Titel: Normal-Petroleumbrenner von Dietz und Comp. in London.
Fundstelle: Band 217, Jahrgang 1875, S. 298
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Normal-Petroleumbrenner von Dietz und Comp. in London. Mit einer Abbildung auf Taf. VI [b/2]. Dietz' Normal-Petroleumbrenner. Dem Iron entnehmen wir folgende Beschreibung einer als Muster- oder Normalbrenner für Petroleum und ähnliche Kohlenwasserstoffe zu betrachtenden Construction. In England beherrscht der Verbrauch an Leuchtgas durchaus nicht die Verwendung anderer Leuchtmaterialien, wie man bei dem Vorhandensein so großer und ihrer Qualität nach so vorzüglicher Lager von Gaskohlen vermuthen möchte. Im Gegentheil ist der Verbrauch flüssiger Leuchtstoffe ein so bedeutender, daß der Verbesserung der Lampenconstructionen eine große Aufmerksamkeit gewidmet wird, und in vielen Häusern das Gas höchstens zur Beleuchtung der Fluren, Treppen, Küchen, Ställe und ähnlicher Räume dient, während zur Beleuchtung der Zimmer, bis zu den feinsten Salons, fast ausschließlich Petroleum, Solaröl u. dgl. benützt wird. Diese Erscheinung erklärt sich leicht aus den Uebelständen der Gasbeleuchtung, unter denen als die hauptsächlichsten die häufige Entwickelung schwefliger Säure, das Vorhandensein von Schwefelwasserstoff (durch diese Verunreinigung des Gases leiden die Möbel und besonders alle Metallgegenstände sehr), die beim Brennen entstehende große Hitze, die gelbliche Farbe der Gasflamme und nicht zum kleinsten Theile auch die sehr beschränkte Transportabilität der Gasflamme zu nennen sind. Allen diesen Uebelständen der Gasbeleuchtung gegenüber steht beim Petroleum und ähnlichen flüssigen Leuchtstoffen nur die unbequemere Reinigung und Füllung der Lampen und allenfalls noch das oft blendend-weiße Licht. Indeß ist gerade letzteres nur ein scheinbarer Uebelstand, welchem durch Anwendung entsprechender Schirme und Glocken, sowie besonders durch Benützung mattgeschliffener oder geätzter Glasteller unter den Schirmen leicht abzuhelfen ist. Betreffs des Kostenpunktes möchten im Allgemeinen Leuchtgas und Petroleum einander die Waage halten, besonders wenn man die Lichtstärke mit ins Auge faßt. Für Petroleum und ähnliche Kohlenwasserstoffe gibt man in England den Flachbrennern den Vorzug und zwar mit gutem Grunde; denn es ist nicht zu leugnen, daß die Rund- und Hohlbrenner nicht sämmtliches von ihnen producirte Licht zur Geltung zu bringen vermögen und deshalb pro Lichteinheit mehr Leuchtstoff consumiren als die Flachbrenner, ferner daß die Reinigung der letzteren weit einfacher und bequemer ist als die der ersteren. Dietz' Lampe (Fig. 30) ist von den meisten anderen Flachbrennern scheinbar nur wenig verschieden, und doch zeichnet sie sich in ihren Leistungen vortheilhaft vor den letzteren aus. Der Grund hierfür ist in dem sehr breiten (1 1/2 Zoll engl. = 38mm) Dochte und in den nachstehend beschriebenen Details der Construction zu suchen. Die Dochthülse d ist an ihrem oberen Ende nach einer der Wölbung der Brennerkappe entsprechenden Curve abgerundet, wodurch es sehr leicht gemacht worden ist, dem freien Theile des Dochtes die zur Entwickelung einer gleichmäßigen und normalen Flamme erforderliche Abrundung zu geben. Bei fast allen anderen Flachbrennern ist die Oberkante der Dochthülse geradlinig abgeschnitten; es hängt also die Herstellung der normalen Rundung der Dochte lediglich von der Geschicklichkeit der die Lampe bedienenden Person ab, und da diese Geschicklichkeit nur selten vorhanden ist, so findet man nur zu häufig eine einseitige, in der Regel von Rußbildung begleitete Entwickelung der Flamme. In der Dietz'schen Einrichtung der Dochthülse muß ein wesentlicher Fortschritt constatirt werden. Eine andere Verbesserung besteht darin, daß bei dieser Lampe behufs Nachfüllung von Oel nicht der ganze Brenner abgeschraubt zu werden braucht, für diesen Zweck vielmehr in der unteren Platte des Brenners eine mit einem Deckel verschließbare (aus der Zeichnung nicht ersichtliche) Füllöffnung vorhanden ist. Sodann ist die Luftzuführung sehr zweckmäßig und so eingerichtet, daß die Luft durch eine dreifache Reihe feiner Oeffnungen so in die Luftkammer l geführt wird, daß sie nur nach gehöriger Erwärmung und unter einem zur innigen Mischung mit den Verbrennungsgasen geeigneten Winkel zur Flamme gelangt. Nach übereinstimmenden Berichten anerkannter Autoritäten beträgt bei dieser Lampe der Petroleumverbrauch bei einer Lichtstärke gleich 20 Normalkerzen 1,3 Unzen pro Stunde, wenn der Docht 3/16 Zoll engl. (4mm,8) aus der Hülse ragt. Eine Erhöhung des Lichteffectes durch weiteres Herausschrauben des Dochtes ist sehr wohl möglich und zulässig. Das zu den Beobachtungen benützte Oel hatte ein specifisches Gewicht von 0,780. Rechnet man den Preis des Petroleums zu 2 Shilling pro Gallon, den eines Leuchtgases von 14 Normalkerzen Lichtstärke zu 4 1/2 Shilling pro 1000 Cub.