Titel: Patentirter Wasserstandzeiger von L. Ingermann in Minden (Westphalen).
Fundstelle: Band 223, Jahrgang 1877, S. 569
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Patentirter Wasserstandzeiger von L. Ingermann in Minden (Westphalen). Mit Abbildungen auf Taf. XIII [c/4]. Ingermann's Wasserstandzeiger. Bei den bisher beim Betriebe der Dampfkessel gebräuchlichen Wasserstandgläsern haben sich vielfache Mängel, z.B. Verstopfung des Canals in Folge der Gummidichtung, häufiges Zerspringen der Glasröhre durch entstehende Spannung beim Anschrauben oder durch die verschiedene Temperatur derselben bei nicht gänzlicher Füllung u.s.w., herausgestellt. Die Erfahrung hat gelehrt, daß alle diese Uebelstände weniger dem Material als vielmehr hauptsächlich der Form der Glasröhren und deren Längenausdehnung zuzuschreiben sind. Um diesen Mängeln abzuhelfen, muß man daher von der Glasröhre Abstand nehmen und sie durch eine Metallröhre ersetzen, in welcher gut gekühlte Glasfensterchen so angebracht sind, daß die Erkennung des Wasserstandes sicher erfolgen kann. Auf dieses durch die Praxis bereits bewährte Princip ist die Construction des in Figur 6 dargestellten Patent-Wasserstandzeigers basirt. Derselbe besteht aus einer viereckigen Metallhülse, in welcher auf beiden Seiten kleine runde Glasscheiben genau gegenüber angebracht sind, so daß der Stand des Wassers sowohl bei Tages- als Lampenlicht genau zu erkennen ist. Die Dichtung der Glasscheiben (28mm Durchmesser und 4mm dick) in dem Metallrohre erfolgt einfach mittels Gummi- und Schraubenhülsen, und ist eine Auswechslung derselben leicht, schnell und sicher auszuführen. Da der Temperaturwechsel auf diesen Wasserstandzeiger keinen schädlichen Einfluß ausübt, so eignet sich derselbe vorzüglich für Locomotiven und Dampfschiffe, zumal alle Gefahren des Springens des Glases beseitigt sind, sowie auch das lästige Eindringen der Gummiringe in den Canal nicht mehr vorkommen kann, was sonst so störend im Betriebe wirkt. Der Wasserstandzeiger kann in jeder beliebigen Größe mit und auch ohne Absperrhähnen nach Figur 6 geliefert werden. Bei Einsendung der alten Wasserstandgläser wird die patentirte Erneuerung nach Figur 7 ausgeführt.