Titel: Ueber die Untersuchung von Erdöl.
Autor: F.
Fundstelle: Band 245, Jahrgang 1882, S. 165
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Ueber die Untersuchung von Erdöl. Mit Abbildungen auf Tafel 13. Ueber die Untersuchung von Erdöl. O. Braun in Berlin (*D. R. P. Kl. 42 Nr. 18076 vom 11. August 1881) hat seinem sogen, verbesserten Taucher (vgl. 1882 243 * 477) jetzt folgende Einrichtung gegeben: Der Apparat wird mittels der Lampe L (Fig. 8 Taf. 13) auf die Versuchstemperatur gebracht, der Obertheil F abgehoben, die Höhlung B bis zur Marke b mit auf 20° erwärmtem Erdöl gefüllt und F wieder aufgesetzt. Nachdem jetzt der Apparat 10 Minuten lang auf der Versuchstemperatur erwärmt wurde, wird Ventil D zur Seite gedreht, die Flamme L unter die Oeffnung von C gebracht und Hahn K geöffnet, um durch Ausfluſs von Wasser aus dem Gefäſs J den Schwimmer H sammt der von ihm getragenen Glocke E zu senken und dadurch das in E vorhandene Gemisch von Luft und Erdöldampf durch C auf die Flamme zu treiben. Der Versehe Erdölprüfer (1881 240 * 138), welcher durch Parlamentsacte bereits in England eingeführt wurde, ist durch Kaiserliche VerordnungDieselbe lautet:§ 1. Das gewerbsmäſsige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, welches, unter einem Barometerstande von 760mm, schon bei einer Erwärmung auf weniger als 21° des hunderttheiligen Thermometers entflammbare Dämpfe entweichen läſst, ist nur in solchen Gefäſsen gestattet, welche an in die Augen fallender Stelle auf rothem Grunde in deutlichen Buchstaben die nicht verwischbare Inschrift Feuergefährlich tragen. Wird derartiges Petroleum gewerbsmäſsig zur Abgabe in Mengen von weniger als 50k feilgehalten oder in solchen geringeren Mengen verkauft, so muſs die Inschrift in gleicher Weise noch die Worte: Nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar enthalten.§ 2. Die Untersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit im Sinne des § 1 hat mittels des Abel'schen Petroleumprobers unter Beachtung der von dem Reichskanzler wegen Handhabung des Probers zu erlassenden näheren Vorschriften zu erfolgen. Wird die Untersuchung unter einem anderen Barometerstande als 760mm vorgenommen, so ist derjenige Wärmegrad maſsgebend, welcher nach einer vom Reichskanzler zu veröffentlichenden Umrechnungstabelle (s. S. 168) unter dem jeweiligen Barometerstande dem im § 1 bezeichnenden Wärmegrad entspricht.§ 3. Diese Verordnung findet auf das Verkaufen und Feilhalten von Petroleum in den Apotheken zu Heilzwecken nicht Anwendung.§ 4. Als Petroleum im Sinne dieser Verordnung gelten das Rohpetroleum und dessen Destillationsprodukte.§ 5. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1883 in Kraft. vom 24. Februar 1882 nun auch für das Deutsche Reich angenommen und nach dem Centralblatt für das deutsche Reich vom 12. April 1882 in folgender Weise abgeändert worden. Der neue Prober besteht aus dem 56mm hohen, 54mm weiten Erdölgefäſs G (Fig. 9 und 10 Taf. 13) und dem Gefäſsdeckel D mit Drehschieber S und Triebwerk Z, mit Hilfe dessen die Zündvorrichtung e in dem vorschriftsmäſsigen Zeitverlauf in Wirksamkeit tritt. Wasserbad W ist mit einem Mantel U umgeben und wird wie auch die Spirituslampe L von dem Dreifuſs F getragen. Das aus Messing hergestellte, innen verzinnte Erdölgefäſs ist im Wesentlichen ebenso als das des englischen Apparates, der Deckel aber unterscheidet sich namentlich durch die Vorrichtung zur Aufnahme des beim englischen Apparate nicht vorhandenen Triebwerkes Z, wie auch der Schieber in einen Drehschieber S umgewandelt ist. Die