Titel: Hüttenrauchschaden in den Waldungen des Oberharzes; von Reuss, Oberförster in Goslar.
Autor: Reuſs
Fundstelle: Band 241, Jahrgang 1881, S. 286
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Hüttenrauchschaden in den Waldungen des Oberharzes; von Reuſs, Oberförster in Goslar. (Schluſs des Berichtes von Seite 204 dieses Bandes.) Reuſs, über Hüttenrauchschaden in den Waldungen des Oberharzes. Vergleichen wir diese Versuche mit den Resultaten des Versuchsbeetes in meinem Forstgarten, so ergibt sich: Die Eiche beidemal gut, die Eschen beidemal schlecht, die Ahorn beidemal schlecht, die Buche im Forstgarten mittelmäſsig, im Freien sehr schlecht, die Fichte im Forstgarten gut, im Freien schlecht, die Kiefer beidemal gut, aber ohne Aussicht auf Erfolg im Freien. Ziehen wir hierbei noch die bisherigen Erfahrungen über die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Holzarten in Betracht, so scheint es auf den ersten Blick, als wenn vollständige Regellosigkeit und Zufall im Gedeihen und Absterben der Holzarten herrsche. Ein tieferes Eingehen auf dieses scheinbar widersprechende Verhalten der einzelnen Holzarten gibt uns indessen überraschende, wenn auch sehr nahe liegende Erklärungen: Die Versuchskulturen haben mit zweierlei Widerwärtigkeiten zu kämpfen, einmal mit dem Hüttenrauche, ein andermal mit der Bodenverarmung. Daſs eine solche Bodenverarmung auf den Hüttenrauchsblöſsen eingetreten sein wird, ist sicher. Ob diese indessen lediglich durch lange Freilage oder vielleicht auch durch Mitwirkung der schwefligen Säure u. dgl. oder durch die verhinderte Humusbildung, deren ich zu Anfang Erwähnung that, bewirkt ist, bleibe vorläufig unerörtert. In meinem Forstgarten hat die Versuchskultur lediglich mit der Bodenarmuth zu thun gehabt. Die genügsame Kiefer, die Fichte und auch die Eiche, welche sich in geringere Bodenverhältnisse zu schicken verstehen, sind gediehen. Die anspruchsvolle Esche ist gänzlich todt, Ahorn und Buche sind kümmerlich. Im Freien haben nun aber die Versuchskulturen nicht nur mit der Bodenverarmung, sondern auch noch mit dem Hüttenrauche zu kämpfen; daher überall die schlechten Resultate. Die Holzarten, welche dem Rauche am besten widerstehen, wie Esche und Ahorn, sterben in Folge der Bodenarmuth, welche gleichzeitig auch ihre Widerstandsfähigkeit schwächt. Die Holzarten, welche mit dem minder guten Boden wohl vorlieb nehmen würden, – als Nadelhölzer, Birken, auch wohl Buchen – haben wieder wenig Widerstandsfähigkeit gegen den Rauch. Allein die Eiche vereinigt die beiden Eigenschaften, welche sie befähigen, zur herrschenden Holzart in Hüttenrauchsgegenden zu werden. Wenn ich nun zur Erörterung der Frage übergehe, wie dem Schaden forstlicherseits abzuhelfen sein möchte, so erwarte man nicht, daſs ich Mittel und Wege dazu angeben kann. Ich muſs mich lediglich darauf beschränken, die Maſsregeln und deren Resultate aufzuzählen, welche man forstlicherseits ergriffen hat, um sich seiner Haut zu wehren. Ich muſs bei dieser Gelegenheit noch einige andere Hütten in die Besprechung hineinziehen. Bei Juliushütte ist am Todtberge ein etwa 20m breiter Rand 80jähriger Fichten stehen geblieben, hinter dessen Schutz dann 1875 kultivirt ist. Die Kultur steht 1878 gut, zeigt aber schon überaus deutliche Spuren von Rauchverletzungen. 