Titel: Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo Fischer, Professor an der technischen Hochschule in Dresden.
Fundstelle: Band 238, Jahrgang 1880, S. 34
Download: XML
Neuerungen in der Gespinnstfabrikation; von Hugo Fischer, Professor an der technischen Hochschule in Dresden. Mit Abbildungen auf Tafel 4 und 10. Hugo Fischer, über Neuerungen in der Gespinnstfabrikation. Eine Durchsicht der bis jetzt veröffentlichten Patentschriften lehrt, daſs seit dem Inkrafttreten des deutschen Patentgesetzes bis Mitte des vorigen Jahres etwa 160 Patente ertheilt wurden, welche Neuerungen auf dem Gebiete der Spinnerei zum Gegenstand haben. Von diesen beziehen sich 92 auf die Vorbereitungsarbeiten zum eigentlichen Spinnproceſs, 68 auf diesen selbst, sowie auf mechanische Einrichtungen für die Ueberführung der Gespinnste in Handelswaare. Unter den Patenten auf Vorbereitungsmaschinen sind die auf Krempelconstructionen ertheilten die zahlreichsten, nämlich 44 Stück oder 47,8 Proc. der Gesammtzahl; Patente, welche Neuerungen an Kämmmaschinen betreffen, finden sich 32 Stück oder 34,8 Proc. während die Neuerungen an Reinigungsmaschinen und Strecken mit 11,9 bezieh. 5,5 Proc. vertreten sind. Die Neuerungen an Vor- und Feinspinnmaschinen u. dgl. betreffen vorzugsweise Detaileinrichtungen der betreffenden Maschinen, bezieh. besondere Anordnungen der einzelnen Organe; sie vertheilen sich mit 66,2 Proc. auf die eigentlichen Feinspinnmaschinen, mit 16,2 Proc. auf Zwirn- und Seilereimaschinen und mit 17,6 Proc. auf das Haspeln und Aufwickeln der fertigen Gespinnste. Bemerkenswerth ist das Streben nach Neuerungen namentlich auf dem Gebiet der Wollenspinnerei; Baumwoll- und Flachs Verarbeitung, oder die Nutzbarmachung anderer Faserstoffe treten zurück. Um die Uebersicht auf dem weiten Gebiet zu erleichtern, wurde dem nachfolgenden Referat eine Eintheilung der Patente nach Klassen, wie sie durch die Arbeitsfolgen bedingt sind, zu Grunde gelegt und werden im Verlauf desselben daher die folgenden Abtheilungen Besprechung finden: I) Reinigung der Gespinnstfasern: Wollwaschmaschinen, Wolltrockner, Entkletten der Wolle. II) Umordnung der Gespinnstfasern: Krempeln, Kämmmaschinen, Strecken. III) Verspinnen der Faserstoffe: Vor- und Feinspinnmaschinen, Duplir- und Zwirnmaschinen, Seilereimaschinen. I) Reinigung der Gespinnstfasern. a) Wollwasch- und Trockenmaschinen. Um eine vollkommenere Reinigung und ein besseres Lösen der Wollflocken zu erzielen, schaltet Fr. Bernhardt in Fischendorf bei Leisnig (* D. R. P. Kl. 29 Nr. 6296 vom 18. Januar 1879) zwischen den Transportrechen der Petrie'schen selbstthätig wirkenden Wollwaschmaschine (vgl. 1874 212 * 20) noch besondere aus hohlen Kupferblechcylindern bestehende Schläger ein. Diese schwingen in einer Verticalebene um eine horizontale Drehachse und tauchen bei ihrer Abwärtsbewegung die von den Rechen vorgeschobene Wolle unter die Waschflüssigkeit. Gleichzeitig bewirken zwischen je zwei Schlägern einfallende Wasserstrahlen Ersatz des Waschwassers und befördern dadurch die Reinigung und Lockerung der Wolle. Bei einer anderen, von Weiſs jun. und Comp. in Langensalza (* D. R. P. Kl. 29 Nr. 8776 vom 28. August 1879) angegebenen Einrichtung einer selbstthätigen Wollspülmaschine ist die Zahl der bewegten Theile möglichst vermindert. Der Transport der Wolle in dem langgestreckten, rechteckig gestalteten eisernen Trog mit Doppelboden zur Aufsammlung des Schlammes wird durch einen Strom des Waschwassers bewirkt, welcher an der Einführungsstelle der Wolle über den ganzen Querschnitt des Kastens vertheilt in diesen eintritt, sich parallel zur Längenachse fortbewegt und auſserhalb des Troges durch ein Leitungsrohr nach der Eintrittstelle zurückkehrt. Eine