieferung mittelst Wassermessers geschieht unter folgenden Bedingungen, von welchen jedoch die sub Nr. 17 erst am 1 Januar 1872 in Kraft tritt (bis wohin die Preise des Tarifes von 1865 maßgebend bleiben), wenn der Consument nicht schon vorher die Anwendung der Nr. 17 verlangt. 17) Für die ersten 200 Kubikmeter und darunter pro Quartal sind 20 Thlr. und für jede 10 Kubikmeter über 200, 7 1/2 Sgr. zu zahlen. 18) Die Lieferung erfolgt ausnahmslos durch die der Gesellschaft gehörigen Wassermesser, für deren Verleihung der Consument eine vierteljährlich vorauszubezahlende Miethe zu entrichten hat. Diese Miethe beträgt: beiWassermessernNr.1(mit13Millimet.Durchlaß)vierteljährlich1 Thlr.2191 1/2 Thlr.3251 1/2 Thlr.4382 Thlr.5513 Thlr.6764 Thlr.71025 Thlr. 19) Der Stand des Wassermessers wird gegen Ende eines jeden Quartals aufgenommen. 20) Der Betrag für das erhaltene Wasser ist acht Tage nach Ablauf des betreffenden Quartals zahlbar. 21) Wechselt ein Grundstück auf welchem sich ein Wassermesser befindet, den Besitzer, so bleibt der Besteller der Wasserlieferung dessenungeachtet verpflichtet, für das an seinen Nachfolger weiter gelieferte Wasser zu zahlen, und zwar so lange, bis er die Lieferung laut Nr. 28 abbestellt, oder ihn die Gesellschaft seiner Verpflichtungen entbunden hat. Es steht jedoch der Gesellschaft schon beim Eintritt eines solchen Besitzwechsels frei, die sofortige Zahlung für das schon gelieferte Wasser von dem Besteller zu verlangen, und bei Nichtzahlung die Lieferung einzustellen 22) Erheben sich Zweifel über die Richtigkeit der Angaben des Wassermessers, so wird derselbe abgenommen, im Beiseyn von beiderseitigen Zeugen in der Fabrik der Herren Siemens und Halske Hierselbst mittelst des dazu aufgestellten Apparates geprüft und darnach eventuell die Angabe des Wassermessers rectificirt. Dem Resultat dieser Prüfung hat sich sowohl der Consument als die Gesellschaft zu unterwerfen. Weicht der Messer von der Richtigkeit ab, so wird dem Consumenten für das vorige Quartal und bis zur Prüfung das zu viel Gezeigte in Abzug gebracht, resp. das zu wenig Gezeigte nachträglich berechnet und trägt die Gesellschaft die Kosten der Prüfung. Im entgegengesetzten Fall hat der Consument, insofern die Prüfung von ihm beantragt worden ist, die Kosten derselben zu zahlen. Diese betragen inclusive Transport: fürdiePrüfungeinesMessersNr.1, 2 oder 32Thlr.43546576 23) Die Kosten für Anbringung des Wassermessers, sowie für dessen Wiederabnahme nach Ablauf der für die Wasserlieferung geltenden Zeitdauer, trägt der Consument. 24) Der Consument darf an dem Wassermesser und dessen Zubehör keinerlei Manipulationen vornehmen, und hat für jede durch seine Schuld oder Vernachlässigung entstandene Beschädigung desselben aufzukommen. Er ist verpflichtet, das Messergehäuse nebst Zubehör frostfrei und in gutem Zustande zu erhalten (siehe Vorschriften §. 14 f.) und darf dasselbe zu keinem anderen Zwecke benutzen, als zu dem, wozu es bestimmt ist. ––––––––– Für beide Arten der Lieferung, A und B, gelten noch folgende allgemeine Bedingungen: 25) Kein Grundstück darf von einem Neben- oder Nachbargrundstück aus gespeist werden. Ein jedes muß seine besondere Verbindung mit den Straßenröhren der Wasserwerke haben. 26) Derjenige Theil der Leitung, welcher in der öffentlichen Straße, und zwar von der Hausleitung bis zu der Hauptstraßenleitung, zu liegen kommt, wird dem Consumenten auf seine Kosten stets von der Gesellschaft geliefert und gelegt werden. Die Leitung im Inneren des Grundstückes dagegen bleibt lediglich Sache des Consumenten, nur muß die ganze Anlage nach den von der Gesellschaft erlassenen Vorschriften ausgeführt und in Stand gehalten sowie jede Erweiterung oder Veränderung derselben der Gesellschaft sofort angezeigt werden. 