1880 ist bereits ein groſser Theil der Pflanzen getödtet und läſst das Aussehen der Kultur mit Sicherheit eine noch stärkere Schädigung erwarten, sobald die Fichten dem Grase mehr entwachsen sind. Bei Lautenthal am Bielstein hat man, wie schon kurz erwähnt, Flechtzäune in 3m Entfernung vor 10 Jahren angelegt, um ein Abschwemmen des frei gelegten Bodens zu verhüten. Der Erfolg ist ein guter und kann diese Maſsregel in ähnlichen Fällen als bewährt empfohlen werden. Bei Clausthaler Silberhütte hat man vielfach Schutzmäntel stehen lassen, so am Eichelnberge gegenüber dem Silbernenaal in einer Breite von über 100m; dahinter hat man mit Erfolg kultivirt. Die Kultur ist jetzt angehende 20jährige Dickung, zeigt aber überall deutliche, schwache bis mäſsige Rauchbeschädigung. Ich muſs hier gleich noch Einiges über Schutzmäntel hinzufügen: Am Einertsberge liegt nördlich der Hütte auf dem sanft nach Südwest geneigten Plateau des Berges zunächst Baumort und Dickung- dahinter schlieſst sich ein Stangenort an, hinter welchem in groſser Ausdehnung sich eine Dickung befindet. Diese Dickung ist durch die erwähnten vorliegenden Bestände in einer Ausdehnung von 1500m gegen den Hüttenrauch geschützt; trotzdem zeigt sie in ihrem Innern in der Richtung des Südwestwindes überall deutliche mäſsige Beschädigungen. Wenn man hier 2000m durch Bestände hindurch gröſstentheils mäſsige Beschädigungen, also trockene Zweigspitzen und Gipfel verfolgen kann, so wird man berechtigt sein, einige Zweifel in die Wirksamkeit der Schutzmäntel zu setzen. Für wirksame Anlegung von Schutzmänteln ist auch offenbar unser Terrain sehr ungünstig. Soweit dieses den Schutz nicht selbst gibt, werden Fichten-Schutzmäntel schwerlich im Stande sein, dahinter liegende Bestände wirksam zu schützen. Am Dietrichsberge bei Altenau liegt in der Windrichtung ein alter Bestand; dahinter liegt eine etwa 15jährige zum Theil sich schlieſsende Kultur, die überall mäſsige Beschädigung zeigt. Kurz, wo wir auch suchen werden, wo das Terrain sich nicht selbst geschützt hat, die Schutzmäntel haben ausreichendes nicht gethan. Immerhin kann man zugeben, daſs, wenn auch vollkommener Schutz durch einen vorliegenden Bestand nicht gewährt werden kann, die Intensität des Schadens doch mehr oder weniger durch denselben abgeschwächt wird. Vielleicht würden Laubholzschutzmäntel, welche sich vermöge ihrer gröſseren Resistenz geschlossener halten können, mehr nutzen. Aber wo soll man sie gleich hernehmen? Wollen wir sie erziehen, so gehören, abgesehen von anderen günstigen Umständen, wenigstens 30 bis 40 Jahre dazu, und sollte es wirklich gelingen, einen wirksamen Schutzmantel in dieser Zeit angebaut zu haben, wir würden, wenn der Schaden ferner so um sich greift, hinter dem Schutzmantel nichts mehr zu schützen haben. In Andreasberg hat man von einem 50jährigen Stangenort einen etwa 20m breiten Strich trockener Stämme stehen lassen. Zwar scheint bei der hier günstigen Terrainbildung dieser Schutzmantel nicht ganz erfolglos gewesen zu sein; doch wird man in Rücksicht auf Käferschaden und auf die kurze Dauer dieser Art Mäntel kaum in groſser Ausdehnung von ihnen Gebrauch machen können. Verschiedentlich hat man lückige Bestände unterbaut. Zwar zeichnen sich überall diese Kulturen vor andern aus; doch ist bei Beurtheilung dieses Erfolges nicht zu übersehen, daſs in lückigen Beständen, wo also noch nicht alle älteren Bäume getödtet sind, die Verhältnisse sehr viel günstiger liegen als auf Rauchblöſsen. Am