Titel: Ueber Cement und dessen Verwendung bezieh. Prüfung.
Fundstelle: Band 252, Jahrgang 1884, S. 427
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Ueber Cement und dessen Verwendung bezieh. Prüfung. Ueber Cement und dessen Verwendung bezieh. Prüfung. Aus dem Berichte über die Verhandlungen der Generalversammlung des Vereins deutscher Cementfabrikanten im Februar 1884 sind folgende Mittheilungen entnommen. Wie die vorjährige Generalversammlung ist auch die diesjährige zu einem beträchtlichen Theile Verhandlungen über die Fragte der Zumischung minderwerthiger Stoffe zum Portlandcemente gewidmet gewesen (vgl. 1883 248 245).Hinsichtlich des Erfolges der vom Vereine gegen die Zumischungen bis her ergriffener Mittel konnte der Vorsitzende Dr. Delbrück berichten, daſs nach allen Anzeichen so viel Aufklärung in die Kreise der Abnehmer gedrungen sei, daſs ein tiefes und weit verbreitetes Miſstrauen gegen die Cemente mit Zumischung sich gebildet habe. Ein groſser Verein Industrieller aller Richtungen, der „Mittelrheinische Fabrikanten-Verein“ hat in einer Resolution seine volle Uebereinstimmung mit dem Vorgehen des Cementfabrikanten-Vereins ausgesprochen, „als gleichmäſsig die Reellität der Industrie im Allgemeinen fördernd und den technischen Interessen dienend“. Es hat ferner Geh. Reg.-Rath Reuleaux, einer der Commissarien des preuſsischen Handelsministeriums, der s. Z. an der Einführung der Normen in hervorragender Weise betheiligt gewesen ist, in einer eigenen Zuschrift an den Verein zur Stellungnahme desselben und der gewählten Art seines Vorgehens sich völlig zustimmend erklärt. Dagegen ist die beim Minister der öffentlichen Arbeiten im J. 1882 eingereichte Vorstellung betreffend Ausschluſs gemischter Cemente von staatlichen Bauausführungen bisher, leider unbeantwortet geblieben und wird es dem Vereine daher obliegen, durch eine erneute, von der Darlegung der inzwischen gesammelten weiteren Erfahrungen begleitete Eingabe auf eine Beschleunigung der Antwort hin zu wirken. Bei der hohen Bedeutung, welche die Angelegenheit für den deutschen Ausfuhrhandel besitzt, wird es sich empfehlen, mit einer Eingabe auch an den Hrn. Handelsminister zu gehen und diesem auf den Schutz des reellen Geschäftes abzielende Anträge zu unterbreiten. Dr. E. Böhme theilte mit, daſs er bei seinen umfassenden Versuchen über den Einfluſs von Zumischungen bei gemischtem Cemente niemals eine Erhöhung der Zugfestigkeit gegenüber der des unvermischten Cementes gefunden habe, ferner, daſs bei Untersuchung auf Druckfestigkeit der gemischte Cement einen geringeren Werth des Quotienten (Druckfestigkeit; Zugfestigkeit) liefere als der unvermischte Cement. Diese allgemeinen Angaben fanden umfassende Bestätigung in den Ergebnissen von eigenen Versuchen R. Dyckerhoff's. Dieselben sind in den nachstehenden Tabellen zusammengestellt und veranschaulichen klar die Wirkung, welche verschiedene fein gepulverte Zusätze zum Portlandcemente auf die Festigkeit desselben sowohl bei kurzer, als längerer Erhärtungsdauer ausüben: Cement A (9 Stunden Bindezeit) Zugfestigkeit k/qc 4 26 52 Wochen 100 Th. Cement + 300 Th. Sand 21,2 27,6 31,1 80 +   20 Schlackenmehl + 300 Th. Sand 18,5 24,5 26,7 80 +   20 Traſs + 300 „      „ 19,0 22,7 30,2 80 +   20 Kalkstein + 300 „      „ 16,7 22,6 25,2 80 +   20 Kalkhydrat + 300 „      „ 15,5 23,0 24,6 Cement B(7 Stunden Bindezeit) GeprüftnachWochen Zugfestigkeit k/qc OhneZusatz mit Zusatz von Schlack-mehl Fein-sand Kalk-stein Kalk-hydrat Rein und mit 10 Proc. Zusatz   41326 20,824,527,1 18,422,824,5 18,221,126,6 18,222,026,4 19,021,826,5 20 Proc. Zusatz   41326 15,419,322,8 15,719,724,7 16,119,324,7 15,119,323,7 33 Proc. Zusatz   41326 13,516,220,4 13,917,721,8 13,617,521,6 10,214,518,7 Cement C(14 Stunden Bindezeit) Rein und mit 10 