Zündvorrichtung besteht aus einem Erdöllämpchen e mit der Dochthülle d, welche senkrecht zur Drehachse steht und auf die Wand des Lampenkastens etwas seitwärts der Mitte aufgesetzt ist. Das von PenskyPensky in Berlin, Wilhelmstraſse 122, liefert den ganzen Apparat für 60 M. construirte Triebwerk ist dazu bestimmt, selbstthätig eine langsame und gleichmäſsige Bewegung des Drehschiebers S zu bewirken und derart zu regeln, daſs die nach und nach erfolgende Aufdeckung der 3 Löcher o genau in 2 Sekunden beendet ist und daſs der Schieber S dann schnell wieder in seine Anfangslage zurückgeführt wird und die Löcher schlieſst. Dadurch wird die Anwendung eines Pendels, nach dessen Schwingungen das Oeffnen und Schlieſsen des Schiebers nach der englischen Vorschrift erfolgen soll, entbehrlich, die Beobachtung des Apparates einfacher, das Oeffnen und Schlieſsen des Schiebers aber regelmäſsiger. Das Thermometer t für den Erdölbehälter ist in halbe Grade eingetheilt, die Theilung reicht von 10 bis 35°, die des nur ganze Grade angebenden Thermometers T für das Wasserbad von 50 bis 60° und zwar ist bei 50° der Theilstrich roth eingelassen. Nach der zugefügten Gebrauchsanweisung ist für die Untersuchung ein möglichst zugfreier Platz von mittlerer Zimmertemperatur zu wählen, das Erdöl selbst in geschlossenen Behältern im Arbeitsraum so lange aufzubewahren, daſs es dessen Temperatur angenommen hat. Bei Beginn der Untersuchung wird der Stand eines geeigneten, im Arbeitsraume befindlichen Barometers in ganzen Millimetern abgelesen und auf Grund desselben aus nachfolgender Tabelle derjenige Wärmegrad ermittelt, bei welchem das Proben durch das erste Oeffnen des Schiebers zu beginnen hat. Der Beginn des Probens erfolgt bei einem Barometerstande: von 685 bis 695mm bei 14,0° von mehr als 695 705 14,5 705 715 15,0 715 725 15,5 725 735 16,0 735 745 16,0 745 755 16,5 755 765 17,0 765 775 17,0 775 785 17,5 Weicht der gefundene Barometerstand von dem in § 1 der Kaiserlichen Verordnung angegebenen Normalbarometerstande von 760mm um mehr als 2mm,5 ab, so ist noch derjenige Wärmegrad zu ermitteln, welcher nach § 2 bei dem jeweiligen Barometerstande dem Normalentflammungspunkte (21° bei 760mm) entspricht. Zu diesem Zweck sucht man in der oberen Zeile der Umrechnungstabelle S. 168 die der Höhe des beobachteten Barometerstandes am nächsten kommende Zahl und geht in der mit dieser Zahl überschriebenen Spalte bis zu der durch einen leeren Raum oberhalb und unterhalb hervorgehobenen Zeile hinab. Die Zahl, auf welche man in dieser Zeile trifft, bezeichnet den maſsgebenden Wärmegrad, unter welchem das Erdöl entflammbare Dämpfe nicht abgeben darf, wenn es nicht den in § 1 der Verordnung angegebenen Beschränkungen unterliegen soll. Der Prober wird nun zunächst ohne Erdöl so aufgestellt, daſs die rothe Marke des Thermometers T sich nahezu in gleicher Höhe mit den Augen des Untersuchenden befindet. Hierauf wird der Wasserbehälter durch den Trichter C mit Wasser von 50 bis 520 so weit gefüllt, daſs es anfängt, durch das Abfluſsrohr abzulaufen. Will man das Wasser im Wasserbehälter des Probers selbst mittels der Lampe L vorwärmen, so muſs man jedenfalls eine Ueberhitzung des Tragringes an dem Dreifuſs vermeiden. Die mit einem rund geflochtenen Dochte versehene Zündungslampe wird mit loser Watte gefüllt und auf diese so lange Erdöl gegossen, bis Watte und Docht sich gehörig voll gesaugt haben, worauf man das überschüssige Oel durch Auftupfen mit einem Tuche entfernt, die Watte aber in der Lampe beläſst und gleichzeitig die Mündung der