Titel: Ueber Münzen-Abnutzung.
Fundstelle: Band 252, Jahrgang 1884, S. 298
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Ueber Münzen-Abnutzung.Vgl. W. Miller 1863 167 155. v. Haindl 1876 221 187. Soetbeer, über Münzen-Abnutzung. Von unseren Zwanzigmarkstücken sollen 69¾ und von den Zehnmarkstücken 139½ gesetzmäſsig 500g Feingold enthalten. Hieraus ergibt sich ein Feingoldgehalt von 7,1684 bezieh. 3,5842g und, da der Kupferzusatz 1/9 des Goldes beträgt, ein Bruttogewicht von 7,9649g für ein Zwanzigmarkstück und von 3,9763g für ein Zehnmarkstück. Bei der Fabrikation der Münzen ist es bekanntermaſsen unmöglich, dieses Gewicht absolut genau einzuhalten, und deshalb wurde für das Bruttogewicht eine Toleranz eingeführt, wonach das Gewicht der genannten Münzen schwanken darf zwischen 7,9450 und 7g,9848 bezieh. 3,9725 und 3g,9924. Die Münzen verlieren nun aber im Verkehre an Gewicht und es ist deshalb noch eine Grenze festgestellt, bis zu welcher die Gewichtsabnahme stattfinden darf, ohne daſs die Münzen ungültig werden. Bei Goldmünzen ist diese Differenz auf 1/200 festgesetzt, so daſs demnach die Grenze des Passirgewichtes für die Zwanzigmarkstücke 7,9251 und für die Zehnmarkstücke 3g,9625 beträgt. Goldmünzen, welche dieses Passirgewicht nicht erreichen und an den Reichskassen, Banken u.s.w. noch angenommen worden sind, werden auf Rechnung des Reiches eingeschmolzen. Wegen der hierdurch erwachsenen Unkosten und Verluste ist es von groſsem Belange zu wissen, wie viel Zeit eine Münze in Umlauf sein kann, bis ihr Gewicht unter das Passirgewicht gesunken ist, und wie sich diese Abnutzung auf die Zeit vertheilt. Da hierauf bezügliche Untersuchungen auch für die Münztechnik von Wichtigkeit sind, weil man daraus zu ersehen vermag, ob Aenderungen im Gepräge, den Gröſsenverhältnissen und der Legirung u.s.w. die Abnutzung verringern oder vergröſsern, so hat man derselben in letzterer Zeit eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Nun wurde im J. 1882 in amerikanischen Zeitungen behauptet, daſs nach Untersuchungen zu Boston auf 7 Millionen Dollars sich der jährliche Verlust auf 15000 Dollars, also auf ungefähr 2 Promille beziffere. Um dieselbe Zeit veröffentlichte Martin Untersuchungen mit englischen Goldmünzen. Er hatte an die Banken, Eisenbahnverwaltungen, Postämter und an gröſsere Geschäftshäuser eigene Fragebögen versendet und in Antwort darauf 1092 Nachweise erhalten, welche sich auf 105364 Sovereigns und 145743 Halbsovereigns bezogen, die ohne absichtliche Auswahl dem Verkehre entnommen und sodann auf die Umlaufszeit sowie den Gewichtsverlust untersucht waren. Diese Erhebungen ergaben als durchschnittliche jährliche Abnutzung bei den Sovereigns 0,4325 und bei den Halbsovereigns 0,4379 Grän für das Stück, wenn als Normalgewicht für die erste Münze 123,27447 und die zweite 61,63723 Grän angenommen wird. Es beziffert sich daher der Verlust bei den Sovereigns in 15 und bei den Halbsovereigns in 8 Jahren über ½ Procent von dem gesetzlichen Gewichte. Würde man, bemerkt Martin (1882), von den vor 1870 geprägten Goldmünzen 100000 Sovereigns (2 Mill. Mark) bei der Bank einzahlen, so betrüge der Verlust 637 Pfund Sterling 8 Schilling (12748 M.) und bei ebenso viel Halbsovereigns 480 Pfund Sterling 16 Schilling (9616 M.). Da diese englischen Goldmünzen mit unseren deutschen beinahe in jeder Beziehung übereinstimmen, so lag die Befürchtung nahe, daſs auch die deutschen Goldmünzen einen gleichen Verlust durch Abnutzung erfahren würden. Veranlassung zu dieser Befürchtung gaben natürlich zunächst frühere Wahrnehmungen, unter welchen die von dem Londoner Münzmeister John Herschel am wichtigsten erscheinen. In dem hierauf bezüglichen Berichte wird nämlich angegeben, daſs in England etwa von 9 bis 12 Millionen