Titel: Patent-Punktirfeder von E. O. Richter in Chemnitz.
Fundstelle: Band 218, Jahrgang 1875, S. 202
Download: XML
Patent-Punktirfeder von E. O. Richter in Chemnitz. Mit Abbildungen auf Taf. V [b/4]. Richter's Patent-Punktirfeder. Der Uhrmacher E. O. Richter in Chemnitz, von dessen Patent-Nullenzirkel wir kürzlich (217 373) Abbildung und Beschreibung gaben, hat neuerdings (nach der deutschen Industriezeitung, 1875 S. 394) einen einfachen, sinnreichen Apparat construirt (Patent in Preußen und Sachsen), welcher für das technische Zeichnen sicher rasch ausgedehnte Verwendung finden wird. Jeder, der sich mit Projections- und Maschinenzeichnungen beschäftigt hat, weiß, wie zeitraubend und mühsam das Zeichnen der punktirten, der verschiedenen strichpunktirten und gestrichelten Linien ist. Das in natürlicher Größe und zwar in Fig. 20 in der Ansicht, Fig. 21 in der Seitenansicht und Fig. 22 im Grundriß abgebildete Instrumentchen gestattet nun sehr rasch und leicht derartige Linien zu verzeichnen. Seine Einrichtung ist folgende. Auf der Platte a, welche der Deutlichkeit wegen in Fig. 20 vertical schraffirt ist, befindet sich bei b ein je nach der Art der herzustellenden Linien eigenthümlich verzahntes Rädchen, welches, auf dem Papier fortrollend, den Arm c hebt und unter Mitwirkung der Feder g sinken läßt. Am Arme c sitzt die Reißfeder d und zwar scharnierartig, damit man ihr leicht die richtige, dem Rade angemessene Stellung geben kann. Das Rädchen b wird durch eine kleine, um f drehbare, etwas federnde Platte e gehalten, die sich etwas emporheben und verschieben läßt behufs Einsetzung der verschiedenen Rädchen, welche die Art der Linien bedingen. Bei f liegt die Platte a auf dem Papier auf, um den Niederfall der Feder zu begrenzen. Indem das Rädchen b auf dem Papier hinrollt, wird es, wenn es über seinen ganzen Umfang gleichmäßig so verzahnt ist, daß die Zahndicke etwa der Zahnlücke gleich ist, wie bei I Fig. 23 (in doppelter Größe gezeichnet), die durch die Feder g fortdauernd niedergedrückte Reißfeder offenbar in kurzen Zwischenräumen vom Papier emporheben, es wird eine punktirte Linie entstehen. Ist die Zahnlücke größer als die Zahndicke, wie bei II, so daß also die Zwischenräume zwischen den Hebungen größer werden, so entsteht eine gestrichelte Linie. Folgt auf je zwei Zähne eine größere Lücke, wie bei III, so entsteht eine strichpunktirte Linie; folgt eine Lücke erst auf drei Zähne des Rades, so entsteht eine strichpunktirte Linie, in der ein Strich erst auf zwei Punkte folgt. Die Verzahnung wie bei IV, d.h. Aufeinanderfolge von je zwei Zähnen, größerer Lücke, einzelnem Zahne und Lücke, gibt eine Linie, in welcher auf je zwei Striche ein Punkt folgt, und die letzte Verzahnung endlich, Aufeinanderfolge von je drei Zähnen, Lücke, einzelnem Zahn und Lücke, gibt eine Linie, in der auf je zwei Striche zwei Punkte folgen. Der Gebrauch des Instrumentchens ist sehr leicht zu erlernen; zu beachten ist nur, daß die Reißfeder in ihrem Scharnier die angemessene Schrägstellung erhält. Der Preis der Punktirfeder mit den 6 Rädchen beträgt 7,50 M.

Tafeln

Tafel Taf.
                                    V
Taf. V