27) Der Consument ist verpflichtet, den Beamten der Gesellschaft jederzeit freien Zutritt zu den Räumlichkeiten, in welchen die Wasserleitung, Messer und Zubehör angebracht sind, zu verschaffen, und die Umwechselung oder Reinigung des Wassermessers jederzeit zu gestatten. 28) Jede Bestellung über Wasserlieferung gilt auf unbestimmte Zeit und bleibt der Consument verpflichtet, den in der Bestellung aufgeführten vierteljährlichen Betrag so lange zu zahlen, bis er die Lieferung gekündigt hat. Diese Kündigung kann nur mit dreimonatlicher Frist und immer nur dergestalt geschehen, daß die Lieferung mit dem Ende eines Kalender-Quartals abschließt. Die Kündigung seitens des Consumenten oder der Gesellschaft muß schriftlich und, entweder gegen Empfangschein oder mittelst recommandirten Briefes unter der Adresse der Gesellschaft oder des Consumenten, erfolgen. 29) Der Consument erklärt sich damit einverstanden, daß die Gesellschaft bei jeder Verletzung oder Ueberschreitung dieser Bedingungen, sowie bei Nichtbezahlung der fälligen Quartals-Raten und der Kosten für Einrichtungen und Reparaturen an Röhren und Wasserleitungs-Apparaten ihm, vorbehaltlich ihrer sonstigen Entschädigungs-Ansprüche, sofort den ferneren Wasserzufluß abschneidet. 30) Sollte durch ungewöhnliche von der Gesellschaft nicht verschuldete Zufälligkeiten die Zuführung oder Benutzung des Wassers unterbrochen werden, so begründet diese Unterbrechung keinen Entschädigungsanspruch für die Consumenten Berlin, den 31. December 1870. Die Gesellschaft der Berliner Wasserwerke. Darstellung blauer Bronzefarbe nach C. Conradty in Nürnberg. Das bisher übliche Verfahren in der Bronzefarben-Fabrication auch schöne blaue Nüancen, durch Erhitzen mittelst Anlauffarben zu erzielen, hat bis jetzt zu keinen befriedigenden Resultaten geführt, indem man nur wenig lebhafte oder bei der weiteren Verwendung des Fabricates wenig haltbare Farbentöne erzielte.Bechmann's Verfahren zur Darstellung blauer Bronze wurde im polytechn. Journal, 1861, Bd. CLX S. 217 mitgetheilt. Nach C. Conradty läßt sich dagegen eine schöne blaue Bronzefarbe auf nassem Wege durch Färben von weißer Bronze mittelst Anilinblau's herstellen.In gleicher Weise werden bekanntlich auch durch Färben die hübschen Glimmerbronzen erzeugt, welche seit einigen Jahren Fr. Rotter in Amberg, Piller in Wien und Schwartze in London fabrikmäßig darstellen; man s. die bezügliche Mittheilung im polytechn. Journal, 1869, Bd. CXCIII S. 427. Auf die gewöhnliche Art und Weise aus reinem englischen Zinn erzeugte weiße Bronzefarbe wird in einer Alaunlösung (1 Loth Alaun auf 3 Maaß = 6 Pfd. Wasser) fünf Stunden lang gekocht, dann rein ausgewaschen und getrocknet. Hierauf folgt die eigentliche Färbung, indem man die weiße Bronze in einer Porzellanschüssel mit einer Lösung von Anilinblau (1 Loth Anilinblau in 1 1/2 Maaß Spiritus gelöst) übergießt und so lange herumrührt bis die Bronze trocken ist. Diese Manipulation muß 6–8mal wiederholt werden, bis man die gewünschte blaue Farbe erhält. Ist die Bronze dunkel genug, so wird dieselbe in warmem Wasser ausgewaschen und ehe sie ganz trocken ist, auf 2 Pfd. Bronze ein Eßlöffel voll Erdöl gegossen, welches man innig damit vermengt. Zur Entfernung des Erdölgeruches setzt man die fertige Bronze einige Tage lang der Luft aus. (Bayerisches Patent vom 5. August 1869. – Aus dem bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 367.) Ueber das vermeintliche Acetylensilber aus Leuchtgas; von Philipp Neumann. Nachdem Berthelot das Acetylen im Leuchtgase nachgewiesen, konnte es nicht befremden, daß die Chemiker die explosive Silberverbindung, welche man beim Durchleiten von Leuchtgas durch neutrale salpetersaure Silberlösung erhielt, für Acetylensilber ansprachen. Seit anderthalb Jahren beschäftige ich mich mit der chemischen Untersuchung dieser Silberverbindung. Die schwierige Gewinnung des Untersuchungsmateriales (ich leite reines Leuchtgas durch neutrale Silberlösung) läßt die Arbeit nur langsam fortschreiten. Der