Titel: E. Becker's Centrifugal-Bremskupplung.
Fundstelle: Band 242, Jahrgang 1881, S. 159
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E. Becker's Centrifugal-Bremskupplung. Mit Abbildungen. E. Becker's Centrifugal-Bremskupplung. Die durch die Berlin-Anhaltische Maschinenbau-Actiengesellschaft ausgeführte Centrifugal-Bremskupplung von E. Becker in Berlin (* D. R. P. Kl. 35 Nr. 7205 vom 6. April 1879 und Zusatz * Nr. 14611 vom 11. Februar 1881) ist eine Reibungskupplung, bei welcher die Bremsbacken durch die Fliehkraft selbstthätig und zwar erst dann zur Wirkung gelangen, wenn eine bestimmte Umdrehungszahl erreicht ist. Textabbildung Bd. 242, S. 160 Die Bremsbacken f schwingen um Zapfen e, welche in einer auf der angetriebenen Welle a aufgekeilten Scheibe c befestigt sind. Bei der Drehung dieser Scheibe suchen sich die Bremsbacken mit ihren Bremsflächen i an den inneren Umfang der Schale h zu legen, welche auf der mit der Welle a zu kuppelnden Welle b aufgekeilt ist. Sie würden an diesem Umfang gleiten, so lange bei zu geringer Umdrehungszahl der antreibenden Welle die entwickelte Fliehkraft nicht hinreichend ist, die Bremsbacken so stark gegen den Mantel der Schale h zu drücken, daſs diese mit der Welle b mitgenommen werden kann. Dies kann nun vermieden werden, indem sich die vorzeitige Bewegung der Bremsklötze infolge der Fliehkraft dadurch verhindern läſst, daſs sie mittels der Arme f1 und Bolzen g mit einer ebenfalls auf der Welle a sitzenden Scheibe d verbunden werden, deren Stellung mit Hilfe der Ausrückhülse k fixirt wird. Durch Verschieben dieser Hülse wird die Scheibe d gedreht und bei der einen Drehungsrichtung dem Bremsbacken gestattet, der Fliehkraft zu folgen und die Kupplung zu vollziehen, während bei der Drehung der Scheibe d in der entgegengesetzten Richtung die Bremsbacken von der Schale h abgezogen werden, womit das Lösen der Kupplung bewirkt ist. Mit Rücksicht auf die durch den Entfernungsunterschied zwischen dem Schwerpunkt der Bremsklötze und den Zapfen e einerseits und den Bremsflächen i und diesen Zapfen andererseits bedingte Hebelübersetzung kann die Kupplung verhältniſsmäſsig geringe Abmessungen erhalten. Bei bestimmten Dimensionen entspricht jeder Umdrehungszahl eine ganz bestimmte zu übertragende Umfangskraft, also auch eine bestimmte zu übertragende Arbeitsmenge. Dieser Umstand läſst die Anwendung der Kupplung als Sicherheitsvorrichtung für solche Fälle zu, in denen es sich darum handelt, daſs ein gewisser Kraftbedarf nicht überschritten werden darf, weil sonst die Kupplung selbstthätig sich ausrückt. Aus demselben Grunde wird die Anbringung der Kupplung auch da von Vortheil sein, wo es sich darum handelt, miethweise überlassene Kräfte nur so weit zu übertragen, als dies von Seiten des Miethers oder Vermiethers beabsichtigt ist. Von viel gröſserer Wichtigkeit ist jedoch die Anbringung einer solchen Kupplung an der Hauptriemen- oder Seilscheibe einer von einer Kraftmaschine angetriebenen Transmission, weil dann die Maschine leer anlaufen kann, während die gesammte Transmission noch still steht, und weil die letztere erst dann allmählich in Bewegung kommt, wenn die Maschine schon annähernd ihre normale Geschwindigkeit erreicht hat. Das Anlaufen der Transmission wird kein plötzliches sein, da die Fliehkraft sich nicht augenblicklich in hinreichender Stärke in den Bremsbacken auſsert. Die Kupplung wirkt demnach- und dies muſs noch besonders hervorgehoben werden – stoſsfrei.