Titel: Schädliche Wirkung eines Kupfer haltigen Oeles in der Türkischroth-Färberei.
Fundstelle: Band 245, Jahrgang 1882, S. 516
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Schädliche Wirkung eines Kupfer haltigen Oeles in der Türkischroth-Färberei. Schaal, Beitrag zur Türkischrothfärberei. Nach E. Schaal geht dem Färben der Baumwollfaser mit Alizarin ein Beizprozeſs voraus, indem das Garn zunächst mit Soda oder Wasserglas gereinigt, dann scharf ausgetrocknet in eine Beize aus Tournantöl, Potaschenlauge und Schafkoth gebracht wird. Das zunächst am Zaun, dann in Trockenkammern scharf ausgetrocknete Garn zeigte nun mehrfach brüchige Stellen, welche meist hellbräunlich gefärbt waren und das Garn für den Weber fast werthlos machten. Da dieser sogen. Faulstich nur an einzelnen Stellen auftrat, Pilzbildungen aber nicht nachgewiesen werden konnten, auch ein Anbrennen des Garnes beim Trocknen ausgeschlossen war, so muſsten Schlammtheile als Ursache angesehen werden. Die Asche der angefressenen Stellen enthielt Kupfer. Schaal stellte daher durch Kochen von Kupferoxyd mit Tournantöl ein klares, Kupfer haltiges Oel her und beizte damit, sowie zur Controle mit Kupfer freiem Oel je einen Strähn Garn, während die übrige Behandlung genau dieselbe blieb. Das Kupfer haltige Garn zeigte sich dann durchaus mürbe und bräunlich gefärbt, während das von Kupfer freie Garn vollkommen gesund war. Auch Kupfer haltiger Oelschlamm, auf das Garn mit Lauge aufgetragen und scharf getrocknet, zeigte ähnliche Wirkungen. Anscheinend wirkt hier das Kupfer als Sauerstoffüberträger, so daſs in den heiſsen Trockenkammern eine langsame Verbrennung stattfindet, wenn man nicht annehmen will, daſs eine theilweise Lösung der Faser eintritt. Das verwendete klare Oel enthielt kein Kupfer- wohl aber war ein groſser Messinghahn an dem eisernen Vorrathsgefäſs, in welchem das Oel warm stand, von dem sauren Oel stark angefressen und zeigte reichlich Kupfer haltigen Schlamm; auch die verwendete kupferne Pumpe war inwendig völlig mit Kupfer haltigen Schlammtheilen überzogen. Als diese kupfernen Theile durch eiserne ersetzt wurden, war der genannte Schaden für immer beseitigt. (Nach dem Gewerbeblatt aus Württemberg, 1882 S. 257.)