Dochthülle von etwaigem Ruſs befreit. Das zu untersuchende Oel wird, falls seine Temperatur nicht mindestens 20 unter dem nach der Tabelle S. 168 ermitttelten Wärmegrad liegt, bis zu 2° unter letzterem abgekühlt, ebenso das Erdölgefäſs nebst Deckel D und Thermometer, welche, falls diese hierbei ins Wasser getaucht wurden, wieder sorgfältig zu trocknen sind. Nun wird das Wasserbad mittels der Lampe L auf 54,5 bis 550 gebracht, das Erdöl mittels Glaspipette behutsam in das Gefäſs so weit eingefüllt, daſs die äuſserste Spitze der Füllungsmarke sich eben noch über den Flüssigkeitsspiegel erhebt. Eine Benetzung der oberhalb der Marke liegenden Seitenwandungen des Gefäſses ist unter allen Umständen zu vermeiden- sollte sie trotz aller Vorsicht erfolgt sein, so ist das Gefäſs sofort zu entleeren, sorgfältig auszutrocknen und mit frischem Erdöl zu füllen. Etwaige an der Oberfläche des Erdöles sich zeigende Blasen werden mittels der frischen Kohlenspitze eines oben ausgebrannten Streichhölzchens vorsichtig entfernt. Unmittelbar nach der Einfüllung wird der Deckel auf das Gefäſs gesetzt. Das gefüllte Erdölgefäſs wird hierauf, mit Vorsicht und ohne das Oel zu schütteln, in den Wasserbehälter eingehängt, nachdem festgestellt ist, daſs der Wärmegrad des Wasserbades +55° beträgt. Die Spirituslampe wird dann ausgelöscht. Hatte die Wärme des Wasserbades 55° bereits überschritten, so ist sie durch Nachgieſsen kleiner Mengen kalten Wassers in den Trichter des Wasserbehälters bis auf 550 zu erniedrigen. Nähert sich die Temperatur des Erdöles in dem Oelgefäſse dem nach der Tabelle S. 168 ermittelten Wärmegrade, so brennt man das Zündungsflämmchen an und regulirt dasselbe dahin, daſs es seiner Gröſse nach der auf dem Gefäſsdeckel befindlichen weiſsen Perle p ungefähr gleichkommt. Ferner zieht man das Triebwerk auf, indem man den Knopf b desselben in der Richtung des darauf angegebenen Pfeiles bis zum Anschlag dreht. Sobald das Erdöl den für den Anfang des Probens vorgeschriebenen Wärmegrad erreicht hat, drückt man mit der Hand den Auslösungshebel k des Triebwerkes, worauf der Drehschieber seine langsame und gleichmäſsige Bewegung beginnt und in zwei vollen Zeitsekunden vollendet. Während dieser Zeit beobachtet man, indem man jede störende Luftbewegung, namentlich auch das Athmen gegen den Apparat vermeidet, das Verhalten des der Oberfläche des Erdöles sich nähernden Zündflämmchens. Nachdem das Triebwerk zur Ruhe gekommen, wird es sofort von neuem aufgezogen; man wiederholt die Auslösung des Triebwerkes und den Zündungsversuch, sobald das Thermometer im Oelgefäſs um ½° weiter gestiegen ist. Dies wird von ½ zu ½° so lange fortgesetzt, bis eine Entflammung erfolgt. Das Zündungsflämmchen wird sich besonders in der Nähe des Entflammungspunktes durch eine Art von Lichtschleier etwas vergröſsern; doch bezeichnet erst das blitzartige Auftreten einer gröſseren blauen Flamme, welche sich über die ganze freie Fläche des Oeles ausdehnt, das Ende des Versuches und zwar auch dann, wenn das in vielen Fällen durch die Entflammung verursachte Erlöschen des Zündflämmchens nicht eintritt. Derjenige Wärmegrad, bei welchem die Zündvorrichtung zum letzten Male, d.h. mit deutlicher Entflammungswirkung in Bewegung gesetzt wurde, bezeichnet den Entflammungspunkt des untersuchten Erdöles. Nach der Beendigung des ersten Probens ist die Prüfung in der vorgeschriebenen Weise mit einer anderen Menge desselben Oeles zu wiederholen. Zuvor läſst man den erwärmten Gefäſsdeckel abkühlen, während dessen man das Oelgefäſs zu entleeren, im Wasser