Rotationspumpe bewirkt diesen Umlauf. Das Austragen der gewaschenen Wolle findet mit Hilfe eines rotirenden Cylindersiebes und Lattentuches statt; auf dem Weg durch den Kasten wird die Wolle durch Tauchwalzen (plongeurs) untergetaucht. Durch den Wasserstrom soll ein besseres Ausbreiten und Oeffnen und damit eine vollkommenere Reinigung der Wolle erzielt werden. Eine neue Einrichtung von Trockenkammern für das Trocknen der gewaschenen Wolle wurde von W. Bernhardt und E. Eschke in Leisnig (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 9475 vom 25. September 1879) angegeben. Dieselbe bezweckt eine möglichst vollkommene Ausnutzung der Wärme unter gleichzeitiger Verminderung der nothwendigen Bedienung. Sie ist gewissen Constructionen selbstthätiger Malzwendeapparate der Brauereien bezieh. Getreidespeicher entlehnt und durch Fig. 1 Taf. 4 wiedergegeben. Die aus Eisenplatten zusammengesetzte, mit schlechten Wärmeleitern bekleidete Trockenkammer ist durch Verticalwände a in eine Reihe kleiner Schächte getheilt, welche sämmtlich in gleichen Höhen durch horizontale Siebböden b in Etagen abgetheilt sind. Diese Siebböden sind um horizontale, an den Schachtwandungen liegende Wellen c drehbar und werden in der horizontalen Lage durch eine Sperrvorrichtung gehalten. Die Drehachsen durchdringen die eine Aussenwand der Trockenkammer und tragen hier kurze Hebel d. Die Hebel je einer Etage sind unter sich durch Zug- bezieh. Schubstangen e und f derart verbunden, daſs sämmtliche in dieser Etage liegenden Siebe durch Verschiebung der letzteren Stange gleichzeitig geöffnet oder geschlossen werden. Die nasse Wolle wird in der obersten Etage aufgegeben und von hier aus periodisch abwärts gefördert, dem am tiefsten Punkte der Kammer eintretenden heiſsen Luftstrom entgegen. Nach dem Durchlaufen aller Etagen wird dieselbe durch ein über Walzen geführtes endloses Tuch t abgeführt. – Das Princip dieses Apparates ist ein durchaus richtiges, die möglichst gute Ausnutzung der Wärme ist durch die Anwendung der Gegenströmung bei Einführung von warmer Luft und nasser Wolle herbeigeführt und die rasche Trocknung dürfte durch das bei der Herabförderung der Wolle von Etage zu Etage eintretende Wenden derselben wesentlich gefördert werden. b) Entkletten der Wolle. Durch Einführung zweier Klettentrommeln sucht H. Demeuse und Comp. in Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 781 vom 11. September 1877) die Entfernung der Kletten und das Oeffnen der Wolle vollkommener und sicherer zu erreichen als bisher. Wie bei dem Wiedersehen Klettenwolf wird der bei dem ersten Durchgang noch nicht völlig geöffnete, bezieh. entklettete Theil Wolle einer zweiten Bearbeitung unterzogen. Während Wiede die nicht genügend bearbeiteten Wolltheile nach dem Zuführtuch zurückleitet und sie dadurch nöthigt, nochmals durch die Maschine zu gehen, wenden die Patentträger einen zweiten Spitzentambour an, welcher die Weiterbearbeitung übernimmt. Fig. 2 Taf. 4 stellt den patentirten Klettenwolf dar. o und e sind die beiden Spitzentrommeln, welche nach einander zur Wirkung kommen. Der Trommel e wird die Wolle durch ein aus den gezahnten Walzen c und d gebildetes, die Wollfasern parallel legendes Streckwerk zugeleitet, welches die Wolle aus dem Zuführrumpf a durch das endlose Tuch b zugeführt erhält. Die zum groſsen Theil geöffnete und durch e und darunter liegenden stellbaren Rost f zum Theil entklettete Wolle wird mit Hilfe des endlosen Tisches g und der Walze k der Kammtrommel h überliefert und durch Bürstenwalzen i in die Zähne desselben gedrückt. Diesem fügen sich nur die losen und reinen Wollpartien, während die Flocken und Kletten auf der Kammtrommeloberfläche verbleiben, von dieser durch die Klettenwalze l