Titel: Bestimmung des Glaubersalzes in einem damit verfälschten Bittersalz; von Friedr. Anthon.
Autor: Ernst Friedrich Anthon [GND]
Fundstelle: Band 220, Jahrgang 1876, Nr. , S. 467
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Bestimmung des Glaubersalzes in einem damit verfälschten Bittersalz; von Friedr. Anthon. Anthon, über Bestimmung des Glaubersalzes in Bittersalz. Das Bittersalz hat die Eigenschaft, unter sonst gleichen Umständen mit Wasser Lösungen zu liefern, welche eine sehr bemerkbar höhere Dichte besitzen als jene des Glaubersalzes. So hat eine wässerige Lösung, in welcher z. B. 20 Proc. krystallisirtes Glaubersalz enthalten sind, ein specifisches Gewicht von nur 1,0807, während eine Bittersalzlösung von einem gleichen Gehalte an krystallisirtem Salz dagegen 1,1036 besitzt. Bei den krystallisirten Verbindungen liegt dies allerdings zum Theil in dem geringen Wassergehalt des krystallisirten Bittersalzes gegenüber jenem des krystallisirten Glaubersalzes. Dasselbe tritt aber in ähnlicher Weise auch bei den beiden Salzen im wasserfreien Zustande ein. So hat eine Bittersalzlösung, welche z. B. 10 Proc. wasserfreies Bittersalz enthält, eine Dichte von 1,1053, während eine Glaubersalzlösung, welche 10 Proc. wasserfreies Salz enthält, ein spec. Gew. von 1,0917 besitzt. Dieser Unterschied im Verhalten der beiden Salze ist bedeutend genug, um ihn auf die Ermittlung einer Verfälschung des Bittersalzes mit Glaubersalz anwenden zu können. Obgleich es nun zu diesem Zwecke vortheilhafter erscheinen könnte, bei einer solchen Prüfung das krystallisirte Salz in Anwendung zu bringen (weil bei diesem, wie früher bemerkt, die Differenz in der Verdichtung eine größere), so tritt dabei doch der Umstand ein, daß es schwerer ist, das zu prüfende Salz von dem normalen Wassergehalt zu erhalten, indem leicht ein Ueberschuß davon dem Salze noch anhängen kann, oder dasselbe auch in Folge theilweiser Verwitterung weniger davon enthalten kann, als es im normalen Zustand enthält. Daher erscheint es auch viel räthlicher, bei einer derartigen Prüfung das wasserfrei gemachte Salz anzuwenden. Am vortheilhaftesten verfährt man dabei nun in folgender Weise. Man erhitzt von dem zu prüfenden Salze eine beliebige Menge z. B. 20g auf einer Abdampfschale zwischen 200 und 250° so lange, bis sich alles Wasser verflüchtigt hat. Von dem verbliebenen Rückstand wiegt man nun 10g ab, löst diese in 90g Wasser, wobei man keine Wärme anzuwenden braucht, bringt die Temperatur der Lösung auf 15° und bestimmt bei dieser Temperatur das specifische Gewicht der Lösung, am einfachsten mittels eines Pyknometers. Stellt sich die Dichte nun mit 1,1058 heraus, so war das untersuchte Salz reines Bittersalz. Sollte hingegen das specifische Gewicht nur 1,0917 betragen, so war das untersuchte Salz bloses Glaubersalz. Zwischen diesen beiden Grenzen liegen nun die verschiedenen möglichen Verfälschungen, so daß z. B. entspricht: ein specifisches Gewicht von folgendem procentischen Gehalt an Bittersalz: 1,09170 0 1,09306 10 1,09442 20 1,09578 30 1,09714 40 1,09850 50 1,09986 60 1,10122 70 1,10258 80 1,10394 90 1,10530 100 Aus vorstehender Zahlenreihe ersieht man, daß auf diese Weise ein Jeder, welcher das Pyknometer oder das Tausendgrammfläschchen zu handhaben vermag, im Stande ist, die Bestimmung bis mindestens auf 1 Proc. richtig auszuführen, was im Handelsverkehr als vollkommen genügend erscheint.