Titel: Stromregulator für Leuchtgas; von Nicolä Teclu in Wien.
Fundstelle: Band 223, Jahrgang 1877, S. 380
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Stromregulator für Leuchtgas; von Nicolä Teclu in Wien. Mit Abbildungen auf Taf. X [c. d/4]. Teclu's Stromregulator für Leuchtgas. In den Boden eines Glasgefäßes n (Fig. 44), das durch einen Glassturz verschlossen werden kann, ist vollkommen dicht die rechtwinklig gebogene Glasröhre a mit ihrem längern Schenkel in lothrechter Lage eingekittet. Der andere horizontale Theil dient dazu, um das zu regulirende Leuchtgas von der Gasleitung aufzunehmen. In dem vertical stehenden Theil ist der längere Schenkel einer zweiten rechtwinklig gebogenen Glasröhre f eingeschmolzen, durch deren wagerecht gestellten Theil das Leuchtgas den Apparat verläßt. Der lothrechte Schenkel f trägt einen Glascylinder, welcher auf dem Röhrenende luftdicht aufgeschliffen ist. Dieser ist an seinem untern Rande zu einer Schneide zugeschliffen und besitzt einen rechteckigen Schlitz c (Fig. 46), dessen Höhenrichtung parallel mit der Achse des Cylinders läuft. Auf die Röhre a paßt knapp aufgeschoben die Glasröhre l, die am untern Theile erweitert, am untersten Rande ebenfalls zu einer Schneide zugeschliffen ist. Am obersten Theile dieser Röhre ist luftdicht ein Gefäß aus Glas angebracht, in welches das den Schlitz verschließende Quecksilber v eingegossen wird. Das Gefäß besteht aus zwei Theilen, welche luftdicht auf einander aufgeschliffen sind. Der untere erweiterte Theil der Röhre l ist von einer Glasglocke umschlossen und auf der Röhre selbst luftdicht aufgeschmolzen. Der cylindrische untere Theil der Glocke endet mit einem zu einer Schneide zugeschliffenen Rande. Zwischen der Glocke und dem obern Gefäße befindet sich eine zur Aufnahme von Quecksilber bestimmte Schale aus Glas m, die ebenfalls an die Röhre l angefügt ist. Ueberdies sind in dem Boden des Glasgefäßes n zwei lothrecht stehende Glasröhren i eingekittet, welche unter der Glasglocke münden und außerhalb des Gefäßes zu einer horizontalen Glasröhre g (Fig. 45) sich vereinigen. Diese, sowie die Röhre a sind von Quecksilber umgeben, welches in dem Gefäße n bis nahezu zu den Mündungen der Röhren unter der Glasglocke reicht. Der ganze Apparat wird von einem durch Schraube s stellbaren Untersatz p getragen. Um den Regulator in Thätigkeit zu setzen, ist zunächst die gewünschte Größe des Schlitzes, welche sich nach der Menge des zur Verbrennung gelangenden Gases richtet, einzustellen, dann Quecksilber in das Gefäß n bis knapp unter den Mündungen der Glasröhren i zu bringen, wodurch die Röhre l im Quecksilber zu schwimmen beginnt. Auch in das Gefäß d wird so lange Quecksilber gegossen, bis der untere Theil des Cylinders abgeschlossen ist, wodurch die Lage des Schwimmers eine gewisse Größe des Schlitzes bedingt, welche durch Eintragen größerer oder kleinerer Mengen Quecksilber in die Schale m nach Bedarf verändert werden kann. Man schließt sodann das Gefäß n und verbindet mit dem Ende der Gasleitungsröhre die Glasröhre a, mit dem Zweigrohr, welches an dem Ende des Gasleitungsrohres angebracht ist, die Glasröhre g (Fig. 45) und schließlich mit der Röhre f den Brenner, wobei nicht zu übersehen ist, daß die Ausflußöffnung des Brenners größer oder mindestens so groß wie der Schlitz sein soll. Oeffnet man nun den Hahn der Gasleitungsröhre, so beginnt der Apparat zu wirken. Das Gas strömt nämlich einerseits in die Röhre a, von da durch den Schlitz in das Gesäß d und gelangt durch die Röhre f zum Brenner; anderseits, da sich an der Gasleitungsröhre eine Abzweigung befindet und diese mit der Röhre g verbunden ist, durch letztere in die Röhren i und dadurch unter die Glocke des Schwimmers. In Folge des dadurch auf die Glocke ausgeübten Druckes hebt sich der Schwimmer, mit diesem somit auch das den Schlitz verschließende Quecksilber. Dies geschieht nach der jeweiligen Spannung des in der Zweigröhre strömenden Gases, wodurch gleiche Gasmengen dem Brenner zufließen. Um nun größere oder kleinere gleiche Mengen des Gases zu erzielen, muß der Querschnitt des Schlitzes der kleinste unter allen Querschnitten sein und allein vergrößert oder verkleinert werden, wobei die Höhe des Schlitzes, d. i. die höchste Höhe, auf welche der Schwimmer gehoben werden kann, unverändert bleiben muß. Querschnittsveränderungen desselben dürfen sich also blos auf seine Breite beziehen. Es können aber auch die Ein- und Ausflußöffnungen dem Querschnitt des Schlitzes gleich gemacht werden, es kann selbst der Querschnitt der Einflußöffnung der kleinste sein, wenn nur der Schlitz größer, oder gleich groß, die Ausflußöffnung aber größer ist; nie dagegen darf die Ausflußöffnung den kleinsten Querschnitt haben. (Zeitschrift für analytische Chemie, 1877 S. 53.)

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