abgeschlagen und durch die mit verschiedenen Geschwindigkeiten umlaufenden Zahnwalzen n gelöst und der zweiten Klettentrommel o übergeben werden. Drahtgitter p und Stellrost r dienen zur Abführung der Unreinheiten, während die gereinigte und geöffnete Wolle durch den Tisch g der Kammtrommel h von neuem überliefert wird. Abweichend von dem gewöhnlichen Princip der Klettenwölfe sind zwei zum Entkletten der Wolle bestimmte Maschinen, welche an A. Hopff in HamburgDas betreffende Patent ist erloschen.Die Red., bezieh. E. Hübner in Paris patentirt wurden (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 668 vom 23. August 1877, bezieh. * Nr. 8851 vom 29. Juli 1879). Dieselben gehören zu dem durch Abziehen der Wollfasern von den Unreinheiten wirkenden System der Entklettungsmaschinen. Der Grundgedanke ist bei beiden das Herausheben der Kletten u. dgl. aus einem durch Walzen zugeführten Wollbande mittels kammartiger Werkzeuge und Entfernen derselben durch Walzenbürsten. Fig. 3 Taf. 4 zeigt schematisch die von Hopff getroffene Anordnung und Wirkung der Werkzeuge. Das Wollband ist zwischen der Klaviermulde dD und dem Abzugswalzenpaar r, r1 in geringer Länge ausgespannt und durch den festen Tisch l gestützt. Zwischen diesen und die Zuführung tritt ein aus dicht gestellten Nadeln gebildeter Kamm A, welcher durch ein Excenter aufwärts und abwärts bewegt wird. In der gesenkten Stellung wird das Wollband über den Tisch gezogen, und während der Hebung des Kammes von einem gezahnten Zangenbacken E fest gegen den Tisch gepreſst. Die Kammzähne durchstossen das kurze frei liegende Wollbandstück, welches durch eine bei der Senkung des Backens E gleichzeitig bewirkte seitliche Schiebung gespannt wurde, schieben hierbei die in demselben haftenden groben Unreinheiten heraus und geben dieselben an die Zahnwalze B ab, welche wiederum durch die Bürste C gereinigt wird. Während des Niederganges von A findet auch das Lüften des Zangenbackens E und der Transport des Wollbandes statt. Für sichere und vollkommene Reinigung sind derartige Werkzeuge mehrfach hinter einander angeordnet und durch endlose Bänder oder Lattentische in Verbindung gesetzt. Auch bei der Hübner'schen Maschine ist, wie aus Fig. 4 Taf. 4 zu ersehen, das Band zwischen zwei Walzenpaaren a und b ausgespannt. Diese Walzenpaare liegen in verschiedenen Horizontalebenen, die Bewegung des Wollbandes erfolgt abwärts. Das Band ist in verschiedenen Höhen und auf zwei Seiten durch rinnenartig gestaltete Tische c, d unterstützt. In die Rinne jeden Tisches treten die Zähne hin- und herschwingender Kämme e und f ein. Die Theilung dieser Zähne ist eine solche, daſs zwar die feinen Wollfasern durchzuschlüpfen vermögen, die gröberen Unreinheiten dagegen zurückgehalten, eingeklemmt und beim Zurückgang des Kammes aus dem Wollband herausgezogen werden. Das Einstechen beider Kämme erfolgt abwechselnd; ihre Reinigung wird bewirkt durch steife Bürsten g und Bürstenwalzen h, von welchen die Hacker i die Unreinheiten ablösen. Unter den für die Reinigung anderer Faserstoffe bestimmten Maschinen sind unter anderen zu nennen die von R. Kitson in Lowell, Massachusetts (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 8476 vom 1. April 1879) vorgeschlagenen Neuerungen an Schlagmaschinen für Baumwolle u. dgl. Dieselben bestehen in der Benutzung der Antriebwelle als Schlägerachse, die Veränderung der Auflagegröſse auf dem die Baumwolle dem Oeffner zuführenden Lattentuche durch Aufstellung eines mit beweglicher Seitenwand ausgerüsteten Rumpfes unterhalb der Schlägerwelle und der Benutzung eines Bandelevators unterhalb des zwischen Schlagtrommel und Siebtrommeln befindlichen Rostes zur Abführung der ausgeschiedenen Verunreinigungen. II) Umordnung der Gespinnstfasern. 