Proc. Zusatz   41326 20,924,527,5 20,222,926,4 18,524,126,6 20,024,226,1 19,422,624,6 20 Proc. Zusatz   41326 16,420,622,4 16,023,223,6 16,920,022,7 17,120,722,1 33 Proc. Zusatz   41326 14,419,219,5 14,619,921,5 14,818,019,0 11,916,118,1 Diese Zahlen, welche ausschlieſslich die Zugfestigkeit berücksichtigen, beweisen klar, daſs der Schlackenmehl-Zusatz in seiner Wirkung auf die Zugfestigkeit nicht mehr leistet als Sand, sondern hinter Sand, wenn dieser mit einiger Sorgfalt ausgewählt wird, noch zurücksteht. Die Proben auf Druckfestigkeit wurden mit kreisförmigen Platten von 22mm,5 Dicke und 40qc Oberfläche durchgeführt; beiläufig ist auf die scharfe Grenze hinzuweisen, welche zwischen reinem und gemischtem Cemente durch den Unterschied der specifischen Gewichte gezogen ist: Cementsorte Normen-probek Cement-Kalkmörtelaus 1 Th. Cement= 6 Th. Sand und0,5 Th. Kalkhydrat Art derBei-mischung Spec.Gewicht Zugfestig-keitnach 28 Tagen Druckfestigkeitk/qc A Reiner Cement 22,5 12,5 280,0 Keine 3,170 B 21,8 11,8 245,0 3,129 C 15,7   9,0 195,8 3,168 D 18,1 11,1 212,0 3,119 D1 Vermischter Cement 13,3   6,3 124,0 Kalk 3,027 E 15,6   5,7 125,0 Kalksilic. 3,072 E1 13,6   4,6 122,0 desgl. 3,067 F 12,4   4,9 104,0 Kalk 3,090 R. Fresenius wurden seitens des Vereinsvorstandes 12 Proben unvermischten Cementes, welche aus deutschen, englischen und französischen Fabriken bezogen waren, nebst 3 Sorten hydraulischer Kalk, 3 Sorten an der Luft zu Pulver zerfallenes Schlackenmehl und 3 Sorten gemahlene Schlacke überwiesen; die von ihm erlangten Resultate sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: I II III IV V VI Bezeichnung Spec.Gewicht Glüh-verlust Alkalinitätder Wasser-lösung v. 0g,5in 1/10-Nor-malsäure 1g ver-brauchtNormal-säure 1g reducirtüber-mangan-sauresKali 3g absor-birenKohlen-säure Portland-cemente cc cc mg mg A 3,155   1,58   6,25 20,71   0,79    1,4 B 3,125   2,59   4,62 21,50   2,38    1,6 C 3,155   2,11   4,50 20,28   0,93    1,8 D 3,144   1,98   5,10 21,67   1,12    1,0 E 3,144   1,25   6,12 19,60   0,98    1,6 F 3,134   2,04   4,95 20,72   1,21    1,1 G 3,144   0,71   4,30 20,20   0,89 0 H 3,125   1,11   4,29 20,30   1,07    0,7 J 3,134   1,00   4,00 19,40   2,01 0 K 3,144   0,34   4,21 20,70   0,98    0,0 L 3,154   1,49   4,60 18,80   2,80    0,3 M 3,125   1,25   5,50 20,70   2,33 0 HydraulischeKalke A 2,441 18,26 20,23 21,35   1,40 27,8 B 2,551 17,82 22,73 26,80   0,93 31,3 C 2,520 19,60 19,72 19,96   0,98 47,7 Schlacken-mehle A 3,012   0,76   0,91 14,19 74,67    3,6 B 3,003   1,92   0,70 13,67 60,67    3,5 C 2,967   1,11   1,00   9,70 44,34    2,9 GemahleneSchlacken I 3,003   0,32   0,31   3,60 64,40    2,4 II 2,873   0,43   0,11   8,20 73,27    2,2 Reiner Portlandcement soll danach folgende Grenzzahlen aufweisen: 1) ein specifisches Gewicht von mindestens 3,125, jedenfalls nicht unter 3,1; 2) einen Glühverlust zwischen 0,34 und 2,59 Proc., jedenfalls nicht erheblich höher; 3) eine Alkalinität der Wasserlösung von 0,59, entsprechend 4,0 bis 6,25 1/10-Normalsäure; 4) einen Verbrauch von Normalsäure durch 1g direkt mit der Säure behandelten Cement zwischen 18,80 und 21cc,67; 5) eine solche Reductionswirkung gegen Chamäleonlösung, daſs 1g Cement zwischen 0,79 und 2mg,80 übermangansaurem Kali entspricht, jedenfalls nicht erheblich mehr; 6) eine Kohlensäure aufnähme durch 3g Cement von 0 bis 1mg,8. (Vgl. auch Zeitschrift für analytische Chemie, 1884 S. 175.) Liefert ein Cement bei der Untersuchung Werthe, welche nicht in diese Grenzen fallen, so ist er verdächtig, verfälscht zu sein, oder auch mit Sicherheit als verfälscht zu betrachten. Es ist dabei zu berücksichtigen, daſs bei einer Verfälschung mit Schlackenmehl nur die Proben I.) III, IV und V Werthe liefern können, welche ganz auſserhalb der Grenzen liegen und daſs