Titel: Ueber die giftigen Eigenschaften des Fuchsins; von Bergeron und Cloüet.
Fundstelle: Band 223, Jahrgang 1877, S. 105
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Ueber die giftigen Eigenschaften des Fuchsins; von Bergeron und Cloüet. Bergeron und Cloüet, über die giftigen Eigenschaften des Fuchsins. Die Frage, ob die Anilinfarbstoffe als Färbemittel für gewisse Nahrungsstoffe und Getränke zulässig sind oder nicht, hat schon die verschiedensten Beantwortungen gefunden. Die Pariser Polizeipräfectur, obgleich sie den gefärbten Nahrungsmitteln einen besondern, sehr detailirten Erlaß gewidmet hat, läßt diese Frage offen, sofern sie die Anilinfarben weder unter den verbotenen, noch unter den erlaubten Farbstoffen aufführt. A. Husemann hat im American Journal of Pharmacy, 1875 S. 210 einen Fall veröffentlicht, wonach mehrere Kinder durch den Genuß von mit Fuchsin gefärbten Bonbons sich den Tod zugezogen haben sollen. Das zur Verwendung gekommene Fuchsin zeigte freilich bei der Untersuchung, daß es die Hauptbedingung, arsenfrei zu sein, nicht vollkommen erfüllte, trotzdem daß der heutige Stand der Fuchsinfabrikation die Darstellung eines arsenfreien Productes ermöglicht. Aber der Arsengehalt war so gering, daß die tödtliche Wirkung demselben nicht zugeschrieben werden konnte; vielmehr wurde Husemann durch die Analyse in seiner Ansicht bestärkt, daß das Fuchsin selbst, um so mehr aber, wenn es mit arseniger Säure auch in geringer Menge verbunden in den menschlichen Körper gelangt, ein sehr gefährliches Gift sei. Auf der andern Seite haben Eulenburg und Vohl auf Grund ihrer Studien die Ansicht ausgesprochen, daß Anilinfarben an und für sich nicht giftig sind, daß sie nur schädlich wirken, wenn sie mit gewissen Salzen oder mit Anilinöl verunreinigt sind, oder wenn sie eine gefährliche Säure enthalten. Sonnenkalb hat sogar Anilinfarbstoffe mit 1 Proc. Arsengehalt, in Anbetracht ihrer ungemeinen Ausgiebigkeit, zum Färben von Zuckerwaaren u. dgl. für zulässig erklärt. Prof. G. Bergeron und Prof. J. Cloüet haben für die Lösung dieser Frage weiteres (im Bulletin de Rouen, 1876 S. 138 veröffentlichtes) Material gesammelt, indem sie directe Versuche anstellten, wie der am häufigsten in Conditorwaaren und Getränken vorkommende Anilinfarbstoff, das Fuchsin, innerlich eingegeben auf den Organismus von Menschen und Thieren wirkt, nachdem schon Charvet nachgewiesen hatte, daß subcutane Fuchsin-Injectionen in der Stärke von 2g (aufgelöst in 20g Weingeist und 120g Wasser) keinerlei Vergiftungserscheinungen hervorzurufen im Stande sind. Es zeigte sich wiederholt, daß ein Mensch innerhalb 8 Tagen ohne alle Gefahr allmälig 3g,2 Fuchsin einnehmen kann; nur in den letzten beiden Versuchstagen, an welchen die Dosis jedes Mal bis zu 1g gesteigert wurde, trat ein leichtes, jedoch vorübergehendes allgemeines Uebelbefinden ein. Selbstverständlich war das verwendete Fuchsin zuvor genau untersucht und als arsenfrei, überhaupt frei von metallischen Beimengungen gefunden worden. Nimmt man nun 1l einer Caramellösung, welche 1g,5 Fuchsin enthält, so kann man damit 224l Wein färben, so daß 1l Wem nur 0g,006 Fuchsin enthält, eine Quantität, welche somit nach den angestellten Versuchen auch bei stärkerer Consumtion eines Trinkers keine schädliche Wirkung ausüben kann. Bei Hunden wurde die Dosis je nach der Größe derselben von 5g bis zu 20g, die auf einmal eingegeben wurden, gesteigert. Es trat zwar Erbrechen, Zittern, Abnahme des Herzschlages und der Respiration ein, aber immer den darauffolgenden Tag waren alle Krankheitssymptome verschwunden. Macht man hievon wieder die Nutzanwendung auf den Menschen, so würden diese 20g Fuchsin genügen, um 2987l Wein roth zu färben, und es läßt sich auch nach diesen Versuchen an Thieren kaum annehmen, daß 1l so gefärbten Weines auf den menschlichen Organismus eine schädliche Wirkung ausüben könnte, vorausgesetzt immer, daß das angewendete Fuchsin selbst frei von Arsenik und sonstigen Verunreinigungen ist, eine BedingungBedinguug, deren Erfüllung jedenfalls durch das Gesetz gesichert sein sollte. Eine merkwürdige Beobachtung wurde bei einem Menschen gemacht, dessen Urin seit längerer Zeit einen reichlichen Albumingehalt zeigte. Sogleich nach dem Einnehmen der ersten 0g,05 Fuchsin verschwand der Albumingehalt vollkommen aus dem Urin; die Dosis wurde, wie oben erwähnt, durch eine Woche jeden Tag wiederholt und verstärkt, der Harn täglich untersucht und noch 3 Monate nach der Versuchszeit die völlige Abwesenheit des Albumins in demselben constatirt, ein Resultat, welches in den Verfassern eine andere therapeutische Reminisscenz wachgerufen hat, bei der ebenfalls ein Anilinderivat eine Rolls spielte, nämlich die erfolgreichen Versuche Turnbull's und Filiberti's, das schwefelsaure Anilin gegen Veitstanz und epileptische Anfälle innerlich anzuwenden. Kl.