Niederschlag, der hierbei entsteht, ist kein Acetylensilber, vielmehr haben mir zahlreiche Analysen den Beweis gegeben, daß die Verbindung ein Doppelsalz von folgender Zusammensetzung ist: AgO, NO⁵ – AgOC. Leitet man Leuchtgas durch schwefelsaure Silberlösung, so erhält man eine Verbindung von AgO, SO³ + AgOC. Dagegen erhält man mit essigsaurem Silber andere, complicirtere Salze. Wenn man das reine Silbersalz (AgO, NO⁵ + AgOC) mit reiner Salzsäure zersetzt, und das entstehende Gas in sehr concentrirte salpetersaure Silberlösung leitet, so bildet sich kein Niederschlag; auf Zusatz von Wasser fällt dagegen die Silberverbindung AgO, NO⁵ + AgOC wiederum aus. Läßt man aber die mit Gas gesättigte Lösung verdunsten, so erhält man Krystalle von 3 AgO, NO⁵ + AgOC. Es ist mir nicht gelungen die Gasanalyse des neuen Kohlenwasserstoffes zu machen. Fünfzehn Eudiometer zersprangen mit großer Explosion beim Durchschlagen des elektrischen Funkens, was auf einen hohen Kohlenstoffgehalt desselben deutet. Auch die schön krystallisirbaren Jod- und Bromverbindungen dieses Kohlenwasserstoffes zeigen abweichende Eigenschaften von den bis jetzt bekannten Verbindungen des Acetylens. Durch gegenwärtige vorläufige Notizen will ich mir die Priorität dieser Untersuchungen wahren; ich werde nicht ermangeln, wenn mir meine Berufsgeschäfte wieder Zeit lassen, ausführlichere Mittheilungen über diesen höchst interessanten Körper zu veröffentlichen. (Bayerisches Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 337.) Ueber Ermittelung einer Verfälschung der Traubenweine mit Obstwein; von Dr. Tuchschmid in Zürich. Der Obstwein dient hier häufig zur Verfälschung von schlechteren Weinsorten, ohne daß man bis jetzt im Stande war, diese Verfälschung mit einiger Sicherheit zu ermitteln. Bei der Vergleichung der Zusammensetzung der Obstweine mit derjenigen der Traubenweine ergibt sich eine große Differenz im Aschengehalt dieser Getränke. Der Obstwein enthält im Mittel aus zahlreichen Bestimmungen 0,11 bis 0,40 Proc. kohlensauren Kalk, während der Kalkgehalt des Traubenweines höchstens 0,049 ausmacht. Es läßt sich gestützt hierauf das Minimum des Zusatzes von Obstwein zu Traubenwein berechnen. Ist nämlich w die Anzahl der Kubikcentimeter Wein, die in 100 K. C. eines Gemisches beider Getränke enthalten sind; t die Anzahl K. C. Obstwein und a die gefundene Menge CaO, CO², so ist: a (t + n) = 0,04 w + 0,1 t; ferner t = 100 – w; wenn 0,04 das Maximum des Kalkgehaltes von Wein und 0,1 das Minimum des Kalkgehaltes von Obstwein bezeichnet: t = (100 a – 4)/0,06    w = (10 – 100 a)/0,06 Die Bestimmung des Kalkes wird nach den gewöhnlichen analytischen Methoden ausgeführt. (Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft zu Berlin, 1870, Nr. 19. Reinigung der Bier- und Weinflaschen. Dr. O. Bruckner in Gießen empfiehlt, um Bier- und Weinflaschen von den sich in ihnen bildenden Krusten, selbst wenn diese sehr hartnäckig anhaften, zu befreien: die Flaschen mit einer Lösung von übermangansaurem Natron zu schwenken, oder, wenn nöthig, die Lösung kurze Zeit über der Kruste stehen zu lassen. Der Rest des Ansatzes sey dann leicht mit einer Bürste zu entfernen. (Gewerbeblatt für das Großherzogthum Hessen.) Gleichförmiges Einfeuchten von Druckpapier. Bei der Herstellung sehr heicklicher Drucke wendet man in der k. k. Staatsdruckerei in Wien mit großem Vortheil die Luftpumpe an. Das zu feuchtende Papier kommt in größerer Menge in einen luftdicht verschließbaren Kasten, die Luft wird durch eine gute Luftpumpe entfernt und hierauf Wasser in den Apparat angesaugt welches gleichförmig das Papier durchdringt. Nach dem Nässen wird das überflüssige Wasser durch eine Schraubenpresse entfernt. (Technische Blätter, 1870 S. 231.) Fabrication des Astrachanstoffes; von Dr. H. Grothe. Ueber die Herstellung des Stoffes welchen man unter dem Namen Astrachan seit mehr denn drei Jahren anfertigt und verkauft, ist man im Ganzen noch sehr wenig unterrichtet. Die Engländer haben sich lange vergeblich bemüht, die Methode zu ergründen und erst seit einem halben Jahre ist ihnen dieselbe verrathen worden. Alle bisher in Zeitschriften gegebenen Beschreibungen dieses Stoffes begnügen sich mit der Angabe „der Stoff werde geknautscht.