Einertsberge wurden in einem lückigen Bestände von derselben Stelle die Nadeln eines alten Baumes und einer darunter stehenden, etwa 0m,5 hohen Anflugsfichte auf Schwefelsäure untersucht, wobei sich ergeben hat, daſs der alte Baum 0,53, der Anflug 0,67 Proc. Schwefelsäure der Trockensubstanz enthält. Wenn nun auch aus diesem einen Fall Schlüsse von irgend welcher Bedeutung nicht gezogen werden können, so zeigt er doch, daſs der Schutz, welchen Schirmbestände unterstehenden Kulturen geben, noch sehr fraglicher Natur ist. Gelegentlich der Neuerrichtung der kgl. Hüttenrauchreviere hat man in sehr richtiger Weise die sämmtlichen beschädigten oder gefährdeten Bestände zu einem Block vereinigt und die Bewirthschaftung desselben vollständig unabhängig von dem übrigen Betriebe gemacht. Man hat innerhalb dieses Blockes, je nach dem Grade der Beschädigung und der Gefahr, die Bestände in Zonen eingetheilt und beabsichtigt, jeder Zone entsprechende Behandlung angedeihen zu lassen. Wenn auch durch diese wirthschaftliche Maſsregel ein Mittel gegen den Hüttenrauchschaden nicht gefunden ist, so gibt sie doch die Möglichkeit, sich mit dem Betriebe der Hüttenrauchsbestände ohne Störung für das Ganze den jeweiligen Verhältnissen anzupassen und diese vorläufig lediglich in Rücksicht auf eine erfolgreiche Wiederkultur bezieh. Erhaltung der vorhandenen Bestände und der vorhandenen Bodenkraft zu bewirthschaften. Jedes Jahr, das wir einen Bestand länger am Leben hinhalten, jedes Jahr, das wir den Boden länger vor gänzlicher Verarmung schützen, ist Gewinn. Ueber kurz oder lang werden Mittel gefunden werden müssen und zwar von Seiten der Hütten, mit welchen den schädlichen Einwirkungen des Rauches Einhalt gethan werden kann. Ein Mittel, wirksam in seinen Erfolgen, aber zumal bei jetziger Geschäftslage noch zu kostspielig, kennt man; es ist die Anlage von Schwefelsäurefabriken, welche die Röstdämpfe condensiren und die schweflige Säure zu Schwefelsäure verarbeiten. Man ist im Stande, 50 bis 60 Procent aller schwefligen Gase nebst groſsen Mengen Flugstaubes zurückzuhalten und zu verwerthen. Hierüber liegen hinreichende Erfahrungen aus Freiberg in Sachsen vor. Hier durch sehr erhebliche Entschädigungsummen für Hüttenrauchschaden gezwungen, war man schon seit langen Jahren darauf bedacht, durch zweckmäſsige Betriebsanlagen den Schaden zu vermindern, namentlich die schweflige Säure nach Möglichkeit zu Schwefelsäure zu verarbeiten und so ihr Entweichen zu verhindern. Durch fortgesetzte eifrige Studien und durch Anlage vieler Verbesserungen hat man diese Einrichtungen auf den bisher überhaupt erreichten Höhepunkt gebracht. M. Freytag sagt in seinem Gutachten über den Einfluſs des Hüttenrauches in Gottschalk's Jahrbuch für Berg- und Hüttenwesen, 1873 S. 43, daſs er bei wiederholt eingehender Besichtigung der meisten Hüttenwerke Deutschlands und der Nachbarländer in keinem Orte etwas Aehnliches gefunden und daſs er insbesondere zur Beseitigung der schädlichen Bestandtheile des Hüttenrauches hier die zweckentsprechendsten Vorkehrungen getroffen habe. Wie anders die Anlagen hier! Von den hier in Frage kommenden drei Oberharzer Hütten haben zwei, die in Bezug auf Rauchproduction unbedeutendsten, in Altenau und Lautenthal, Schwefelsäurefabriken. Von der Altenauer Hütte sagt Freytag in seinem Gutachten (a. a. O S. 13), daſs die schweflige Säure theils in die Luft gejagt, theils