1) Krempeln. Die Vliessbildung, d.h. die An- und Nebeneinanderordnung der Gespinnstfasern zu einem flächenartig ausgedehnten Körper ist jederzeit mit einer Lagenänderung der Einzelfasern oder einer Umordnung derselben verknüpft. Bekanntlich erfolgt diese Umordnung auf den Krempelmaschinen mit Hilfe einer am Umfang mit Drahthäkchen ausgerüsteten Trommel, dem sogen. Tambour der Krempel, und gegen diese angestellte, ebenfalls mit Beschlag versehene, feststehende, ebene Deckel oder rotirende, kreiscylindrische Walzen, welche über der Umfläche des Tambours vertheilt sind. In Folge der groſsen constanten Umfangsgeschwindigkeit der Trommel ist der Angriff desselben gegen die neu zugeführten, noch nicht völlig von einander getrennten oder geöffneten, verfilzten Fasern ein rascher, heftiger; zahlreiche Faserbrüche und dadurch erzeugte Verschlechterung des Materials, sowie die Fortführung nicht genügend geöffneter Faserbündel, welche sich in die Trommelzähne eindrückten, sind die Folge desselben. Dr. H. Grothe in Berlin und Gebrüder Werner in Aarhuus (Dänemark) suchen nach dem Vorgang von Whittaker in Carlisle Villa (Englisches Patent Nr. 1683 vom 21. Mai 1868) und Plantrou und Delamare in Rouen (vgl. 1876 220 * 140), diesen heftigen Angriff durch Anwendung mehrerer kleiner Trommeln an Stelle des groſsen Tambours zu vermeiden, welche sich mit zunehmender Geschwindigkeit drehen und hierbei mit mehreren ebenfalls verschieden rasch umlaufenden Walzen zusammen arbeiten. (Vgl. den Bericht 1879 234 * 287.) E. Lauckner in Görlitz (Erloschenes * D. R. P. Kl. 76 Nr. 4248 vom 26. Juni 1878) behält dagegen den gewöhnlichen Tambour bei und ersetzt, wie aus Fig. 5 Taf. 4 zu sehen, die Arbeiter und Wenderwalzen durch mit radial gestellten Zähnen ausgerüstete, so genannte Kammwalzen. Er beabsichtigt durch diese Zahnform und Stellung ein geringeres Festhaften der Fasern an den Walzen zu erzielen, so daſs das Material durch den vorbei streichenden Tambour nur eine geringe Beanspruchung erleiden kann und sich bei zu groſser Steigerung derselben aus den Zähnen hebt. Die möglichst vollständige Oeffnung der Faserbündel wird durch Vermehrung der Arbeitsstellen am Tambourmantel erreicht. Nach einer vorläufigen Bearbeitung des durch die Vorreisswalze R vorbereiteten und von dem Wender w dem Tambour T zugeführten Materials durch den Arbeiter a wird das Material der ersten langsam rotirenden Kammwalze a1 zugeführt, in welche der Tambour einen Theil der Fasern eindrückt, gleichzeitig ein Auflösen derselben bewirkend. Das aufgenommene Material wird an der Berührungsstelle von a1 mit der zweiten entgegengesetzt und schneller rotirenden Kammwalze a2 von dieser letzteren weiter gelöst, zum gröſsten Theil aufgenommen und sodann nach erfolgtem Ausziehen an die wieder schneller umlaufende Kammwalze a3 abgegeben, welche das Material mittels des Wenders w1 dem Tambour nach abermaliger Bearbeitung zuführt. Die in a2 und a1 zurückbleibenden Faserreste werden dem Tambour direct, bezieh. durch den Wender w1 wieder zugeführt. Eine nochmalige Folge gleichartiger Kammwalzen a1 bis a3 vollenden die Lösung und Umordnung der Fasern. Patente von P. L. Klein zu Werden a. d. Rhur (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 2662 vom 6. September 1877, erloschen, Nr. 2705 vom 5. März 1878, 4785 vom 16. August 1878, Nr. 7048 vom 21. Januar 1879) zielen darauf hin, die allmähliche Lösung der Faserbündel durch feststehende oder um horizontale Achsen oscillirende Kämme zu erreichen, welche über einem Theil des Tambourumfanges vertheilt sind. Dieselben treten, wie aus Fig. 6 Taf. 4, der Skizze der so genannten Kammkrempel (vgl. 1877 224 * 393), zu ersehen, zwischen Speisewalzen a, b und Volant v