Titel: Auslaufhahn für Filtrirapparate; von E. Capitaine in Berlin.
Fundstelle: Band 239, Jahrgang 1881, S. 175
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Auslaufhahn für Filtrirapparate; von E. Capitaine in Berlin. Mit Abbildungen auf Tafel 15. Capitaine's Auslaufhahn für Filtrirapparate. Der vorliegende Hahn (* D. R. P. Kl. 58 Nr. 10932 vom 11. April 1880) soll eine Vereinfachung in der Bedienung geschlossener Filtrirapparate (Filterpressen) ermöglichen, indem Ablaufhahn und Lufthahn in einem Körper vereinigt sind. Wie Fig. 13 bis 15 Taf. 15 zeigen, enthält das Gehäuse des Hahnes zwei Kanäle a, b, von denen der erstere am höchsten, der andere am tiefsten Punkt des äuſseren Filterraumes i (Fig. 15) mündet, in welchen die durch das Rohr l eingepreſste Flüssigkeit nach dem Durchdringen durch die Filtermasse h tritt. Dem Kanal a entspricht der Mündungsstutzen a2 im Gehäuse und die Bohrung a1 im Hahnkegel, während der Kanal b durch eine der um 90° gegen einander versetzten Oeffnungen g1, g2 mit dem Hohlraum g des Hahnkegels in Verbindung treten, also ins Freie ausmünden kann. Verfolgt man die bei Drehungen von 90° zu 90° sich ergebenden Hahntellungen, so übersieht man leicht, daſs beide Kanäle a, b gleichzeitig oder wechselweise geöffnet oder geschlossen sein können. Dem zu Folge kann beim Füllen der Presse blos der Luft aus dieser Ausgang verschafft werden, während beim Pressen selbst nur die Preſsflüssigkeit zum Ablauf gebracht werden kann. Zum Ablassen werden Luft- und Flüssigkeitskanal gleichzeitig geöffnet; sonst bleiben beide Hahnkanäle geschlossen. Wie in der Patentschrift dargestellt ist, läſst sich die Anordnung auch so treffen, daſs b durch einen einfachen Kanal im Hahnkegel mit einem Austrittstutzen des Hahngehäuses in Verbindung steht, wogegen dann die Bohrung a1 eine T-förmige Gestalt erhält.

Tafeln

Tafel Tafel 15
Tafel 15