Titel: Ueber die schädliche Wirkung des Kartoffelbranntweins.
Fundstelle: Band 247, Jahrgang 1883, S. 262
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Ueber die schädliche Wirkung des Kartoffelbranntweins. Ueber die schädliche Wirkung des Kartoffelbranntweins. Ueber Alkoholgenuſs und dessen Folgen liegen zwei beachtenswerthe Abhandlungen von C. Binz im Centralblatt für allgemeine Gesundheitspflege, 1882 S. 131 bezieh. von Brockhaus (Daselbst S. 146) vor. Binz hält das alltäglich stundenlang dauernde Biertrinken, wie es bei einem groſsen Theile der unteren und mittleren Klassen besonders in Deutschlands Städten Sitte ist, ferner das Ueberschwemmen von Magen und Gehirn durch das Bier bei unserer studirenden Jugend und das Fortsetzen dieser süſsen Gewohnheit im späteren Leben, wie es einem glücklicherweise nur kleinen Theil von Angehörigen der gelehrten Stände eigen ist, gesundheitlich, ökonomisch und intellectuell für ein nationales Uebel, welches nicht kleiner werden wird, wenn der so oft ausgesprochene Wunsch auf staatliche Begünstigung der Bierproduction zur Erfüllung gelangt. Aber die Verwüstungen, welche die Branntweinpest bei dem Einzelnen und für die Gesellschaft anrichtet, sind für ein viel gröſseres Uebel zu halten, an deren Stelle Verfasser sehr gerne, wenn es nun einmal nicht anders geht, das geringere Uebel gesetzt sehen möchte. Binz führt ferner aus, daſs man das Gift, welches der Mensch unter den heutigen Umständen kaum entbehren kann, welches wir jedenfalls, ganz zu verdrängen, keine nahe Aussicht haben, in möglichst wenig schädlicher Form zulassen solle. Er hält es daher für eine nothwendige Aufgabe der Wissenschaft, die schädlichen Nebenproducte besser als bisher kennen zu lernen, der Technik, sie aus den alkoholischen Getränken zu entfernen, der staatlichen Aufsicht, den Vertrieb unreiner Alkoholica zu hindern. Erst wenn die auf den Alkoholgenuſs hingedrängten Bevölkerungsklassen ihn in einem 30 bis 40 Proc. davon enthaltenden käuflichen Getränk in der nämlichen Reinheit trinken wie die Wohlhabenden im besten Rheinwein und wenn andererseits durch Belehrung und Gesetzgebung das Maßhalten im Genusse erreicht ist, wird der so oft auch an unrechter Stelle verurtheilte Alkohol erst recht werden, was er sein soll: ein unter gewissen Umständen kaum ersetzbares Erfrischungsmittel für den körperlich schwer arbeitenden gesunden und ein Sparmittel für den von zu rascher Abnützung bedrohten kranken Menschen. Brockhaus hat die Wirkung der wesentlichsten Verunreinigungen des Kartoffelbranntweins: Aldehyd, Paraldehyd, Acetal, Propyl-, Isobutyl- und Amylalkohol auf sich selbst untersucht, da Thierversuche hier nicht maſsgebend sein können. 10 Tropfen Aldehyd in 100g Wasser schmeckten widerlich und heftig brennend; es zeigte sich starkes Brennen auf der Zunge und im Halse, widerlicher, auch durch öfteres Nachtrinken von Wasser nicht zu beseitigender Nachgeschmack, starker Hustenreiz, Erstickungsgefühl, Uebelkeit, brennender Schmerz im Magen, öfteres Aufstoſsen mit charakteristischem Aldehydgeschmack, heiſser Kopf, Herzklopfen. Nach etwa einer Stunde waren die Erscheinungen vorüber. Etwas weniger unangenehm waren die Wirkungen von 10 Tropfen Aldehyd in 200g Wein genossen. Aldehyd findet sich, auſser im Vorlauf, auch in geringer Menge in jungen, frisch vergohrenen Weinen, aus welchem es bei längerem Lagern verschwindet. Es ist bekannt, daſs junge Weine rascher und intensiver berauschen als alte; vielleicht spielt dabei der geringe Aldehydgehalt eine Rolle. Von 25 Tropfen Paraldehyd auf 250g Wasser ist der Geschmack bei weitem nicht so intensiv, aber sonst ähnlich dem der Aldehydlösung. Brennen auf der Zunge und im Halse, starker, lang anhaltender Nachgeschmack, später Uebelkeit und leichte Magenschmerzen, häufiges Aufstoſsen mit charakteristischem Geschmack. Nach Verlauf von ½ Stunde sind die Erscheinungen vorüber. Im Wein genommen, ist auch der Geschmack des Paraldehyds weniger unangenehm als in Wasser. Von 40 Tropfen Acetal in 250g Wasser ist der Geschmack erträglich; Brennen auf Lippe und Zunge, süſslicher, lang anhaltender Nachgeschmack, Aufstoſsen mit schwachem Aldehydgeschmack, nach ½ Stunde Hitze und Eingenommenheit des Kopfes. Nach 1 Stunde sind die Erscheinungen vorüber. 