-Fuß engl., so beträgt der Kostenaufwand pro Stunde für 1 Lichtstärke beim Petroleum 0,0225, beim Leuchtgase 0,0200 Pence. Der englische Berichterstatter spricht im Verlaufe seiner Mittheilung den Wunsch aus, daß sein Ideal, nämlich ein unverbrennbarer Docht für Mineralöllampen, recht bald verwirklicht werden möchte. Er verweist dabei auf die fast gar keiner Abnützung unterworfenen Dochte der Spirituslampen und die schon von den Alten benützten Dochte aus Asbest. Leider wird dies Ideal ein frommer Wunsch bleiben, da es bis jetzt kein Mineralöl gibt, welches beim Verbrennen nicht mehr oder weniger Kohlenstoff am Dochte ausscheidet. Diese Ausscheidung wird aber den freien Theil eines jeden Dochtes nach und nach durch Verstopfung der Poren unbrauchbar machen und uns zwingen, diesen Theil von Zeit zu Zeit zu entfernen. Trotzdem möchten wir doch unseren Lampenfabrikanten empfehlen, Versuche mit Asbestdochten zu machen; denn es ist wenigstens denkbar, daß derartige Dochte durch bloßes Abstreichen ihrer durch Kohle verstopften Oberkante leichter und bequemer brauchbar erhalten werden können, als die Baumwollengeflechte, bei denen man zum Behuf ihrer Reinigung fast immer zur Schere greifen muß. Am Schluß seiner Mittheilung bespricht der Berichterstatter die vermeintliche Feuergefährlichkeit der Mineralöle, und hier müssen wir seine Abwehr aus eigener langjähriger Erfahrung kräftig unterstützen. Die aus Braunkohlen dargestellten Mineralöle (Photogen, Solaröl) sind unter allen Umständen durchaus nicht gefährlicher als Rüböl, also absolut gefahrlos, da ihre Siedepunkte so hoch liegen, daß selbst bei der stärksten, in einer Lampe denkbaren Temperaturerhöhung die Bildung von entzündbaren Dämpfen ausgeschlossen ist. Nicht ganz so günstig stellt sich die Sache für Petroleum, welches im rohen Zustande bedeutende Mengen sehr flüchtiger Kohlenwasserstoffe enthält, die zwar bei richtig geleiteter fractionirter Destillation vollständig entfernt werden können, leider aber in vielen Sorten des verkäuflichen Petroleums oft genug in bedenklicher Menge vorhanden sind. Es gibt nämlich für diese flüchtigeren Theile des rohen Petroleums (die unter den Bezeichnungen: Petroleumäther, Petroleumnaphta, Ligroine etc. bekannt sind) keine so ausgedehnte Anwendung, daß sie genügenden Absatz fänden, und ihr Preis ist deshalb ein äußerst geringer. Die Versuchung, diese flüchtigen Oele zu höherem Preise im Petroleum mit zu verwerthen, liegt also nahe. Der Fabrikant ist geneigt, einen Theil derselben nicht abzudestilliren, und der Händler nur zu oft gewissenlos genug, sie dem guten Petroleum nachträglich wieder beizumischen. Und um die dadurch herbeigeführte erhebliche Verminderung des specifischen Gewichtes, die leicht zum Verräther der Fälschung werden könnte, wieder auszugleichen, verschneidet man schließlich das schon gefälschte Petroleum wieder mit schweren Oelen. Das normale specifische Gewicht wird dadurch freilich wieder hergestellt, nicht aber die Gefahr beseitigt. Ein reeller Verkäufer von Petroleum sollte deshalb stets und unter allen Umständen seine Waare zunächst auf ihre Entzündbarkeit prüfen; es existirt für diesen Zweck eine Anzahl gut construirter, einfacher und billiger Petroleum-Prüfer.“ In Amerika und England wird diesem Gegenstande seitens der Behörden eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet, und es existiren dort gesetzliche Bestimmungen über das Minimum der Entzündungstemperatur. Danach wird der Handel mit solchem Petroleum bestraft, bei welchem eine Entzündung der durch Erwärmung desselben entwickelten Dämpfe unter einer Temperatur des Oeles von 120° F. (ca. 49° C.) eintritt. Für Deutschland existiren derartige gesetzliche Bestimmungen unseres Wissens noch nicht, wenigstens nicht überall. (Vgl. auch 1875 216 51.) L. R.

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