umgekehrt bei einem Zusätze von hydraulischem Kalk nur die Prüfungen I, II, III und VI zur Erkennung der Verfälschung Anhaltspunkte zu bieten vermögen. Um die Schärfe der in Rede befindlichen Prüfungsmethode zu prüfen, sind von Fresenius einige Proben an absichtlich hergestellten Mischungen, sowie an zwei aus dem Handel entnommenen, der Mischung verdächtigen Cementen ausgeführt worden. Die dabei erlangten Resultate zeigt nachfolgende Tabelle: Angaben überZusammensetzungder Mischung Spec.Gew. Glüh-verlust Alkalinitätder Wasser-lösung von0g,5, entspr.cc 1/10-Nor-malsäure 1g ver-brauchtcc Nor-mal-säure 1g redu-cirt mgüber-mangan-sauresKali 3g absor-birenmgKohlen-säure 1) 1 Th. hydr. Kalk (B)9 Th. Portl.-Cem. (K) 3,067 1,90 6,50 20,50 Nichtbest. 4,6 2) 1 Th. hydr. Kalk (A)9 Th. Portl.-Cem. (E) 3,053 2,53 8,20 20,04 Nichtbest. 3,6 3) 1. Th. Schlackmhl. (B)9 Th. Portl.-Cem. (C) 3,114 2,04 3,8 19,53   6,11 1,6 4) 1 Th. gemahleneSchlacke (II)9 Th. Portl.-Cem. (D) 3,115 1,59 4,00 20,60   8,31 0,7 5) Cement X 3,021 3,72 6,14 19,00   2,10 8,7 6) Cement Y 3,048 0,55 4,55 17,20 36,40 1,2 Mit Bezug auf die vorstehend aufgestellten Kennzeichen erweisen diese Zahlen für die Proben 1 und 2 die stattgefundene Zumischung von hydraulischem Kalk, für die Proben 3 und 4 die stattgefundene Zumischung von Schlackenmehl, für den Cement X eine Zumischung mit hydraulischem Kalk oder einem ähnlichen Materiale und für den Cement Y eine Zumischung von Schlackenmehl. In allen Fällen sind die gewonnenen Kennzeichen von ausreichender Schärfe. R. Weber untersucht mit Hilfe eines 50 bis 60 fach vergröſsernden Mikroskopes, nachdem die Probe mit Essigsäure versetzt und ausgewaschen ist. Die Theilchen des Cementes erscheinen unter dem Mikroskope deutlich krystallinisch, diejenigen von Schlackenmehl amorph. Die Methode versagt bei den feinen, durch das Sieb von 5000 Maschen gehenden Theilchen. Dr. Heintzel will in der Manganschmelze ein zuverlässiges Mittel zur Erkennung von Schlackenmehl-Zumischungen gefunden haben, welches sich darauf stützt, daſs der Portlandcement nur minimale Antheile von Mangan enthält, während Schlackenmehl reich an Mangan ist. Allgemein wurde anerkannt, daſs durch die Zumischung fremder Stoffe weder für den Anfang, noch für die Folge irgend eine Verbesserung der Güte von Portlandcement erreicht wird. Ein Zusatz von Schlackenmehl ist durch einen gleichen Zusatz von Sand, was die sowohl sofort, als auch für die Dauer zu erlangende Festigkeit betrifft, vertretbar. Es kann daher auch die Zumischung von Schlackenmehl (bezieh. von hydraulischem Kalk und sonstigen geringwertigen Zuschlägen) nach wie vor nur als ein auf die Leichtgläubigkeit und Unkenntniſs des Publikums berechnetes, im Grunde bloſs auf ungebührlichen Geldgewinn abzielendes Verfahren erklärt werden, bezieh. als eine strafrechtlich zu verfolgende Täuschung, wenn die Zumischung nicht verlautbart wird. Noch immer ist in dem Mischverfahren die Gefahr einer schweren Schädigung der reellen Geschäfte zu erblicken und der Verein muſs es sich daher zur Aufgabe machen, mit Hilfe der jetzt in den Prüfungsmethoden gewonnenen Möglichkeit zur genaueren Bestimmung der Zumischungen auf allen gesetzlich offen stehenden Wegen gegen Solche vorzugehen, welche das Mischverfahren üben, ohne dasselbe zu verlauten. In Bezug auf die Frage einer etwaigen Abänderung der bestehenden „Normen“ sei nur erwähnt, daſs R. Dyckerhoff den Nachweis lieferte, daſs die Zugfestigkeit mit 3 Th. Sand nicht als Werthmesser für verschiedenartige hydraulische Bindemittel benutzt werden kann. Der Verein beschloſs dementsprechend: „Als maſsgebende Festigkeitsprobe für hydraulische Bindemittel kann nur die Druckprobe betrachtet werden, während die Zugprobe nur als Qualitätsprobe für die Gleichmäſsigkeit der Waare gelten soll.“