an die Stelle der Arbeiter und Wender, von denen nur das dem Volant zunächst liegende Paar beibehalten ist. Die Kämme k sind aus schlanken, elastischen Stahlnadeln gebildet und halten die noch ungelösten Knötchen der Wolle so lange fest, bis sie durch den vorüber streichenden Tambour vollständig geöffnet sind, so daſs die Ueberführung ungelöster Wollpartien, oder Fäden bei Shoddyfabrikation, nach dem Peigneur unmöglich wird. – Bei den Krempeln der späteren Klein'schen Patente finden sich diese Kämme einem besonderen kleinen Tambour beigeordnet, von welchem aus das Vliess durch entsprechende Arbeiter- und Wendercombinationen nach der groſsen Krempeltrommel übergeleitet wird. Interessant ist noch die in dem Zusatzpatent Nr. 7048 enthaltene Methode der Einführung der auf dem Vorkrempel gelösten und zu einem Vliess angeordneten Fasern zu der zweiten Krempel in einer zur Tambourachse parallelen Lage, wie dies sonst durch Kreuzen des Wollpelzes auf dem Zuführtisch der zweiten Krempel erstrebt wurde. Klein ordnet für diesen Zweck zwischen dem Peigneur der ersten und dem Tambour der zweiten Krempel eine Wenderwalze an, welche sich in ihrer Achsenrichtung um die halbe Krempelbreite hin- und zurückschiebt. Die Zähne dieser Walzen erfassen die Spitzen der mehr oder weniger normal zur Walzenachse liegenden Fasern des vom Peigneur kommenden Pelzes und führen diese während des Abzuges seitlich fort, bringen also die Einzelfasern in eine schräge, bezieh. parallele Lage zur Tambourachse. Neben diesen sich speciell auf die Vliessbildung beziehenden Neuerungen findet sich eine ganze Reihe solcher Patente, die sich mit einzelnen Theilen der Krempeln beschäftigen und Neuerungen an Speiseapparaten, Vliesstheilern, Kratzenbeschlägen u. dgl. betreffen. a) Speisevorrichtungen. Mit wenig Ausnahmen verfolgen die Neuerungen an Krempelspeiseapparaten den Zweck, eine möglichst gleichmäſsige Zuführung von bereits zertheilter Wolle zu der Trommel der Krempel zu bewirken. Zur Lösung dieser Aufgabe gelangen die Erfinder auf zwei verschiedenen Wegen. Einmal durch Auflösen der in einen Rumpf eingetragenen Wolle mittels Zahnwalzen, das andere Mal durch Auflegen eines dünnen Bandes quer über den Zuführtisch. Zu den den ersteren Zweck verfolgenden Constructionen gehört der Speiseapparat für Wollkrempeln von A. J. Wolters in Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 7535 vom 7. September 1878), bei welchem die in einem Rumpf eingetragene Wolle durch ein den Boden desselben bildendes Lattentuch, zweien in verticaler Richtung laufenden Lattentüchern und durch diese einer Zahnwalze zugeführt wird. Ein vierflügliger rotirender Schläger, welcher dicht über die Zahnspitze der Walze hinstreicht, schlägt die über diese sich erhebenden Wolltheile ab und in den Rumpf zurück, während das in den Zähnen sitzende Vliess von einem rotirenden Haken in gleich groſse Theile gelöst an ein die Abgabe desselben an die Krempel besorgendes Zuführtuch in gleichen Zeiträumen übergeben wird. Der Zuführung der Wolle zum Tambour in gleich breiten, neben einander liegenden, durch Kämme und Zahnwalzen erzeugten Bändern begegnen wir zuerst in dem an Ludwig Klein in Werden a. R. unter dem 13. October 1878 ertheilten Patent * Nr. 3230 nebst Zusatz Nr. 5946 vom 17. December 1878 ab (vgl. 1879 234 * 184). Diesem letzteren zufolge wird, wie in Fig. 7 Taf. 4 dargestellt ist, die in einem Rumpf R befindliche Wolle mittels Lattentuch a und Transportwalze b den Zahnwalzen c und d zugeführt. Die Walze c ist aus einer Anzahl abwechselnd auf eine Achse geschobener, gezahnter und glattrandiger Scheiben c und e zusammengesetzt. Die Zahnscheiben c sind nur partiell mit Zähnen bekleidet und gröſser als die Scheiben e. In die hierdurch