Titel: K. Engelhart's Vorrichtung zum Hören durch luftdicht geschlossene Fenster.
Fundstelle: Band 249, Jahrgang 1883, S. 258
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K. Engelhart's Vorrichtung zum Hören durch luftdicht geschlossene Fenster. Mit Abbildung. K. Engelhart's Fenster. Der Zweck der von K. Engelhart in Glogau (* D. R. P. Kl. 42 Nr. 20073 vom 1. Februar 1882) angegebenen Vorrichtung ist, ein deutliches Hören durch das geschlossene Fenster hindurch zu gestatten und so insbesondere den Beamten an den Schaltern der Eisenbahnbilletausgaben, Postämter u. dgl. es zu ermöglichen, ihren Dienst zu versehen, ohne durch Zugluft und die übrigen Unzuträglichkeiten, welche ein geöffnetes Fenster im Gefolge hat, belästigt zu werden. Die Einrichtung besteht nun der Hauptsache nach aus einer Platte D von sehr dünnem Messingblech, Darmhaut, Fischblase, dichter feiner Seide oder Gummi, etwa 10 bis 15cm im Durchmesser, die zwischen den Ringen C straff ausgespannt und mittels eines U-förmigen Gummiringes B in einem Ausschnitte des Schalterfensters in passender Höhe (etwa in Mundhöhe einer mittelgroſsen Person) befestigt ist. Auf der Seite des Publikums – rechts in der Figur – ist die elastische Platte D durch eine im beliebigen Muster durchbrochene Metallscheibe E geschützt, während auf der Seite des Beamten eine Fächerscheibe G, welche drehbar auf der gleichfalls fächerförmig ausgeschnittenen Scheibe F liegt, es erlaubt, die Verbindung nach Belieben herzustellen oder zu unterbrechen. Die Scheiben E und F greifen über die Ränder des Gummiringes B weg, so daſs diese an die Ränder der Fensterscheibe A angepreſst werden, wodurch sowohl ein dichter Schluſs entsteht, als auch der ganze Apparat in seiner Lage erhalten wird. Es ist leicht einzusehen, wie die Platte D die Schallwellen der auf der einen Seite gesprochenen Worte auf die andere Seite übertragen und hier ein vollkommen deutliches Hören ermöglichen wird. Ein Drehteller vermittelt dann noch die Ausgabe der Karten u. dgl. und Einzahlung des Geldes, ohne daſs das Fenster geöffnet werden müſste. Textabbildung Bd. 249, S. 259 Engelhart hat sich auch eine Einrichtung an Schalterfenstern patenteren lassen (* D. R. P. Kl. 37 Nr. 21491 vom 15. März 1882), durch welche es ermöglicht werden soll, selbst gröſsere Briefe, Gepäckstücke u. dgl. durch das Fenster zu befördern, ohne daſs Luftzug entsteht. Diese Absicht ist dadurch erreicht, daſs hinter dem eigentlichen Schalterfenster ein vom Amtszimmer aus zu öffnender Glaskasten angebracht wird. Gegen den Auſsenraum ist dieser Kasten durch ein Schubfenster abgeschlossen. Dadurch, daſs an diesem jede Sperrung fehlt, soll erreicht werden, daſs das Publikum den Schalterkasten nicht unnöthig offen läſst. Der Beamte kann dagegen auf seiner Seite diesen Kasten ganz nach Belieben offen oder geschlossen lassen, und zwar ohne daſs er mehr Arbeit als bei einem gewöhnlichen Klappfenster hätte, da der Kastenverschluſs wie bei den bekannten cylinderförmigen Schreibtischdeckeln derart angeordnet ist, daſs er im geöffneten Zustande verbleibt, wenn er ganz herauf geschoben ist. Uebrigens bestehen die Wände dieses Schalterkastens aus geraden oder nach Cylinderabschnitten gekrümmten Glasscheiben, welche nicht in die Rahmen eingekittet, sondern nur mittels Tuchstreifen eingesetzt sind, um ein Springen derselben zu verhüten.