28 Tropfen Acetal in 50g Wein gibt Schwere im Kopf und Schwindel. 25 Tropfen Propylalkohol in 200g Wasser gaben keinerlei unangenehme Nachwirkungen. 50 Tropfen in 200g Wasser hatten einen nicht unangenehmen Geschmack und bald vorübergehende Uebelkeit zur Folge. 100 Tropfen Propylalkohol in 250g Wein ergeben leichtes, bald vorübergehendes Gefühl von Eingenommenheit des Kopfes. 60 Tropfen Isobutylalkohol in 125g Wasser ergaben Brennen auf Lippen, Zunge und im Halse, fuseligen Nachgeschmack, leichte, bald vorübergehende Uebelkeit. 150 Tropfen Isobutylalkohol in 250g Wein gelöst: Geschmack süſslich, scharf; starkes Brennen im Schlunde und im Halse; Hustenreiz und Gefühl von Spannung auf der Brust. Dann trat Kopfschmerz auf, Druck in der Schläfegegend und Uebelkeit. Schlaf ruhig. Am nächsten Morgen vollständiges Wohlbefinden. 40 Tropfen Amylalkohol, mit 200g Wasser genommen, ergaben Magenschmerz, heiſsen Kopf, Schwindel, Eingenommenheit des Kopfes. 50 Tropfen Amylalkohol in 250g Wein: Löst sich leichter als im Wasser; auch ist der Geschmack nicht so unangenehm wie der der wässerigen Lösung. Brennen und Kratzen im Munde und Hals, starker Hustenreiz, Hitze im Kopf und Stirnkopfschmerz. Später bei gleicher Dosis: Husten, Erstickungsgefühl und Druck im Magen: Aufstoſsen mit charakteristischem Geschmack, dann Schwere im Kopf, Magenschmerzen, Uebelkeit, Brechneigung und Gefühl des Berauschtseins; Schlaf unruhig. Am nächsten Morgen nichts Abnormes. In Folge eines Versehens wurden 10 Tropfen Allylalkohol in 100g Wasser Morgens 9 Uhr getrunken. Der Geschmack war scharf, unangenehm, aber erträglich. Nach 10 Minuten heftiger Reiz zum Niesen; die Augen begannen zu thränen, Uebelkeit, Druck auf der Brust und Schwindel. Nach 15 Minuten wurde die Uebelkeit stärker; heftige Magenschmerzen. In 20 Minuten trat groſse Abgeschlagenheit und starkes, öfteres Erbrechen ein; der Schwindel und die Leibschmerzen wurden so heftig, daſs Verfasser sich niederlegen muſste; die Glieder des Körpers waren wie gelähmt; Erbrechen und Leibschmerzen hielten beinahe 1 Stunde an; nachher hochgradige Abspannung, heiſser Kopf, taumelnder Gang, ab und zu Kolikanfälle. Der Zustand blieb so bis zum Abend, aber noch den ganzen nächsten Tag hindurch fühlte sich Verfasser angegriffen und zu geistiger Arbeit unfähig. Der Allylalkohol ist daher ein entschiedenes, heftig wirkendes Gift; sein Vorkommen im Branntwein ist wahrscheinlich. Die Versuche ergaben somit, daſs die Verunreinigungen des Kartoffelbranntweins auf den menschlichen Organismus viel kräftiger wirken als der Aethylalkohol. Es ist nun bekannt, daſs bei den durch Mifsbrauch geistiger Getränke, besonders des Branntweins, hervorgerufenen krankhaften Zuständen ähnliche Erscheinungen beobachtet werden, wie sie bei diesen Versuchen zu Tage traten, und daſs gerade die Organe, welche sich bei letzteren am stärksten angegriffen zeigten, auch beim chronischen Alkoholismus am frühesten und intensivsten erkranken; Verfasser erinnert nur an den chronischen Rachen-, Kehlkopf- und Magenkatarrh der Trinker, die habituellen Congestionen zum Kopf, die allgemeine Muskelschwäche, den Verfall der Geisteskräfte u. dgl. Der Schluſs dürfte daher wohl gerechtfertigt sein, daſs die Verunreinigungen der gewöhnlichen Branntweinsorten bei der Entwickelung der Säuferkrankheiten eine wesentliche Rolle spielen. Die Erscheinungen des Alkoholismus werden zwar am raschesten und stärksten durch den Miſsbrauch von schlechtem Branntwein hervorgerufen, aber auch Lösungen von reinem Aethylalkohol, wie wir sie im Bier und Wein haben, führen – im Uebermaſs längere Zeit hindurch genossen – Schädigungen der menschlichen Gesundheit herbei, und zwar um so schneller und in um so stärkerem Grade, je concentrirrer die Lösung des Aethylalkohols ist. Das Feilhalten und der Ausschank unreiner Branntweine ist daher zu verbieten. Da ferner die Reinigung der gewöhnlichen billigen Branntweinsorten bis jetzt nur unvollständig erreicht wird, überdies auch der reine Aethylalkohol in concentrirtem Zustande kein für den Organismus indifferenter Stoff ist, so ist die Verwendung des Branntweins als Genuſsmittel überhaupt in jeder Weise zu bekämpfen.