zwischen je zwei Zahnscheiben entstehenden ringförmigen Nuthen legen sich hakenförmig gestaltete Bleche f ein, welche auf die Achse der Walze d lose aufgeschoben sind und auf dieser ebenfalls zur gegenseitigen Trennung von Zahnscheiben d dienen. Diese letzteren liegen mit denen der Walze c in gleicher Normalebene, sind auf der Walzenachse befestigt und rotiren mit gröſserer Geschwindigkeit als die Walze c. Durch diese Anordnung wird zwischen den beiden Walzen c und d von den Platten f ein Rost gebildet, durch dessen Spalten die von den Zähnen der Walze c erfasste Wolle hindurch geführt wird. In Folge des Umlaufes der Walze d findet hierbei eine Art Kämmproceſs statt, die erfasste Wolle wird durch die letztere Walze zum Theil wieder ausgestrichen und in den Rumpf R zurückgeführt; nur der zwischen den Zähnen von c sitzende Wollbart wird von diesen dem Wender h übergeben. Die Reinigung der Walze d erfolgt durch die schneller umlaufende Walze i. Gleichzeitig findet im Rumpf R eine Wirbelbewegung der Wolle und damit ein inniges Vermischen derselben statt. In ähnlicher Weise zieht E. Gessner in Aue (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 6378 vom 13. October 1878) mit Hilfe rotirender Zahnscheiben durch einen feststehenden Rost von einem walzenartig gestalteten Wollballen bestimmte Fasermengen ab und gibt sie auf das Zuführtuch der Krempel auf (vgl. 1873 210 248). Die Lösung der Fasern aus den Zähnen der Scheiben bewirkt eine umlaufende Bürste; rotirende Unterstützungswalzen bewirken eine langsame Wendung des Wollballens, so daſs dieser immer neue Stellen dem Angriff der Zahnscheiben darbietet (vgl. Fig. 11 Taf. 4). Die Gessner'sche Patentschrift zeigt eine Reihe von Modificationen dieses Apparates; eine ähnliche Anordnung von C. Bohle in Werdau auch das inzwischen erloschene Patent Nr. 6742 (vom 22. December 1878 ab). Die zweite Methode der Stoffvertheilung auf dem Zuführtisch der Krempeln findet sich bei den an J. B. Verken in Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 1046 vom 5. Juli 1877, erloschen, und Nr. 9899 vom 15. Mai 1879) auf Neuerungen an zusammengesetzten Langkrempeln ertheilten Patenten. Einen aus endlosen Transporttüchern oder vertical und horizontal gelagerten Walzen gebildeten Kasten a (Fig. 8 und 9 Taf. 4) verläſst die eingetragene Wolle durch zwei Speisewalzen b, c und gelangt hierbei in den Bereich eines mit Zähnen besetzten in einem Gehäuse rasch umlaufenden Schlägers d. Der von den fortschreitenden Kastenwänden bewirkte Transport der Wolle nach den Speisewalzen wird noch unterstützt durch ein in unmittelbarer Nähe dieser Walzen angeordnetes, über Leitwalzen laufendes Kratzenband e. Die von dem Schläger losgetrennten Wolltheile fallen durch eine Oeffnung des Gehäuses auf einen aus Walzen gebildeten Tisch f, welcher sie einem zweiten Schläger zuführt. Der ganze Speise- und Vorreissapparat erstreckt sich in seiner Breitenausdehnung nur über einen Theil der vollen Maschinenbreite und die Werkzeuge desselben erhalten neben den für den Längentransport der Wolle erforderlichen Bewegungen noch eine Querschiebung, welche sich mit der Transportbewegung des Walzentisches f so zusammensetzt, daſs sich die das Schlagflügelgehäuse verlassenden Wollflocken auf dem Zuführtisch f in, nach diagonaler Richtung verlaufenden, losen Bändern anordnen. Diese Querbewegung wird durch Schnüre s bewirkt, welche von den abwechselnd rechts und links gedrehten Scheiben g angetrieben werden. Der ganze Speiseapparat gleitet hierbei mit Laufrollen h auf quer zur Maschine liegenden Gestellschienen i oberhalb einer gerieften Walze k. Diese Walze rotirt, von einem seitlich liegenden Vorgelege angetrieben, und überträgt in jeder Stellung des Apparates die