in kleinen Schwefelsäurekammern mit 20000 Cubikfuſs Inhalt in ganz primitiver Weise zu Schwefelsäure verarbeitet wird. Die Lautenthaler Fabrik mag wohl zweckmäſsiger eingerichtet sein; aber wie ich schon andeutete, ist die Schwefelsäureproduction der Geldopfer wegen fast ganz eingestellt. Nicht uninteressant dürfte eine Berechnung der jährlich von den drei Hütten in die Luft geschickten Schwefligsäuremengen sein. Clausthal hat i. J. 1878 verarbeitet 184000 Ctr. Erze, welche einen Gehalt von etwa 18 bis 20 Proc. Schwefel haben. Durch Verhüttung werden davon frei 15 Proc., also für die Erzmenge von 184000 Ctr. rund 28000 Ctr. Schwefel, welche als 56000 Ctr. schweflige Säure in die Luft gehen. Altenau hat i. J. 1878 verhüttet 60000 Ctr. mit 9000 Ctr. Schwefel, von welchem 1400 Ctr., also 2,7 Proc. der verhütteten Erzmenge, zu 4250 Ctr. Schwefelsäure verarbeitet, 7600 Ctr. aber als 15200 Ctr. schweflige Säure entwichen sind. Lautenthal hat 58000 Ctr. Erze mit 8700 Ctr. Schwefel verarbeitet, von welchem 2400 Ctr. = 4,1 Procent der Erzmenge in 7200 Ctr. Schwefelsäure umgesetzt und 6300 Ctr. als 12600 Ctr. schweflige Säure frei werden. In Folge ausgezeichneter Einrichtung der Schwefelsäureanlagen der Freiberger Hütten wurden dort bereits i. J. 1870 57 Procent der schwefligen Säure zu Schwefelsäure verarbeitet, während nur 43 Procent der schwefligen Säure entwichen. Durch ähnliche Anlagen würde man auf unseren Hütten auch 57 Procent der schwefligen Säure zurückhalten können, wodurch dieselben bei Clausthal von 56000 auf 24000, bei Altenau von 15200 auf 7700, bei Lautenthal von 12600 auf 7500, zusammen von 83800 auf 39200 Ctr. schweflige Säure vermindert werden könnten. Aber nicht nur die schweflige Säure, sondern auch die Flugstaubmenge würde bedeutend verringert werden. In Freiberg werden davon über 6 Procent der verarbeiteten Erze bei der Schwefelsäurefabrikation in den Kammern zurückgehalten, die ohne diese Einrichtung in die Luft getrieben würden. Wenn hieraus ein Schluſs auf unsere Hütten zulässig ist, und ich wüſste nicht, was dem entgegen stände, so würde dies eine zur Hauptsache aus arseniger Säure, Schwefelsäure, Blei- und Zinkoxyden bestehende Flugstaubmenge ausmachen: bei Clausthal von 10000 Ctr., bei Lautenthal von 3500 Ctr. und bei Altenau von 3600 Ctr. Ich sollte meinen, daſs das Zurückhalten einer solchen Menge schädlicher Stoffe die erwünschten Erfolge haben müsse, zumal die Erfahrungen in Sachsen ein auſserordentlich günstiges Zeugniſs dafür ablegen. Dies beweist nicht nur eine Aeuſserung Freytag's auf S. 43 des angezogenen Gutachtens vom J. 1873, nach welcher die Beschädigungen der Vegetation in den letzten Jahren in Folge verbesserter Condensationseinrichtungen auſserordentlich abgenommen haben, sondern auch vor allem die Abnahme der für Hüttenrauchschaden gezahlten Entschädigungsummen. Während im J. 1864 noch 18 599 Thlr. bezahlt wurden, vermindert sich in Folge der verbesserten und vervollkommneten Einrichtungen die Entschädigungsumme bis zum J. 1870 auf 1594 Thlr., während gleichzeitig die Schwefelsäurefabrikation von 4,5 auf 25,2 Procent der verhütteten Erzmenge stieg; also während sich die Schwefelsäurefabrikation von 1 auf 6 erhöhte, verminderte sich der Schaden von 12 auf 1. Solche Zahlen reden! Vorläufig kann allein die Anlage von Condensationsvorrichtungen uns helfen. (Vgl. Freitag 1873 208 235.) Es bleibt mir noch