abzukühlen, auszutrocknen und frisch zu beschicken hat. Auch das in das Gefäſs einzusenkende Thermometer und der Gefäſsdeckel sind vor der Neubeschickung des Oelgefäſses sorgfältig mit Flieſspapier zu trocknen; insbesondere sind auch alle etwa den Deckel- oder den Schieberöffnungen noch anhaftenden Oelspuren zu entfernen. Vor der Einsetzung des Gefäſses in den Wasserbehälter wird das Wasserbad mittels der Spirituslampe wieder auf 55° erwärmt. Ergibt die wiederholte Prüfung einen Entflammungspunkt, welcher um nicht mehr als ½° von dem zuerst gefundenen abweicht, so nimmt man den Mittelwerth der beiden Zahlen als den scheinbaren Entflammungspunkt an, d.h. als denjenigen Wärmegrad, bei welchem unter dem jeweiligen Barometerstande die Entflammung eintritt. Beträgt die Abweichung des zweiten Ergebnisses von dem ersten 10 oder mehr, so ist eine nochmalige Wiederholung der Prüfung erforderlich. Wenn alsdann zwischen den 3 Ergebnissen sich gröſsere Unterschiede als 1½° nicht vorfinden, so ist der Durchschnittswerth aus allen 3 Ergebnissen als scheinbarer Entflammungspunkt zu betrachten. Sollten sich ausnahmsweise stärkere Abweichungen zeigen, so ist die ganze Untersuchung mit gröſserer Sorgfalt zu wiederholen. Ist der eben gefundene, dem Mittelwerth der wiederholten Untersuchungen entsprechende Entflammungspunkt niedriger als der nach der Umrechnungstabelle ermittelte maſsgebende Entflammungspunkt, so ist das untersuchte Erdöl den Beschränkungen des § 1 der Verordnung unterworfen. Will man noch denjenigen Entflammungspunkt ermitteln, welcher bei Zugrundelegung des normalen Barometerstandes (760mm) an die Stelle des unter dem je weiligen Barometerstande gefundenen Entflammungspunktes treten würde, so sucht man zunächst in der dem letzteren Barometerstande entsprechenden Spalte der Umrechnungstabelle S. 168 diejenige Gradangabe, welche dem beobachteten Entflammungspunkte am nächsten kommt. Hierbei werden Bruchtheile von einem halben Zehntel oder mehr für ein volles Zehntel gerechnet, geringere Bruchtheile aber unberücksichtigt gelassen. In der Zeile, in welcher die hiernach berechnete Gradangabe steht, geht man bis zu derjenigen Spalte, welche oben mit 760 überschrieben ist. Die Zahl, bei welcher jene Zeile und diese Spalte zusammentreffen, zeigt den gewünschten Entflammungspunkt. Beispiel: Der Barometerstand betrage 727mm. Da eine besondere Spalte für 727 in der Tabelle nicht vorhanden ist, so ist die mit 725 überschriebene entsprechende Spalte maſsgebend. Das erste Proben habe ergeben 19,0°, das zweite 20,5°, das hiernach erforderte dritte 19,5°. Der Durchschnitts werth beträgt somit 19,67°. Derselbe wird abgerundet auf 19,7°. In der mit 725 überschriebenen Spalte findet man als der Zahl 19,7 am nächsten kommend die Zahl 19,8. In der Zeile, in welcher diese Zahl steht, findet man jetzt in der mit 760 überschriebenen Spalte die fettgedruckte Zahl 21,0. Die letztere ist somit der auf den Normalbarometerstand umgerechnete Entflammungspunkt des untersuchten Erdöles. Umrechnungstabelle: Barometerstand in Millimeter. 685 600 695 700 705 710 715 720 725 730 735 740 745 750 755 760 765 770 775 780 785 Entflammungspunkte nach Grad des hunderttheiligen Thermometers. 