Drehbewegung durch in sie eingreifende Zahnräder auf die Speisewalzen des Kastens a. Unter den Speisevorrichtungen ist schlieſslich noch eine solche für Reisswölfe der Kunstwollfabrikation zu erwähnen, welche von L. Lincke in Luckenwalde (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 8563 vom 8. August 1879) angegeben wurde. Dieselbe gehört zur Klasse der Muldenzuführungen und zeichnet sich durch vortheilhafte Anordnung der Mulde gegenüber den zugehörenden Speisewalzen aus. Wie Fig. 10 Taf. 4 angibt, liegen die Achsen der Speise walzen a und b nicht in einer Verticalebene über einander, sondern sie sind seitlich versetzt, so daſs der Mulde c eine solche Gestalt gegeben werden kann, daſs ihr der Trommel t zugekehrter, in eine scharfe Kante auslaufender Theil die Walze a im horizontalen Durchmesser berührt und Muldenkante, Speisewalze und Trommel eine gemeinschaftliche senkrechte Tangente besitzen. Hierdurch wird das Festhalten auch des kleinsten Stückes der zugeführten Lumpen an den äuſsersten Fasern ermöglicht und somit die vollständige Zerfaserung bewirkt. Die Oberfläche der Speisewalze a ist des sicheren Fassens wegen durch Feilenhieb gerauht, die Muldenhöhlung dagegen glatt polirt, damit der Transport der Lumpen nicht gehindert wird. Von weiteren Neuerungen an Speiseapparaten bezieht sich ein Patent von E. Gessner in Aue (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 2274 vom 23. October 1877) auf die Herstellung sogen, plattirter, d.h. aus verschiedenfarbigen Faserstoffen erzeugten Garne, Während nach der älteren Erzeugungsmethode dieser Fabrikate die Mischung der verschiedenen Materiale in den Vorbereitungsmaschinen, beispielsweis dem Wolf, vorgenommen wurde, bewerkstelligt Gessner die Mischung auf der Krempel, indem er entweder das auf dem Speisetuch vorschreitende Vliess, den Tambour bezieh. Peigneur oder das von letzterem durch den Hacker abgelöste Vliess mit andersartigen Fasern überstreut, oder indem er dem die Krempel verlassenden Flor einen anderen bereits fertigen beständig oder periodisch zuführt und mit ersterem vereinigt;  an Stelle des zweiten Flores können auch verschiedenartige Vorgarnfäden benutzt werden. Die periodisch veränderliche Zuführung des Plattirungsmaterials läſst bei der früheren Mischungsmethode (Melangirung) nicht erreichbare Waarengattungen erzielen. Das Auftragen von Wollflocken erfolgt entweder mit Hilfe der in Fig. 11 Taf. 4 angegebenen Vorrichtung, bestehend aus verzahnten Scheiben a, welche durch Gitter b greifend das Material M flockenweis ablösen und dann unter Wirkung der rotirenden Bürsten c abgebenSiehe auch das S. 41 erwähnte Gessner'sche Patent Nr. 6378., oder, wie in Fig. 12 Taf. 4 zu ersehen, durch eine von der Walze a1 gespeiste Streutrommel a. Das von der Kammwalze p abgenommene Vliess ist hierbei von dem Lattentisch r unterstützt. Endlich ist noch eine Einrichtung von J. B. Verken in Aachen (* D. R. P. Kl. 76 Nr. 2187 vom 15. December 1877) zum Einfetten von Kammwolle an Oeffnern zu erwähnen, welche direct mit dem Speiseapparat verbunden ist. Nach Fig. 13 Taf. 4 wird das Einfetten der auf dem Walzentisch c zugeführten, von der unteren Speisewalze D getragenen Wolle mittels der Deckwalzen e bewirkt, welchen das Oel von der mit Plüsch überzogenen Walze h zugeführt wird. Diese letztere berührt die durch Sperrrad schrittweise gedrehte, in den Oelbehälter G eintauchende Bürstenwalze g stetig und wird von dieser mit Oel getränkt. Das Auftragen zu groſser Oelmengen wird durch das Abstreichmesser o verhindert. Die mit gekrümmten Stahlzähnen ausgerüstete Walze a arbeitet mit der Walze D zusammen und streckt in Folge gröſserer Umfangsgeschwindigkeit das auf D befindliche gefettete Wollband. (Schluſs folgt.)