die Frage zur Erwägung, ob die einstige Wiederbewaldung der durch Hüttenrauch verwüsteten Flächen möglich sein und etwaigen Falles in welcher Weise dieselbe zu bewirken sein wird. Soweit die Bodendecke und das kulturbare Erdreich nicht bereits durch Regengüsse von den Blöſsen abgewaschen ist, wird meines Erachtens eine Wiederbewaldung allzu groſse Schwierigkeiten nicht finden. Die jetzt bewaldete Nachbarschaft alter Hüttenplätze im Granethale, im Innerstethaie, auch bei Schulenberg im Weiſswasserthal gibt uns in dieser Beziehung beruhigende Aufschlüsse. Auch zeigt der Kulturversuch im Forstgarten, daſs die Bewaldung des Hüttenrauchbodens voraussichtlich erfolgreich betrieben werden kann. Anders verhält es sich mit den ihrer Bodenkrume beraubten, völlig steril gewordenen Flächen. Solche Flächen, von denen auch das letzte Restchen Erde abgespült ist, wieder zu bewalden, gehört, wenn nicht zu den Unmöglichkeiten, so doch zu den schwierigsten, meist erfolglos versuchten Aufgaben der Forstkultur. Hier weiter die Maſsregeln, welche zur Wiederkultur von dergleichen abgespülten Flächen anzuwenden sein möchten, zu besprechen, dürfte zu weit führen und mag nur noch erwähnt sein, daſs zur Wiederkultur der Hüttenrauchblöſsen in erster Linie die genügsamen Holzarten einen Platz finden werden. Zum Schlusse eilend, gestatte ich mir, noch einmal kurz die bisherigen Resultate unserer Forschungen zu wiederholen:   1) Das Studium der Hüttenrauchschäden in Waldungen ist noch jung und kann als abgeschlossen nicht betrachtet werden.   2) Der Hüttenrauch schädigt vorzugsweise durch die schweflige Säure.   3) Alle Bäume vermögen eine gewisse Menge Schwefelsäure durch die Blätter aufzunehmen, wodurch sie in einen kränkelnden Zustand versetzt werden, der sich durch Absterben einzelner Blätter, Zweige oder vollständigen Tod äuſsert.   4) Die chemische Analyse ist das geeignete Mittel, den Bezirk des Hüttenrauches festzustellen.   5) Der Schaden kann nur durch forstliche Bonitirung ermittelt werden.   6) Der Zuwachs des Baumes im Hüttenrauche ist ein unregelmäſsiger und schwankender.   7) Durch Hüttenrauch wird der Baum schon vor dem Tode am Zuwachs geschädigt.   8) Gesunde kräftige Bäume können dem Hüttenrauche länger widerstehen als kränkliche.   9) Die Laubhölzer, namentlich die Eiche, widerstehen dem Rauche besser als die Nadelhölzer. 10) Alle Holzarten, welche Ansprüche auf humosen, mineralisch kräftigen Boden machen, gedeihen im Hüttenrauchboden nicht. 11) Die einzige Holzart, deren Anbau in Hüttenrauchgegenden, namentlich in gefährdeten Lagen, Erfolg verspricht, scheint die Eiche zu sein. 12) Die Umwandlung der gefährdeten Nadelholzflächen in Laubholz scheint geboten zu sein. 13) Vom Hüttenrauch krank gewordene Bestände sind gegen Käferschaden nicht geschützt. 14) Zur Bewahrung der Bodendeckung und der Bodenkraft ist bei Holznutzungen mit gröſster Vorsicht zu verfahren und diese namentlich in der Nähe der Hütten lediglich auf Trockniſs zu beschränken. 15) Zur Vermeidung von Wirthschaftsstörungen sind alle Hüttenrauchsbestände zu einem selbstständigen Wirthschaftscomplexe zu vereinigen. 16) Durch Anlage von Schwefelsäurefabriken, durch welche die Hüttendämpfe condensirt werden, kann der Schaden auſserordentlich verringert, ja auf ein Minimum zurückgeführt werden. 17) Hüttenrauchsblöſsen können nach Aufhören der Schädigung wieder in Kultur gebracht werden.