16,4 16,6 167 16,9 17,1 17,3 17,4 17,6 17,8 18,0 18,1 18,3 18,5 18,7 18,8 19,0 19,3 19,4 19,5 19,7 19,9 16,9 17,1 17,2 17,4 17,6 17,8 17,9 18,1 18,3 18,5 18,6 18,8 19,0 19,2 19,3 19,5 19,8 19,9 20,0 20,2 20,4 17,4 17,6 17,7 17,9 18,1 18,3 18,4 18,6 18,8 19,0 19,1 19,3 19,5 19,7 19,8 20,0 20,2 20,4 20,5 20,7 20,9 17,9 18,1 18,2 18,4 18,6 18,8 18,9 19,1 19,3 19,5 19,6 19,8 20,0 20,2 20,3 20,5 20,7 20,9 21,0 21,2 21,4 18,4  18,6 18,7 18,9 19,1 19,3 19,4 19,6 19,8 20,0 20,1 20,3 20,5 20,7 20,8 21,0 21,2 21,4 21,5 21,7 21,9 18,9 19,1 19,2 19,4 19,6 19,8 19,9 20,1 20,3 20,5 20,6 20,8 21,0 21,2 21,3 21,5 21,7 21,9 22,0 22,2 22,4 19,4 19,6 19,7 19,9 20,1 20,3 20,4 20,6 20,8 21,0 21,1 21,3 21,5 21,7 21,8 22,0 22,2 22,4 22,5 22,7 22,9 19,9 20,1 20,2 20,4 20,6 20,8 20,9 21,1 21,3 21,5 21,6 21,8 22,0 22,2 22,3 22,5 22,7 22,9 23,0 23,2 23,4 20,4 20,6 20,7 20,9 21,1 21,3 21,4 21,6 21,8 22,0 22,1 22,3 22,5 22,7 22,8 23,0 23,2 23,4 23,5 23,7 23,9 20,9 21,1 21,2 21,4 21,6 21,8 21,9 22,1 22,3 22,5 22,6 22,8 23,0 23,2 23,3 28,5 23,7 23,9 24,0 24,2 24,4 21,4 21,6 21,7 21,9 22,1 22,3 22,4 22,6 22,8 23,0 23,1 23,3 23,5 23,7 23,8 24,0 24,2 24,4 24,5 24,7 24,9 21,9 22,1 22,2 22,4 22,6 22,8 22,9 23,1 23,3 23,8 23,6 23,8 24,0 24,2 24,3 24,5 24,7 24,9 25,0 25,2 25,4 22,4 22,6 22,7 22,9 23,1 23,3 23,4 23,6 23,8 24,0 24,1 24,3 24,5 24,7 24,8 25,0 25,2 25,4 25,5 25,7 25,9 Bei Feststellung dieses Entflammungspunktes von 21° ist man auf Grund der Versuche, welche im Kaiserlichen GesundheitsamtEntwurf einer kaiserlichen Verordnung über Verkauf von Petroleum. (Anhang S. 15.) und von R. Weber (vgl. 1881 241 277. 383) ausgeführt wurden, von der Annahme ausgegangen, daſs der Punkt der Bildung gefahrbringender Dämpfe in der Lampe erst 10° über der Temperatur liegt, bei welcher sich mittels des Abel'schen Apparates entflammbare Dämpfe nachweisen lassen, so daſs bei dem Entflammungspunkt von 21° in den Lampen erst eine Erwärmung des Oeles auf 31° gefahrbringend würde. Dieser Unterschied von 10° zwischen Entflammungs- und Gefahrpunkt ist aber nach C. Engler (Chemische Industrie, 1882 S. 106) entschieden zu hoch gegriffen. Die Weber'sche Versuchsreihe erscheint ihm nicht geeignet als Grundlage für die Feststellung des gesetzlichen Entflammungsminimums zu dienen, da sie in 350cc fassenden Gefäſsen mit nur 20cc Oel angestellt sind, somit wenig den thatsächlichen Verhältnissen in der Lampe entsprechen. Es war vorauszusehen, daſs in einem gegebenen Gefäſse die Schnelligkeit und Leichtigkeit der Bildung explosiver Dämpfe von der Oelmenge abhängig sind. Engler fand dem entsprechend bei der Prüfung von 6 verschiedenen Oelen mittels des Abel'schen Apparates unter Anwendung der normalen Füllung von etwa 75cc und bei nur 30cc Erdöl Unterschiede in der Entflammungstemperatur von 2,5 bis 11,5°. Es ist ferner zu berücksichtigen, daſs bei zwei verschiedenen Oelsorten von gleichem Entflammungspunkt die Temperaturgrade der Bildung gefahrbringender Dämpfe nicht gleich hoch über dem Abel'schen Entflammungspunkt liegen, weil nicht bloſs die Menge, sondern auch die Beschaffenheit der flüchtigen Verbindungen den Explosionspunkt eines Oeles beeinfluſst. Die Gefahr einer Explosion in der Lampe beginnt schon, wenn die Oeltemperatur 7 bis 8° über den Abel-Test gestiegen ist- ein Oel von 21° Abel-Test wird also bei 28 bis 29° gefahrbringend. Da sich die Temperatur des Oeles in der Lampe um 2 bis 5° über die Temperatur der umgebenden Luft erwärmt, da nach den Untersuchungen Weber's auſserdem auch noch eine besondere Dampfbildung am Dochte stattfindet, so beginnt also mit einem solchen Oel schon bei 24 bis 27°, im Mittel bei 25,5° Lufttemperatur die Explosionsgefahr. Dies ist jedoch eine Luftwärme, die in Deutschland zur Sommerszeit durchweg sehr häufig überschritten wird; auch stark geheizte Zimmer zeigen oftmals diese Temperatur besonders an der Decke, an welcher ja nicht selten Erdöllampen aufgehängt