Titel: Elektrische Deckung von Drehbrücken.
Fundstelle: Band 256, Jahrgang 1885, S. 351
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Elektrische Deckung von Drehbrücken. Mit Abbildung. Elektrische Deckung von Drehbrücken. Die Union Switch- und Signal-Company hat für die Deckung von Drehbrücken ein System eingeführt, welches auf S. 352 schematisch dargestellt ist; dasselbe wiederholt sich für das zweite Geleise auf der anderen Seite der Drehbrücke D in genau gleicher Weise. Der ganze Apparat besteht zunächst aus dem Brückenriegel 1 nebst Hebel 1, welcher nur nach völligem Schlusse der Brücke bewegt werden kann, durch deren geringste Bewegung aber verriegelt wird. Der Schluſs des Brückenriegels gibt den Hebel 2 für die Stellung der Entgleisungsweiche 2 frei, welche 150m vor der Brücke D liegt und deren Schlieſsung auf das Hauptgeleise den geschlossenen Brückenriegel verriegelt. Ist also die Weiche für das Hauptgeleise gestellt, so ist die Brücke unbeweglich. Durch die Weichenstellung auf das Hauptgeleise wird die vor der Weiche liegende Saxby und Farmer'sche sogen. Pedalschiene 3 nebst Hebel 3 frei gegeben, mittels deren der ankommende Zug die etwa auf halb gestellten Zungen der Entgleisungsweichen fest anlegt. Die Einstellung der Pedalschiene 3 auf Weichenschluſs verriegelt die Weiche auf das Hauptgeleise und gibt das Weichenortssignal 4 frei, das vorher auf „Gefahr“ verriegelt war und dessen Stellung auf „freie Fahrt“ einerseits die Pedalschiene 3 festriegelt, andererseits das Vorsignal 5 aus der verriegelten Stellung „Gefahr“ auf „freie Fahrt“ verstellbar macht; dessen Umstellung verriegelt ferner das Ortssignal und es ist schlieſslich nur das Vorsignal beweglich. Es ist noch möglich, daſs, wenn ein Zug an dem Vorsignale vorbeigefahren und in die Weiche gelangt ist, die Rückstellung der Hebel zu früh begonnen wird, wodurch dann ein Theil des Zuges in die Entgleisung geführt werden kann. Es ist daher vorgesehen, daſs die erste Achse, welche die Weiche durchfährt, die Pedalschiene 3 nebst Hebel 3 so verriegelt, daſs sie und folglich auch die Weiche 2 selbst nach Rückstellung der Signale 4 und 5 nicht eher bewegt werden kann, bis die letzte Achse auf die Brücke gerollt ist. Zu dem Zwecke ist an ein isolirtes Geleisstück zwischen Weiche und Brücke eine schwache Batterie 6 angeschlossen, welche durch die Schienen und den Stromkreis des Elektromagnetes 7 den Stromkreis des Elektromagnetes 8 schlieſst und dadurch eine zweite Verriegelung des Pedalschienenhebels 3 frei hält. Rollt eine Achse auf das isolirte Geleisstück, so wird die Batterie 6 kurz geschlossen, der Elektromagnet 7 verliert den Strom, wodurch der Stromkreis 8 unterbrochen und die Verriegelung der Pedalschiene 3 eingerückt wird. Diese wird erst dann durch 6 wieder gelöst, wenn die letzte Achse das isolirte Geleisstück nach der Brücke zu verlassen hat. Um die Verriegelung von 3 aber auch unabhängig vom Geleise einrücken zu können, ist an den Stromkreis 8 noch der Ausschalter 9 angeschlossen, dessen Strom mittels Magnet 9 den Stromkreis 8 schlieſst. Endlich befindet sich 1600m vor der Brücke D gleichfalls ein isolirtes Geleisstück, dessen Berührung durch die erste Achse den Strom der Weckerglocke 10 schlieſst und so dem Signalwärter den kommenden Zug anmeldet. Textabbildung Bd. 256, S. 352 Wie oben gesagt, befindet sich dieser ganze Apparat für das zweite Geleise B oder bei Vorhandensein nur eines einzigen Geleises für die andere Fahrrichtung auf der anderen Seite der Brücke. Kommt nun ein Zug von A, so gibt derselbe zuerst das Wecksignal an 10. Kann der Wärter nun wegen geöffneter Stellung der Brücke den Hebel 1 für den Riegel nicht bewegen, so sind demselben auch alle anderen Hebel festgestellt und der Zug findet „Halt“ am Vorsignale, läuft in die offene Entgleisung, wenn dieses Signal und das Ortssignal 4 nicht beachtet wird. Der Sturz in die Brücke kann also auch von einem nachläſsigen oder böswilligen Führer nicht erreicht werden. Ist die Brücke aber geschlossen, so kann der Hebel 1, aber nur dieser allein bewegt werden, wodurch die Brücke verriegelt und die Fahrstellung der Weiche 2 ermöglicht wird. Diese verriegelt wieder den Hebel 1 und gibt die Pedalschiene frei, welche ihrerseits die Weiche verriegelt und das Ortssignal 4 frei macht. Durch dessen Fahrstellung wird der Hebel 5 verriegelt und das Vorsignal 5 beweglich, dessen Stellung schlieſslich 4 und damit alle vorhergehenden festlegt. Findet also der Zug bei seiner Ankunft das Vorsignal auf freie Fahrt, so muſs alles in Ordnung sein. Böswillige Rückstellung der Hebel 5, 4, 3 und 2, während der Fahrt von 5 nach 4, kann den Zug nun zwar noch in die Entgleisung führen; ist aber die richtig stehende Weiche einmal zurückgelegt, so ist wegen der Verriegelung von 3 und damit 2 und 1 durch 6, 7 und 8 selbst dem Böswilligen die Oeffnung der Brücke während der Fahrt von 2 zur Brücke unmöglich gemacht. Der Sturz in die offene Brücke ist somit unter allen Umständen ausgeschlossen. (Nach der Railroad-Gazette, 1884 S. 273 durch das Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens, 1885 S. 107.)