“ Wie dieß aber ausgeführt werde und welche Stoffe man überhaupt „knautscht,“ das können sie nicht anführen und doch ist das die Hauptsache bei der ganzen Fabrication. Die Erfindung dieses Stoffes gebührt den Appreturbesitzern Rudolph und Friedlaender in Berlin. Ein Zufall hat darauf hingeführt. Die ersten Proben wurden durchgeführt unter Zusammenlegen des Stoffes, so daß recht viele Falten und Kniffe entstanden; der Stoff wurde dann in Leinen eingenäht, etwas zusammengepreßt und nun gekocht. Allein bei dieser Manipulation gelang es selten, zwei Stücke mit gleichem Fell-imitirenden Aussehen zu schaffen. Daher kam ich (ich war damals Director der D. J. Lehmann'schen Fabriken) auf folgende Idee zur Ausführung, die jetzt allgemein angenommen ist Ich ließ einen Rahmen herstellen, in dem ich senkrecht Pflöcke einsetzte, so daß der Rahmen einer auf den Rücken gekehrten Egge gleichkam. Auf die Spitzen dieses Eggenrahmens legte ich den Stoff verkehrt. Die Schwere desselben ließ ihn da einsinken, wo nicht ein Pflock daran hinderte. An jedem Pflock aber ließ ich das Zeug mit starkem Bindfaden umbinden. So erhielt ich bei einem Stück von beispielsweise 30 Ellen gegen 150 Unterbindungen. Nun wurde das Stück abgenommen, fest zusammen gerollt und 2–3 Stunden gekocht. Der Erfolg war, daß sich rosetten- oder strahlenartig die Kniffe und Knautschen durch Verlegung des Haarstriches ausdrückten. Der Stoff hatte so an Regelmäßigkeit des Effectes gewonnen und die Methode garantirt die Fabrication gleichartig geknautschter Stücke. Diese Methode hat sich nach einiger Zeit überall hin verbreitet. Durch Versetzung der Pflöcke im Rahmen nach verschiedenen Dessin-Anordnungen erzielt man selbstverständlich andere Effecte. Es ist übrigens nicht nothwendig, den Stoff zuvor zu färben, sondern das kann auch nachher geschehen. Bei Anilinfarben ist sogar das nachherige Färben durchaus vorzuziehen. Ferner ist es ein großer Irrthum, wenn man angibt, daß diese Stoffe aus Kameelgarn hergestellt seyen. Jedes Plüschgewebe aus Wolle von einigermaßen langem Haar ist hierzu brauchbar und thatsächlich sind Astrachans mit Kameelgarn sehr selten. Es ist jene Angabe eben nur der Unwissenheit im Webereifache zuzuschreiben. Von streifenartiger Herstellung der Astrachan-Dessins ist vollends keine Rede, sie wird sogar ängstlich vermieden. Imitation von Tigerfell, Löwenfell etc. liegt dabei sehr fern; die Färbung in jenen Felltönen war schon vor der Erfindung des Astrachans vollständig bekannt und angewendet. (Musterzeitung, Zeitschrift für Färberei, Druckerei etc., 1871, Nr. 1.) Anwendung von Blei zum Verbinden von Wunden. Herr Burggraefe aus Genf richtete an die Pariser Akademie eine Note, betreffend das Verbinden von Wunden mittelst sehr dünner Bleibleche. Dieses System, welches im Genfer Hospital zum Verbinden von Fabrikwunden angewendet wird, hat schon außerordentliche Resultate geliefert. Die Bleiblätter werden wie englisches Pflaster angewendet und durch Heftpflaster festgehalten. Diese Verbandart bietet nach dem Verfasser folgende Vortheile: 1) das Blei bleibt weich und kühl in Berührung mit der Wunde; 2) es erspart die Anwendung der Charpie, die eine dauernde Ursache der Erhitzung und Infection ist; 3) die Schwefelverbindung welche sich bildet, verhindert die Fäulniß und die Entwickelung von Organismen, die sie begleiten; 4) ist die Wunde einmal verbunden, so kann sie mit kaltem Wasser gewaschen und erfrischt werden, ohne den Verband zu stören; 5) ist dieß ein Mittel, größere Operationen zu meiden. (Der Naturforscher.)