Sovereigns, welche durch die englische Bank gehen, 200000 bis 300000 als nicht vollwichtig ausgeschossen werden und daſs man im groſsen Ganzen 3 Procent von den in Umlauf befindlichen Goldmünzen einziehen müsse, woraus sich zugleich 33⅓ Jahr als Umlaufszeit ergibt. Um nun die für. unser deutsches Münzwesen wichtigen Zahlen und Anhaltspunkte zu gewinnen, hat Soetbeer Untersuchungen veranlaſst, aus welchen die Abnutzung unserer Goldmünzen nach 10jährigem Bestände unserer Münzgesetzgebung sich herleiten läſst. So erfolgte im Juli 1881 auf der deutschen Gold- und Silberscheideanstalt in Frankfurt a. M. eine genaue Wägung von 10 Posten von je 1000 Stück deutschen Doppelkronen, welche folgendes ergab: 1. Posten wog = 7,9580k 2. = 7,9585 3. = 7,9571 4. = 7,9597 5. = 7,9558 6. = 7,9610 7. = 7,9578 8. = 7,9565 9. = 7,9560 10. = 7,9555 –––––––––––––––––––––––––––– Durchschnittsgewicht = 7,9576k Da aber das gesetzliche Gewicht 7k,96495 beträgt, so erweist diese Untersuchung eine Differenz von 0k,00735 oder 74g, im Werthe von 185,81 M., also 0,929 Promille. Um nun die jährliche Abnutzung kennen zu lernen, hätte die Umlaufszeit der gewogenen Münzen angegeben werden müssen. Da dies bei den gewogenen Münzen nicht thunlich war, so muſste man nach den jährlichen Ausprägungen und anderen in Betracht kommenden Umständen die wahrscheinliche Umlaufszeit berechnen und fand, daſs diese etwa 6½ Jahre betrage, wonach dann die jährliche Abnutzung 0,143, also noch nicht ganz 1/7 Promille betragen würde. Auf Soetbeer's Veranlassung wurde ferner an einer anderen Stelle eine genaue Gewichtsermittelung der im gewöhnlichen Verkehre 1881 umlaufenden deutschen Goldmünzen vorgenommen und zwar für Kronen und Doppelkronen, mit Angabe der Umlaufszeit. Das Resultat war folgendes: Prägungsjahr 1. PostenStück 2. PostenStück 3. PostenStück 4. PostenStück 5. PostenStück 1) Doppelkronen. 187118721873187418751876187718781879     26  265  231    29  121  106    37    81  104     14  313  273    37    88  105    45  104    21     28  351  252    33    89    97    43    84    23     25  242  184    33    74    74    35  280    53     21  314  317    40    84    83    47    79    15 ZusammenGewicht in k 10007,9609 10007,9597 10007,9598 10007,9612 10007,9592 2) Kronen. 1872187318741875187618771878187918801881   165  244    69  183    98    71    96    45    29  –   150  243    66  170    49    60    96    69    68    29   141  242    72  168    56    82    84    59    79    17   161  234    79  159    50    79    95    56    67      2   209  323    62  195    83  119      9  –  –  – ZusammenGewicht in k 10003,9776 10003,9773 10003,9774 10003,9773 10003,9778 Das Durchschnittsgewicht der 5 Posten zu 1000 Stück betrug also bei den Doppelkronen 7k,9601 gegen 7k,9650 und bei den Kronen 3k,9775 gegen 3k,9825, mithin die Abnutzung 4g,90 (12,30 M.) bei den Doppelkronen und 5g,0 (12,55 M.) bei den Kronen, oder nach dem Werthe 0,61 bezieh. 1,26 Promille. Die durchschnittliche Umlaufszeit der in Betracht gezogenen 5000 Doppelkronen und 5000 Kronen war für erstere 6,79 und für letztere 6,17 Jahre, wonach sich endlich als durchschittliche jährliche Abnutzung für je 1000 Doppelkronen 0g,72 und für 1000 Kronen 0g,81 oder nach dem Werthe 0,0904 und 0,2026 Promille ergibt. Man sieht zugleich, daſs dieses Resultat sehr gut zu den in Frankfurt gewonnenen stimmt. Ferner folgt aus diesen Untersuchungen, daſs durchschnittlich unsere Doppelkronen 50 und unsere Kronen etwa 25 Jahre im Umlaufe verbleiben können, bevor ihr Gewicht unter das Passirgewicht sinkt. Für das deutsche Reich erwächst aus dem regelmäſsigen Einziehen unter wichtiger Goldmünzen jährlich keine gröſsere Ausgabe als etwa 120000 M. (Nach dem Bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt, 1884 S. 99.)