sind. Wollte man das Publikum auch der wärmeren Hälfte Deutschlands sicher stellen, so müſste unter Zugrundelegung einer Maximaltemperatur von 32° und unter der Voraussetzung gut construirter Lampen, in welchen sich das Oel nur um 3° über die umgebende Luft erwärmt, sowie bei einer Differenz von 8° zwischen Gefahrpunkt und Abel-Test ein Entflammungsminimum von 27° festgesetzt werden. In England fordert man 73° F. oder 22,8° C. nach dem Abel'schen Apparat, in Frankreich 35° nach Granier, dessen Apparat etwa 6,5 bis 8,5° höhere Zahlen gibt, sonach etwa 26,5 bis 28,5° nach Abel, und in Zürich 34° mit einem elektrischen Apparat (vgl. 1879 234 55), entsprechend 25 bis 27° nach Abel. Alle übrigen Staaten verlangen, soweit darin gesetzliche Regelungen überhaupt vorhanden sind, höhere Entflammungsminima. Noch in keinem Lande hat man es gewagt, den gesetzlichen Entflammungspunkt so niedrig zu stellen, wie es in der Kaiserlichen Verordnung für das Deutsche Reich geschieht und so wird die Folge der neuen Verordnung sein, daſs nicht bloſs das Publikum trotz einer sehr eingreifenden, lästigen und kostspieligen Maſsregel des nöthigen Schutzes entbehrt, sondern auch daſs andern Orts als zu feuergefährlich abgewiesene Oele in Deutschland abgesetzt werden. (Vgl. O. Braun 1882 243 479.) Wenn nun aber Engler in Rücksicht auf die Vertheuerung des Erdöles, welche eine Erhöhung des Entflammungspunktes auf 27° zur Folge haben würde, schlieſslich nur 23° fordert, so ist dagegen zu bemerken, daſs, wenn auch bei den meisten Lampen nur eine Temperaturzunahme von 3 bis 5° stattfindet, dies doch keineswegs überall der Fall ist. Bei einer Anzahl Versuche, welche Referent mit guten Brennern (von Beckmann in Hannover und Schuster und Baer in Berlin), die zum Zweck photometrischer Messungen auf cylindrische Glasbehälter geschraubt waren, wie sie z.B. für Küchenlampen gebraucht werden, stieg die Temperatur des Oeles innerhalb 3 Stunden bei 21° Zimmertemperatur bei Brennern mit 24mm Dochtweite, welche 92,5 bis 102g Erdöl gebrauchten, von 21 auf 30,4 und 30,6°, bei 17mm Dochtweite und 73 bis 85g Oelverbrauch auf 31 und 31,2°, bei kleineren Rundbrennern auf 28 und 29,1°. Bei den in Küchen, auf Vorplätzen u. dgl. verwendeten Flachbrennern ist die Temperatursteigerung, wie Hörler (1879 234 57) fand, noch gröſser. Es würde sich daher empfehlen, auch für Deutschland einen Entflammungspunkt von 27° zu fordern. Der Apparat zur gefahrlosen Untersuchung von Erdöl auf seine Entzündlichkeit von P. Semmler in Lieberose (*D. R. P. Kl. 42 Nr. 18065 vom 22. Januar 1881) besteht aus einem geschlossenen Gefäſs. a (Fig. 11 Taf. 13) mit zwei runden Oeffnungen im Deckel. In die eine Oeffnung wird ein bis fast zum Boden reichendes Rohr b eingelöthet, in die andere ein Thermometer t eingesetzt. Das Gefäſs wird nun bis zu ¾ seiner Höhe mit dem zu untersuchenden Erdöl gefüllt; dann erwärmt man das Erdöl auf etwa 44° und hält ein brennendes Zündholz über die Oeffnung von b. Entzündet sich das entwickelte Gas sofort, so ist das Erdöl gefährlich; muſs man jedoch wiederholt seine Oberfläche berühren, ehe es sich entzündet, so ist es ungefährlich. Dadurch, daſs sich nur das Gas in dem engen Rohr b entzünden kann, ist jede Explosionsgefahr beim Untersuchen ausgeschlossen; hat eine Entzündung stattgefunden, dann deckt man den Deckel d auf und die Flamme muſs sofort erlöschen. – Der Apparat wird begreiflicherweise wenig Beifall finden. F.

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Tafel Tafel 13
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